Dieselskandal Anwalt
Ihre Rechte durchsetzen und Schadensersatz erhalten
Kostenlose Erstberatung in Ihrem Fall
Spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Dieselskandal
Bundesweite Vertretung mit dem Ziel, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen
Fahren Sie einen Diesel? Laut Schätzungen sind auch im Jahr 2026 noch mehrere Diesel-Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen in Deutschland unterwegs. Je nach Fahrzeugmodell, Rückruf, Kaufzeitpunkt und Verjährungssituation können weiterhin Schadensersatzansprüche bestehen.
In einem Sensationsurteil entschied der BGH am 26. Juni 2023 über Schadensersatzansprüche und senkte die Hürden für Dieselfahrer erheblich: Käufer können bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz erhalten, ohne vorsätzliches Handeln der Hersteller nachweisen zu müssen.
Gleichzeitig stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit wegweisenden Urteilen die Rechte von Verbrauchern in ganz Europa. Doch die Verjährung läuft – wer jetzt nicht handelt, riskiert den Verlust seiner Ansprüche.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie als spezialisierter Rechtsanwalt im Dieselskandal dabei, Ihren Schadensersatzanspruch zu prüfen und konsequent durchzusetzen. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung per Telefon oder E-Mail und erfahren Sie innerhalb weniger Minuten, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und welche Entschädigung Ihnen zusteht.
ANSPRECHPARTNER

Dr. Christian Meisl
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht.
Das Wichtigste in Kürze
- BGH-Urteil vom 26.06.2023: Am 26. Juni 2023 entschied der BGH über Schadensersatzansprüche – Kommt ein Anspruch auf Differenzschaden in Betracht, kann dieser nach der BGH-Rechtsprechung regelmäßig zwischen 5 % und 15 % des gezahlten Kaufpreises liegen.
- Millionen Fahrzeuge betroffen: VW, Audi, Mercedes-Benz, BMW, Seat, Škoda, Opel, Fiat und Porsche – zahlreiche Automobilhersteller haben unzulässige Abschalteinrichtungen in ihren Dieselmotoren verbaut.
- Mehrere rechtliche Optionen: Fahrzeug zurückgeben und Kaufpreis erstatten lassen, Fahrzeug behalten und Entschädigung erhalten oder Finanzierungsvertrag widerrufen.
- Verjährung beachten: Schadensersatzansprüche verjähren nach drei Jahren ab Rückruf oder Kenntnis – eine zeitnahe rechtliche Prüfung ist dringend erforderlich.
Unsere Leistungen im Dieselskandal
Kostenlose Erstberatung und Anspruchsprüfung
Wir analysieren Ihre Fahrzeugdaten, prüfen die Erfolgsaussichten und geben Ihnen eine klare Antwort zu Ihren Chancen.
Gerichtliche Durchsetzung
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, erheben wir Klage vor den zuständigen Gerichten und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Widerruf von Autofinanzierungen
Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Finanzierungsverträgen prüfen wir den Widerruf und machen Ihre Rechte gegenüber der finanzierenden Bank geltend.
Außergerichtliche Verhandlungen
Wir verhandeln direkt mit Herstellern und Händlern, um für unsere Mandanten schnell und effizient Schadensersatz oder eine Rückabwicklung zu erreichen.
Rückabwicklung von Kaufverträgen
Wir führen das komplette Rückgabeverfahren für betroffene Fahrzeuge durch – von der Anspruchsbegründung bis zur Kaufpreiserstattung.
Ihr Weg zu Ihrem Recht – So einfach geht’s
Kostenlose Ersteinschätzung
Telefonische Erstberatung oder persönlicher Termin in unserer Kanzlei in Regensburg zur Bewertung Ihres Falls und Aufklärung über Ihre Rechte.
Umfassende Fallanalyse
Prüfung aller Unterlagen durch unsere Fachanwälte und Koordination mit Sachverständigen.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Außergerichtliche Verhandlungen bis hin zur Prozessführung.
