Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht an Ihrer Seite
Schnelle Hilfe bei Führerscheinentzug, Sperrfrist und MPU
Persönliche Beratung in Regensburg, auch kurzfristige Termine
Alkohol am Steuer verändert alles. Innerhalb weniger Minuten steht der Führerschein auf dem Spiel. Der Arbeitsplatz gerät in Gefahr oder eine mögliche Vorstrafe rückt in greifbare Nähe. In dieser Situation brauchen Betroffene vor allem eines: einen Anwalt für Trunkenheitsfahrt, der sofort handelt und die richtigen Schritte einleitet.
Unsere Kanzlei in Regensburg vereint Fachanwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht unter einem Dach. Diese doppelte Spezialisierung verschafft unseren Mandanten einen greifbaren Vorteil, denn der Vorwurf nach § 316 StGB bewegt sich immer an der Schnittstelle beider Rechtsgebiete.
Vom ersten Polizeikontakt über das Strafverfahren bis zur MPU-Begleitung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stehen wir Ihnen zur Seite. Je früher Sie sich an uns wenden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt für eine wirkungsvolle Verteidigung.
ANSPRECHPARTNER

Dr. Christian Meisl
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht.
Trunkenheit im Verkehr – was Ihnen nach § 316 StGB droht
Eine Trunkenheitsfahrt ist kein „Kavaliersdelikt“. § 316 StGB stellt das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss unter Strafe, sobald der Fahrer nicht mehr in der Lage ist, sicher zu fahren. Ob es tatsächlich zu einem Unfall gekommen ist, bleibt dabei vollkommen unerheblich.
Promillegrenzen und ihre rechtlichen Folgen
Die Konsequenzen hängen maßgeblich vom gemessenen Blutalkoholwert ab:
- Ab 0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit. Liegen Ausfallerscheinungen vor, droht bereits Strafbarkeit nach § 316 StGB.
- Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit. Ab diesem Wert liegt eine Straftat vor, ganz unabhängig von äußerlich erkennbaren Ausfallerscheinungen.
- Ab 1,6 Promille: Die MPU ist zwingend vorgeschrieben. Der Gesetzgeber geht ab hier von einer Alkoholgewöhnung aus.
Tipp: Eine Übersicht der geltenden Grenzen und Rechtsfolgen finden Sie auch beim ADAC in seiner Darstellung zu Alkohol am Steuer.
Von Bußgeld bis Freiheitsstrafe
Bei einer Verurteilung nach § 316 StGB stehen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr im Raum. Hinzu kommen regelmäßig Führerscheinentzug, eine Sperrfrist für die Neuerteilung sowie Punkte in Flensburg. Geht der Vorwurf über die reine Trunkenheitsfahrt hinaus, etwa weil andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, kommt § 315c StGB zur Anwendung. In diesem Fall drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Die Sperrfrist für die Wiedererteilung beträgt mindestens sechs Monate. Erfahrungsgemäß setzen Gerichte bei Erstverstößen zwischen neun Monaten und zwei Jahren an. Bei Wiederholungstätern oder besonders hohen Promillewerten verlängert sich diese Frist erheblich.
Unsere Leistungen als Anwalt bei Trunkenheitsfahrt
Soforthilfe nach Polizeikontrolle oder Blutentnahme
Einspruch gegen Bußgeldbescheide
Beratung und Begleitung im gesamten MPU-Prozess
Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaft, Gericht und Führerscheinstelle
Verteidigung im Strafverfahren nach § 316 und § 315c StGB
Vertretung bei Führerscheinentzug und Sperrfristverkürzung
Unterstützung bei der Fahrerlaubnis-Neuerteilung
Ihr Weg zu Ihrem Recht – So einfach geht’s
Kostenlose Ersteinschätzung
Telefonische Erstberatung oder persönlicher Termin in unserer Kanzlei in Regensburg zur Bewertung Ihres Falls und Aufklärung über Ihre Rechte.
Umfassende Fallanalyse
Prüfung aller Unterlagen durch unsere Fachanwälte und Koordination mit Sachverständigen.
Durchsetzung Ihrer Rechte
Außergerichtlich und gerichtlich.
