Dieselskandal: Schadensersatz
Ansprüche prüfen und durchsetzen
Erfahrene Rechtsanwälte beim Dieselskandal
Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall – bundesweit
Durchsetzung Ihrer Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht
Der Dieselskandal beschäftigt Gerichte und Fahrzeughalter seit über zehn Jahren. Viele Betroffene wissen bis heute nicht, ob ihr Fahrzeug überhaupt eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält und ob sich daraus noch ein Anspruch ergeben kann.
Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs haben die rechtlichen Möglichkeiten erweitert. Ob im Einzelfall Schadensersatz im Dieselskandal in Betracht kommt, hängt jedoch vom Fahrzeug, der Anspruchsgrundlage und der Verjährungslage ab.
Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt Dieselskandal prüft Ihren Fall, ordnet die rechtliche Ausgangslage ein und vertritt Sie außergerichtlich sowie vor Gericht. Schildern Sie uns Ihre Situation – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Erfolgsaussichten einschätzen. Wir vertreten Mandanten sowohl an unserem Kanzleistandort in Regensburg als auch bundesweit.
Das Wichtigste in Kürze
- Betroffen sein können Dieselfahrzeuge verschiedener Hersteller. Entscheidend sind Modell, Motor, Baujahr, Abgasnorm und die eingesetzte Emissionsstrategie – nicht die Marke allein.
- Liegt eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, kann ein Differenzschaden in Betracht kommen. Der Bundesgerichtshof hat dafür einen Schätzrahmen von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises vorgegeben.
- Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs können diesen Betrag mindern oder vollständig aufzehren. Eine Auszahlung in Höhe des Schätzrahmens ist daher nicht garantiert.
- Beim Differenzschaden bleibt das Fahrzeug beim Käufer. Eine Rückgabe kommt nur beim sogenannten großen Schadensersatz in Betracht, der zusätzliche Voraussetzungen hat.
- Thermofenster können unzulässige Abschalteinrichtungen sein. Maßgeblich ist die konkrete Funktionsweise und die Frage, ob eine gesetzliche Ausnahme eingreift.
- Die Verjährung ist der kritischste Punkt. Ob eine Frist noch offen ist, lässt sich nur anhand von Kaufdatum, Kenntnisstand und Anspruchsgrundlage beurteilen.
ANSPRECHPARTNER

Dr. Christian Meisl
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht.
Dieselskandal – was ist passiert?
Im Herbst 2015 wurde bekannt, dass Volkswagen in Millionen Fahrzeugen eine unzulässige Abschaltsoftware eingesetzt hatte. In Deutschland waren rund 2,6 Millionen Fahrzeuge mit dem Motor EA189 betroffen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete verpflichtende Software-Updates an. Für die Halter begann damit eine jahrelange Auseinandersetzung um Aufklärung und Entschädigung.
In den Folgejahren rückten weitere Hersteller in den Fokus von Behörden und Gerichten. Im Zentrum stand dabei häufig das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur begrenzt.
Ob eine solche Steuerung rechtlich zulässig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, wie das System arbeitet, unter welchen Bedingungen es eingreift und ob eine gesetzliche Ausnahme zum Motorschutz greift.
Welche Ansprüche im Dieselskandal in Betracht kommen
Welche Form von Schadensersatz möglich ist, hängt davon ab, welche Abschalteinrichtung verbaut wurde und welche Anspruchsgrundlage sich begründen lässt. Zwei Wege stehen im Vordergrund.
Differenzschaden – Geld erhalten, Fahrzeug behalten
Mit dem Grundsatzurteil vom 26. Juni 2023 (Az. VIa ZR 335/21) hat der Bundesgerichtshof eine zusätzliche Möglichkeit eröffnet. Liegen die Voraussetzungen vor, kann auch bei bloßer Fahrlässigkeit des Herstellers ein Schadensersatzanspruch bestehen.
Rechtsgrundlage ist § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 EG-FGV. Für die Schätzung des Differenzschadens hat der Bundesgerichtshof einen Rahmen von 5 bis 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises vorgegeben.
Ein Automatismus folgt daraus nicht. Erforderlich sind unter anderem eine unzulässige Abschalteinrichtung, ein Verstoß gegen die genannten Schutzvorschriften, ein Verschulden des Herstellers und ein ersatzfähiger Schaden.
Entscheidend ist ein zweiter Schritt, der häufig übersehen wird: Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs werden angerechnet, soweit sie den Fahrzeugwert bei Vertragsschluss übersteigen. Dadurch kann der Anspruch geringer ausfallen oder vollständig aufgezehrt werden.
