Anwalt für Versicherungsrecht in Regensburg
Wir setzen Ihre Ansprüche durch
Fachanwälte für Versicherungsrecht mit langjähriger Erfahrung
Konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Leistungsablehnung und Schadensregulierung
Persönliche Beratung in Regensburg – bundesweit tätig
Ihre Versicherung zahlt nicht? Sie haben Post bekommen, in der Ihre Ansprüche pauschal abgelehnt werden? Dann kennen Sie das Gefühl, gegen eine Wand zu reden. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Regensburg erleben wir das täglich.
Unsere besonderen Schwerpunkte liegen unter anderem bei
- Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen
- privaten Krankenversicherungen
- Rechtsschutzversicherungen
- Lebens- und Rentenversicherungen,
- komplexen Personenschäden,
- Gebäudeversicherungen
- Haftungs- und Deckungsfragen
- Arzthaftung
Wir übernehmen die Auseinandersetzung mit Ihrem Versicherer oder dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer – damit Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt.
Kompetent an Ihrer Seite: Ihr Anwalt für Versicherungsrecht
Versicherungsstreitigkeiten sind kein Randphänomen. Im Jahr 2025 gingen beim Versicherungsombudsmann 28.904 Eingaben ein, davon waren 20.064 Beschwerden zulässig – ein neuer Höchststand. 7.007 Eingaben waren unzulässig, 1.833 wurden nicht weiterverfolgt. Das kostenlose Schlichtungsverfahren kann bei eigenen vertraglichen Ansprüchen gegen teilnehmende Versicherer eine sinnvolle Möglichkeit sein. Es ersetzt aber nicht in jedem Fall eine individuelle anwaltliche Prüfung – zumal bestimmte Konstellationen wie Ansprüche eines Unfallgeschädigten gegen den Haftpflichtversicherer eines Dritten oder Streitigkeiten aus Kranken- und Pflegeversicherungsverträgen vom Verfahren regelmäßig ausgeschlossen sind. Hinzu kommt: Der Ombudsmann kann Versicherer nur bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro verbindlich verpflichten; bei Werten bis 100.000 Euro spricht er lediglich Empfehlungen aus, bei Streitwerten darüber ist das Verfahren regelmäßig ausgeschlossen.
Unsere Kanzlei in Regensburg vertritt Mandantinnen und Mandanten seit vielen Jahren – sowohl als Versicherungsnehmer gegenüber ihren eigenen Versicherern als auch als Geschädigte gegenüber Schädigern und deren Haftpflichtversicherern. Außergerichtlich und vor Gericht. Wir prüfen Ihren Fall im Detail, bewerten die Erfolgsaussichten ehrlich und wählen dann den sinnvollsten Weg für Sie. Dabei übernehmen wir die Verhandlungen auch selbst, statt lediglich zu beraten. Fachanwaltliche Kompetenz im Versicherungs- und Haftungsrecht ist dafür die Grundlage. Genau die bringen wir mit. Tag für Tag.
ANSPRECHPARTNER

Dr. Christian Meisl
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht.
Wann brauchen Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht?
Die Bandbreite an Situationen, in denen anwaltliche Hilfe Sinn ergibt, überrascht viele. Grundsätzlich gilt: Frühzeitig handeln verbessert die Ausgangslage deutlich. Schon kleine Fehler in der Kommunikation mit dem Versicherer – etwa unvollständige Schadensmeldungen, missverständliche Angaben oder verspätete Reaktionen – schwächen Ihre Position. Folgende Konstellationen begegnen uns in der Praxis regelmäßig.
Leistungsablehnung und Kürzungen durch den eigenen Versicherer
Versicherer lehnen Leistungen aus verschiedensten Gründen ab. Mal verweisen sie auf angebliche Obliegenheitsverletzungen, mal stützen sie sich auf Klauseln im Kleingedruckten, die kaum jemand beim Vertragsschluss gelesen hat. Wieder andere argumentieren mit einer fehlerhaften Schadensdarstellung oder ziehen Gutachten heran, die den Schaden kleinrechnen sollen. Nicht jede Ablehnung hält einer rechtlichen Prüfung stand. Wir gehen der Sache auf den Grund und stellen fest, ob sich Ihre vertraglichen Ansprüche durchsetzen lassen – außergerichtlich oder, falls nötig, vor Gericht.
