Verkehrsstrafen: Der Bußgeldkatalog

Sind Sie schon einmal geblitzt worden? Oder haben sie ein „Knöllchen“ wegen Falschparkens bekommen? Vielleicht wurden Sie aber auch schon einmal bei einer Abstandsmessung erwischt. In solchen Fällen erwartet Sie in der Regel ein Bußgeldbescheid. Doch für jede dieser Verkehrsstrafen fällt das Bußgeld unterschiedlich hoch aus.

Was sind Verkehrsstrafen?

Wenn sich jemand im Straßenverkehr nicht korrekt verhält und erwischt wird, erwartet ihn eine Sanktion. Solche Sanktionierungen werden als „Verkehrsstrafen“ bezeichnet. Wie man sich als Verkehrsteilnehmer richtig verhält, ist in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt:

      • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
      • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
      • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
      • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
      • Ferienreiseverordnung (FerReiseV)
      • Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

Für jedes Verhalten, das laut diesen Verordnungen gesetzeswidrig ist, enthält der Bußgeldkatalog die passende Strafe.

Wonach richten sich die Verkehrsstrafen?

Welche Verkehrsstrafen verhängt werden, richtet sich nach dem Bußgeldkatalog. Dieser regelt beispielsweise, wann es zu einer Verwarnung kommt und wann ein Fahrverbot verhängt wird. Da der Bußgeldkatalog auf der „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“ (kurz: Bußgeldkatalog-Verordnung) basiert, ist dieser auch für jeden frei zugänglich.

Allerdings gibt es keinen allgemeinen Bußgeldkatalog. Vielmehr existieren für die unterschiedlichen Verkehrsvergehen einzelne Bußgeldkataloge. Damit kann jeder Verstoß differenziert beurteilt werden. Beispiele sind:

      • Alkohol und Drogen
      • Verkehrsschilder und Straßenverkehrsregeln
      • Polizeikontrolle
      • Unfall
      • Geschwindigkeit
      • HU/TÜV und Technik

Außerdem gelten für Pkw-Fahrer, LKW-Fahrer, Fahrradfahrer sowie E-Scooter-Fahrer jeweils eigene Bußgeldkataloge.

Welche Verkehrsstrafen gibt es?

Begeht man einen Verkehrsverstoß, kann dieser entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen.

Bei Ordnungswidrigkeiten sind als Verkehrsstrafen Geldbußen, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot möglich. Bis zu einem Bußgeld von 60 Euro muss mit nicht mit Punkten gerechnet werden. Bei einem Bußgeld von über 60 Euro erhält man 1-2 Punkte, welche im Fahreignungsregister (=FAER) gespeichert werden. Stellt das Vergehen hingegen eine Straftat dar, werden bis zu 3 Punkte verhängt. Zudem droht bei 2 Punkten ein Fahrverbot, bei 3 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die häufigsten Verstöße & Verkehrsstrafen

Falschparken bzw. -halten

Hier wird ein Bußgeld in Höhe von 35 bis 55 Euro fällig.

Geschwindigkeitsüberschreitung

In schwerwiegenden Fällen muss mit Punkten und einem Fahrverbot gerechnet werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Missachtung der Vorfahrt

Schon ein einfacher Vorfahrtsverstoß führt zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und 1 Punkt.

Abstandsverstoß

Die Verkehrsstrafe hängt maßgeblich von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem eingehaltenen Abstand ab. Grundsätzlich entspricht der einzuhaltende Abstand dem halben Tachowert. Alles wissenswerte haben wir hier zusammengefasst.

Falsches oder illegales Überholen

Hierzu zählt z.B. das Überholen bei durchgezogener Linie oder trotz Überholverbotsschild. Werden andere beim Einordnen nach dem Überholvorgang behindert, ist ein Bußgeld von 20 Euro vorgesehen. Überholen bei unklarer Lage oder beim Überholverbot zieht ein Bußgeld in Höhe von  300 Euro mit sich, wenn es zur Sachbeschädigung kam.

