Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – Ihr Anwalt in Regensburg

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Fachanwalt für Versicherungsrecht mit langjähriger Erfahrung in BU-Streitigkeiten

Erstberatung zu Ihrem BU-Fall – persönlich in Regensburg oder bundesweit

Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung – außergerichtlich und vor Gericht

Sie haben Ihren Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eingereicht und eine Ablehnung erhalten. Was jetzt? Die finanzielle Unsicherheit wiegt schwer, die Sorgen um die Zukunft ebenso. Als Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht in Regensburg begleiten wir Sie durch genau diese Situationen.

Mit fachanwaltlicher Spezialisierung auf Versicherungsrecht kennen wir die Vorgehensweisen der Versicherer aus der Praxis und wissen, wo die Schwachstellen in Ablehnungsbescheiden liegen. Ob Ihr Antrag abgelehnt wurde oder Ihnen eine Kürzung der BU-Rente droht: Wir prüfen Ihre Situation persönlich und zeigen Ihnen, welche Optionen Sie haben.

Wann Sie einen Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen

Nach Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft bewilligen Versicherer rund 80 Prozent aller BU-Leistungsanträge. Für die verbleibenden 20 Prozent der Betroffenen beginnt jedoch häufig ein langwieriges Verfahren. Versicherer verfügen über spezialisierte Leistungsabteilungen, juristische Expertise und medizinische Prüfmechanismen. Für Versicherte ist es deshalb oft schwierig, einer Ablehnung ohne fachkundige Unterstützung auf Augenhöhe zu begegnen.

Anwaltliche Unterstützung ist sinnvoll, wenn:

  • Ihr Leistungsantrag abgelehnt wurde („BU-Versicherung zahlt nicht“)
  • die Versicherung ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat und Ihre BU-Rente kürzen oder streichen will
  • bei der Antragstellung Unklarheiten entstanden sind oder Gesundheitsfragen angezweifelt werden
  • Sie sich fragen, ob Ihre Ansprüche überhaupt durchsetzbar sind

Versicherer arbeiten mit standardisierten Textbausteinen und wiederkehrenden Ablehnungsmustern. Wir erkennen diese Muster und halten mit fundierten rechtlichen Argumenten dagegen. In etlichen Fällen lässt sich bereits außergerichtlich eine Einigung erzielen, weil Versicherer wissen, wann eine Ablehnung vor Gericht keinen Bestand hätte. Genau diesen Punkt nutzen wir zu Ihrem Vorteil.

ANSPRECHPARTNER

Fachanwalt Verkehrsrecht Experte Verkehrsrecht

Dr. Christian Meisl

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht.

Warum Versicherer BU-Anträge ablehnen

Ablehnungen kommen selten ohne Begründung. Die Argumente wiederholen sich allerdings und sind in vielen Fällen angreifbar. Zwei Konstellationen tauchen dabei besonders häufig auf.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Nach § 19 VVG muss der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss diejenigen gefahrerheblichen Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Vorerkrankungen stehen dabei im Mittelpunkt. Bei einer Verletzung dieser Anzeigepflicht kommen je nach Verschulden und den Umständen des Vertragsschlusses unterschiedliche Rechtsfolgen in Betracht – insbesondere Rücktritt, Kündigung oder eine rückwirkende Vertragsanpassung nach § 19 VVG.

Bei arglistiger Täuschung kann außerdem eine Anfechtung nach § 22 VVG relevant sein. Entdeckt die Versicherung im Leistungsfall Erkrankungen, die im Antrag nicht angegeben wurden, beruft sie sich häufig auf eine solche Pflichtverletzung. Laut GDV-Daten lag dieser Ablehnungsgrund im Jahr 2023 bei etwa 10 Prozent aller Ablehnungen vor.

Ob der Versicherer sich wirksam auf diese Rechte berufen kann, hängt von mehreren Faktoren ab:

Waren die Fragen im Antrag in Textform gestellt und verständlich formuliert? War die betreffende Erkrankung überhaupt gefahrerheblich und dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannt? Wurde der Versicherungsnehmer nach § 19 Abs. 5 VVG ordnungsgemäß über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung belehrt – was insbesondere die Rücktritts- und Vertragsanpassungsrechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG betrifft? Sind die gesetzlichen Fristen eingehalten? Und hat der Versicherungsvermittler die Angaben korrekt aufgenommen, vollständig dokumentiert oder womöglich selbst etwas ausgelassen? Genau solche Konstellationen prüfen wir gründlich.