BGH-Urteil vom 26.06.2023: Neue Chancen für Dieselfahrer
Der Bundesgerichtshof hat mit seinen Entscheidungen vom 26. Juni 2023 (Az. VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22) die Rechtsprechung im Abgasskandal grundlegend verändert. Der BGH senkte die Hürden für Schadensersatzansprüche erheblich und stellte klar: Autohersteller haften auch bei fahrlässigem Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen – der bislang schwer zu erbringende Nachweis vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung ist nicht mehr erforderlich.
Was bedeutet das konkret für Sie als Dieselfahrer?
- Schadensersatz: Käufer können bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz erhalten. Die exakte Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, etwa Fahrzeugtyp, Laufleistung und Art der Abschalteinrichtung.
- Fahrzeug behalten: Differenzschaden kann geltend gemacht werden, ohne das Fahrzeug zurückzugeben. Sie erhalten Geld, während Ihr Auto bei Ihnen bleibt.
- Vereinfachte Durchsetzung: Verbraucher müssen nicht vorsätzliches Handeln der Hersteller nachweisen – bereits der Nachweis fahrlässig eingebauter Thermofenster oder anderer unzulässiger Abschalteinrichtungen genügt.
- Kein Gutachten zwingend erforderlich: Bei nachgewiesener Abschalteinrichtung – etwa durch einen Rückrufbescheid des Kraftfahrtbundesamtes – kann der pauschale Schadensersatz auch ohne Sachverständigengutachten zugesprochen werden.
Dieses Urteil eröffnet vor allem jenen Fahrzeughaltern neue Chancen, die bislang wegen der hohen Beweishürde des Vorsatzes keine Klage gewagt haben. Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Dieselfahrern damit nachhaltig.
EuGH-Urteile stärken Verbraucherrechte
Auch auf europäischer Ebene hat sich die Rechtslage zugunsten der Verbraucher entwickelt. Zwei zentrale Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) prägen die aktuelle Rechtsprechung:
EuGH-Urteil vom 21. März 2023 (Rs. C-100/21): Am 21. März 2023 entschied der EuGH über fahrlässige Abgasmanipulation und stellte klar, dass Hersteller auch für fahrlässige Verstöße gegen EU-Abgasnormen haften. Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die den Einsatz von Abschalteinrichtungen verbietet, schützt damit direkt die Rechte einzelner Käufer – nicht nur abstrakte Umwelt-Interessen.
EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2020: Der EuGH erklärte am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen für illegal und stufte Thermofenster als unzulässige Manipulation ein. Damit wurde die bisherige Argumentation vieler Hersteller, Thermofenster dienten ausschließlich dem Motorschutz, erheblich geschwächt.
Was folgt daraus für Ihre Ansprüche?
- Die Beweisführung für Geschädigte wurde deutlich erleichtert, da das EU-Recht nationale Gerichte verpflichtet, Betroffenen die Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht praktisch unmöglich zu machen.
- Thermofenster, die die Abgasreinigung bei in Deutschland regelmäßig vorkommenden Temperaturen reduzieren, gelten als unzulässig – unabhängig von der Begründung des Herstellers.
- Die EuGH-Urteile bilden die Grundlage für die BGH-Rechtsprechung und wirken sich auf alle laufenden und künftigen Verfahren im Diesel Abgasskandal aus.
Betroffene Fahrzeuge und Hersteller
Der Abgasskandal betrifft eine Vielzahl von Herstellern und Fahrzeugtypen. Die Ansprüche basieren auf dem Nachweis unzulässiger Abschalteinrichtungen in den verbauten Dieselmotoren. Folgende Automobilhersteller und Motorenreihen sind besonders betroffen:
VW-Konzern: VW, Audi, Seat, Škoda, Porsche
VW, Audi, Porsche, SEAT und Skoda sind betroffen. VW manipulierte Abgaswerte seit 2015 systematisch. Die betroffenen Motorenreihen umfassen:
- EA 189 (2008–2015): Die berüchtigte Schummel-Software zur Prüfstandserkennung. Schätzungsweise rund fünf Millionen Fahrzeuge allein der Marke VW, hinzu kommen Hunderttausende Audis, Seats und Škodas.
