Private Krankenversicherung zahlt nicht

Im Grunde scheint es glasklar: Die private Krankenversicherung zahlt das, was vorher vertraglich vereinbart wurde. Doch ist die private Krankenversicherung letztlich wie jede andere Versicherung auch. Sie zahlt nur das, wozu sie auch wirklich verpflichtet ist und versucht, ihre Zahlungspflicht möglichst gering zu halten. Nicht selten kommt es deswegen beim Thema Kostenübernahme zum Streit zwischen der privaten Krankenversicherung und ihrem Versicherungsnehmer.

Häufig auftretende Streitpunkte sind:

Bestehende Pflicht zur Kostenübernahme, z.B. bei künstlicher Befruchtung oder Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit

Nachträgliche Vertragsanpassung

Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung

Beendigung des Vertrags durch Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung

Auslegung der Gebührenordnung der Ärzte

Wenn es Probleme mit der privaten Krankenversicherung gibt, ist dies noch kein Grund, den Kopf hängen zu lassen. Wie in jedem Vertrag gibt es auch in diesem Bereich Spielraum für unterschiedlichste Sichtweisen. Zudem können gewisse medizinische Umstände nun mal nicht in jedem Fall eindeutig bewertet werden. Somit unterliegt jeder Fall einer Einzelfallbetrachtung und kann nicht pauschal nach Schema gelöst werden. Es kommt also ganz auf die juristischen Argumente sowie die Auslegung des Vertrags an. Wenden Sie sich hierzu jederzeit an uns. Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Versicherungsrecht haben wir in diesem Bereich beste Erfahrungen, stehen Ihnen als kompetenter und starker Partner zur Seite und können Ihnen so zu Ihrem Recht verhelfen.