Ein Beispiel aus der Praxis: Lehnt eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung mit der Begründung ab, der Versicherte könne eine andere Tätigkeit ausüben, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an. Zu prüfen ist insbesondere, ob nach dem Vertrag überhaupt eine sogenannte abstrakte oder konkrete Verweisung zulässig ist. Eine abstrakte Verweisung kommt nur in Betracht, wenn die Bedingungen sie ausdrücklich vorsehen, der Versicherte die Vergleichstätigkeit aufgrund seiner Ausbildung und Fähigkeiten ausüben könnte und diese Tätigkeit seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Eine konkrete Verweisung setzt voraus, dass der Versicherte eine andere Tätigkeit tatsächlich ausübt – auch hier kommt es auf die Vergleichbarkeit der Lebensstellung und die konkreten Vertragsbedingungen an. Viele neuere Verträge verzichten ohnehin vollständig auf eine abstrakte Verweisung. Der BGH verlangt darüber hinaus eine konkrete Betrachtung der prägenden Merkmale der bisherigen und der Vergleichstätigkeit.
Die Erfahrung zeigt: Versicherer nutzen vermeintliche Spielräume häufig konsequent aus. Genau deshalb brauchen Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der diese Argumentation kennt und ihr gezielt begegnet.
Streit um Schadensregulierung und Deckungszusagen
Es gibt Fälle, da erkennt der Versicherer einen Anspruch dem Grunde nach an – zahlt aber nur einen Bruchteil oder lässt sich Monate Zeit mit der Regulierung. Für Betroffene bedeutet das finanzielle Unsicherheit. Besonders nach einem Unfall mit Personenschaden wiegt das schwer, denn Heilungskosten und Verdienstausfälle laufen weiter. Wir fordern für unsere Mandanten eine vollständige und zügige Schadensregulierung ein – sei es gegenüber dem eigenen Versicherer aus dem Versicherungsvertrag oder gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer aus dem materiellen Schadensersatzanspruch. Kommt keine Einigung zustande, scheuen wir den Gang vor Gericht nicht. In vielen Fällen reicht allerdings bereits ein fundiertes anwaltliches Schreiben, um die Regulierung in Bewegung zu bringen.
Unsere Schwerpunkte im Versicherungsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherungen
BU-Versicherungen zählen zu den konfliktreichsten Bereichen des privaten Versicherungsrechts. Versicherer prüfen Leistungsanträge akribisch und nutzen rechtliche, medizinische oder vertragliche Ansatzpunkte häufig konsequent aus. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen, strittige BU-Quoten, die Frage einer abstrakten oder konkreten Verweisung auf eine andere Tätigkeit – die Liste der Ablehnungsgründe ist lang. In der Praxis erleben wir immer wieder, dass Versicherer Gesundheitsfragen im Nachhinein anders auslegen als bei Vertragsabschluss kommuniziert.
Wir begleiten Versicherungsnehmer als Anwalt mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung vom Erstantrag bis zur vollständigen Durchsetzung. Auch dann, wenn bereits eine Ablehnung vorliegt und die BU-Versicherung nicht zahlt. Bei BU-Streitigkeiten geht es um existenzielle Beträge, die Ihre finanzielle Absicherung über viele Jahre betreffen.
Private Unfallversicherung sowie Haftpflicht- und Deckungsstreitigkeiten
Streitigkeiten rund um Haftpflicht- und Unfallversicherungen drehen sich häufig um die Deckungspflicht oder die Höhe der Leistung – oft gegenüber dem eigenen Versicherer. Bestreitet Ihre private Unfallversicherung den Unfallbegriff, die Mitwirkung von Krankheiten oder den Invaliditätsgrad und zahlt nicht? Verweigert Ihr eigener Haftpflichtversicherer die Deckung für einen gegen Sie gerichteten Anspruch? In all diesen Fällen geht es um Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag. Stehen Sie umgekehrt als Geschädigter einer Haftpflichtversicherung gegenüber, richtet sich Ihr Schadensersatzanspruch materiell gegen den Schädiger; die Regulierung läuft in der Praxis über dessen Haftpflichtversicherer. Ein unmittelbarer Direktanspruch gegen den Versicherer besteht dabei nur in den gesetzlich geregelten Fällen, vor allem bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht.
Wir analysieren die Vertragsunterlagen präzise und ermitteln, welche Ansprüche Ihnen tatsächlich zustehen. Dabei berücksichtigen wir auch die aktuelle Rechtsprechung, die sich in diesen Bereichen stetig weiterentwickelt. Dann setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch.