Verkehrsstrafen: Das Punktesystem

Wenn das Verhalten eines Autofahrers die Verkehrssicherheit gefährdet, werden als Verkehrsstrafe u.a. Punkte verteilt. Je nach Schwere des Verstoßes werden 1-3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Ein Verkehrssünder kann maximal 8 Punkte in Flensburg ansammeln, danach folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Doch auch vor Erreichen der 8 Punkte kann es unangenehme Konsequenzen geben, wie z.B. ein verpflichtendes Aufbauseminar. Konkret gibt es folgende Stufen:

 

  • 1-3 Punkte: Vormerkung
    Ab einem Punkt wird der Verkehrssünder für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Eine Benachrichtigung oder weitere Maßnahmen erfolgen in dieser Phase nicht.
  • 4-5 Punkte: Ermahnung
    Hat man 4-5 Punkte angesammelt, erhält man eine Ermahnung mit dem Hinweis, dass man durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden kann. Die Kosten für das Seminar müssen allerdings selbst getragen werden. Außerdem fallen für die schriftliche Ermahnung Gebühren an.
  • 6-7 Punkte: Verwarnung
    Ab 6 Punkten wird dem Verkehrssünder eine schriftliche Verwarnung zugeschickt. Hierbei fallen ebenfalls Gebühren an. Auch hier kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden – allerdings ohne Punkteabbau.
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis
    Hat man 8 Punkte oder mehr angesammelt, folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem gilt für die Neuerteilung eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Altes vs. Neues Punktesystem

Bis 2014 galt übrigens noch das alte Punktesystem. Bei diesem konnte man zwar maximal 18 Punkte ansammeln, bevor es zum Führerscheinentzug kam. Jedoch wurden bei besonders schweren Fällen auch 7 Punkte verhängt. Alle Punkte des alten Punktesystems wurden in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übertragen.

Altes System
Neues System
Folge
1-3 Punkte
1 Punkt
Vormerkung
4-5 Punkte
2 Punkte
Vormerkung
6-7 Punkte
3 Punkte
Vormerkung
8-10 Punkte
4 Punkte
Ermahnung
11-13 Punkte
5 Punkte
Ermahnung
14-15 Punkte
6 Punkte
Verwarnung
16-17 Punkte
7 Punkte
Verwarnung
ab 18 Punkten
8 Punkte
Entzug der Fahrerlaubnis

Wann verfallen die Punkte wieder?

Immerhin gibt es eine gute Nachricht: Die angesammelten Punkte verfallen nach einer bestimmten Zeit automatisch. Je nach Schwere des Verstoßes fallen die Fristen aber unterschiedlich aus:

      • Eintragung von 1 Punkt: verfällt nach 2,5 Jahren
      • Eintragung von 2 Punkten: verfällt nach 5 Jahren
      • Eintragung von 3 Punkten: verfällt nach 10 Jahren

Allerdings muss man nicht unbedingt abwarten, bis die Punkte von selbst verfallen. Mithilfe eines Punkteabbauseminars kann man 1 Punkt abbauen. Die Kosten hierfür müssen jedoch von jedem selbst getragen werden. Außerdem ist die Teilnahme an einem solchen Seminar nur einmal in 5 Jahren möglich und auch nur, wenn man höchstens 4 Punkte hat.

Gut zu wissen: Jeder hat einen Anspruch auf kostenlose Auskunft darüber, wie viele Punkte im Fahreignungsregister eingetragen wurden. Wie das funktioniert, lesen sie hier.

Vom Bußgeldkatalog abweichende Verkehrsstrafen

Nicht bei allen Verkehrsverstößen kann aus dem Bußgeldkatalog eine klare Auskunft über die Verkehrsstrafe gegeben werden. Oft ist es eine Entscheidung des Einzelfalls. Theoretisch kann also auch ein leichter Verkehrsverstoß schon zu einem Führerscheinentzug führen. Hierfür sind aber mehrere Faktoren ausschlaggebend:

      • Handelt es sich um einen Wiederholungstäter?
      • Wurden bereits andere Vergehen begangen?
      • Wurden schon mehrere Punkte in Flensburg angesammelt?
      • Hat der Betroffene ein Alkohol- oder Drogenproblem?

