Hausdurchsuchung

Die Durchsuchung von Wohn oder Geschäftsräumen ist für Betroffene eine sehr unangenehme Erfahrung. Sie findet oft unerwartet und unter Einsatz einer großen Anzahl an Ermittlungsbeamten von Polizei, Zoll oder Finanzamt statt. Ein klassischer Grund für eine Hausdurchsuchung ist z.B. die Drogenkriminalität. Doch auch wenn eine Steuerhinterziehung aufgedeckt wird, steht am Anfang der Ermittlungen oft die Hausdurchsuchung.

Kurzinformationen zur Hausdurchsuchung

 

Wozu dient eine Hausdurchsuchung?

Die Hausdurchsuchung kann verschiedene Ziele haben: Sie kann zum Auffinden von Beweismitteln, aber auch der Ergreifung des Beschuldigten dienen.

 

Wann darf eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden?

Eine Hausdurchsuchung stellt einen erheblichen Eingriff in das durch Art. 13 GG geschützte Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung dar und unterliegt daher strengen Voraussetzungen. Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass eine bestimmte Straftat begangen wurde. Zudem muss die Durchsuchung durch einen Richter angeordnet worden sein. Nur bei Gefahr im Verzug darf auch die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung anordnen (§ 105 StPO).

 

Muss ich die Hausdurchsuchung dulden?

Liegt ein wirksamer Durchsuchungsbeschluss vor, müssen Sie die Maßnahme grundsätzlich auch dulden. Doch nicht nur der Beschuldigte, sondern auch unbeteiligte Dritte müssen unter bestimmten Voraussetzungen eine Hausdurchsuchung zulassen. Dies ist in den §§ 102,103 StPO geregelt. Außerdem darf eine Durchsuchung in der Nacht nur unter den Voraussetzungen des §104 StPO erfolgen

Der Durchsuchungsbeschluss

Lassen Sie sich unbedingt den Durchsuchungsbeschluss vorlegen und kontrollieren Sie, ob Name und Anschrift korrekt sind. Außerdem darf der Beschluss vor maximal 6 Monaten erlassen worden sein, sonst ist die Durchsuchung hinfällig. Weiterhin müssen das anordnende Gericht, Geschäfts- bzw. Aktenzeichen, Grund der Durchsuchung, die gesuchten Gegenstände und die Räume, die durchsucht werden dürfen, sowie der anordnende Richter angegeben sein.

Wie lange werden meine Sachen beschlagnahmt?

Wann Sie die beschlagnahmten Sachen wieder zurückbekommen, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich werden Beweismittel so lange einbehalten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. Bei elektronischen Gegenständen (Handy, Laptop, usw.) kann es aber sein, dass Sie die Sachen zurückkriegen, sobald die darin enthaltenen Festplatten vollständig kopiert wurden. Handelt es sich bei den beschlagnahmten Sachen hingegen um illegale Gegenstände, kann es sein, dass sie nach Verfahrensabschluss vernichtet werden.

Rechte und Pflichten während der Durchsuchung

Zu Beginn der Durchsuchung müssen Sie über Ihre Rechte aufgeklärt werden. Aber welche Rechte und Pflichten bestehen eigentlich?

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Anwesenheit vor Ort

Betroffene einer Hausdurchsuchung dürfen währenddessen anwesend sein, müssen es aber nicht. Ausreichend ist ebenso ein geeigneter Zeuge, z.B. Partner, Angehörige oder Nachbarn.

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Keine Mitwirkungs- und Auskunftspflicht

Es besteht keinerlei Mitwirkungs- oder Auskunftspflicht! Insbesondere müssen und sollten Sie sich nicht zum Tatvorwurf äußern, bis Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Machen Sie daher unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

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Unterlagen sichern

Verlangen Sie nach einer Kopie des Durchsuchungsbeschlusses sowie des Sicherstellungsprotokolls. Zusätzlich können Sie sich die Dienstnummer der Beamten notieren.

