Betrunken gefahren? – Rechtliche Unterstützung nach Alkoholfahrt

  • Ihr starker Partner für alkoholbezogene Fälle: Wir sind spezialisiert auf Fälle von betrunkenem Fahren
  • Sofortige Hilfe bei Alkohol-OWIs: Wir bieten schnelle und professionelle Unterstützung bei Alkoholverstößen
  • Wieder ans Steuer zurück: Unser Ziel ist es, Sie so schnell wie möglich wieder hinter das Steuer zu bringen, ohne Fahrverbote oder strafrechtliche Konsequenzen

Fachkompetenz im Bereich Alkohol-OWIs

Schnelle Reaktion auf Alkoholbescheide

Jahrelange Expertise im Fahrverbot

FAHREN UNTER ALKOHOLEINFLUSS

Feierabendbier, ein Glas Wein oder ein Toast mit Sekt – Alkoholgenuss ist alltäglich. Doch wenn Sie danach selbst ans Steuer wollen, sollten Sie besser umsichtiger handeln. Dr. Meisl Rechtsanwälte versteht, dass in solchen Momenten Fehler passieren können. Deshalb sind wir hier, um Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten zur Seite zu stehen.

Unsere Kanzlei legt Wert auf Aufklärung und Unterstützung. Wir erklären die Risiken des Fahrens unter Alkoholeinfluss und bieten professionelle Hilfe, wenn Sie bereits in dieser Situation sind. Unser Team ist darauf spezialisiert, Ihre Rechte zu wahren und Ihnen bei der Bewältigung der rechtlichen Herausforderungen zu helfen. In schwierigen Zeiten können Sie sich auf uns verlassen, um Ihre Angelegenheiten kompetent und entschlossen zu vertreten.

Alkohol am Steuer ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann auch zu schweren strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille sinken die Konzentration, das Reaktionsvermögen und die Sehleistung bereits spürbar. Dies erhöht das Unfallrisiko erheblich, selbst bei vermeintlich geringen Alkoholmengen. Ein etwa 80 kg schwerer Mann erreicht bereits nach dem Genuss von 0,5 Litern Bier die gefährliche 0,3-Promille-Grenze.

Fahren unter Alkoholeinfluss gefährdet nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer. Die Strafen für alkoholisiertes Fahren sind daher ernsthaft und variieren je nach Promillewert und Vorstrafen.

Bei 0,5 Promille oder mehr drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wiederholungstäter müssen mit höheren Strafen rechnen.

Ab 1,1 Promille handelt es sich um absolute Fahruntüchtigkeit und damit um eine Straftat. Die Strafen sind hier deutlich höher, mit Geldstrafen, Fahrverboten und sogar Freiheitsstrafen je nach den Folgen des Alkoholkonsums. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist ebenfalls möglich.

Bereits ab 1,1 Promille oder bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Die Kosten für die MPU müssen Sie selbst tragen. Dr. Meisl Rechtsanwälte stehen Ihnen bei der Vorbereitung auf die MPU zur Seite.

Nicht nur strafrechtlich sind die Konsequenzen zu beachten. Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder gar erlöschen. Selbst ab 1,1 Promille kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung und Beratung, um Ihre Interessen zu schützen und Ihnen wieder auf die richtige Spur zu helfen.

Ihr Weg zu uns

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen Unterstützung? Sie brauchen einen Anwalt, auf den Sie sich zu 100 % verlassen können? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und setzen alles daran, eine gute Lösung für Ihr Problem zu finden. Nutzen Sie dazu unser kostenfreies Erstgespräch und schildern Sie uns Ihren Fall.

Ganz gleich, ob Sie persönlich in unserer Kanzlei erscheinen möchten, ein Online-Meeting bevorzugen oder ein Telefongespräch favorisieren – wir stehen für Sie bereit. Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder per E-Mail einen Termin für Ihr kostenfreies Erstgespräch. Selbstverständlich können Sie dazu auch unser Kontaktformular nutzen.

ANSPRECHPARTNER

Fachanwalt Verkehrsrecht Experte Verkehrsrecht

Dr. Christian Meisl

Fachanwalt für
Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht.

Promillegrenze – Was ist das?

Zunächst klären wir den Begriff „Promille“: Der Promillewert gibt an, wie viel Alkohol eine Person zum Zeitpunkt der Messung im Blut hat. Er zeigt das Verhältnis zwischen der Menge an Alkohol und der Körperflüssigkeit. Je weniger Flüssigkeit der Körper enthält, desto schneller steigt folglich der Promillewert. Wie viel Flüssigkeit der Körper jedoch enthält, hängt mit dem Körpergewicht zusammen. Da Frauen meist weniger wiegen als Männer und somit auch weniger Körperflüssigkeit haben, steigt der Promillewert bei ihnen grundsätzlich schneller als bei Männern.

Da viele Unfälle auf das Fahren unter Alkoholeinfluss zurückzuführen waren, wurde im Jahr 1953 die erste Promillegrenze beschlossen. Der Bundesgerichtshof legte damals eine Grenze von 1,5 Promille fest. Einige Jahre später wurde die Promillegrenze deutlich herabgesenkt: 1973 lag sie bei „nur noch“ 0,8 Promille. Zugleich wurde das Fahren unter Alkoholeinfluss zur Ordnungswidrigkeit bzw. sogar zur Straftat. Die Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss ging jedoch nicht zurück, sodass die Grenze im Jahr 1998 auf 0,5 Promille festgelegt wurde. Innerhalb von ca. 20 Jahren gelang es damit, die Zahl der alkoholbedingten Unfälle zu halbieren. Die Promillegrenze von 0,5 Promille ist bis heute gültig.