 

    Zudem ist bei manchen Vergehen entscheidend, wie extrem der Verstoß war:

        • Überladener LKW
          Entscheidend ist, wie viel Prozent es über dem zulässigen Gesamtgewicht liegt.
        • Abstandsverstoß
          Als Mindestabstand muss der halbe Tachowert eingehalten werden. Für die Ermittlung der angemessenen Strafe kommt es auf die gefahrene Geschwindigkeit sowie den konkreten Abstand an.

        Verkehrsstrafen der wichtigsten Verstöße

        Wir haben die wichtigsten Verstöße inkl. drohender Folgen für Sie zusammengefasst.

           

          Verkehrsstrafen für Handy am Steuer

             

            Verstoß
            Folgen
            Handy am Steuer
            100 Euro Bußgeld
            … mit Gefährdung
            1 Punkt
            … mit Unfallfolge
            150 Euro Bußgeld
            2 Punkte
            1 Monat Fahrverbot
            200 Euro Bußgeld
            2 Punkte
            1 Monat Fahrverbot

            Verkehrsstrafen bei Vorfahrtsverstoß

               

              Missachtung von…
              Folgen
              Stoppschild/ Vorfahrt mit Behinderung
              25 Euro Bußgeld
              … mit Gefährdung
              100 Euro Bußgeld
              … mit Unfallfolge
              1 Punkt
              Rechts-vor-links mit Gefährdung
              120 Euro Bußgeld
              … mit Unfallfolge
              1 Punkt
              Vorrang von Fußgängern auf Zebrastreifen
              100 Euro Bußgeld
              … mit Gefährdung
              1 Punkt
              … mit Unfallfolge
              120 Euro Bußgeld
              1 Punkt
              80 Euro Bußgeld
              1 Punkt
              100 Euro Bußgeld
              1 Punkt
              120 Euro Bußgeld
              1 Punkt

              Verkehrsstrafen bei Halteverstößen

                 

                Verstoß
                Folgen
                Unzulässiges Halten
                20 Euro Bußgeld
                Unzulässiges Halten in zweiter Reihe
                55 Euro Bußgeld
                … mit Behinderung
                70 Euro Bußgeld
                … mit Gefährdung
                1 Punkt
                … mit Unfallfolge
                80 Euro Bußgeld
                Verbotswidrig auf Gehweg/ Radweg/ Fahrradstraße gehalten
                1 Punkt
                … mit Behinderung
                100 Euro Bußgeld
                … mit Gefährdung
                1 Punkt
                … mit Unfallfolge
                50 Euro Bußgeld
                55 Euro Bußgeld
                70 Euro Bußgeld
                90 Euro Bußgeld

                Verkehrsstrafen bei Parkverstößen

                   

                  Verstoß
                  Folgen
                  unzulässiges Parken auf Schwerbehindertenparkplatz
                  55 Euro Bußgeld
                  unzulässiges Parken auf Parkplatz für E-Autos
                  55 Euro Bußgeld
                  unzulässiges Parken auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge
                  55 Euro Bußgeld
                  Parken in oder vor einer Feuerwehrzufahrt
                  55 Euro Bußgeld
                  … dabei Einsatzfahrzeug behindert
                  100 Euro Bußgeld
                  Parken an Engstellen, sodass Rettungsfahrzeuge behindert werden
                  1 Punkt
                  100 Euro Bußgeld
                  1 Punkt

                  Verkehrsstrafen bei Überholverstößen

                     

                    Verstoß
                    Folgen
                    Zu geringer Seitenabstand beim Überholen
                    30 Euro Bußgeld
                    Innerorts verbotswidrig rechts überholen
                    30 Euro Bußgeld
                    Außerorts verbotswidrig überholen oder verbotswidrig rechts überholen
                    100 Euro Bußgeld
                    Überholen trotz Überholverbot
                    1 Punkt
                    Überholen bei unklarer Verkehrslage
                    70 Euro Bußgeld
                    1 Punkt
                    100 Euro Bußgeld
                    1 Punkt