Unfallversicherung zahlt nicht

Tagtäglich passieren Unfälle: im Straßenverkehr, in der Arbeit, bei Sport, im Haushalt… Nicht immer gehen alle Unfälle glimpflich aus. Manchmal ereignen sich so schwere Unfälle, dass die Betroffenen ihr restliches Leben beeinträchtigt sind. Nicht selten kommen immense Kosten infolge des Unfalls auf die Opfer zu, da möglicherweise die Lebensumstände völlig neu angepasst werden müssen. Im besten Fall sind die Betroffenen versichert und können Unterstützung von der Unfallversicherung beanspruchen. Doch auch das funktioniert nicht immer reibungslos.

Was ist eine Unfallversicherung?

Zu unterscheiden ist zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung.

Gesetzliche Unfallversicherung

Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich unfallversichert. Dies ist Aufgabe des Arbeitgebers, d.h. er hat dafür zu sorgen, dass sein Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen Versicherungsträger angemeldet ist. Wenn sich also auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeit selbst ein Unfall ereignet, tritt die gesetzliche Unfallversicherung für die Schäden und Folgekosten ein. Allerdings greift sie nicht bei Unfällen außerhalb der Arbeit oder des Arbeitsweges.

Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung ist für alle sinnvoll, die auch für Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit abgesichert sein wollen. Tatsächlich ereignen sich in diesem Umfeld auch die meisten Unfälle. Um eine private Unfallversicherung muss sich jedoch selbst kümmern. Dies dürfte vor allem für Personen von Bedeutung sein, die gerne riskanten Sportarten nachgehen. Doch Privatunfälle lauern überall: beim Mountainbiken gestürzt, beim Bergsteigen oder Klettern abgerutscht, von der Leiter gefallen, bei der Gartenarbeit verletzt, … Wenn der Geschädigte dauerhaft körperlich beeinträchtigt ist (sog. Invalidität) und dadurch z.B. die Wohnung den neuen Lebensumständen angepasst werden muss, wird eine vorher vereinbarte Invaliditätssumme gezahlt. Je nach Vertrag können aber auch weitere Kosten übernommen werden.

Für wen lohnt sich eine private Unfallversicherung?

Das kommt natürlich ganz auf Ihren Lebensstil an. Eine private Unfallversicherung ist vor allem immer dann sinnvoll, wenn Ihr Unfallrisiko außerhalb der Arbeit erhöht ist, etwa weil Sie gefährliche Sportarten ausüben. Doch gerade weil der Großteil an Unfällen in der Freizeit passieren (allein über ein Drittel im Haushalt), kann die Versicherung durchaus für jedermann von Vorteil sein. Zudem bietet sie den Menschen eine gewisse Sicherheit, die aufgrund ihres Berufs oder ihrer Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Aber Achtung: Die Unfallversicherung ist kein Ersatz für die Berufsunfähigkeits-versicherung und umgekehrt!

Unterschied zwischen Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Unfallversicherung

Leistet bei Schäden infolge eines Unfalls eine Einmalzahlung zur Anpassung an geänderte Lebensumstände

Berufsunfähigkeits-versicherung

Leistet nach Unfällen oder bei Krankheit ein monatliches Einkommen

Was bedeutet „Unfall“ bei den privaten Unfallversicherern?

Es gibt eine genaue Definition von „Unfall“. Diese kann man sich mit der Eselsbrücke „PAUKE“ merken. Ein Unfall ist:

Ein       P lötzlich
von      A ußen
            U nfreiwillig auf
den      K örper einwirkendes
            E reignis, das zur Gesundheitsschädigung führt.

Kein Unfall sind freiwillige Verletzungen, um an die Invaliditätsleistungen zu kommen.

Wann zahlt die private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung leistet Zahlung, wenn Sie durch einen Unfall unfreiwillig eine dauerhaft körperliche Beeinträchtigung erlitten haben. Als Versicherungsleistung können in der Regel neben Invaliditätsleistungen z.B. auch Bergungskosten, Krankenhausgeld oder Todesfallleistungen beansprucht werden.

Wann zahlt die private Unfallversicherung nicht?

Welche Leistungen die Versicherung wann erbringen muss, hängt zunächst von dem abgeschlossenen Vertrag ab. Grundsätzlich ist aber regelmäßig folgendes ausgeschlossen:

  • Unfall unter Drogen-/ Alkoholeinfluss
  • Epileptischer Anfall / kreislaufbedingte Ohnmacht / Schlaganfall
  • Unfall im Zusammenhang mit einer Straftat
  • Innerhalb eines Jahres treten keine körperlichen Beeinträchtigungen auf
  • Vertragliche Pflichten werden missachtet

 

Vertragliche Pflichten einhalten

Um Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht zu gefährden, sollten Sie in jedem Fall die vertraglichen Pflichten (sog. Obliegenheiten) einhalten. Dazu gehört vor allem:

  • Den Unfall sofort melden
  • Nur ehrliche Angaben machen (auch schon bei Vertragsabschluss!)

Wie viel Geld steht dem geschädigten zu?

Wie hoch Versicherungsleistung ausfällt, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und der sog. Gliedertaxe ab, mit welcher der Invaliditätsgrad berechnet wird. Die Gliedertaxe ordnet bestimmten Körperteilen einen Wert in Prozent zu.

Beispiel:
Es wurde eine Grundsumme von 100.000 € vereinbart. Infolge eines Unfalls verliert der Geschädigte sein Bein. Die vertraglich vereinbarte Gliedertaxe legt hierfür einen Invaliditätsgrad von 70 % fest. Daraus folgt, dass die Entschädigung 70.000 € beträgt (70 % von 100.000 €).

Beachtet werden sollte die Möglichkeit, eine Progression zu vereinbaren. Mit dieser kann man bei schwerwiegenderen Beeinträchtigungen mehr Geld verlangen, als man mit dem Invaliditätsgrad errechnen würde. Je nach Vereinbarung kann die Progression im Tarif z.B. bei 300 % festgelegt werden. Die tatsächliche Auszahlung bestimmt sich nach dem Versicherungsschein sowie den vereinbarten Bedingungen und Progressionstafel. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt auf eine ausreichende Versicherungssumme achten! Überlassen Sie das nicht dem Zufall, sondern bestehen Sie auf eine ausführliche Beratung und vergleichen Sie mehrere Anbieter.

Unfallversicherung zahlt nicht – Was tun?

Was tun, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert? Beachten Sie folgende Schritte:

1. Blicken Sie in Ihren Vertrag!
Es muss geprüft werden, ob und wie der Unfall durch die Versicherung gedeckt ist.

2. Sammeln Sie Beweise!
Sie müssen der Versicherung darlegen können, dass die Schäden durch den gemeldeten Unfall entstanden sind und nicht etwa zuvor schon vorhanden waren.

3. Bleiben Sie zuverlässig!
Manchmal versuchen Versicherungen, die Höhe der Zahlungen zu minimieren oder die Auszahlung zu verzögern und behaupten deswegen, dass Fristen verpasst wurden oder Anzeigepflichten unterlassen wurden etc. Lassen Sie sich davon nicht klein kriegen. Reagieren Sie auf die Schreiben Ihrer Versicherung und notieren Sie sich wichtige Fristen.

Viele Geschädigte haben mit Ihren körperlichen Beschwerden schon genug zu kämpfen. Schon deshalb brauchen sie nicht noch zusätzliche Belastung durch die fehlende Zahlungsbereitschaft der Versicherung. Holen Sie sich Unterstützung – Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Versicherung zu überzeugen.