- EA 288: Nachfolger des EA 189 mit kritisierten Thermofenstern. Rückrufe durch das KBA betreffen unter anderem VW Golf, Passat, Tiguan, Touran sowie Modelle von Audi und Škoda.
- EA 896 und EA 897: Eingesetzt in größeren Fahrzeugen wie dem Audi SQ5 oder Porsche-Modellen wie dem Macan und Panamera.
Mercedes-Benz
Mercedes-Benz ist ebenfalls in den Abgasskandal verwickelt. Besonders die Dieselmotoren OM 651 und OM 642 stehen im Fokus. Sie wurden in zahlreichen Fahrzeugklassen verbaut und sind Gegenstand mehrerer Rückrufaktionen und gerichtlicher Verfahren wegen Abgasmanipulationen.
BMW
BMW hat auch unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Betroffen sind insbesondere die Motorenreihen N47 und B47, bei denen Thermofenster und ähnliche Abschalteinrichtungen festgestellt wurden.
Weitere Hersteller
- Opel ist in den Abgasskandal verwickelt.
- Fiat Chrysler Automobiles ist vom Abgasskandal betroffen – insbesondere der Fiat Ducato ist betroffen von illegalen Abgasmanipulationen.
- Schadensersatzansprüche können auch bei Wohnmobilen geltend gemacht werden, die auf betroffenen Fahrgestellen basieren.
Angaben des Herstellers können durch offizielle Rückrufdatenbanken überprüft werden. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) veröffentlicht regelmäßig Listen mit Rückrufaktionen, die als Nachweis für die Betroffenheit dienen können. Das Fehlen eines bekannten Rückrufs bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keine Ansprüche bestehen.
Ihre rechtlichen Optionen im Dieselskandal
Wenn Ihr Dieselfahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, stehen Ihnen mehrere rechtliche Wege zur Verfügung. Wir beraten Sie, welche Option in Ihrem individuellen Fall die beste Strategie darstellt und unterstützen Sie dabei, Ansprüche auf Entschädigung im Dieselskandal durchzusetzen.
- Vollständige Rückabwicklung: Kaufpreis zurück, Fahrzeug zurückgeben – vor allem bei nachgewiesenem vorsätzlichem Betrug (z. B. EA 189 mit Prüfstandserkennung).
- Schadensersatz bei Fahrzeugbehaltung: Bis zu 15 % des Kaufpreises als pauschaler Schadensersatz, ohne das Auto abgeben zu müssen.
- Widerruf der Autofinanzierung: Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen kann der Finanzierungsvertrag auch Jahre später noch widerrufen werden (§ 358 BGB).
- Minderung des Kaufpreises: Geltendmachung eines reduzierten Kaufpreises wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs.
Rückabwicklung des Kaufvertrags
Ein Rückgabeverfahren kann für betroffene Fahrzeuge durchgeführt werden, wenn eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen wird. In diesem Fall erhalten Sie den Kaufpreis zurück – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Die Berechnung der Nutzungsentschädigung erfolgt anhand der tatsächlichen Laufleistung im Verhältnis zur erwarteten Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs. Die Rückgabe erfolgt an den Händler oder direkt an den Hersteller.
Diese Option ist besonders attraktiv für Fahrzeughalter mit vergleichsweise geringer Laufleistung, da hier die Nutzungsentschädigung gering ausfällt und ein Großteil des Kaufpreises zurückfließt.
Schadensersatz bei Fahrzeugbehaltung
Ein Anwalt kann Schadensersatz von bis zu 15 % des Kaufpreises fordern. Das Fahrzeug verbleibt dabei beim Käufer – es findet keine Rückabwicklung statt.
