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Schulter-OP schief gelaufen: Ihre Rechte bei Behandlungsfehlern
Nicht jede unerwünschte Folge einer Schulteroperation ist ein Behandlungsfehler. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen den medizinischen Standard haben Patienten jedoch Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Eine frühzeitige rechtliche Beratung und medizinische Zweitmeinung sind entscheidend für den Erfolg.
Darf man während Krankheit gekündigt werden? Ihre Rechte im Überblick
Kündigungen während der Krankheit sind möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Arbeitnehmer haben umfangreiche Schutzrechte durch das Kündigungsschutzgesetz und BEM-Verfahren. Bei Kündigungen sollte sofort rechtliche Hilfe gesucht werden, da die Drei-Wochen-Frist für Klagen unbedingt einzuhalten ist.
Sturmschaden: Was tun wenn die Versicherung nicht zahlt?
Versicherungen lehnen Sturmschäden oft ungerechtfertigt ab. Betroffene sollten Ablehnungen nicht akzeptieren, sondern ihre Rechte prüfen lassen. Mit sorgfältiger Dokumentation, Gegenbeweisen und rechtlicher Unterstützung lassen sich berechtigte Ansprüche meist erfolgreich durchsetzen. Frühzeitige Beratung erhöht die Erfolgsaussichten.
Weisheitszahn OP schief gelaufen: Entschädigung und Schmerzensgeld durchsetzen
Nicht jede Komplikation nach Weisheitszahn-OP ist ein Behandlungsfehler. Bei nachgewiesenen Fehlern haben Patienten Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Beweisführung ist komplex und erfordert Sachverständige. Frühzeitige anwaltliche Beratung optimiert Durchsetzungschancen und sichert angemessene Entschädigung.
Kündigungschutzklage Frist: Rechtzeitig handeln und den Arbeitsplatz retten
Kündigungsschutzklagen müssen binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Versäumung macht selbst rechtswidrige Kündigungen wirksam. Nachträgliche Zulassung nur bei unverschuldeter Verhinderung. Schnelle anwaltliche Beratung sichert Rechte und optimiert Verhandlungsposition für Abfindung oder Weiterbeschäftigung.
Behandlungsfehler im Krankenhaus: Entschädigung und Schmerzensgeld durchsetzen
Behandlungsfehler im Krankenhaus können zu Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach §§ 280, 823, 253 Abs. 2 BGB führen. Patienten müssen Fehler und Schaden beweisen, bei groben Fehlern und Dokumentationsmängeln greifen Beweiserleichterungen. Ansprüche verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis.





