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Durch Unfälle sind Geschädigte nicht nur mit körperlichen Einschränkungen konfrontiert. Häufig sind sie infolge ihrer Verletzungen vorübergehend oder auch dauerhaft arbeitsunfähig und können ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Der Verletzte kann den dadurch erlittenen Verdienstausfall vom Schädiger vollständig ersetzt verlangen.

Berechnung der Höhe des Erwerbsschadens:

Bei der Berechnung des Erwerbsschadens werden die individuellen Lebensumstände des Geschädigten berücksichtigt. Verglichen werden der Hätte- und der Ist-Verdienst. Die Differenz daraus ergibt die Höhe des Erwerbsschadens.

Ist-Verdienst

Hierzu zählen die Entgeltersatzleistungen, also z.B. Krankengeldzahlungen, Verletztengeld, Arbeitslosengeld, ALG II, Erwerbsminderungs- oder Unfallrente etc.

Hätte-Verdienst

Darunter zählen alle Einkünfte, die der Geschädigte erzielt hätte, wenn er nicht in den Unfall geraten wäre.

In einem kostenlosen Erstgespräch helfen wir Ihnen gerne bei der Ermittlung Ihres Erwerbsschadens.

ANSPRECHPARTNER

Fachanwalt Verkehrsrecht Experte Verkehrsrecht

Dr. Christian Meisl

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht.

Erwerbsschaden bei Angestellten

Als Arbeitnehmer hat man in den ersten 6 Wochen einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung. Anschließend folgen für 72 Wochen Lohnersatzleistungen in Form von Krankengeld durch die Krankenkasse. Da das Krankengeld aber nur 70 % des Nettogehalts entspricht, ist die Differenz von 30 % sowie alles über diesen Zeitraum Hinausgehende als Erwerbsschaden vom Schädiger zu ersetzen.

Um die Höhe des Erwerbsschadens zu ermitteln, wird geschätzt, wie sich die Karriere und damit auch das Einkommen des Geschädigten entwickelt hätte, wenn es nicht zu einem Unfall gekommen wäre. Berücksichtigt werden z.B. mögliche Gehaltserhöhungen, Boni, Schichtzulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld etc.

Erwerbsschaden bei Selbstständigen

Ist der Geschädigte ein Unternehmer, wird der Blick darauf gerichtet, wie sich das Geschäft und der Gewinn ohne den Unfall entwickelt hätten. Dass viele Selbstständige ihre Arbeit trotz Krankheit erledigen müssen, damit ihr Unternehmen nicht gefährdet wird, mindert den Erwerbsschaden in der Regel nicht.

Die Berechnung der Höhe des Erwerbsschadens hängt von diversen Faktoren ab. Einfluss haben z.B. die Kosten einer benötigten Ersatzkraft und konkret entgangene Aufträge. Gestützt wird die Schadensberechnung ebenfalls auf die Umsätze aus den Vorjahren.

Erwerbsschaden bei Arbeitslosen

In manchen Fällen ist der Geschädigte zum Unfallzeitpunkt arbeitslos. Bei der Ermittlung des Erwerbsschadens darf deswegen aber noch lange nicht pauschal angenommen werden, dass er auch in Zukunft arbeitslos geblieben wäre. Insbesondere muss beachtet werden, ob der Geschädigte eine neue Arbeitsstelle in Aussicht hatte oder Weiterbildungen durchlaufen hat.

Erwerbsschaden bei Kindern, Schülern, Azubis, Studenten

Bei dieser Personengruppe wird regelmäßig zum Unfallzeitpunkt kein bzw. nur geringer Erwerbsschaden anzunehmen sein. Allerdings ist zu beachten, dass es durch die Unfallfolgen zu einem verzögerten Start in das Berufsleben kommen kann, etwa weil der Ausbildungsabschluss erst später erreicht werden kann. In diesem Fall wird der Ist-Verlauf mit dem Soll-Verlauf verglichen und so der Schaden ermittelt. Es ist also eine Prognose über den Berufsweg zu treffen, den der junge Mensch ohne Unfall eingeschlagen hätte.