Die Durchsetzung ist nach der aktuellen Rechtsprechung deutlich erleichtert: Es genügt der Nachweis einer unzulässigen Abschalteinrichtung – ein aufwändiges Sachverständigengutachten ist in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich.
Verjährung und zeitkritische Aspekte
Die Frage der Verjährung ist im Dieselskandal besonders komplex und einer der wichtigsten Gründe, warum Sie zeitnah handeln sollten.
Dreijährige Verjährungsfrist: Der Ablauf der Verjährung für Ansprüche beträgt meist 3 Jahre. Die Frist beginnt dabei erst mit dem Ende des Jahres, in dem die Kenntnis eingetreten ist (§ 199 Abs. 1 BGB).
Unterschiedliche Verjährungstermine: Je nach Hersteller, Fahrzeugmodell und Zeitpunkt des Rückrufs variieren die Fristen erheblich. Für EA 189-Fahrzeuge, deren Manipulation bereits 2015 bekannt wurde, gelten andere Termine als für Modelle, deren Thermofenster erst durch spätere KBA-Rückrufe aufgedeckt wurden.
Restschadensersatz nach § 852 BGB: Selbst wenn die dreijährige Frist abgelaufen ist, besteht in vielen Fällen noch ein Restschadensersatzanspruch. Dieser verjährt erst zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs und umfasst die Herausgabe des vom Hersteller „Erlangten“ – typischerweise den Kaufpreis abzüglich Nutzungsvorteil. Der BGH hat in Urteilen vom 21. Februar 2022 bestätigt, dass Neuwagenkäufer trotz Verjährung des § 826 BGB diesen Weg nutzen können.
Unser dringender Rat: Lassen Sie Ihre individuelle Verjährungssituation umgehend durch uns als Dieselskandal Anwalt prüfen. Eine Verzögerung kann im schlimmsten Fall zum Verlust Ihrer Ansprüche führen.
Das sind unsere Vorteile
- Lange Erfahrung bei der Vertretung im Dieselskandal: Seit Bekanntwerden des VW Abgasskandals vertreten wir betroffene Diesel-Käufer bundesweit und verfügen über tiefgehende Expertise in allen relevanten Motorenreihen und Herstellern. Unsere Erfahrung umfasst Klagen gegen VW, Audi, Mercedes, BMW und zahlreiche weitere Hersteller vor Gerichten in ganz Deutschland.
- Bundesweite Vertretung: Wir vertreten unsere Mandanten von unserem Regensburger Kanzleisitz aus vor allen deutschen Gerichten – vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.
- Transparente Kommunikation: Dank regelmäßiger Updates zu Ihrem Verfahrensstand wissen Sie jederzeit, wie es in Ihrem Fall steht.
Fazit: Jetzt handeln und Schadensersatz sichern
Die aktuelle Rechtsprechung bietet Ihnen als betroffenen Dieselfahrer so gute Chancen wie nie zuvor. Der BGH entschied am 26. Juni 2023 über Schadensersatzansprüche und ermöglicht eine vereinfachte Durchsetzung – Käufer können bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz erhalten. Die EuGH-Urteile stärken zusätzlich Ihre Verbraucherrechte und erleichtern die Beweisführung gegen die Hersteller.
Wertverluste bei Diesel-Fahrzeugen sind seit 2015 erheblich gestiegen. Umso wichtiger ist es, jetzt Ihren Schaden geltend zu machen.
Doch die Verjährung schreitet voran. Wer zu lange wartet, verliert möglicherweise den Weg zum Schadensersatz. Handeln Sie jetzt – wir stehen Ihnen als erfahrener Anwalt im Dieselskandal zur Seite.
6 Gründe für
Dr. Meisl Rechtsanwälte
Erfahrung
Hochspezialisierte Rechtsanwälte kämpfen für Ihre Rechte und Ihren Erfolg. Schnelle Konfliktlösung. Bei unvermeidbarer Klage Konsequenz & Hartnäckigkeit in der Prozessführung.
