Kapitalstrafrecht

Das Kapitalstrafrecht umfasst die sog. Kapitalverbrechen. Der Begriff ist historisch geprägt und bezeichnet solche Taten, die jemandem „den Kopf kosten können“ – also zur Todesstrafe führten. Auch wenn dieser Begriff heute nur noch umgangssprachlich verwendet wird, so ist der Kern gleich geblieben: Gemeint sind besonders schwere Straftaten gegen das Leben, die mit hohen Strafen sanktioniert werden.

 

Was gehört zum Kapitalstrafrecht?

Als sog. Kapitalverbrechen werden besonders schwere Straftaten bezeichnet, die sich gegen das menschliche Leben richten – Also alle Taten, die zum Tod einer anderen Person führen. Dazu gehört insbesondere der Mord und der Totschlag. Ebenfalls zum Kapitalstrafrecht gehören die fahrlässige Tötung, eine Körperverletzung mit Todesfolge oder Raub mit Todesfolge.

Welche Strafen gibt es im Kapitalstrafrecht?

Je nach dem, welche Straftat begangen wurde, sieht das Kapitalstrafrecht unterschiedliche Strafen vor. In jedem Fall wird jedoch eine Freiheitsstrafe verhängt. Die Höchststrafe ist die lebenslange Freiheitsstrafe. Die relevantesten Gesetzesauszüge haben wir zusammengefasst:

Mord, § 211 StGB

Ein Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Totschlag, § 212 StGB

Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Fahrlässige Tötung, § 222

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB

Verursacht der Täter durch die Körperverletzung den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Raub mit Todesfolge, § 251 StGB

Verursacht der Täter durch den Raub wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge, § 178 StGB

Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Kapitalstrafrecht: Fahrlässige Tötung

Zum Kapitalstrafrecht zählt u.a. die fahrlässige Tötung. Hierbei handelt der Täter nicht mit Vorsatz, sondern führt den Tod eines anderen Menschen durch Missachtung einer Sorgfaltspflicht herbei. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung steht oft im Raum, wenn eine Person bei einem Verkehrsunfall verstirbt. Somit kann die fahrlässige Tötung in bestimmten Fällen auch als Delikt des Verkehrsstrafrechts eingeordnet werden.

Kapitalstrafrecht: Mord vs. Totschlag

Zwischen Mord und Totschlag muss im Kapitalstrafrecht zwingend streng unterschieden werden. Grund dafür ist, dass das Gesetz unterschiedliche Freiheitsstrafen vorsieht. Während beim Totschlag eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren verhängt werden kann, gilt beim Mord die lebenslange Freiheitsstrafe. Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist, dass beim Mord bestimmte Merkmale auf subjektiver und objektiver Ebene verwirklich sein müssen. Hierzu zählt z.B. ob der Täter aus Mordlust oder Habgier gehandelt hat und dabei heimtückisch oder grausam vorgegangen ist.

Verjährung im Kapitalstrafrecht

Ob eine Straftat verjährt ist, hängt davon ab, welcher Straftatbestand einschlägig ist. Dies ist in § 78 StGB geregelt. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Mord verjährt nicht. Das bedeutet, dass der Täter auch nach vielen Jahren noch bestraft werden kann. Im Gegensatz dazu verjährt der Totschlag oder auch die Körperverletzung mit Todesfolge nach 20 Jahren. Zu beachten ist allerdings, dass die Verjährung gem. § 78c StGB auch unterbrochen werden kann.
Darüber hinaus muss zwingend zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung unterschieden werden.

 

Verfolgungsverjährung

Schließt die Ahnung einer Straftat aus, d.h. es kann keine Strafe mehr verhängt werden
Verjährung beginnt mit Beendigung der Tat

Vollstreckungsverjährung

Regelt, wann eine rechtskräftig verhängte Strafe nicht mehr vollstreckt werden darf
Verjährung beginnt mit Rechtskraft der Entscheidung

Aufgabe des Strafverteidigers beim Kapitalstrafrecht

Von uns können Sie jederzeit eine vollumfassende Unterstützung erwarten. Wir erarbeiten mit Ihnen eine für Sie ideale Vorgehensweise und bereiten Sie auf jeden Schritt Ihres Prozesses vor. Bei Kapitalverbrechen kommen erschwerend ein erheblicher Mediendruck sowie die Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit hinzu. Wir helfen Ihnen, damit umzugehen und weichen Ihnen nicht von der Seite.

 

Die Verteidigung

Bei Kapitalverbrechen, insbesondere bei Mord oder Totschlag, liegt der Fokus auf der Feststellung des tatsächlichen Geschehensablaufs. Oftmals gibt es keine Zeugen, sodass das Gericht häufig nur Indizien feststellen kann (Fingerabdrücke, Blutspuren, DANN am Tatort etc.). Daher sollte Ihr Strafverteidiger in diesen Bereichen bestens ausgebildet sein.

Wir stellen Ihnen einen kompetenten, zuverlässigen und vorurteilsfreien Rechtsanwalt zur Seite, der

  • sich bestens mit dem Strafrecht und Strafprozessrecht auskennt
  • langjährige Erfahrung vor Gericht hat
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  • psychologisches Einfühlungsvermögen aufweist