Schadensersatz im Dieselskandal

Sie haben ein Fahrzeug mit manipulierter Abschaltvorrichtung oder Thermofenster erworben? Dann steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch zu. Die genaue Höhe des Ersatzanspruches hängt von dem Kaufpreis, dem Wert des Fahrzeugs und der Dauer der Nutzung ab.

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Dr. Christian Meisl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für VersicherungsrechtStrafrecht und Verkehrsrecht

Katharina Riedl Anwältin Arbeitsrecht Expertin Arbeitsrecht Dieselskandal Abgasskandal

Katharina Riedl

Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

ICH WILL MEIN AUTO BEHALTEN

Da der EuGH die Abschaltvorrichtungen und das Thermofenster als Sachmangel ansieht, können Sie sich gegen den Verkäufer und gegen den Hersteller wenden.

GEGEN DEN VERKÄUFER

Gegen den Verkäufer gibt Ihnen das Kaufrecht einen Schadensersatzanspruch. Hier können Sie die Möglichkeit wählen, Ihr Auto zu behalten und die Wertminderung oder andere Vermögensschäden ersetzt zu verlangen. Der Vorteil: Bei der Geltendmachung kommen Ihnen einige haftungserleichternde Umstände zugute. Dieser Anspruch besteht innerhalb zwei Jahre nach dem Kauf.

GEGEN DEN HERSTELLER

Der Hersteller haftet Ihnen deliktisch, also außervertraglich. Der Anspruch auf Schadensersatz ergibt sich aus der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung der Hersteller. Sie können die Wertminderung Ihres Fahrzeugs und weitere Vermögensschäden ersetzt verlangen und können Ihr Auto weiternutzen.
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Achtung: Aktuell hat der EuGH die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche für die Verbraucher wie erwartet erleichtert!

Während der BGH die Darlegung einer vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung für einen Schadensersatzanspruch verlangte, behält der EuGH das letzte Wort. Das europäische Gericht stellt klar, dass die unionsrechtlichen Vorgaben zu den Emissionswerten auch den Schutz der Käufer bezwecken. Demnach reicht alleine der fahrlässige Verstoß gegen diese Regularien aus, während es keines absichtlichen Vorgehens für einen Schadensersatzanspruch bedarf. Eine Tatsache, die gegen einen großen Fahrzeughersteller, der die Unionsvorschriften freilich kennen muss, leicht dargelegt werden kann. Grundsätzlich kann also allein aus dem Nachweis einer unzulässigen Abschaltvorrichtung oder Thermofenster in Ihrem Fahrzeug der Schadensersatzanspruch begründet werden.

ICH WILL MEIN AUTO ZURÜCKGEBEN

Sie wollen nichts mehr mit Ihrem Kauf zu tun haben? Dann können Sie Ihr Auto zurückgeben und den gesamten Kaufpreis als Schadensersatz ersetzt verlangen.

GEGEN DEN VERKÄUFER

Gegen den Verkäufer setzen Sie Ihre Gewährleistungsrechte durch. Ihm geben Sie das Auto, Sie bekommen Schadensersatz.

GEGEN DEN HERSTELLER

Auch der Hersteller haftet im Dieselskandal auf Schadensersatz. Wie gegen den Verkäufer können Sie hier das Auto zurückgeben und den Kaufpreis ersetzt verlangen. Auch in dieser Form des Schadensersatzes wird eine Haftungserleichterung den Anträgen des EU-Generalanwalts nach erwartet. Und: Es gilt auch hier eine zukünftig einfachere Durchsetzung und höhere Schadensersatzansprüche für Sie.
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Achtung: Auch hier hat der EuGH ganz nach unserer Erwartung die Käufer geschützt!

Nach der Rechtsprechung des BGH mussten die Käufer Ersatz für die Nutzung des betroffenen Fahrzeugs bezahlen, wenn sie ihr Geld durch Schadensersatz vom Hersteller zurückverlangten. Dies ließ die deutsche höchstrichterliche Rechtsprechung sogar in dem Maße zu, dass der Nutzungsersatz den Anspruch des Käufers beinahe aufzehrte. Dem schob der EuGH einen Riegel vor! Nach dem brandaktuellen Urteil des EuGH darf der Anspruch der Hersteller für die Nutzungsvorteile des Verbrauchers nicht die Durchsetzung der Käuferrechte verhindern. Die Höhe muss auf ein angemessenes Maß gedeckelt werden, das Käufer nicht von der Geltendmachung ihrer Rechte abschreckt. Faktisch bedeutet dies lediglich eine geringe Reduzierung Ihres Schadensersatzanspruches!

Also: Leichtere Voraussetzung des Schadensersatzanspruches und höhere Summen!