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Zutritt zur Wohnung

Bei einer rechtmäßigen Hausdurchsuchung sollten Sie den Beamten Zugang zu Ihren Wohn-/Geschäftsräumen gewähren, da diese sonst dazu befugt sind, sich durch unmittelbaren Zwang Zutritt zu verschaffen.

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Sicherstellung widersprechen

Sollen persönliche Gegenstände sichergestellt werden, dürfen Sie widersprechen. Dies wird im Protokoll vermerkt und kann für die spätere Herausgabe relevant sein.

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Anwalt kontaktieren

Selbstverständlich haben Sie das Recht, während der Durchsuchung einen Anwalt zu kontaktieren. Nehmen Sie umgehend zu uns Kontakt auf, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

Wie verhalte ich mich am besten?

Für Betroffene kommt die Hausdurchsuchung oft überraschend und ist sehr unangenehm. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ruhe bewahren, auch wenn die Situation schwierig ist. Kontaktieren Sie am besten direkt einen Fachanwalt für Strafrecht, um sich Rat einzuholen. Als Beschuldigter sollten Sie weder negativ auffallen, noch zu leichtfertig auf Ihre Rechte verzichten. Beides kann den Verlauf des Strafprozesses erheblich beeinflussen. Daher haben wir die wichtigsten Verhaltensregeln für Sie zusammengefasst.

 

Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen

Bevor die eigentliche Durchsuchung beginnt, sollten Sie sich zwingend den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und diesen aufmerksam durchlesen. Dort ist z.B. festgehalten, welches Delikt vorgeworfen wird oder welche Räume durchsucht werden dürfen.

Ruhe bewahren

Leisten Sie während der Durchsuchung Widerstand oder Behindern Sie die Beamten, kann dies unschöne Folgen haben. Zudem sollten Sie sich kooperativ zeigen, d.h. die Durchsuchung nicht blockieren und den Beamten gegenüber freundlich auftreten. Aber: Eine Mitwirkungspflicht besteht nicht. Sie müssen also keine Passwörter etc. preisgeben oder bei der Auffindung von Gegenständen mithelfen.

Keine Angaben machen & Rechtsanwalt kontaktieren

Machen Sie in jedem Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und tätigen Sie keine Aussagen. Sie müssen einzig Ihre Personalien angeben, weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Situation oder zum Sachverhalt müssen und sollten Sie nicht machen. Spätestens nach der Durchsuchung sollten Sie Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Idealerweise tun Sie dies aber gleich zu Beginn der Durchsuchung, damit der Anwalt Ihnen alles wichtige erklären kann.

Notizen machen & Zeugen hinzuziehen

Dokumentieren Sie den Ablauf der Durchsuchung, damit Sie sich im Nachhinein an alles erinnern und Ihren Anwalt informieren können. Relevante Informationen sind…

…die Uhrzeit zu Beginn und Ende der Durchsuchung
…ob eine Rechtsbelehrung stattgefunden hat
…ob Zeugen dabei waren
…ob und was beschlagnahmt wurde

Darüber hinaus sollten Sie notieren, wie viele Beamte vor Ort waren und nach dem Dienstausweis bzw. der Dienstnummer fragen. Wenn Ihnen während der Durchsuchung etwas seltsam vorkommt, sollten Sie auch das aufschreiben. Denn Ziel der Durchsuchung darf nicht sein, einen Tatverdacht erst zu begründen. Außerdem dürfen Sie zur Beobachtung der Hausdurchsuchung einen Zeugen hinzuziehen, der schnell erreichbar ist – etwa einen Nachbarn, Freund oder Ihren Rechtsanwalt.

Kopien anfertigen

Sichern Sie alle wichtigen Unterlagen. Insbesondere sollten Sie eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses sowie des Sicherstellungsprotokolls verlangen. Auch wenn Dokumente etc. beschlagnahmt werden, sollten davon Kopien angefertigt werden.