Ein pauschaler Vorwurf der Anzeigepflichtverletzung lässt sich häufig entkräften, wenn die Umstände des Vertragsschlusses genau untersucht werden. Wir gehen gegen unberechtigte Vertragsrücktritte oder Anfechtungen konsequent vor.

Streitige Berufsunfähigkeit und das Thema Verweisbarkeit

Ein zweiter häufiger Streitpunkt betrifft die Frage, ob der nach den Versicherungsbedingungen erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit erreicht ist. Viele BU-Verträge sehen eine Leistung ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Prozent vor.

172 VVG schreibt keine allgemeine gesetzliche 50-Prozent-Grenze vor, sondern definiert Berufsunfähigkeit als vollständige oder teilweise Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer auszuüben. Die konkrete Leistungsschwelle ergibt sich damit aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Versicherer beauftragen zur Klärung teilweise eigene medizinische Gutachten. Kommt es zu solchen Gutachten, sollten diese sorgfältig geprüft werden. Nicht jede gutachterliche Einschätzung bildet die konkrete berufliche Tätigkeit, die tatsächlichen Belastungen und die medizinischen Einschränkungen vollständig ab.

Dazu kommt die Verweisbarkeit. Bei einer abstrakten Verweisung kann der Versicherer – sofern die Versicherungsbedingungen dies zulassen – auf eine andere Tätigkeit verweisen, die der Versicherte aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob tatsächlich eine freie Stelle verfügbar ist, ist dabei grundsätzlich nicht entscheidend. Bei der konkreten Verweisung geht es dagegen um eine Tätigkeit, die der Versicherte tatsächlich bereits ausübt; auch hier ist anhand der Versicherungsbedingungen zu prüfen, ob diese Tätigkeit mit der bisherigen Lebensstellung vergleichbar ist.

Die Vergleichbarkeit der bisherigen Lebensstellung ist nach der BGH-Rechtsprechung ein zentraler Maßstab. Zahlreiche Policen schließen die abstrakte Verweisung ausdrücklich aus; andere tun das nicht. Wir schauen uns Ihre Versicherungsbedingungen genau an und klären, welche Regelung für Sie gilt. Im Zweifelsfall liegen die maßgeblichen Details im Kleingedruckten. Genau dort setzen wir an.

Unsere Schwerpunkte im Versicherungsrecht

Prüfung abgelehnter BU-Leistungsanträge

Durchsetzung von BU-Renten – außergerichtlich und gerichtlich

Beratung bei der Antragstellung und zu Gesundheitsfragen

Begleitung in laufenden Nachprüfungsverfahren

Prüfung und Abwehr von Rücktritts- und Anfechtungserklärungen wegen angeblicher Anzeigepflichtverletzung

Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

Ihr Weg zu Ihrem Recht – So einfach geht’s

Kostenlose Ersteinschätzung

Telefonische Erstberatung oder persönlicher Termin in unserer Kanzlei in Regensburg zur Bewertung Ihres Falls und Aufklärung über Ihre Rechte.

Umfassende Fallanalyse

Medizinische Unterlagen, das Gutachten der Versicherung und die Vertragsbedingungen werden systematisch auf Schwachstellen untersucht. Hier zeigt sich erfahrungsgemäß, ob die Ablehnung auf tönernen Füßen steht.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Versicherer und verhandeln eine faire Lösung. Bleibt die Gegenseite stur, bereiten wir die Klage vor und vertreten Sie vor Gericht.

Berufsunfähigkeitsversicherung Anwalt in Regensburg – regional verwurzelt, bundesweit tätig

Unsere Kanzlei sitzt in Regensburg. Wir kennen das Landgericht vor Ort, die regionalen Verfahrensabläufe und die Eigenheiten der oberpfälzischen Gerichtsbarkeit. Mandanten aus der gesamten Region – aus Landshut, Straubing, Amberg und dem weiteren Umland in Bayern – schätzen den kurzen Draht zu uns. Persönliche Termine sind jederzeit möglich, und wir sprechen lieber einmal zu viel mit Ihnen als einmal zu wenig.