Darum sollten Sie bei einer Trunkenheitsfahrt sofort einen Anwalt einschalten
Nach einer Polizeikontrolle oder Blutentnahme beginnt die Uhr zu ticken. Die ersten Schritte nach dem Vorfall prägen den gesamten weiteren Verfahrensverlauf. Wir analysieren umgehend Ihre Beweislage, suchen gezielt nach Verfahrensfehlern und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die exakt auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
Ein Aspekt wird dabei häufig unterschätzt: Machen Sie gegenüber der Polizei auf keinen Fall Angaben zur Sache, solange Sie keinen Anwalt gesprochen haben. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht. Jede unbedachte Äußerung verschlechtert Ihre Position im späteren Verfahren unter Umständen erheblich. Rufen Sie uns an, bevor Sie irgendeine Erklärung abgeben.
Fehler bei der Beweiserhebung aufdecken
Nicht jede Blutprobe hält einer genauen rechtlichen Überprüfung stand. Daher nehmen wir in jedem Mandat die gesamte Beweisgrundlage gründlich unter die Lupe:
- Atemalkoholtestgerät: War es ordnungsgemäß geeicht und korrekt bedient?
- Entnahmevorschriften: Wurden alle gesetzlichen Vorgaben bei der Durchführung eingehalten?
- Ausfallerscheinungen: Lassen sich die im Protokoll vermerkten Auffälligkeiten objektiv nachvollziehen?
- Belehrung: Wurde der Betroffene vor seiner Befragung ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt?
Stellen wir bei einer dieser Prüfungen Fehler fest, ergibt sich daraus unter Umständen ein Beweisverwertungsverbot. Das verändert die gesamte Ausgangslage des Verfahrens.
Führerscheinentzug und MPU – so begleiten wir Sie
Den Führerschein zu verlieren, trifft Betroffene fast immer hart. Beruf, Alltag, Familie – vieles steht und fällt mit der Fahrerlaubnis. Wir begleiten Sie deshalb durch alle Phasen des fahrerlaubnisrechtlichen Verfahrens. Von der Verteidigung gegen den Entzug bis zur vollständigen Wiedererteilung.
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille ordnet die Führerscheinstelle zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Doch auch bei niedrigeren Werten ist eine MPU keineswegs ausgeschlossen. Wiederholungsverstöße oder sonstige Auffälligkeiten im Straßenverkehr genügen als Anordnungsgrund.
Sperrfrist verkürzen: Welche Möglichkeiten bestehen
Das Gericht legt bei der Entziehung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist fest. Nach § 69a Abs. 7 StGB besteht allerdings die Möglichkeit, deren vorzeitige Aufhebung zu beantragen. Die Voraussetzung: Sie weisen überzeugend nach, dass die Gefahr, die zur Entziehung geführt hat, nicht mehr besteht. In der Praxis heißt das beispielsweise Teilnahme an einer Verkehrstherapie oder ein lückenloser Abstinenznachweis über mehrere Monate.
Wir beraten Sie von Anfang an, welche konkreten Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind. So sorgen wir dafür, dass die Sperrfrist nicht einen Tag länger dauert als unbedingt nötig.
MPU-Vorbereitung mit anwaltlicher Begleitung
Für viele Betroffene stellt die MPU die größte Hürde auf dem Weg zurück zum Führerschein dar. Die Durchfallquoten bei alkoholbedingten Verfahren liegen nach Angaben des TÜV-Verbands auf einem beachtlichen Niveau. Genau deshalb lassen wir Sie damit nicht allein. Wir arbeiten eng mit spezialisierten Verkehrspsychologen zusammen und begleiten den gesamten Prozess. Von der inhaltlichen Vorbereitung auf die Befragung bis zur sorgfältigen Zusammenstellung aller erforderlichen Nachweise.
Frühzeitige anwaltliche Begleitung steigert die Erfolgsaussichten bei der MPU signifikant. Wir erklären Ihnen, worauf die Gutachter tatsächlich achten, welche Fragen auf Sie zukommen und welche Antworten überzeugen.
