Kurzfristige Vertretung bei Ermittlungsverfahren
Kostenlose Erstberatung
In Regensburg & bundesweit
Vorladung erhalten? Jetzt schnell handeln
Wenn Sie eine Vorladung erhalten, eine Hausdurchsuchung erleben oder eine Anklageschrift zugestellt bekommen, zählt jede Minute. Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite können Sie gerade in frühen Verfahrensstadien Fehler vermeiden und mit höherer Wahrscheinlichkeit eine Einstellung des Verfahrens erwirken.
Die Risiken ohne fachkundige Verteidigung sind erheblich: Fehlende Kenntnis des Schweigerechts, versäumte Fristen, mangelnder Überblick über die Beweislage oder eine unzureichende Verteidigungsstrategie können gravierende Konsequenzen haben. Viele Beschuldigte belasten sich durch eigene Erklärungen – ein Fehler, der oft nicht mehr wettzumachen ist und den frühzeitige Beratung oft verhindert.
Als erfahrene Rechtsanwälte für Strafrecht in Regensburg und bundesweit unterstützen wir Sie diskret und zeitnah. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um Ihre Situation unverbindlich einzuschätzen.
ANSPRECHPARTNER

Dr. Christian Meisl
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht.
Wann sollten Sie einen Strafrechtsanwalt einschalten?
Grundsätzlich sollten Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren, sobald Sie Kenntnis darüber haben, dass gegen Sie ermittelt wird. Korrektes und zeitiges Handeln kann entscheidend dafür sein, Ihre Situation zu verbessern und auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.
Auf der anderen Seite können Fehler wie eine unbedachte Aussage Ihre Situation irreversibel schädigen und etwa die Aussichten auf eine Verfahrenseinstellung massiv schmälern.
Machen Sie daher zunächst immer von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und sprechen Sie erst mit einem Anwalt. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und auf dieser Grundlage die beste Strategie für Sie entwickeln.
Bei einer Hausdurchsuchung gilt: Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie keine Angaben zur Sache und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht geprüft haben. Informieren Sie die Beamten darüber, dass Sie einen Anwalt kontaktieren. Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie verfügbar und helfen Ihnen auch in akuten Notsituationen schnell und unbürokratisch weiter.
Ablauf eines Strafverfahrens mit anwaltlicher Vertretung
Erstberatung und Mandatsübernahme in kurzer Zeit: Wir sind darauf eingestellt, kurzfristig zu handeln. Bei dringenden Maßnahmen wie Festnahme oder Hausdurchsuchung übernehmen wir Ihr Mandat oft noch am selben Tag. In der Erstberatung analysieren wir Ihre Situation, klären Sie über Ihre Rechte auf und legen die nächsten Schritte fest.
Akteneinsicht und Entwicklung der Verteidigungsstrategie: Nach Mandatsübernahme fordern wir umgehend Akteneinsicht an. Wir analysieren das gesamte Beweismaterial – Polizeiakten, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten – und identifizieren entlastende Umstände sowie Schwachstellen des Tatvorwurfs. Auf dieser Basis entwickeln wir eine fundierte Strategie, die auf Ihren konkreten Einzelfall zugeschnitten ist.
Kommunikation mit Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung: In vielen Fällen können wir durch gezielte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens erreichen – sei es nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts, nach § 153 StPO bei geringer Schuld oder nach § 153a StPO gegen Auflagen. Das Ziel: Ihr Verfahren endet, bevor es überhaupt zur Hauptverhandlung kommt. Dies ist in fast allen Fällen der für Sie bestmögliche Ausgang.
Verteidigung in der Hauptverhandlung und Prüfung von Rechtsmitteln: Kommt es zur Hauptverhandlung, vertreten wir Sie vor Gericht, stellen Beweisanträge, befragen Zeugen und setzen uns für Freispruch, Einstellung oder eine möglichst milde Sanktion ein. Nach einem Urteil prüfen wir, ob Berufung oder Revision Aussicht auf Erfolg haben.
Unsere Leistungen als Strafverteidiger in Regensburg
Allgemeines Strafrecht
Das Allgemeine Strafrecht umfasst häufig verfolgte Delikte wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung und Nötigung. Wir verteidigen Sie bei sämtlichen Straftatbeständen des Strafgesetzbuchs.
Steuerstrafrecht
Bei Steuerhinterziehung, fehlerhaften Steuererklärungen oder steuerstrafrechtlichen Ermittlungen prüfen wir die Aktenlage, beraten zur Verteidigungsstrategie und begleiten Sie bei Fragen rund um eine mögliche Selbstanzeige.
Sexualstrafrecht
Sexualstrafrecht behandelt schwerwiegende Vorwürfe wie Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch, die neben strafrechtlichen oft auch mit persönlichen und beruflichen Konsequenzen einhergehen. Gerade hier sind daher Diskretion, Sensibilität und eine durchdachte Verteidigungsstrategie unverzichtbar. Neben einem positiven Verfahrensausgang haben wir auch die Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte im Fokus.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und kann bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren ebenfalls angewendet werden. Wir vertreten junge Beschuldigte und ihre Familien mit besonderer Sorgfalt und Blick auf erzieherische Folgen.
