Abmahnung im Arbeitsrecht

Eine Abmahnung zu erhalten ist für den Arbeitnehmer äußerst unangenehm. Damit wird unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass man sich falsch verhalten hat und der Arbeitgeber das nicht duldet. In manchen Fällen wird die Abmahnung auch in die Personalakte eingetragen. Doch nicht immer ist die Abmahnung auch gerechtfertigt. In vielen Fällen lohnt es sich, dagegen vorzugehen.

Was genau ist eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung soll der Arbeitnehmer deutlich auf sein etwaiges Fehlverhalten hingewiesen werden. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis durch die Abmahnung selbst aber noch nicht beendet. Vielmehr soll damit erzielt werden, dass sich der Arbeitnehmer seines fehlerhaften Verhaltens bewusst wird und dass er sich zukünftig richtig verhält. Es wird also eine Chance angeboten, das falsche Verhalten zu ändern.

Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt?

Allerdings ist eine Abmahnung nicht immer gerechtfertigt. Der Arbeitgeber kann nicht frei nach Lust und Laune Abmahnungen an seine Mitarbeiter verteilen. Es muss tatsächlich ein Fehlverhalten auf Seite des Mitarbeiters vorgelegen haben.

Mögliche Abmahngründe

Damit abgemahnt werden kann, muss ein Fehlverhalten des Mitarbeiters vorliegen. Dieses Fehlverhalten muss einen beachtlichen Vertragsverstoß darstellen. In Betracht kommen folgende Gründe:

Unpünktlichkeit

unerlaubte Nebentätigkeit

Arbeitsverweigerung oder absichtliche Schlechtleistung

Diebstahl im Betrieb

Beleidigung/Mobbing

unentschuldigtes Fehlen/ AU nicht eingereicht

Arbeitszeitbetrug

Sexuelle Belästigung

Alkohol am Arbeitsplatz

Was Eine Abmahnung enthalten muss

Die Abmahnung selbst unterliegt einigen Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen.

  1. Genaue Benennung
    Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung das Fehlverhalten konkret benennen, d.h. welches Verhalten zu welchem Zeitpunkt falsch war.
  1. Kein Raum für Missverständnisse
    Der Arbeitgeber muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass das abgemahnte Verhalten einen Vertragsverstoß darstellt und den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen hat.
  1. Klarstellung
    Zusätzlich muss deutlich gemacht werden, dass dem Arbeitnehmer eine Kündigung droht, falls sich das Fehlverhalten wiederholen sollte.

Welche Folgen hat eine Abmahnung?

Mit einer wirksamen Abmahnung erhält der Arbeitnehmer zunächst die Chance, sein Verhalten für die Zukunft zu bessern. Eine erfolgreiche Abmahnung ebnet dem Arbeitgeber allerdings auch den Weg zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ordentliche Kündigung

Meistens werden Abmahnungen erteilt, um später eine verhaltensbedingte Kündigung zu begründen. Denn wenn sich der Arbeitnehmer vertragswidrig verhält, muss er mindestens einmal erfolgreich abgemahnt worden sein, bevor verhaltensbedingt gekündigt werden kann.

Außerordentliche Kündigung

Bei großer Verärgerung des Arbeitgebers kann es vorkommen, dass dieser sofort eine fristlose Kündigung ausspricht, ohne den Arbeitnehmer vorher abzumahnen. Dies ist aber nur bei einer extremen Schädigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Ein solch starker Vertrauensbruch kann beispielsweise bei Diebstahl innerhalb des Betriebs, grober Beleidigung oder Bedrohung angenommen werden.

In allen anderen Fällen muss auch bei einer außerordentlichen Kündigung vorher abgemahnt werden. Der Arbeitnehmer muss also deutlich auf sein Fehlverhalten und auf die Gefahr der Kündigung bei Wiederholung hingewiesen werden.

Was tun bei einer Abmahnung?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie ungerechtfertigt abgemahnt worden sind, sollten Sie gegen die Abmahnung vorgehen. Im ersten Schritt sollten Sie einen Anwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht aufsuchen. Unsere Anwälte können sie ausführlich beraten, ob die Abmahnung rechtens ist und wie am besten dagegen vorgegangen werden kann. Gemeinsam werden dann Beweise gesammelt, dass die Abmahnung unbegründet ist. Außerdem sollte eine Gegendarstellung verfasst werden, wenn die Abmahnung in Ihrer Personalakte gespeichert wird. Sofern es einen Betriebsrat gibt, kann dieser ebenfalls um Unterstützung gebeten werden. Als letzte Option kann eine Klage gegen den Arbeitgeber in Betracht gezogen werden. Ziel ist es, dass die Abmahnung zurückgenommen und aus der Personalakte gelöscht wird.

ACHTUNG BEI DER UNTERSCHRIFT!

In manchen Fällen verlangt der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer die Abmahnung unterschreibt. Hier sollten sie unbedingt darauf achten, dass lediglich der Erhalt bestätigt wird! Keinesfalls sollten Sie mit Ihrer Unterschrift die Abmahnung selbst als berechtigt anerkennen.