Ihre Experten für Personenschäden

  • Die Verzögerungs- und Hinhaltetaktik wird mit uns nicht aufgehen
  • Schnelle Vergleiche zulasten des Mandanten werden wir nicht annehmen
  • Wir haben keine Angst vor einem gerichtlichen Verfahren und stehen Ihnen bis zu einem erfolgreichen Abschluss zur Seite

Wir erstreiten pro Jahr
über 5.000.000 € Schadensersatz
für unsere Mandanten.

schnelle und unkomplizierte Mandatsbearbeitung

persönliche Beratung und Betreuung Ihres Falles

Wir sprechen die Sprache der Versicherer

Anwalt für Personenschäden

Als auf das Schadensrecht spezialisierte Kanzlei setzen wir uns für die Personen ein, die durch einen Unfall geschädigt worden sind.
Personengroßschäden wie schwerwiegende Verletzungen nach einem Motorrad- oder Autounfall sowie zahlungsunwillige Versicherungsgesellschaften gehören zu unserem Arbeitsalltag.
Wir prüfen Ihre Ansprüche, setzen Ihre Rechte erfolgreich durch und holen das Beste für sie heraus!

Ein Auszug unserer vergangenen Fälle:

Lange ersehnte Regulierung nach 5-jährigem Leidensweg

Ausganssituation:

Frau T. kam zu uns nach einem schweren Verkehrsunfall mit bleibender Behinderung und einem bis dahin 5-jährigen Leidensweg. Die bisherige Regulierung verlief schleppend. Bereits ausbezahlte Vorschüsse waren für Pflegekosten verwendet worden. Weitere Zahlungen wurden verweigert.

Unser Einsatz:

Frau T. wünschte sich eine angemessene Regulierung und einen schnellen Abschluss der Angelegenheit. Diese Ziele konnten wir ein Jahr nach Mandatsübernahme für sie erreichen.

Ergebnis:

Zahlung eines hohen 6-stelligen Betrages an Frau T.

In 18 Monaten zur erfolgreichen Regulierung

Ausganssituation:

Frau R. wurde bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Sie erlitt multiple Verletzungen, die zu einem Grad der Behinderung von 100% führten und unsere Mandantin den Rest ihres Lebens beeinträchtigen werden.

Unser Einsatz:

Frau R. wechselte zu unserer Kanzlei, weil die zuvor erfolgte mehrjährige Regulierung schleppend erfolgte und ihre vorherigen Anwälte mit der Verzögerungstaktik der Versicherung überfordert schienen. Frau R. wünschte sich, endlich einen Abschluss mit der Angelegenheit finden zu können. Es sollte eine Möglichkeit gefunden werden, finanziell abgesichert zu sein und ein barrierefreies Eigenheim zu bezahlen. 18 Monate nach Übernahme des Mandats für Frau R. konnten wir ihren Wunsch erfüllen.

Ergebnis:

Zahlung eines 6-stelligen Betrages, der Frau R. finanziell absicherte und ihr die Möglichkeit eines Eigenheims eröffnete.

6-stellige Erstattung nach Verkehrsunfall

Ausganssituation:

Angehörige von Frau L. kamen zu uns, nachdem Frau L. einen Verkehrsunfall mit schwersten Verletzungen sowie dem vollständigen Verlust sämtlicher motorischer Fähigkeiten erlitt. Die gegnerische Versicherung behauptete ein Mitverschulden von Frau L. an dem Unfallereignis und legte der Regulierung eine Haftung von 2/3 zugrunde.

Unser Einsatz:

Wir zogen für Frau L. vor Gericht und bekamen Recht.

Ergebnis:

Neben einer 6-stelligen Schadenssumme wurde Frau L. eine hohe 4-stellige monatliche Rente zugesprochen.

Ihr Weg zu uns

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen Unterstützung? Sie brauchen einen Anwalt, auf den Sie sich zu 100 % verlassen können? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und setzen alles daran, eine gute Lösung für Ihr Problem zu finden. Nutzen Sie dazu unser kostenfreies Erstgespräch und schildern Sie uns Ihren Fall.

Ganz gleich, ob Sie persönlich in unserer Kanzlei erscheinen möchten, ein Online-Meeting bevorzugen oder ein Telefongespräch favorisieren – wir stehen für Sie bereit. Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder per E-Mail einen Termin für Ihr kostenfreies Erstgespräch. Selbstverständlich können Sie dazu auch unser Kontaktformular nutzen.

ANSPRECHPARTNER

Anwalt Versicherungsrecht Experte Versicherungsrecht

Sebastian Kleber

Fachanwalt Verkehrsrecht Experte Verkehrsrecht

Dr. Christian Meisl

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht.

