Dr. Meisl
Rechtsanwälte
Kostenlose Erstberatung
BÜROZEITEN
Montags bis Freitags
08.00 – 17.00 Uhr
TELEFON
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Unsere Tätigkeitsfelder
Versicherungsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht | Unfallversicherung zahlt nicht | Private Krankenversicherung zahlt nicht | Rechtsschutzversicherung zahlt nicht | Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung | Risikolebensversicherung | Gebäudeversicherung zahlt nicht | Haftpflichtversicherung zahlt nicht
6 Gründe für
Dr. Meisl Rechtsanwälte
Erfahrung
Hochspezialisierte Rechtsanwälte kämpfen für Ihre Rechte und Ihren Erfolg. Schnelle Konfliktlösung. Bei unvermeidbarer Klage Konsequenz & Hartnäckigkeit in der Prozessführung.
Transparenz
Fairness hat Vorrang.
Kostenlose Ersteinschätzung bei allen Rechtsfragen.
Transparente Darlegung der Chancen, Risiken & Kosten.
Ehrlichkeit
Entscheiden Sie frei und ohne Druck.
Professionelle & transparente Beratung.
Support bei allen Rückfragen.
Kurze Wartezeiten
Erhalt unserer Einschätzung innerhalb kürzester Zeit.
Zuverlässige Erreichbarkeit &
Rückruf innerhalb von 24 Stunden.
Kommunikation
Ihr Anliegen ist uns wichtig.
Wir setzen auf vertrauensvolle Zusammenarbeit &
klare Kommunikation.
Kostenkontrolle
Wir achten auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Sie vorausschauend und geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um Ihre Kosten zu jeder Zeit im Blick zu behalten.
Das sagen unsere Mandanten
Aktuelles
Unsichtbare Behinderungen: Rechtliche Unterstützung für Betroffene
Nicht sichtbare Behinderungen wie chronische Erkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen stellen Betroffene vor besondere rechtliche Herausforderungen. Die Kanzlei Dr. Meisl Rechtsanwälte unterstützt seit vielen Jahren bei der Durchsetzung von Ansprüchen, etwa bei GdB-Feststellung oder Arbeitsplatzdiskriminierung. Die Kanzlei begleitet ihre Mandanten vom ersten Beratungstermin bis zum erfolgreichen Verfahrensabschluss.
Schmerzensgeld bei Kreuzbandriss: Was Ihnen als Geschädigten zusteht
Nach einem Kreuzbandriss haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn die Verletzung durch das Verschulden eines Dritten verursacht wurde. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung und den Folgen. Als erfahrene Anwälte für Schmerzensgeld setzen wir höhere Entschädigungen durch als von Versicherungen ursprünglich angeboten.
Schmerzensgeld bei Sturz durch Hund – Ansprüche und Höhe richtig einschätzen
Nach einem Sturz durch einen Hund haben Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, da Hundehalter nach § 833 BGB verschuldensunabhängig haften. Die Schmerzensgeldhöhe liegt typischerweise zwischen 2.000 und 15.000 Euro, abhängig von Verletzungsschwere und möglichem Mitverschulden. Eine sorgfältige Dokumentation des Unfalls und der Verletzungen ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.



