Frequently asked Questions

Egal um welches unserer Fachgebiete es sich handelt, wir beantworten Ihre Fragen immer gerne telefonisch oder per E-Mail. Vielleicht können wir Ihnen aber noch schneller in unseren FAQs helfen.

1. Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Die Terminvereinbarung verläuft bei uns unkompliziert: Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin, der auch in Ihren Kalender passt. In der Regel müssen Sie nie länger als zwei Wochen auf Ihren Gesprächstermin warten. Bestenfalls findet das Treffen nur wenige Tage später statt – in dringenden Fällen auch schneller.

2. Was muss ich zu meinem Termin mitbringen?

Welche Unterlagen Sie mitbringen sollten, hängt natürlich von Ihrem Rechtsproblem ab. Wenn Sie bereits Behördenschreiben, Anwalts- oder Gerichtspost zu Ihrer Angelegenheit erhalten haben, sollten Sie diese auf jeden Fall mitbringen. Je nach Fall kann auch folgendes hilfreich sein:

•  Fotos (z.B. vom Unfallschaden)
•  Schriftverkehr, z.B. E-Mails (vom oder an den Gegner)
•  relevante Verträge etc.

3. Ich finde keinen Menüpunkt zu meinem Fall.

Sie finden zu Ihrem Rechtsproblem keinen passenden Beitrag auf unserer Homepage? Einige Bereiche lassen sich keiner spezifischen Fachdisziplin unterordnen. Sprechen Sie uns einfach an! Unsere Mitarbeiter verfügen ebenso über beste Kenntnisse, wenn es darum geht vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend zu machen. Sollten wir mit der Rechtslage Ihrer Angelegenheit nicht vertraut sein, verweisen wir Sie ggf. an einen fachkundigen Kollegen. So oder so – mit uns machen Sie nichts falsch.

4. Was ist mit den Kosten?

Unsere Kanzlei lebt von zufriedenen Mandanten. Aus diesem Grund steht für uns Ihr wirtschaftlicher Erfolg an oberster Stelle. Um das Kostenrisiko für Sie von Beginn an so gering wie möglich zu halten, bieten wir eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Darüber hinaus müssen Sie die anfallenden Anwaltskosten nicht immer selbst tragen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wenden wir uns direkt an Ihre Versicherung.

5. Ich möchte nicht vor Gericht. Kann ich trotzdem meine Rechte geltend machen?

Ein Prozess vor Gericht ist der letzte Ausweg. Ihre Rechte bestehen aber unabhängig davon, ob Sie diese einklagen. Daher sind wir stets um eine außergerichtliche Einigung bemüht, d.h. wir wenden uns zuerst direkt an die Gegenseite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Nur wenn hier keine Einigung erzielt werden kann, ziehen wir eine Klage in Betracht. Gerne entwickeln wir mit Ihnen aber auch eine Strategie, mit der Sie ohne Gerichtsprozess zu Ihrem Recht kommen.

6. Ich komme nicht aus Regensburg und Umgebung.

Wir setzen uns unabhängig von Ihrem Wohnort für Ihre Rechte ein. Auch Mandanten aus anderen Städten oder Bundesländern sind bei uns willkommen. Wir sind bundesweit tätig und daher immer da, wo Sie uns brauchen. Außerdem sind dank steigender Online-Kommunikation sowieso keine Grenzen mehr gesetzt. Bei Bedarf stärkt uns unser Netzwerk der ADAC-Vertragsanwälte den Rücken – ohne dass Sie davon einen Nachteil erleiden.