Beispiele für Personenschäden

Ein Personenschaden wird häufig verursacht durch:

Verkehrsunfälle

Hierunter fallen sämtliche Unfälle im Straßen-, Schienen oder Luftverkehr – z.B. der Autounfall, ein Bahnunglück oder ein Flugzeugabsturz aber auch Unfälle mit Fahrrädern, E-Scooter etc.

Arbeits- und Wegeunfälle

•  Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII meint z.B. Unfälle bei der Ausübung der Beschäftigung oder eines Ehrenamts
•  Wegeunfall ist ein Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit

Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

Verkehrssicherungspflicht heißt: Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält muss dafür sorgen, dass andere nicht zu Schaden kommen. Wichtige Stichworte sind Glätte, Baustellen, Spielplatz, Bäume, …

Tierunfälle

Klassisches Beispiel: der Hundebiss

Private Unfälle

Hierunter fallen Freizeitunfälle jeglicher Art: beim Sport, beim Grillen, im Haushalt, …

Tätlicher Angriff oder fahrlässiges Handeln

z.B. Körperverletzungen

Ärztliche Behandlungsfehler

u.a. auch Geburtsschäden

Wer zahlt bei Personenschäden?

Die geschädigte Person hat Anspruch auf verschiedene Schadensersatzleistungen. Es haftet grundsätzlich der Unfallgegner. In den meisten Fällen müssen sich die Unfallopfer aber mit den Versicherungsgesellschaften anlegen.

Probleme mit der Versicherung

Leider sind Probleme mit der Versicherung bei Schmerzensgeld und Schadensersatzforderungen keine Seltenheit. Mit unterschiedlichsten Methoden wird versucht, den Schaden klein zu reden oder der Zahlungspflicht sogar ganz zu entkommen. Auch werden den Geschädigten Vergleiche aufgedrängt, die nicht nur viel weniger Geld anbieten, als ihnen tatsächlich zusteht, sondern auch die Geltendmachung weitere Ansprüche für die Zukunft ausschließen. Schon aus diesem Grund lohnt sich die anwaltliche Beratung. Unsere Anwälte kennen die Tricks der Versicherungskonzerne und wissen damit umzugehen. Die Versicherung zahlt nicht? Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und kämpfen für Ihr Recht – bis Sie auch wirklich das bekommen, was Ihnen zusteht.

Gegen diese Versicherungen sind wir bereits erfolgreich vorgegangen

  • Aachen Münchener
  • Allianz
  • Athene
  • Axa
  • Debeka
  • Ergo
  • Generali
  • LV 1871
  • Nürnberger
  • Signal Iduna
  • Swiss Life
  • Zürich

Wie hoch ist die Schadenssumme?

Je nach Schwere der Verletzungen stehen den Geschädigten verschiedene Leistungen zu. Einige Geschädigte wissen noch, dass ihnen so etwas wie „Schmerzensgeld“ und „Schadensersatz“ zusteht. Manch einer weiß, dass Verdienstausfall oder Behandlungskosten zu ersetzen sind. Doch woraus sich die Geldsumme tatsächlich zusammensetzt, ist vielen nicht bekannt.

Was kann ich verlangen?

In den meisten Fällen haben Sie nicht nur einen Anspruch, sondern können mehrere Ansprüche nebeneinander geltend machen.
Relevant sind vor allem folgende Schadenspositionen:

Schmerzensgeld

Behandlungs-/ Pflegekosten

Vermehrte Bedürfnisse

Haustier-betreuungskosten

Erwerbsschaden

Haushaltsführungs-schäden

Unsere Google-Bewertungen

Wie viel Geld bekomme ich?

In den meisten Fällen bieten die Versicherungen viel zu wenig Geld als Ausgleich an. Dabei verringert sich der Umfang des Schadensersatzes nur dann, wenn der geschädigten Person ein Mitverschulden nachgewiesen werden kann. In bestimmten Fällen können sogar die Angehörigen des Unfallopfers ihre Rechte geltend machen. Vertrauen Sie deswegen keinesfalls auf die Einschätzung der Versicherer, denn in der Regel steht Ihnen viel mehr Geld zu. Zudem basiert Ihr Anspruch auch nicht auf ungefähren Schätzungen nach Gefühl. Egal ob Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden oder Vermehrte Bedürfnisse – jede Schadensposition lässt sich genau berechnen. Gerne ermitteln wir für Sie, wie hoch ein angemessener Ausgleich für Ihren Schadensfall ist und wie viel Geld Sie tatsächlich verlangen können.

Aktuelles zum Personenschadensrecht

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