Gleichzeitig übernehmen wir Mandate aus ganz Deutschland. Ob München, Frankfurt oder Hamburg: Wir betreuen Sie mit fachanwaltlicher Spezialisierung auf Versicherungsrecht persönlich, unabhängig von Ihrem Wohnort. Dank digitaler Kommunikation und sicherer Dokumentenübermittlung funktioniert das heute reibungslos. Der Fokus auf BU-Streitigkeiten macht uns zu einem erfahrenen Ansprechpartner für Versicherte bundesweit.

Einen Anwalt für Versicherungsrecht in Regensburg zu beauftragen, der die Strategien der Versicherer aus eigener Erfahrung kennt, verschafft Ihnen einen echten Vorteil. Diese Erfahrung bringen wir aus unserer Praxis in BU-Streitigkeiten mit, in denen wir Ansprüche für Versicherte durchsetzen. Jeder Fall ist individuell, aber die Muster der Versicherer ähneln sich in vielen Konstellationen.

Ihre BU-Ansprüche jetzt prüfen lassen

Psychische Leiden und Erkrankungen des Nervensystems waren nach der GDV-Statistik 2024 zusammen für 38 Prozent der BU-Leistungsfälle verantwortlich und damit die häufigste Ursachengruppe. Danach folgen Krebs mit 19 Prozent und Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 16 Prozent. Im Schnitt trifft es Versicherte mit 48 Jahren. Mitten im Berufsleben, häufig mit Familie, laufendem Kredit und weiteren finanziellen Verpflichtungen. Umso gravierender ist es, wenn die Versicherung dann die Zahlung verweigert. Genau dafür hat man schließlich jahrelang Beiträge bezahlt.

Nehmen Sie eine Ablehnung nicht als endgültige Antwort hin. Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, ob eine anwaltliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung Aussicht auf Erfolg hat. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder vereinbaren Sie eine Erstberatung – persönlich in Regensburg, telefonisch oder per Videoberatung. Die Konditionen der Erstberatung stimmen wir vorab transparent mit Ihnen ab.

6 Gründe für
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Erfahrung

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Transparenz

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Kommunikation

Ihr Anliegen ist uns wichtig.
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Kostenkontrolle

Wir achten auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Sie vorausschauend und geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um Ihre Kosten zu jeder Zeit im Blick zu behalten.

Das sagen unsere Mandanten

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und anwaltlicher Hilfe

Was kostet ein Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem jeweiligen Verfahrensstand. Für die Erstberatung von Verbrauchern gilt § 34 RVG; die Konditionen stimmen wir vor dem Gespräch transparent mit Ihnen ab. Besteht Versicherungsschutz und erteilt der Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage, übernimmt er die versicherten Kosten im vertraglich vereinbarten Umfang – Selbstbeteiligungen und tarifliche Einschränkungen können zu berücksichtigen sein. Fehlt eine solche Police und ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich, prüfen wir gemeinsam, ob Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO in Betracht kommt; sie setzt neben den wirtschaftlichen Voraussetzungen insbesondere hinreichende Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung voraus.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Am besten so früh wie möglich. Idealerweise schon vor oder bei der Antragstellung, um Fehler bei den Gesundheitsfragen zu vermeiden. Spätestens nach einer Ablehnung oder wenn ein Nachprüfungsverfahren ansteht, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Je früher wir Ihren Fall kennen, desto gezielter lassen sich die Weichen stellen.

Hilft ein Anwalt auch bei bereits abgelehnten Anträgen?

Ja. Eine Ablehnung ist kein abschließendes Urteil. Wir überprüfen die Begründung der Versicherung und leiten rechtliche Schritte ein, sofern die Ablehnung angreifbar ist. Viele unserer Mandate beginnen genau an diesem Punkt. Und in zahlreichen Fällen konnten wir trotz vorheriger Ablehnung eine BU-Rente für unsere Mandanten durchsetzen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Tarif, den Versicherungsbedingungen, möglichen Wartezeiten und dem Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls ab. Wir prüfen die Unterlagen, klären, ob Ihr Versicherungsschutz den BU-Streit erfasst, und holen die Deckungszusage für Sie ein.

Muss ich für die erste Kontaktaufnahme nach Regensburg kommen?

Nein. Wir beraten auch telefonisch, per Video oder schriftlich. Bundesweite Mandatsübernahme gehört bei uns zum Alltag. Der persönliche Kontakt bleibt dabei selbstverständlich, egal wo Sie sich befinden. Viele Mandanten außerhalb Bayerns erreichen uns per Videocall und erleben dieselbe persönliche Betreuung wie vor Ort.

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