Personenschäden und Schmerzensgeld
Ein schwerer Unfall verändert alles. Als Geschädigter haben Sie neben Schmerzensgeld unter Umständen Ansprüche auf Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Pflegeaufwand und Ausgleich für dauerhafte Einschränkungen. Die Gesamtsumme bei Personengroßschäden erreicht schnell sechs- oder siebenstellige Beträge. Diese Ansprüche richten sich materiell-rechtlich gegen den Schädiger; die Regulierung läuft in der Praxis regelmäßig über dessen Haftpflichtversicherer. Bei Verkehrsunfällen besteht zudem aufgrund der gesetzlichen Pflichtversicherung ein unmittelbarer Anspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer (§ 115 VVG). Versicherer bewerten solche Ansprüche häufig zurückhaltend oder setzen einzelne Schadenspositionen niedriger an.
Wir kennen deren Argumentationsmuster aus zahlreichen Verfahren und wissen, wo wir ansetzen, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Bei Personengroßschäden verfügen wir über besonders umfangreiche Erfahrung – das unterscheidet uns von Kanzleien, die Versicherungsrecht nur als Nebengebiet betreiben.
Arzthaftungsrecht an der Schnittstelle zum Versicherungsrecht
Bei Behandlungsfehlern geht es häufig nicht nur um die Arzthaftung als solche, sondern auch um die Regulierung durch den dahinterstehenden Haftpflichtversicherer. Wir verbinden beide Perspektiven. Der materielle Schadensersatzanspruch richtet sich dabei grundsätzlich gegen den Arzt oder den Krankenhausträger als Schädiger; die Verhandlungen werden in der Praxis aber regelmäßig mit dessen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherer geführt. Ein unmittelbarer Anspruch der Patientin oder des Patienten gegen den Versicherer besteht nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen. Die Kombination aus arzthaftungs- und versicherungsrechtlicher Expertise gehört zu unseren besonderen Stärken – viele Kanzleien beherrschen nur das eine oder das andere.
Wir begleiten Sie vom ersten Schreiben an den Schädiger und dessen Versicherer bis zur abschließenden Regulierung oder dem Gerichtsurteil. Dabei arbeiten wir bei Bedarf eng mit medizinischen Sachverständigen zusammen, um Ihre Ansprüche fachlich zu untermauern.
Ihr Weg zu Ihrem Recht – So einfach geht’s
Kostenlose Ersteinschätzung
Telefonische Erstberatung oder persönlicher Termin in unserer Kanzlei in Regensburg zur Bewertung Ihres Falls und Aufklärung über Ihre Rechte.
Umfassende Fallanalyse
Sie erhalten eine ehrliche Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten – ohne Beschönigung.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Versicherer beziehungsweise dem Schädiger und verhandeln eine faire Lösung. Bleibt die Gegenseite stur, bereiten wir die Klage vor und vertreten Sie vor Gericht.
Lokal verwurzelt, überregional erfahren – Rechtsanwalt Versicherungsrecht Regensburg
Regensburg und die Oberpfalz sind unser angestammtes Tätigkeitsgebiet. Mandanten aus der Region schätzen die kurzen Wege, die persönlichen Beratungsgespräche vor Ort und unsere Vertrautheit mit den lokalen Gerichten. Gleichzeitig vertreten wir Mandantinnen und Mandanten selbstverständlich auch bundesweit. Bei komplexen Versicherungsfällen ist überregionale Vertretung ohnehin häufig unvermeidlich, etwa wenn der Versicherer seinen Sitz in einer anderen Stadt hat.
Ob aus Neutraubling, Kelheim, Schwandorf oder Straubing – bei uns finden Sie Ansprechpartner, die regionale Strukturen genauso kennen wie die übergeordneten rechtlichen Rahmenbedingungen. Das schafft Verbindlichkeit und sorgt für eine persönlichere Betreuung, als anonyme Online-Kanzleien sie bieten. Unsere Mandanten wissen jederzeit, mit wem sie sprechen. Und sie erreichen uns persönlich, wenn sie Fragen haben.
Handeln Sie jetzt – Ihr Anwalt für Versicherungsrecht steht bereit
Versicherungs- und Schadensersatzstreitigkeiten lösen sich nicht von allein. Langes Zuwarten gefährdet Beweise, führt zum Versäumen von Fristen und schwächt die eigene Verhandlungsposition. Viele Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Diese beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 BGB); daneben bestehen kenntnisunabhängige Höchstfristen. Für Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag kann zudem die Anmeldung beim Versicherer die Verjährung nach § 15 VVG bis zu dessen Entscheidung in Textform hemmen.
