Thermofenster: Ihre Ansprüche

Eine Vielzahl von Fahrzeugen haben Motoren mit Thermofenstern. Auch Betroffene, die ein solches Fahrzeug erworben haben, haben gegebenenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz. Viele Fahrzeuge wurden bereits mit Thermofenstern in den Verkehr gebracht. VW hat darüber hinaus auch mehrere ursprünglich betroffene Autos durch eine versuchte Nachbesserung mit dem Thermofenster versehen. All diese Fahrzeuge sind betroffen!

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Was ist ein Thermofenster?

Fahrzeuge mit Thermofenster halten die legalen Emissionswerte nur in einer bestimmten Temperaturspanne, dem Thermofenster ein. Gemeint ist eine Software, die den Emissionsausstoß unzulässig reguliert.

Schadensersatz GEGEN DEN VERKÄUFER

Der EuGH ordnet das Thermofenster als unzulässige Abschaltvorrichtung ein. Das heißt, dass Fahrzeuge mit Thermofenstern ebenso, wie die ursprünglich vom Abgasskandal betroffenen Modelle, europarechtswidrig sind. Gleichzeitig stellt der EuGH verbindlich klar, dass das Thermofenster ein Sachmangel ist. Käufer können von Verkäufern also wegen des Thermofensters Schadensersatz verlangen oder zurücktreten.

Schadensersatz GEGEN Hersteller

Der BGH urteilte eher zurückhaltend zur Herstellerhaftung wegen Thermofenstern. Eine Rechtsprechung, die in Erwartung der neuen Entscheidungen des EuGH und der nationalen Verwaltungsgerichte nicht haltbar ist.
Unsere Einschätzung: Die Gleichstellung des EuGH der Thermofenster mit der ursprünglichen „Schummel-Software“ muss in einem haftungsrechtlichen Gleichlauf resultieren!

Entscheidet der EuGH prognosegemäß entsprechend der Anträge des EU-Generalanwalts, begründet alleine das Inverkehrbringen der Fahrzeuge eine Herstellerhaftung.

Betroffene können also gegen VW und andere Hersteller Schadensersatz bei Thermofenster verlangen!
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Inzwischen hat der EuGH in einem Sensationsurteil entschieden!

Der EuGH hat ganz unserer Erwartung nach entschieden! Nach dem brandaktuellen Sensationsurteil reicht bereits ein fahrlässiger Verstoß gegen die unionsrechtlichen Vorgaben aus. Ein solcher fahrlässiger Verstoß erscheint bei einem Fahrzeughersteller, der die Regularien freilich kennen muss, recht offensichtlich!

Das Besondere: Der EuGH nahm in seinem Urteil gerade Bezug auf das Thermofenster und unterstrich wiederholt dessen Unzulässigkeit.

Es steht also in aller Klarheit fest: Das Thermofenster ist eine unzulässige Abschaltvorrichtung! Fahrzeuge mit einem Thermofenster begründen einen einfach darlegbaren Schadensersatzanspruch der Käufer gegen die Hersteller!

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Rückrufaktion von Fahrzeugen mit Thermofenster?

Fahrzeuge mit Thermofenster wurden widersprüchlicherweise massenhaft vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen. Diese Zulassungspraxis ist anhand der eindeutigen und wiederholten Rechtsprechung des EuGH klar unionsrechtswidrig!

Zwar ist nach dem Europarecht eine Software ausnahmsweise dann rechtmäßig, wenn sie ausschließlich unmittelbare Risiken für den Fahrzeugmotor, die durch eine Fehlfunktion der Bauteile entstehen, verhindert. Davon abgesehen ist jedoch eine Softwareeinrichtung, die die Regulierung im Großteil des Jahres und der Betriebszeit des Fahrzeugs ausschaltet, in jedem Falle unionsrechtswidrig. Solche Vorrichtungen sind dem EuGH nach bereits schon mit der Zielrichtung des konkreten Europarechts unvereinbar und können nicht unter die Ausnahmevorschrift fallen. Um eine solche unzulässige Software handelt es sich bei den Thermofenstern, die die Abgasregulierung bei einer Temperaturspanne zwischen 15° und 33° C ausschaltet. Die Thermofenster begründen also einen Schadensersatzanspruch!
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Urteil des Verwaltungsgericht Schleswig!

Gegen die eindeutig rechtswidrige Zulassung eines Fahrzeugs mit Thermofenster klagte die Deutsche Umwelthilfe. Nachdem der EuGH unter erneuter Betonung der Unzulässigkeit der Thermofenster der Deutschen Umwelthilfe eine Klagebefugnis zusprach, erklärte das deutsche Verwaltungsgericht Schleswig die Zulassung für rechtswidrig! Der Hersteller muss das Kraftfahrzeug also nachrüsten oder zurücknehmen.

Fahrzeuge mit Thermofenster sind also nicht im Straßenverkehr zulässig!

Die Tragweite des Urteils kann nicht unterschätzt werden. Weitere Klagen gegen Zulassungen sind zu erwarten. Voraussichtlich wird es zu massenhaften Rückruf- und Aufrüstungsaktionen kommen. Betroffen sind nicht nur Fahrzeuge, denen von VW eine Software als Nachbesserung aufgespielt wurde. Auch viele weitere Modelle sind mit Thermofenster versehen, ohne vom urspünglichen Abgasskandal betroffen gewesen zu sein.

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Setzen Sie sich zur Wehr! Wir helfen Ihnen gerne, Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen!