Verkehrsstrafen: Der Bußgeldkatalog
Sind Sie schon einmal geblitzt worden? Oder haben sie ein „Knöllchen“ wegen Falschparkens bekommen? Vielleicht wurden Sie aber auch schon einmal bei einer Abstandsmessung erwischt. In solchen Fällen erwartet Sie in der Regel ein Bußgeldbescheid. Doch für jede dieser Verkehrsstrafen fällt das Bußgeld unterschiedlich hoch aus.
Was sind Verkehrsstrafen?
Wenn sich jemand im Straßenverkehr nicht korrekt verhält und erwischt wird, erwartet ihn eine Sanktion. Solche Sanktionierungen werden als „Verkehrsstrafen“ bezeichnet. Wie man sich als Verkehrsteilnehmer richtig verhält, ist in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt:
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- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Ferienreiseverordnung (FerReiseV)
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
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Wonach richten sich die Verkehrsstrafen?
Welche Verkehrsstrafen verhängt werden, richtet sich nach dem Bußgeldkatalog. Dieser regelt beispielsweise, wann es zu einer Verwarnung kommt und wann ein Fahrverbot verhängt wird. Da der Bußgeldkatalog auf der „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“ (kurz: Bußgeldkatalog-Verordnung) basiert, ist dieser auch für jeden frei zugänglich.
Allerdings gibt es keinen allgemeinen Bußgeldkatalog. Vielmehr existieren für die unterschiedlichen Verkehrsvergehen einzelne Bußgeldkataloge. Damit kann jeder Verstoß differenziert beurteilt werden. Beispiele sind:
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- Alkohol und Drogen
- Verkehrsschilder und Straßenverkehrsregeln
- Polizeikontrolle
- Unfall
- Geschwindigkeit
- HU/TÜV und Technik
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Welche Verkehrsstrafen gibt es?
Begeht man einen Verkehrsverstoß, kann dieser entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen.
Bei Ordnungswidrigkeiten sind als Verkehrsstrafen Geldbußen, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot möglich. Bis zu einem Bußgeld von 60 Euro muss mit nicht mit Punkten gerechnet werden. Bei einem Bußgeld von über 60 Euro erhält man 1-2 Punkte, welche im Fahreignungsregister (=FAER) gespeichert werden. Stellt das Vergehen hingegen eine Straftat dar, werden bis zu 3 Punkte verhängt. Zudem droht bei 2 Punkten ein Fahrverbot, bei 3 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis.Die häufigsten Verstöße & Verkehrsstrafen
Falschparken bzw. -halten
Hier wird ein Bußgeld in Höhe von 35 bis 55 Euro fällig.
Geschwindigkeitsüberschreitung
In schwerwiegenden Fällen muss mit Punkten und einem Fahrverbot gerechnet werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Missachtung der Vorfahrt
Schon ein einfacher Vorfahrtsverstoß führt zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und 1 Punkt.
Abstandsverstoß
Die Verkehrsstrafe hängt maßgeblich von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem eingehaltenen Abstand ab. Grundsätzlich entspricht der einzuhaltende Abstand dem halben Tachowert. Alles wissenswerte haben wir hier zusammengefasst.
Falsches oder illegales Überholen
Hierzu zählt z.B. das Überholen bei durchgezogener Linie oder trotz Überholverbotsschild. Werden andere beim Einordnen nach dem Überholvorgang behindert, ist ein Bußgeld von 20 Euro vorgesehen. Überholen bei unklarer Lage oder beim Überholverbot zieht ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro mit sich, wenn es zur Sachbeschädigung kam.
Verkehrsstrafen: Das Punktesystem
Wenn das Verhalten eines Autofahrers die Verkehrssicherheit gefährdet, werden als Verkehrsstrafe u.a. Punkte verteilt. Je nach Schwere des Verstoßes werden 1-3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Ein Verkehrssünder kann maximal 8 Punkte in Flensburg ansammeln, danach folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Doch auch vor Erreichen der 8 Punkte kann es unangenehme Konsequenzen geben, wie z.B. ein verpflichtendes Aufbauseminar. Konkret gibt es folgende Stufen:
- 1-3 Punkte: Vormerkung Ab einem Punkt wird der Verkehrssünder für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Eine Benachrichtigung oder weitere Maßnahmen erfolgen in dieser Phase nicht.
- 4-5 Punkte: Ermahnung Hat man 4-5 Punkte angesammelt, erhält man eine Ermahnung mit dem Hinweis, dass man durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden kann. Die Kosten für das Seminar müssen allerdings selbst getragen werden. Außerdem fallen für die schriftliche Ermahnung Gebühren an.
- 6-7 Punkte: Verwarnung Ab 6 Punkten wird dem Verkehrssünder eine schriftliche Verwarnung zugeschickt. Hierbei fallen ebenfalls Gebühren an. Auch hier kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden – allerdings ohne Punkteabbau.
- 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis Hat man 8 Punkte oder mehr angesammelt, folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem gilt für die Neuerteilung eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.
Altes vs. Neues Punktesystem
Bis 2014 galt übrigens noch das alte Punktesystem. Bei diesem konnte man zwar maximal 18 Punkte ansammeln, bevor es zum Führerscheinentzug kam. Jedoch wurden bei besonders schweren Fällen auch 7 Punkte verhängt. Alle Punkte des alten Punktesystems wurden in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übertragen.Altes System
Neues System
Folge
1-3 Punkte
1 Punkt
Vormerkung
4-5 Punkte
2 Punkte
Vormerkung
6-7 Punkte
3 Punkte
Vormerkung
8-10 Punkte
4 Punkte
Ermahnung
11-13 Punkte
5 Punkte
Ermahnung
14-15 Punkte
6 Punkte
Verwarnung
16-17 Punkte
7 Punkte
Verwarnung
ab 18 Punkten
8 Punkte
Entzug der Fahrerlaubnis
Wann verfallen die Punkte wieder?
Immerhin gibt es eine gute Nachricht: Die angesammelten Punkte verfallen nach einer bestimmten Zeit automatisch. Je nach Schwere des Verstoßes fallen die Fristen aber unterschiedlich aus:-
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- Eintragung von 1 Punkt: verfällt nach 2,5 Jahren
- Eintragung von 2 Punkten: verfällt nach 5 Jahren
- Eintragung von 3 Punkten: verfällt nach 10 Jahren
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Vom Bußgeldkatalog abweichende Verkehrsstrafen
Nicht bei allen Verkehrsverstößen kann aus dem Bußgeldkatalog eine klare Auskunft über die Verkehrsstrafe gegeben werden. Oft ist es eine Entscheidung des Einzelfalls. Theoretisch kann also auch ein leichter Verkehrsverstoß schon zu einem Führerscheinentzug führen. Hierfür sind aber mehrere Faktoren ausschlaggebend:
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- Handelt es sich um einen Wiederholungstäter?
- Wurden bereits andere Vergehen begangen?
- Wurden schon mehrere Punkte in Flensburg angesammelt?
- Hat der Betroffene ein Alkohol- oder Drogenproblem?
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Zudem ist bei manchen Vergehen entscheidend, wie extrem der Verstoß war:
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- Geschwindigkeitsverstoß Hier kommt es darauf an, wie sehr das Tempolimit überschritten wurde.
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- Überladener LKW Entscheidend ist, wie viel Prozent es über dem zulässigen Gesamtgewicht liegt.
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- Abstandsverstoß Als Mindestabstand muss der halbe Tachowert eingehalten werden. Für die Ermittlung der angemessenen Strafe kommt es auf die gefahrene Geschwindigkeit sowie den konkreten Abstand an.
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Verkehrsstrafen der wichtigsten Verstöße
Wir haben die wichtigsten Verstöße inkl. drohender Folgen für Sie zusammengefasst.
Verkehrsstrafen für Handy am Steuer
Verstoß
Folgen
Handy am Steuer
100 Euro Bußgeld
… mit Gefährdung
1 Punkt
… mit Unfallfolge
150 Euro Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
200 Euro Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Verkehrsstrafen bei Vorfahrtsverstoß
Missachtung von…
Folgen
Stoppschild/ Vorfahrt mit Behinderung
25 Euro Bußgeld
… mit Gefährdung
100 Euro Bußgeld
… mit Unfallfolge
1 Punkt
Rechts-vor-links mit Gefährdung
120 Euro Bußgeld
… mit Unfallfolge
1 Punkt
Vorrang von Fußgängern auf Zebrastreifen
100 Euro Bußgeld
… mit Gefährdung
1 Punkt
… mit Unfallfolge
120 Euro Bußgeld
1 Punkt
80 Euro Bußgeld
1 Punkt
100 Euro Bußgeld
1 Punkt
120 Euro Bußgeld
1 Punkt
Verkehrsstrafen bei Halteverstößen
Verstoß
Folgen
Unzulässiges Halten
20 Euro Bußgeld
Unzulässiges Halten in zweiter Reihe
55 Euro Bußgeld
… mit Behinderung
70 Euro Bußgeld
… mit Gefährdung
1 Punkt
… mit Unfallfolge
80 Euro Bußgeld
Verbotswidrig auf Gehweg/ Radweg/ Fahrradstraße gehalten
1 Punkt
… mit Behinderung
100 Euro Bußgeld
… mit Gefährdung
1 Punkt
… mit Unfallfolge
50 Euro Bußgeld
55 Euro Bußgeld
70 Euro Bußgeld
90 Euro Bußgeld
Verkehrsstrafen bei Parkverstößen
Verstoß
Folgen
unzulässiges Parken auf Schwerbehindertenparkplatz
55 Euro Bußgeld
unzulässiges Parken auf Parkplatz für E-Autos
55 Euro Bußgeld
unzulässiges Parken auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge
55 Euro Bußgeld
Parken in oder vor einer Feuerwehrzufahrt
55 Euro Bußgeld
… dabei Einsatzfahrzeug behindert
100 Euro Bußgeld
Parken an Engstellen, sodass Rettungsfahrzeuge behindert werden
1 Punkt
100 Euro Bußgeld
1 Punkt
Verkehrsstrafen bei Überholverstößen
Verstoß
Folgen
Zu geringer Seitenabstand beim Überholen
30 Euro Bußgeld
Innerorts verbotswidrig rechts überholen
30 Euro Bußgeld
Außerorts verbotswidrig überholen oder verbotswidrig rechts überholen
100 Euro Bußgeld
Überholen trotz Überholverbot
1 Punkt
Überholen bei unklarer Verkehrslage
70 Euro Bußgeld
1 Punkt
100 Euro Bußgeld
1 Punkt