Vermehrte Bedürfnisse

Bedingt durch den Unfall können Verletzte mit erheblichen Mehrausgaben zu kämpfen haben, um Nachteile auszugleichen, die aufgrund der körperlichen Beeinträchtigung entstehen. Diese unfallbedingten Mehrausgaben fasst man unter dem Begriff „Vermehrte Bedürfnisse“ zusammen. Einzige Voraussetzung: Sie dürfen nicht nur der Heilung dienen, sondern müssen dauerhaft und regelmäßig entstehen.

Was zählt zu vermehrten Bedürfnissen?

Als Faustregel können Sie sich folgendes merken: Immer, wenn Sie eine Sache oder Dienstleistung bezahlen, die Sie ohne den Unfall nicht benötigen würden, handelt es sich um unfallbedingte Mehrausgaben, für die der Schädiger aufkommen muss. Hierfür gibt es eine Vielzahl an Beispielen, etwa

  • Behindertengerechter Umbau der Wohnung/ des Autos
  • Begleitperson
  • Blindenhund
  • Brillen
  • Diäten oder Sondernahrung
  • Elektronische Schreibhilfen
  • Gehhilfen oder Rollstühle
  • Haushaltshilfe
  • Hörgeräte
  • Kleidung, z.B. auch Stützstrümpfe
  • Körperpflegemittel
  • Kuraufenthalte
  • Krankengymnastik bzw. Physiotherapie
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Prothesen
  • Stützkorsett

Wie kann man vermehrte Bedürfnisse nachweisen?

Um vermehrte Bedürfnisse darzulegen und zu begründen, müssen jegliche Belege und Quittungen gesammelt werden. Doch auch unentgeltliche Hilfe von Familienangehörigen oder Freunden sollte unbedingt notiert werden, beispielsweise die Begleitung zum Arzt. Nur auf diese Weise können vermehrte Bedürfnisse vollständig geltend gemacht werden. Tipp: Legen Sie sich ein Notizbuch zu, in dem Sie alle unentgeltlich erbrachten Leistungen aufzeichnen, da die Schadensregulierung durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Mithilfe Ihrer Notizen stellen Sie sicher, dass keine Hilfeleistungen vergessen werden. Gerne können Sie sich auch mit uns in Verbindung setzen – wir können Ihnen eine Checkliste zukommen lassen, die Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer unfallbedingten Mehrausgaben hilft.