Haben Sie schon einmal gegen die StVO verstoßen? Eventuell haben Sie mit Ihrem Bußgeldbescheid auch Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen bekommen. Aber wofür gibt es eigentlich Punkte? Woher weiß man denn, viele Punkte man hat? Lassen sich diese auch wieder abbauen? Wann droht sogar Führerscheinentzug? Und verfallen die Punkte wieder?
Beginnen wir mit den Basics: Wofür gibt es Punkte?
Verstöße gegen die StVO werden unterschiedlich geahndet. Entwarnung: Nicht bei jedem Verstoß werden Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen. Es werden nur die in Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung genannten Ordnungswidrigkeiten ab einem Bußgeld von 60 €, Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und Verkehrsstraftaten eingetragen. In einem Bußgeldbescheid wird neben dem Tatvorwurf und der Höhe des Bußgeldes festgeschrieben, ob ein Fahrverbot verhängt wird und ob Ihnen Punkte eingetragen werden. Doch kann man hier leicht den Überblick verlieren, wenn bereits mehrmals eine Punkteeintragung erfolgt ist. Daher zum nächsten Punkt:
Woher weiß ich, wie viele Punkte ich habe?
Für die Abfrage der eigenen Punkte gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wichtig ist, dass jeder einen Anspruch auf kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister hat. Dazu muss allergings ein Antrag gestellt werden. Der herkömmliche Weg ist ein schriftlicher Antrag, der per Post eingeschickt werden muss. Hierzu ist ein Identitätsnachweis erforderlich – entweder in Form einer amtlich beglaubigten Unterschrift oder aber einer gut lesbaren Kopie des Personalausweises. Da das ziemlich umständlich ist, gibt es nun einen einfacheren Weg: Die Online Punkte-Abfrage mittels Smartphone. Dafür benötigen Sie einen Online-Ausweis, Ihre selbstgewählte sechsstellige PIN, die AusweisApp2 und ein NFC-fähiges Smartphone oder einen Kartenleser. Personalausweise ab 2010 sind online-lesefähig, allerdings muss die Funktion beantragt worden sein. Die Punkte-Abfrage funktioniert dann so:
1. Startseite der Online-Registerauskunft mit „Punkte“ als gewünschte Registerauskunft aufrufen: https://www.kba-online.de/registerauskunft/ora/web/#/faer
2. Authentifizierung mittels AusweisApp2: Identität nachweisen, indem Sie Ihren Ausweis von der App auslesen lassen
3. Authentifizierung erfolgreich? Dann klicken Sie auf „Weiter“
4. Überprüfung, ob die Daten aus Ihrem Personalausweis richtig ausgelesen wurden
5. Gewünschte Auskunft aus dem Fahreignungsregister auswählen
Lassen sich Punkte auch wieder abbauen?
Bei mehrmaliger Punkteeintragung erwarten Sie unterschiedliche Maßnahmen. Bei 4-5 Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei 6-7 Punkten eine kostenpflichtige Verwarnung und ab 8 Punkten droht Führerscheinentzug. Tipp: Möchte man die nächste Stufe vermeiden, bietet sich die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar an. Damit kann einem ein Punkt erlassen werden. Einziger Haken: Eine Teilnahme an dem Seminar führt nur bis zu einem Punktestand von 5 Punkten zum Punkteabzug und ist nur einmal alle fünf Jahre möglich. Mit etwas Glück liegt die letzte Eintragung aber auch schon lange genug zurück, denn:
Verfallen die Punkte wieder?
Gute Nachrichten: eingetragene Punkte unterliegen gewissen Tilgungsfristen. Dabei kommt es aber auf die Art der Punkteeintragung an.
- Bei Ordnungswidrigkeiten
– mit 1 Punkt beträgt die Frist 2,5 Jahre
– mit 2 Punkten beträgt die Frist 5 Jahre
- Bei Straftaten
– mit 2 Punkten beträgt die Frist 5 Jahre
– mit 3 Punkten beträgt die Frist 10 Jahre
Punkte vermeiden
Die beste Möglichkeit, dem Ärger mit den Flensburg-Punkten zu entgehen ist natürlich immer noch, die Punkte ganz zu vermeiden. Und das geht selbst dann noch, wenn man bereits einen Bußgeldbescheid erhalten hat! Diese sind nämlich oft fehlerhaft. Manchmal kann einem die Tat nicht nachgewiesen werden, z.B. weil man auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen ist. Oder es gelingt, den Tatvorwurf abzumildern. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich! Gerne sind wir Ihnen hierbei auch behilflich. Sie können Ihren Bescheid bei uns kostenlos prüfen lassen: https://www.anti-bussgeld.de/#formular