Berufung & Revision
Nach einer Verurteilung prüfen wir, ob Berufung oder Revision möglich und sinnvoll sind. Dabei analysieren wir Verfahrensfehler, Beweiswürdigung, Strafzumessung und die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels.
Wirtschaftsstrafrecht
Bei Vorwürfen wie Untreue, Betrug, Geldwäsche, Korruption, Insolvenzstraftaten oder Bilanzdelikten verbinden wir strafrechtliche Verteidigung mit wirtschaftlichem Verständnis und sorgfältiger Aktenanalyse. Erfahren Sie hier mehr zum Wirtschaftsstrafrecht.
Betäubungsmittelstrafrecht
Wir verteidigen Sie bei Vorwürfen nach dem BtMG – vom Besitz geringer Mengen über Handeltreiben bis hin zu umfangreichen Ermittlungsverfahren mit Durchsuchung, Telekommunikationsüberwachung oder Untersuchungshaft. Erfahren Sie hier mehr zum Betäubungsmittelstrafrecht.
Verkehrsstrafrecht
Wir vertreten Sie bei Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und drohendem Fahrerlaubnisentzug. Auch bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten prüfen wir Ihre Verteidigungsmöglichkeiten. Erfahren Sie hier mehr zum Verkehrsstrafrecht.
Internetstrafrecht & Cybercrime
Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Computerbetrug, Datenveränderung, Ausspähen von Daten, Beleidigung im Internet, Bedrohung über soziale Medien, Filesharing-nahen Strafvorwürfen und Ermittlungen im Zusammenhang mit digitalen Beweismitteln.
Ihr Weg zu Ihrem Recht – So einfach geht’s
Kostenlose Ersteinschätzung
Telefonische Erstberatung oder persönlicher Termin in unserer Kanzlei in Regensburg zur Bewertung Ihres Falls und Aufklärung über Ihre Rechte.
Umfassende Fallanalyse
Prüfung aller Unterlagen durch unsere Fachanwälte und bei Bedarf Koordination mit Sachverständigen.
Durchsetzung Ihrer Rechte
Nach Möglichkeit versuchen wir, eine Einstellung des Verfahrens ggf. gegen Auflagen zu erreichen. Gelingt dies nicht, vertreten wir Sie in der Hauptverhandlung.
Anwalt für Strafrecht in Regensburg – Ihre lokalen Vorteile
Unsere Kanzlei für Strafrecht ist seit vielen Jahren in Regensburg verwurzelt. Diese langjährige Erfahrung am Amtsgericht Regensburg und Landgericht Regensburg verschafft Ihnen einen konkreten Vorteil: Wir kennen die Gepflogenheiten der bayerischen Justiz, die Arbeitsweise der örtlichen Staatsanwaltschaft und die Praxis der zuständigen Richter. Dieses lokale Fachwissen fließt direkt in die Verteidigungsstrategie für Ihren Fall ein.
Im Großraum Regensburg sind wir schnell erreichbar – ob für eine dringende Beratung, eine Begleitung zur Vernehmung oder die Vertretung in der Hauptverhandlung. Die räumliche Nähe ermöglicht persönliche Betreuung, kurze Wege und schnelle Reaktionszeiten, die in einem Strafverfahren den entscheidenden Unterschied machen können.
Gleichzeitig sind wir bundesweit für Sie tätig. Ob Ihr Verfahren in München, Hamburg, Köln, Berlin oder an einem anderen Gericht in Deutschland stattfindet: Wir vertreten Sie an jedem Standort mit derselben Leidenschaft und Exzellenz.
Vertrauen Sie auf unsere Strafrechtsexpertise
Professionelle Strafverteidigung bedeutet für uns: frühzeitiger Einsatz, strategisches Vorgehen und konsequenter Schutz Ihrer Rechte in jedem Verfahrensstadium. Als Fachanwalt für Strafrecht beraten und vertreten wir Sie auf Grundlage jahrelanger Erfahrung.
Unsere Mandanten in Regensburg und bundesweit schätzen die persönliche Betreuung, die transparente Kommunikation und die diskrete Zusammenarbeit, die unsere Kanzlei auszeichnet. Je früher Sie sich melden, desto besser können wir Ihnen helfen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose telefonische Erstberatung.
6 Gründe für
Dr. Meisl Rechtsanwälte
Erfahrung
Hochspezialisierte Rechtsanwälte kämpfen für Ihre Rechte und Ihren Erfolg. Schnelle Konfliktlösung. Bei unvermeidbarer Klage Konsequenz & Hartnäckigkeit in der Prozessführung.
Transparenz
Fairness hat Vorrang.
Kostenlose Ersteinschätzung bei allen Rechtsfragen.
Transparente Darlegung der Chancen, Risiken & Kosten.