Für Schadensersatzansprüche gegen einen Schädiger gelten dagegen andere Hemmungsregelungen; bei Direktansprüchen in der Pflichtversicherung enthält § 115 Abs. 2 VVG eine besondere Regelung. Welche Fristen im Einzelfall konkret gelten, hängt vom jeweiligen Anspruch ab und sollte frühzeitig anwaltlich geprüft werden. Hinzu kommen oft vertragliche Fristen, Obliegenheiten und Ausschlussfristen. Als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht in Regensburg sind wir der Partner, den Sie für diese Auseinandersetzung brauchen.
Wir kennen die Strategien der Versicherer und wissen, wie man ihnen wirksam begegnet. Lassen Sie sich nicht hinhalten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Regensburg. Ihr Anwalt für Versicherungsrecht steht bereit.
6 Gründe für
Dr. Meisl Rechtsanwälte
Erfahrung
Hochspezialisierte Rechtsanwälte kämpfen für Ihre Rechte und Ihren Erfolg. Schnelle Konfliktlösung. Bei unvermeidbarer Klage Konsequenz & Hartnäckigkeit in der Prozessführung.
Transparenz
Fairness hat Vorrang.
Kostenlose Ersteinschätzung bei allen Rechtsfragen.
Transparente Darlegung der Chancen, Risiken & Kosten.
Ehrlichkeit
Entscheiden Sie frei und ohne Druck.
Professionelle & transparente Beratung.
Support bei allen Rückfragen.
Kurze Wartezeiten
Erhalt unserer Einschätzung innerhalb kürzester Zeit.
Zuverlässige Erreichbarkeit &
Rückruf innerhalb von 24 Stunden.
Kommunikation
Ihr Anliegen ist uns wichtig.
Wir setzen auf vertrauensvolle Zusammenarbeit &
klare Kommunikation.
Kostenkontrolle
Wir achten auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Sie vorausschauend und geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um Ihre Kosten zu jeder Zeit im Blick zu behalten.
Das sagen unsere Mandanten
Häufige Fragen zum Versicherungsrecht
Was kostet ein Anwalt für Versicherungsrecht?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfen wir über eine Deckungsanfrage, ob die Anwaltskosten übernommen werden. Im Erstgespräch klären wir die Kostensituation transparent mit Ihnen – so wissen Sie vorab, worauf Sie sich einstellen.
Wann lohnt sich ein Anwalt bei Problemen mit der Versicherung?
Sobald Ihr Versicherer eine Leistung ablehnt, kürzt oder die Regulierung verschleppt – oder wenn als Geschädigter der gegnerische Haftpflichtversicherer Ihre Ansprüche bestreitet. Versicherungsgesellschaften beschäftigen eigene Rechtsabteilungen; mit einem Fachanwalt begegnen Sie ihnen auf Augenhöhe. Auch bei Unsicherheit über Ihre Ansprüche ist eine frühe und unverbindliche Ersteinschätzung sinnvoll.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt vom konkreten Vertrag und dem versicherten Risiko ab. Wir klären durch eine Deckungsanfrage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, und unterstützen Sie dabei, diesen Schritt zügig und korrekt abzuwickeln.
Wie lange dauert ein Versicherungsrechtsstreit?
Das hängt vom Einzelfall ab. Außergerichtliche Einigungen lassen sich häufig innerhalb weniger Monate erzielen. Gerichtsverfahren dauern je nach Instanz und Komplexität deutlich länger – bei strittigen Gutachtenfragen mitunter ein bis zwei Jahre.
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Fordern Sie die schriftliche Ablehnung an und lassen Sie die Begründung prüfen. Sprechen Sie uns an – wir beurteilen schnell und kosteneffizient, ob Ihre Ansprüche durchsetzbar sind. In vielen Fällen lässt sich bereits nach einer ersten Prüfung einschätzen, wie die Chancen stehen. Je früher Sie handeln, desto stärker ist Ihre Position gegenüber dem Versicherer oder dem Schädiger.
Aktuelles zum Versicherungsrecht
Sturmschaden: Was tun wenn die Versicherung nicht zahlt?
Das Wichtigste im Überblick Rechtliche Grundlagen im Versicherungsrecht Hauptaspekte der Sturmschadenregulierung Typische...
Entschädigung bei Unfall mit Todesfolge
Das Wichtigste im Überblick Was versteht man unter 'Entschädigung bei Unfall mit Todesfolge'? Rechtliche Grundlagen und...
Von Auto angefahren Schmerzensgeld
Das Wichtigste im Überblick Was ist Schmerzensgeld? Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen für einen Anspruch Berechnung des...