Der Europäische Gerichtshof hat am 1. August 2025 in der Sache C-666/23 entschieden, dass sich ein Hersteller nicht allein mit dem Hinweis auf eine erteilte EG-Typgenehmigung von der Haftung befreien kann. Ein pauschaler Anspruch für jedes Fahrzeug folgt daraus jedoch nicht.
Großer Schadensersatz und Rückgabe des Fahrzeugs
Der sogenannte große Schadensersatz zielt auf die Rückabwicklung: Der Hersteller zahlt, das Fahrzeug wird zurückgegeben. Voraussetzung ist eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB mit allen weiteren Tatbestandsmerkmalen.
Von einer vollständigen Kaufpreisrückzahlung kann dabei nicht die Rede sein. Angerechnet wird eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, hinzu kommen weitere Berechnungsfragen.
Ob dieser Weg wirtschaftlich günstiger ist als der Differenzschaden, lässt sich nicht allgemein sagen. Maßgeblich sind unter anderem Kaufpreis, Laufleistung, aktueller Fahrzeugwert, Beweislage, Verjährung sowie Kosten- und Prozessrisiken.
Wir rechnen beide Varianten für Ihren Fall durch und stellen Ihnen die Unterschiede gegenüber, bevor Sie entscheiden.
Was unsere Kanzlei für Sie in Sachen Dieselskandal tun kann
Ihre Ansprüche prüfen
Zunächst verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Situation. Dazu gehören Fahrzeugdaten, Kaufunterlagen, Rückrufschreiben und der Stand der Software.
Auf dieser Grundlage prüfen wir, ob konkrete Anhaltspunkte für eine unzulässige Abschalteinrichtung bestehen, welche Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen und wie die Verjährungslage einzuschätzen ist.
Sie erhalten von uns eine offene Einschätzung – einschließlich der Risiken und der Punkte, die sich vorab nicht sicher beurteilen lassen.
Vor Gericht vertreten
Scheitert eine Einigung, bereiten wir die Klage vor und vertreten Sie vor dem zuständigen Gericht. Vorher sprechen wir über Erfolgsaussichten, Beweisfragen, Kosten und die voraussichtliche Verfahrensdauer.
Ob ein Vergleich angenommen oder das Verfahren weitergeführt wird, entscheiden Sie auf Grundlage unserer Einschätzung.
Außergerichtlich verhandeln
Nicht jeder Fall muss vor Gericht landen. Wir beziffern Ihre Ansprüche, wenden uns an den Hersteller und führen die Korrespondenz für Sie.
Erhebt die Gegenseite Einwendungen, prüfen wir diese und antworten mit einer nachvollziehbaren Darstellung des Sachverhalts und der Rechtslage.
Ihr Weg zu Ihrem Recht – So einfach geht’s
Kostenlose Ersteinschätzung
Telefonische Erstberatung zur Bewertung Ihres Falls und Aufklärung über Ihre Rechte.
Umfassende Fallanalyse
Unterlagen, das Gutachten der Versicherung und die Vertragsbedingungen werden systematisch auf Schwachstellen untersucht. Hier zeigt sich erfahrungsgemäß, ob die Ablehnung auf tönernen Füßen steht.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Versicherer und verhandeln eine faire Lösung. Bleibt die Gegenseite stur, bereiten wir die Klage vor und vertreten Sie vor Gericht.
Thermofenster – was daraus für Betroffene folgt
Das Thermofenster steuert die Abgasrückführung abhängig von der Außentemperatur. Sinken die Temperaturen, wird die Abgasreinigung gedrosselt oder abgeschaltet.
Der Europäische Gerichtshof hat am 21. März 2023 in der Sache C-100/21 klargestellt, dass das Unionsrecht auch die Einzelinteressen der Käuferin oder des Käufers schützt. Wird durch eine unzulässige Abschalteinrichtung ein Schaden verursacht, muss ein Anspruch gegen den Hersteller bestehen.
Daraus folgt nicht, dass jedes Fahrzeug mit einem Thermofenster automatisch einen Anspruch auslöst. Ob die Steuerung als unzulässige Abschalteinrichtung einzuordnen ist, richtet sich nach ihrer Funktionsweise und nach den gesetzlichen Ausnahmen.
Fahrlässigkeit kann für den Differenzschaden genügen. Sie ersetzt aber nicht die übrigen Anspruchsvoraussetzungen, und der Hersteller kann unter engen Bedingungen Umstände vortragen, die sein Verhalten nicht als fahrlässig erscheinen lassen.
