Entzug der Fahrerlaubnis:

Führerschein vs. Fahrerlaubnis

Viele Menschen sind täglich auf ihr Auto angewiesen, etwa wegen der Kinder oder weil man zur Arbeit pendelt bzw. beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist. Ein Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet demnach für viele eine erhebliche Beeinträchtigung des Alltags.

Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis

Führerschein und Fahrerlaubnis sind zwei verschiedenen Dinge. Denn der Führerschein ist lediglich der Nachweis dafür, dass man die Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeugklassen besitzt. Aber nochmal langsam und von vorne:

Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist die amtliche Genehmigung zum Fahren eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen. Die Fahrerlaubnis gilt immer nur für bestimmte Fahrzeugklassen. Man braucht also eine eigene Fahrerlaubnis für das Auto, eine eigene für Motorräder usw. Um die Fahrerlaubnis zu erlangen, muss die Führerscheinprüfung erfolgreich absolviert werden.

Führerschein

Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung, dass man die Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeugklassen hat. Es handelt sich dabei also um den Nachweis, der bei einer Polizeikontrolle vorgezeigt wird. Enthalten sind verschiedene Angaben, wie z.B. Name, Geburtsdatum aber auch Symbole, welche Kraftfahrzeuge man bewegen darf. Es wird also jede einzelne Fahrerlaubnis im Führerschein eingetragen. Beantragt wird der Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Zulassungsbehörde).

Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis?

Bei schweren Ordnungswidrigkeiten wird neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten ausgesprochen. Begeht man jedoch keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, kann ebenso ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängt werden. Straftaten können aber auch zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, ebenso wie geistige oder körperliche Gründe.

Zwar werden beide Begriffe oft miteinander verwechselt, nichtsdestotrotz gibt es einen wesentlichen Unterschied:

Fahrverbote sind zeitlich befristet. Innerhalb dieser Zeit muss der Führerschein abgegeben werden. Nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Betroffene ihren Führerschein jedoch ohne weitere Auflagen wieder zurück.

Im Gegensatz dazu bedeutet die Entziehung der Fahrerlaubnis, dass die Berechtigung erlischt, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist kann eine Neuerteilung beantragt. Dabei können verschiedene Nachweise erforderlich sein, wie z.B. eine MPU.

Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis

Ist jemand nicht geeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Mögliche Gründe sind:

      • Geistige oder körperliche Einschränkungen
        Als Beispiel können etwa Epilepsie, Lähmungen, fortgeschrittener Alzheimer oder Beeinträchtigungen infolge eines Schlaganfalls aufgezählt werden.
      • Charakterliche Mängel
        Etwa bei aggressivem oder gefährdendem Fahrverhalten bzw. Rücksichtslosigkeit gegenüber den Rechtsgütern anderer Verkehrsteilnehmer.
      • Schwere Verstöße/Straftaten im Straßenverkehr
        Hierzu zählen z.B. illegale Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr oder Fahrerflucht.

Entzug der Fahrerlaubnis – und dann?

Wird die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet, gilt eine Sperrfrist zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, währenddessen die Fahrerlaubnis nicht wiedererlangt werden kann. Aber auch nachdem die Frist abgelaufen ist, kann der Führerschein nicht einfach wiedergeholt werden. Es muss – frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist – ein Antrag gestellt werden, damit der Führerschein wieder erteilt werden kann. Folgende Dokumente müssen mit eingereicht werden:

      • Personalausweis / Reisepass
      • Biometrisches Passfoto
      • Aktuelle Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
      • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (keine zeitliche Beschränkung)
      • evtl. eine Gesundheitsbescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
      • Strafbefehl / Gerichtsurteil

Gegebenenfalls muss nach einem längeren Führerscheinentzug auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde auch nochmal eine Fahrprüfung absolviert werden.

Der Antragssteller muss persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen, die Unterlagen dort abgeben und prüfen lassen und eine Unterschrift leisten, damit die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Gang gesetzt werden kann. Außerdem wird eine Gebühr fällig, die von Behörde zu Behörde unterschiedlich hoch angesetzt ist.

Nachweise für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis muss diese neu beantragt werden. Neben dem eigentlichen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis können verschiedene Nachweise erforderlich sein:

MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

Ärzte und Verkehrspsychologen stellen fest, ob man sich mit seinen Taten beschäftigt und seine Einstellung sich geändert hat. Man muss schriftliche Befragungen, medizinische Untersuchungen, verschiedene Test und Gespräche über sich ergehen lassen. Nur wenn das MPU-Gutachten positiv ausfällt und somit die Fahrtauglichkeit des Verkehrssünders bescheinigt, wird der Antrag auf Wiedererteilung akzeptiert.

Abstinenznachweis

Nach einer Verurteilung aufgrund einer Autofahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird meist verlangt, dass man zusätzlich zur MPU an einem Abstinenzprogramm teilnimmt. Hierbei werden über einen längeren Zeitraum Haar- oder Urinproben untersucht.

Verhaltenstherapie

Erfolgt ein Führerscheinentzug aufgrund von Aggressivität am Steuer, wird neben der MPU oft eine Therapie verlangt, damit man die Aggressionen besser in den Griff bekommt.

Neue Fahrerlaubnis ohne MPU

Tatsächlich ist es möglich, die Fahrerlaubnis ohne vorherige MPU und damit verbundenen hohen Kosten zurückzuerlangen. Nach Ablauf der Sperrfrist und weiteren 10 Jahren Verjährungsfrist kann die Ausstellung des Führerscheins wieder beantragt werden

Was tun bei Entzug der Fahrerlaubnis?

Ihnen droht die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Führerscheinentzug? Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Nutzen Sie hierzu einfach unser kostenfreies Erstgespräch. Gemeinsam versuchen wir alles, um dem drohenden Entzug entgegenzuwirken. Wir unterstützen Sie aber ebenso bei der Wiedererteilung, damit Sie möglichst schnell wieder von Ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen können. Kontaktieren Sie uns.