Risikolebensversicherung zahlt nicht

Mit einer Risikolebensversicherung sichert man im Sterbefall seine Hinterbliebenen ab. Wenn der Versicherte zu Tode kommt, zahlt die Versicherung eine vorher mit dem Versicherungsnehmer vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Damit soll verhindert werden, dass die Angehörigen neben der Trauer zusätzlich finanzielle Belastung erleiden müssen.

Arten der Risikolebensversicherung

Der Grundfall ist, dass im Falle des Todes des Versicherten seine Hinterbliebenen von der Versicherung eine zuvor festgelegte Summe ausgezahlt bekommen. Der hierfür monatlich zu zahlende Versicherungsbeitrag ist vergleichsweise gering. Das Ganze ist vor allem für solche Personen sinnvoll, die als Hauptverdiener der Familie gelten oder wenn ein Kredit für ein Haus aufgenommen wurde. Allerdings wird kein Rückkaufswert ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer nach der Vertragslaufzeit noch am Leben ist. Somit ist die Risikolebensversicherung eine reine Absicherung für den Todesfall.

Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung können sich beide Partner gegenseitig versichern. Stirbt der eine, wird dessen Versicherungssumme an den anderen ausbezahlt. Kommen beide gleichzeitig zu Tode, erhalten die Hinterbliebenen jedoch nicht für beide jeweils einen Betrag ausgezahlt, sondern nur eine Todesfallsumme.

Eine Restschuldversicherung ist ein Vertrag, der im Todesfall die Tilgung eines laufenden Darlehens verspricht. Damit sollen die Hinterbliebenen vor existenzgefährdenden Schulden bewahrt werden, wenn beispielsweise das Haus noch nicht abbezahlt ist. Manche Banken setzen eine solche Restschuldversicherung sogar voraus, wenn ein Kredit gewährt werden soll.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung?

Grundsätzlich leistet die Versicherung an die Angehörigen, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist. Daher sollte im Todesfall sofort geprüft werden, ob eine solche Risikolebensversicherung vorliegt, um diese so schnell wie möglich zu informieren. Idealerweise sollten innerhalb von 72 Stunden nach dem Sterbefall alle relevanten Dokumente eingereicht worden sein. Darunter zählt z.B. der Original-Versicherungsschein, der Totenschein und die Sterbeurkunde. Unter Umständen kann ebenso ein Erbschein erforderlich sein, wenn die Versicherungssumme als Erbe ausgezahlt werden soll.

Darüber hinaus spielt die konkrete Todesursache eine wichtige Rolle. Stirbt der Versicherungsnehmer eines natürlichen Todes oder durch einen Unfall, ist der Versicherungsfall eindeutig. Schwieriger ist es bei Suizid oder Tod durch Fremdeinwirkung. Bei einem Selbstmord wird die Versicherung nur dann Zahlung leisten, wenn durch psychologische Gutachten nachgewiesen werden kann, dass der Verstorbene eine labile Psyche aufwies und dadurch die freie Willensbildung eingeschränkt war. Ist eine Person durch Fremdeinwirkung gestorben (z.B. bei Mord), zahlt die Versicherung nur, wenn der Todesfall vollständig aufgeklärt werden konnte.

Warum die Risikolebensversicherung nicht zahlen will

Auch im Rahmen eines Risikolebensversicherungsvertrags treffen den Versicherungsnehmer einige Pflichten, die er einhalten muss (sog. Obliegenheiten). Häufige Problemfelder sind:

Falschangaben

Jeder Versicherungsnehmer ist verpflichtet, ehrliche Angaben zu machen. Werden Erkrankungen bei Vertragsabschluss nicht aufgeführt oder sonstige Informationen vorenthalten, nach denen ausdrücklich gefragt worden ist, stellt dies eine Pflichtverletzung dar und führt zur Leistungsverweigerung der Versicherung.

Gesundheitsfragen

Es müssen Angaben zum Hausarzt, Gewicht, Größe, Extremsportarten usw. gemacht werden. Ab einer bestimmten Versicherungssumme kann auch ein Gesundheitstest verpflichtend sein. Im Todesfall wird die Krankenakte des Verstorbenen sehr genau geprüft. Aus diesem Grund sollte dem Versicherungsnehmer bei diesen Fragebögen kein einziger Fehler unterlaufen und alles so genau wie möglich beantwortet werden.

Ausbleibende Beitragszahlungen

Normalerweise werden die Beitragszahlungen vom Versicherungsnehmer regelmäßig angewiesen. Trotzdem kann es manchmal dazu kommen, dass ein zu kleiner Betrag bezahlt wird, z.B. weil das Konto nicht ausreichend gedeckt ist. Schon eine geringe Abweichung vom Beitragssatz kann aber zur Nichtauszahlung der Risikolebensversicherung führen, da ausbleibende oder zu geringe Beitragszahlungen eine Obliegenheitsverletzung darstellen.

Krankheit

Wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit an Krebs erkrankt oder psychische Leiden wie Depressionen erleidet, wirkt sich das in der Regel nicht auf die Auszahlung der Versicherungssumme aus. Problematisch ist, wenn diese Erkrankungen schon vor der Antragstellung bekannt waren. Regelmäßig wird die Versicherung in diesen Fällen bereits den Antrag ablehnen.

Probleme mit der Risikolebensversicherung

Da es in den meisten Fällen um eine hohe Geldsumme geht, wird die Versicherung den Versicherungsfall sehr genau prüfen. Falls die Leistung verweigert wird, sollte der Ablehnungsgrund genau überprüft werden. Insbesondere wenn als Grund „arglistige Täuschung“ angegeben wird, etwa weil der Versicherungsnehmer nach Ansicht der Versicherung Krankheiten verschwiegen hat, sollte genauer hingesehen werden. Denn diese muss in einem solchen Fall erst nachgewiesen werden. Sollte die Risikolebensversicherung die Zahlung verweigern, können Sie sich von unseren Anwälten ausführlich beraten lassen und das weitere Vorgehen planen. Wir haben Verständnis dafür, dass Sie mit dem Verlust einer geliebten Person bereits genug zu kämpfen haben. Daher werden wir als Ihr Anwalt alles daran setzen, die Versicherung zur Zahlung zu bewegen. Wir nehmen Ihnen den Ärger mit der Versicherung ab und erledigen die Angelegenheit für Sie zügig und unkompliziert.