Geld zurück im Dieselskandal
Grundsätzlich können Sie als Betroffener im Dieselskandal auf zwei Wegen (zumindest einen Teil) Ihres Kaufpreises zurückerlangen:
Ihre Ansprechpartner

Dr. Christian Meisl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Katharina Riedl
Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht
ICH WILL MEIN AUTO BEHALTEN
GEGEN DEN VERKÄUFER
GEGEN DEN HERSTELLER
Der EuGH hat in einem Sensationsurteil erneut die Rechte des Käufers gestärkt und widerspricht dem BGH ! Anders als nach der bisherigen deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung, muss ein Käufer nun kein vorsätzliches, sittenwidriges Vorgehen der Hersteller beweisen. Nach dem EuGH reicht bereits der fahrlässige Verstoß gegen die Unionsvorgaben für einen Ersatzanspruch aus!
Für Sie bedeutet das: Grundsätzlich reicht bereits das Vorliegen einer unzulässigen Abschaltvorrichtung oder Thermofensters für die Begründung eines Anspruches aus!
ICH WILL MEIN AUTO ZURÜCKGEBEN
GEGEN DEN VERKÄUFER
GEGEN DEN HERSTELLER
Alleine der fahrlässige Verstoß gegen die Unionsvorgaben begründet bereits einen Schadensersatzanspruch! Der Abschluss des Kaufvertrags selber ist der erlittene Schaden der Betroffenen. Sie können also über den Schadensersatz Ihren Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückverlangen. Nutzungsersatzansprüche der Hersteller müssen zukünftig niedriger sein und reduzieren Ihren Anspruch nur in geringerem Maße!