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Das sagen unsere Mandanten

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Dusko Nikolic
20 August 2026
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Matthias
26 Juni 2026
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Mit der Zusammenarbeit war ich insgesamt unzufrieden. Die Kommunikation empfand ich über die gesamte Mandatsdauer hinweg als wenig transparent und teilweise unstrukturiert. Informationen und Erläuterungen musste ich mehrfach selbst anfordern. Der gesamte Vorgang zieht sich mittlerweile seit vielen Monaten hin. Eine zunächst berechnete Terminsgebühr wurde erst nach Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft zurückerstattet. Die Schlichtungsstelle schlug darüber hinaus eine weitere Erstattung von 793,01 € vor, die ich angenommen habe. Die Kanzlei hat den Schlichtungsvorschlag jedoch abgelehnt. Insgesamt hätte ich mir eine transparentere Kommunikation, eine nachvollziehbarere Gebührenabrechnung und einen konstruktiveren Umgang mit dem Schlichtungsvorschlag gewünscht. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen kann ich die Kanzlei nicht weiterempfehlen!
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Claudia
26 April 2026
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Herr Dr. Meissl hat mich hervorragend bei einem selbstverursachten Verkehrsunfall vertreten. Die Beratung war äusserst kompetent, klar, strukturiert und zielführend. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut aufgehoben. Herr Dr. Meissl redet nicht lange um den heissen Brei herum. Er kommt ziemlich schnell auf den Punkt. Statt grosser Worte lässt er Taten sprechen. Ich bin Herrn Dr. Meissl unwahrscheinlich dankbar für seine grosse Unterstützung. Ich kann diesen Anwalt zu 1000 Prozent weiterempfehlen!!!👍👍👍 Vielen lieben Dank Herr Dr. Meissl! Mit freundlichen Grüssen Hanauer Claudia
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Florian Wagner
15 April 2026
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Sehr ordentliche Arbeit und gute Kommunikation. Sehr empfehlenswert!
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Florian Kapfinger
1 April 2026
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In meinem Fall ging es nicht über das Erstgespräch hinaus, aber bereits in der kurzen Zeit war die Professionalität und das Einlassen auf den Klienten deutlich erkennbar. Absolut positiver Gesamteindruck und auf jeden Fall weiter zu empfehlen.
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Florian Hausmann
22 März 2026
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Sehr guter Service bei Verkehrsrechtschutzfall. Perfekt! Vielen Dank!
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Stefanie Hinsch
13 März 2026
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Die Kanzlei Dr. Meisl hat sich sehr zeitnah auf meine rechtliche Anfrage gemeldet, die übermittelten Daten durchgesehen und mich kostenfrei telefonisch beraten. Ich danke Herrn Kleber für die sehr sympathische, ruhige und ausführliche Erklärung meiner rechtlichen Möglichkeiten, der Rechtswege und der Kostensituation. Empfohlen von Stefanie Hinsch Immobilien in Hamburg
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Selina L
1 Februar 2026
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Vielen Dank an die Kanzlei, wir sind mehr als zufrieden und können sie nur mit großer Überzeugung weiterempfehlen.
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Martina Hartmannsgruber
28 Januar 2026
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Vielen Dank an die Kanzlei. Auf Grund eines unverschuldeten Verkehrsunfall wurden wir von Anfang professionell durch die Kanzlei vertreten und zu jeder Zeit auf dem laufenden gehalten. Wir fühlten uns gut aufgehoben und wurden immer freundlich beraten. Diese Kanzlei können wir zu 100 Prozent weiterempfehlen.
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Gerald Gabriel
23 Januar 2026
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Alles gut gelaufen...kann dies Kanzlei nur empfehlen...

Aktuelles zum Personenschadensrecht

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