Geld zurück im Dieselskandal

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung haben Sie Rechte, die sie wegen eines abgasmanipulierten Fahrzeugs geltend machen können. Diese Ansprüche bestehen ganz gleich, ob sie ein Fahrzeug haben, das von der ursprünglichen Abschaltvorrichtung betroffen ist oder mit dem Thermofenster versehen ist.

Grundsätzlich können Sie als Betroffener im Dieselskandal auf zwei Wegen (zumindest einen Teil) Ihres Kaufpreises zurückerlangen:

Sie können zum einen vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihren bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
Oder Sie verlangen Schadensersatz und bekommen so untechnisch gesprochen Ihr Geld zurück.

Ihre Ansprechpartner

Fachanwalt Verkehrsrecht Experte Verkehrsrecht

Dr. Christian Meisl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für VersicherungsrechtStrafrecht und Verkehrsrecht

Katharina Riedl Anwältin Arbeitsrecht Expertin Arbeitsrecht Dieselskandal Abgasskandal

Katharina Riedl

Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

ICH WILL MEIN AUTO BEHALTEN

Auch wenn Sie Ihr Auto behalten wollen, können Sie gegen den Verkäufer oder den Hersteller vorgehen und einen Teil Ihres Geldes zurückerlangen.

GEGEN DEN VERKÄUFER

Gegen den Verkäufer können Sie innerhalb zwei Jahre nach dem Kauf den Kaufpreis mindern und einen Teil zurückerstattet bekommen.
Ebenfalls können Sie den „kleinen Schadensersatz“ verlangen. Damit erhalten Sie die Wertminderung Ihres Fahrzeugs ausbezahlt und können Ihr Auto behalten.

GEGEN DEN HERSTELLER

Auch gegen die Hersteller kommen Sie über den Schadensersatz zu Ihrem Ziel. Auch hier müssen Sie nicht den Kaufvertrag rückgängig machen, sondern können lediglich die Wertminderung und andere Vermögensschäden geltend machen. Ihr Auto können Sie behalten.
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Achtung: Neue Sensations-Rechtsprechung des EuGH !

Der EuGH hat in einem Sensationsurteil erneut die Rechte des Käufers gestärkt und widerspricht dem BGH ! Anders als nach der bisherigen deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung, muss ein Käufer nun kein vorsätzliches, sittenwidriges Vorgehen der Hersteller beweisen. Nach dem EuGH reicht bereits der fahrlässige Verstoß gegen die Unionsvorgaben für einen Ersatzanspruch aus!

Für Sie bedeutet das: Grundsätzlich reicht bereits das Vorliegen einer unzulässigen Abschaltvorrichtung oder Thermofensters für die Begründung eines Anspruches aus!

ICH WILL MEIN AUTO ZURÜCKGEBEN

Sie müssen Ihr Auto natürlich nicht behalten. Sie können Abstand vom Erwerb Ihres Fahrzeugs nehmen und gegen Rückzahlung des Kaufpreises Ihr Auto abgeben.
Sie haben dabei sowohl die Möglichkeit gegen den Hersteller Ihres Fahrzeugs oder Ihren Verkäufer vorzugehen.

GEGEN DEN VERKÄUFER

Das Kaufrecht gibt Ihnen Gewährleistungsrechte, die Sie wahrnehmen können. Wenn Sie zurücktreten, können Sie Ihren Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen, müssen aber andererseits das Auto zurückgeben und etwaige Wertminderungen ersetzen. Dieser Anspruch auf Rückabwicklung besteht grundsätzlich bis zu zwei Jahre nach dem Abschluss des Autokaufs gegen Ihren Verkäufer.
Auch über den Weg des Schadensersatzes kommen Sie wieder an Ihren Kaufpreis. Faktisch geschieht dafür das gleiche, wie bei einem Rücktritt: Sie geben das Fahrzeug zurück an den Verkäufer und bekommen dafür den Kaufpreis.

GEGEN DEN HERSTELLER

Gegen den Hersteller (VW, Audi, Mercedes usw.) haben Sie einen Schadensersatzanspruch. Als schädigendes Ereignis wird der abgeschlossene Kaufvertrag als solcher gesehen, weshalb Sie so zu stellen sind, als hätten Sie keinen Fahrzeugkauf abgeschlossen. Somit können Sie wie gegen den Verkäufer faktisch den Kaufpreis verlangen, müssen aber das Auto inklusive Nutzungsersatz zurückgeben.

Alleine der fahrlässige Verstoß gegen die Unionsvorgaben begründet bereits einen Schadensersatzanspruch! Der Abschluss des Kaufvertrags selber ist der erlittene Schaden der Betroffenen. Sie können also über den Schadensersatz Ihren Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückverlangen. Nutzungsersatzansprüche der Hersteller müssen zukünftig niedriger sein und reduzieren Ihren Anspruch nur in geringerem Maße!

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