Ihr Anwalt für Trunkenheitsfahrt in Regensburg – lokal verwurzelt, bundesweit erfahren
Unsere Kanzlei sitzt direkt in Regensburg, weshalb wir die Abläufe am Amtsgericht und Landgericht Regensburg aus langjähriger Praxis kennen. Wir wissen, wie die Staatsanwaltschaft vorgeht und sind mit der Bearbeitungspraxis der Führerscheinstelle in der Oberpfalz bestens vertraut. Diese Ortskenntnisse bringen große Vorteile mit sich, die ein auswärtiger Anwalt in dieser Form nicht vorweisen kann. Die zuständigen Richter, die üblichen Verfahrensdauern, typische Auflagen – all das fließt in unsere Verteidigungsstrategie ein.
Zugleich übernehmen wir Mandate im gesamten Bundesgebiet, da unser erfahrenes Personal überregional agieren kann. Persönliche Termine in unserer Kanzlei sind auch kurzfristig möglich. Nach einer Trunkenheitsfahrt darf schließlich keine Zeit verlorengehen.
Handeln Sie jetzt – schützen Sie Ihren Führerschein
Eine Trunkenheitsfahrt zieht strafrechtliche, fahrerlaubnisrechtliche und ganz persönliche Folgen nach sich. Ohne anwaltliche Begleitung wiegen diese Konsequenzen erfahrungsgemäß deutlich schwerer. Unsere Kanzlei vereint Fachanwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht – das macht uns zur richtigen Anlaufstelle für Betroffene in Regensburg und weit darüber hinaus.
Wir prüfen Ihre Beweislage, verteidigen Sie vor Gericht und begleiten Sie bis zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf. Wir sind kurzfristig erreichbar und geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Situation.
6 Gründe für
Dr. Meisl Rechtsanwälte
Erfahrung
Hochspezialisierte Rechtsanwälte kämpfen für Ihre Rechte und Ihren Erfolg. Schnelle Konfliktlösung. Bei unvermeidbarer Klage Konsequenz & Hartnäckigkeit in der Prozessführung.
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Fairness hat Vorrang.
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Kommunikation
Ihr Anliegen ist uns wichtig.
Wir setzen auf vertrauensvolle Zusammenarbeit &
klare Kommunikation.
Kostenkontrolle
Wir achten auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Sie vorausschauend und geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um Ihre Kosten zu jeder Zeit im Blick zu behalten.
Das sagen unsere Mandanten
Häufige Fragen zum Thema Anwalt bei Trunkenheitsfahrt
Was kostet ein Anwalt bei Trunkenheitsfahrt?
Die Kosten bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem konkreten Verfahrensaufwand. Bereits in der Erstberatung legen wir transparent dar, welche Kosten auf Sie zukommen. So haben Sie von Anfang an Klarheit.
Wann wird der Führerschein bei Trunkenheit im Verkehr entzogen?
Regelmäßig bei einer Verurteilung nach § 316 StGB. Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis, wenn es den Betroffenen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einstuft. Bei einer Trunkenheitsfahrt ist das nahezu immer der Fall.
Lässt sich der Führerscheinentzug durch einen Anwalt verhindern?
Unter bestimmten Umständen durchaus. Gelingt die Anfechtung von Beweismitteln oder werden Verfahrensfehler nachgewiesen, eröffnen sich konkrete Wege, den Entzug abzuwenden oder zumindest die Sperrfrist erheblich zu verkürzen. Jeder Fall liegt hier anders.
Ab welchem Promillewert droht eine MPU?
Ab 1,6 Promille ist die MPU gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei niedrigeren Werten ordnet die Führerscheinstelle sie an, sofern konkrete Anhaltspunkte für eine Alkoholproblematik vorliegen. Bereits ein Wiederholungsverstoß reicht dafür aus.
Wie lange dauert die Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt?
Mindestens sechs Monate. Bei einem Erstverstoß liegen Gerichte erfahrungsgemäß zwischen neun Monaten und zwei Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die vorzeitige Aufhebung beantragen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Das kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Wir prüfen, ob der Bescheid rechtlich angreifbar ist – etwa wegen fehlerhafter Messung, unzureichender Beweislage oder formaler Mängel im Verfahren.
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