Transparenz
Fairness hat Vorrang.
Kostenlose Ersteinschätzung bei allen Rechtsfragen.
Transparente Darlegung der Chancen, Risiken & Kosten.
Ehrlichkeit
Entscheiden Sie frei und ohne Druck.
Professionelle & transparente Beratung.
Support bei allen Rückfragen.
Kurze Wartezeiten
Erhalt unserer Einschätzung innerhalb kürzester Zeit.
Zuverlässige Erreichbarkeit &
Rückruf innerhalb von 24 Stunden.
Kommunikation
Ihr Anliegen ist uns wichtig.
Wir setzen auf vertrauensvolle Zusammenarbeit &
klare Kommunikation.
Kostenkontrolle
Wir achten auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Sie vorausschauend und geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um Ihre Kosten zu jeder Zeit im Blick zu behalten.
Das sagen unsere Mandanten
FAQ – Häufige Fragen zum Dieselskandal
Habe ich auch im Jahr 2026 noch Ansprüche?
Ja, auch im Jahr 2026 können Sie je nach Fall noch Ansprüche im Dieselskandal geltend machen. Wir informieren Sie in unserer kostenlosen Erstberatung gerne über Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten.
Woran erkenne ich, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Prüfen Sie den Motortyp in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 10.1). Angaben des Herstellers können durch offizielle Rückrufdatenbanken überprüft werden, etwa auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes. Betroffene Motoren sind unter anderem EA 189, EA 288, OM 651, OM 642, N47, B47 und weitere.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anspruchsprüfung?
Für die Anspruchsprüfung benötigen wir Kaufvertrag und Zulassungsbescheinigung sowie Finanzierungsunterlagen, wenn das Fahrzeug finanziert ist. Hilfreich sind außerdem Rückrufschreiben des Herstellers, Nachweise über ein durchgeführtes Software-Update und der aktuelle Kilometerstand.
Wie hoch ist mein Schadensersatzanspruch?
Die konkrete Höhe hängt von Faktoren wie Kaufpreis, Laufleistung, Baujahr und Art der Abschalteinrichtung ab. Außerdem ist entscheidend, ob Sie eine Rückabwicklung des Kaufes anstreben, oder das Auto behalten möchten.
Was passiert nach einem Software-Update?
Ein vom Hersteller aufgespieltes Software-Update ändert nichts an Ihrem Schadensersatzanspruch. Der Schaden ist bereits beim Kauf durch die Manipulation der Abgaswerte eingetreten.
Kann ich auch bei Gebrauchtwagenkauf Ansprüche geltend machen?
Ja. Auch Diesel-Käufern, die ein Gebrauchtfahrzeug erworben haben, stehen Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zu. Der Anspruch richtet sich nicht gegen den Verkäufer, sondern gegen den Automobilhersteller, der die illegale Abschalteinrichtung verbaut hat.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Ein außergerichtliches Verfahren kann wenige Wochen bis Monate dauern. Gerichtliche Verfahren dauern in der Regel mehrere Monate in der ersten Instanz, je nach Gericht und Komplexität des Falls. Wir informieren Sie laufend über den aktuellen Stand.
Aktuelles zum Dieselskandal
Volvo und der Dieselskandal: Betroffenheit, Rechtslage und Ansprüche für Fahrzeughalter
Das Wichtigste im Überblick Volvo im Dieselskandal: Technischer Hintergrund Rechtliche Grundlagen für Schadensersatzansprüche...
BGH: Neuer Schadensersatz bei Thermofenster
Die sensationelle Entscheidung des EuGH über das Thermofenster ist nun auch im Gerichtssaal des Bundesgerichtshofs angekommen....
Schadensersatz bei Thermofenster
In kürzester Zeit haben zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen für erhebliches Aufsehen im Dieselskandal gesorgt. Hier erfahren...