Auch innerhalb einer Motorenfamilie können sich Softwarestände, Baujahre und Genehmigungen unterscheiden. Deshalb prüfen wir immer das konkrete Fahrzeug und nicht nur den Motortyp.
Verjährung im Dieselskandal – der entscheidende Punkt
Die Verjährung ist inzwischen die wichtigste Hürde. Sie sollte deshalb vor allen anderen Fragen geprüft werden.
Die Regelverjährung beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die geschädigte Person von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Bei früh informierten Käuferinnen und Käufern kann diese Frist längst abgelaufen sein. Ob ein Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes ausreichende Kenntnis vermittelt hat und ob die Verjährung zwischenzeitlich gehemmt wurde, ist eine Frage des Einzelfalls.
Eine neue rechtliche Bewertung durch spätere Urteile setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang. Maßgeblich bleibt die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, nicht die Kenntnis der Rechtslage.
Restschadensersatz nach § 852 BGB
852 BGB kann in engen Grenzen weiterhelfen. Die Vorschrift verpflichtet den Schädiger auch nach Ablauf der Regelverjährung zur Herausgabe des auf Kosten der geschädigten Person Erlangten.
Voraussetzung ist, dass der Hersteller tatsächlich etwas aus dem Fahrzeugverkauf an die geschädigte Person erlangt hat. Bei bestimmten Erwerbskonstellationen, etwa bei Gebrauchtwagenkäufen von Dritten, hat der Bundesgerichtshof eine solche Vermögensverschiebung verneint.
Zudem gilt hier keine kenntnisabhängige Jahresendverjährung, sondern eine Frist von zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Bei älteren Käufen kommt es daher auf das genaue Kaufdatum an, weil Ansprüche taggenau ablaufen können.
Wir prüfen Ihre individuelle Verjährungslage anhand von Kaufdatum, Erwerbsweg und Kenntnisstand. Angesichts laufender Fristen ist Zuwarten in keinem Fall sinnvoll.
Schadensersatz im Dieselskandal jetzt prüfen lassen
Differenzschaden, großer Schadensersatz oder Restschadensersatz nach § 852 BGB: Auch viele Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals kann sich eine Prüfung lohnen. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet sich am konkreten Fahrzeug und an der Verjährungslage.
Unsere Kanzlei übernimmt diese Prüfung für Sie in Regensburg und bundesweit. Schildern Sie uns Ihren Fall, senden Sie uns Fahrzeug- und Kaufunterlagen und wir sagen Ihnen, wie wir die Möglichkeiten zum Schadensersatz im Dieselskandal einschätzen.
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Wir achten auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Sie vorausschauend und geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um Ihre Kosten zu jeder Zeit im Blick zu behalten.
Das sagen unsere Mandanten
Häufige Fragen zu Dieselskandal und Schadensersatz
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Das hängt von Modell, Motor, Baujahr, Abgasnorm und Softwarestand ab, nicht von der Marke allein.
Anhand der Fahrzeugidentifikationsnummer und der verfügbaren Unterlagen prüfen wir, ob konkrete Anhaltspunkte für eine Betroffenheit bestehen. Eine abschließende Beurteilung kann weitere technische Informationen erfordern.
Wie hoch fällt der Schadensersatz aus?
Für den Differenzschaden gilt ein Schätzrahmen von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Die konkrete Höhe schätzt das Gericht.
Anschließend werden Nutzungsvorteile und Restwert angerechnet, sodass der verbleibende Betrag deutlich geringer sein oder entfallen kann.
Muss ich das Fahrzeug abgeben?
Beim Differenzschaden nicht. Eine Rückgabe kommt nur beim großen Schadensersatz in Betracht, der zusätzliche Voraussetzungen hat und eine Nutzungsentschädigung berücksichtigt.
Ändert ein Software-Update etwas an meinen Ansprüchen?
Ein späteres Update beseitigt einen möglicherweise bereits beim Kauf entstandenen Schaden nicht automatisch. Welche Auswirkungen es im Einzelfall hat, prüfen wir anhand der Fahrzeugunterlagen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Darauf gehen wir vor einer Beauftragung ein. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, fragen wir die Deckung an.
Auch ohne Rechtsschutz ist eine Beauftragung möglich; die Kostenfolgen erläutern wir vorab.
Habe ich noch Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Das lässt sich nur individuell beantworten. Maßgeblich sind Kaufdatum, Erwerbsweg, Kenntnisstand, Anspruchsgrundlage und mögliche Hemmungstatbestände.
Weil Fristen taggenau ablaufen können, sollte die Prüfung zeitnah erfolgen.
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