Ehrlichkeit
Entscheiden Sie frei und ohne Druck.
Professionelle & transparente Beratung.
Support bei allen Rückfragen.
Kurze Wartezeiten
Erhalt unserer Einschätzung innerhalb kürzester Zeit.
Zuverlässige Erreichbarkeit &
Rückruf innerhalb von 24 Stunden.
Kommunikation
Ihr Anliegen ist uns wichtig.
Wir setzen auf vertrauensvolle Zusammenarbeit &
klare Kommunikation.
Kostenkontrolle
Wir achten auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Sie vorausschauend und geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um Ihre Kosten zu jeder Zeit im Blick zu behalten.
Das sagen unsere Mandanten
Häufig gestellte Fragen zum Anwalt für Strafrecht
Muss ich als Beschuldigter einen Anwalt nehmen?
Grundsätzlich müssen Sie sich im Strafverfahren nicht immer durch einen Anwalt vertreten lassen. In bestimmten Fällen ist Verteidigung jedoch notwendig, etwa wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet, Untersuchungshaft im Raum steht oder wegen der Schwere des Vorwurfs, der zu erwartenden Rechtsfolge oder der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage anwaltliche Mitwirkung geboten ist.
Von einer Selbstverteidigung raten wir in der Regel dringend ab. Ohne Kenntnis der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuchs und der taktischen Möglichkeiten riskieren Sie schwerwiegende Konsequenzen – von unnötigen Aussagen bei der Polizei bis hin zu versäumten Rechtsmitteln.
Kann ich meinen Anwalt während des Verfahrens wechseln?
Ja, Sie können Ihren Strafverteidiger grundsätzlich jederzeit wechseln. Das Mandatsverhältnis basiert auf Vertrauen, und wenn dieses nicht mehr gegeben ist, steht Ihnen ein Wechsel frei. Ihr bisheriger Anwalt ist auch nach Beendigung des Mandats zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss die Unterlagen an den neuen Verteidiger herausgeben.
Praktisch sollten Sie beachten, dass ein Wechsel während einer laufenden Hauptverhandlung zu Verzögerungen führen kann, da sich der neue Anwalt einarbeiten muss. Frühzeitig vorgenommen, hat ein Wechsel in der Regel keine negativen Auswirkungen auf das Verfahren. Entscheidend ist, dass Sie einen Verteidiger an Ihrer Seite haben, dem Sie vollständig vertrauen.
Was ist der Unterschied zwischen Fachanwalt und normalem Anwalt?
Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht. Für den Fachanwaltstitel müssen unter anderem 60 strafrechtliche Fälle und 40 Hauptverhandlungstage nachgewiesen werden, davon mindestens 30 vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht. Hinzu kommen besondere theoretische Kenntnisse und regelmäßige Fortbildungspflichten.
Der Fachanwaltstitel ist rechtlich geschützt und kein bloßer Marketingbegriff. Er zeigt, dass ein Anwalt besondere Anforderungen im Strafrecht erfüllt hat. Für Mandanten ist er ein wichtiges Qualifikationssignal – neben Erfahrung, Spezialisierung und persönlichem Vertrauen.
Wie lange dauert ein Strafverfahren?
Die Dauer eines Strafverfahrens hängt stark vom Einzelfall ab. Faktoren, die die Dauer beeinflussen, sind unter anderem die Komplexität der Beweislage, die Anzahl der Beteiligten, die Auslastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Einlegung von Rechtsmitteln. Ein erfahrener Strafverteidiger kann durch gezielte Verfahrensführung und frühzeitige Einstellungsanträge die Dauer erheblich verkürzen und Ihnen langwierige Prozesse ersparen.
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung in der Regel nicht folgen. Sie sollten insbesondere keine Aussage machen, bevor ein Strafverteidiger Akteneinsicht genommen hat. Anders kann es aussehen, wenn die Ladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht kommt. Lassen Sie deshalb vorab prüfen, ob und wie Sie reagieren müssen.
Kann mein Strafverfahren eingestellt werden?
Ja, eine Einstellung ist in vielen Strafverfahren möglich – etwa wenn der Tatverdacht nicht ausreicht, die Schuld gering ist oder eine Einstellung gegen Auflagen in Betracht kommt. Ob das realistisch ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht seriös beurteilen.
Aktuelles zum Strafrecht
Was ist ein Polytrauma?
Das Wichtigste im Überblick Was ist Polytrauma? Symptome und Diagnose Behandlung und Rehabilitation Rechtliche Aspekte eines...
Was bringt eine Beschwerde bei der Ärztekammer?
Das Wichtigste im Überblick Hintergrund: Die Ärztekammer und Ihre Rolle Gründe für eine Beschwerde Der Beschwerdeprozess:...
Krankenhaus verklagen Chancen
Das Wichtigste im Überblick Warum Menschen Krankenhäuser verklagen Rechtliche Grundlagen Tipps für eine erfolgreiche Klage...







