Wenn ein Unfall das Leben von einem Moment auf den anderen verändert, sind die Folgen oft weitreichender als zunächst gedacht. Besonders belastend ist es, wenn alltägliche Haushaltstätigkeiten wie Putzen, Waschen oder Kochen plötzlich nicht mehr oder nur unter Schmerzen möglich sind. Viele Betroffene unterschätzen dabei, dass ihnen für diese Einschränkungen eine angemessene finanzielle Entschädigung zusteht – der sogenannte Haushaltsführungsschaden.

Ihre Ansprechpartnerin

Anwältin Arbeitsrecht Expertin Arbeitsrecht Anwalt Arbeitsrecht Experte Arbeitsrecht

Katharina Riedl

Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht Experte Verkehrsrecht

Dr. Christian Meisl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für VersicherungsrechtStrafrecht und Verkehrsrecht
Anwalt Versicherungsrecht Experte Versicherungsrecht

Sebastian Kleber

Rechtsanwalt und Experte für Personenschäden und Versicherungsrecht

Das Wichtigste im Überblick:

  • Ein Haushaltsführungsschaden entsteht, wenn Sie nach einem Unfall Ihren Haushalt nicht mehr oder nur eingeschränkt führen können – der Anspruch besteht unabhängig von tatsächlich entstandenen Kosten.
  • Die Schadenshöhe wird individuell anhand von Faktoren wie Haushaltsgröße, Verletzungsgrad und Dauer der Einschränkung berechnet und liegt häufig deutlich über den ersten Angeboten der Versicherungen.
  • Eine frühzeitige rechtliche Beratung und sorgfältige Dokumentation sind für die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche entscheidend.

Die rechtliche Grundlage für Ihren Anspruch

Der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens ist gesetzlich in §§ 249, 843 BGB verankert. Er steht Ihnen zu, wenn Sie aufgrund unfallbedingter Verletzungen Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie tatsächlich eine Haushaltshilfe engagieren oder Familienangehörige die Arbeit übernehmen. Entscheidend ist allein die Beeinträchtigung Ihrer Fähigkeit, den Haushalt wie vor dem Unfall zu führen.

Die professionelle Berechnung macht den Unterschied

Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist komplex und erfordert juristisches Fachwissen. Unsere Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Fällen zeigt: Die ersten Angebote der Versicherungen liegen häufig unter dem tatsächlichen Anspruch. Bei der Berechnung berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren:

Die Art und Schwere der Verletzungen bestimmen den Grad der Beeinträchtigung. Dabei werden sowohl körperliche als auch psychische Einschränkungen berücksichtigt. Die Haushaltsgröße und -zusammensetzung spielen eine wichtige Rolle – ein Mehrpersonenhaushalt mit Kindern erfordert naturgemäß mehr Aufwand als ein Single-Haushalt. Auch die Wohnverhältnisse, etwa ein Haus mit Garten, fließen in die Berechnung ein.

Dokumentation als Schlüssel zum Erfolg

Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir empfehlen:

  • Führen Sie ein Tätigkeitstagebuch über Ihre Einschränkungen
  • Sammeln Sie alle ärztlichen Atteste und Befunde
  • Dokumentieren Sie den Zustand vor und nach dem Unfall mit Fotos
  • Bewahren Sie Belege für eventuelle Hilfeleistungen auf

Von der Erstberatung bis zur Durchsetzung – unser bewährtes Vorgehen

Als spezialisierte Kanzlei begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Nach einem Beratungsgespräch erstellen wir eine umfassende Schadensdokumentation und entwickeln eine individuelle Strategie. Wir arbeiten mit erfahrenen medizinischen Gutachtern zusammen und kennen die aktuellen Berechnungsmodelle. Dabei berücksichtigen wir auch oft übersehene Aspekte wie saisonale Arbeiten oder besondere familiäre Situationen.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann einen Haushaltsführungsschaden geltend machen?

Jede Person, die nach einem Unfall in ihrer Fähigkeit zur Haushaltsführung eingeschränkt ist. Dies gilt unabhängig von Geschlecht, Berufstätigkeit oder ob der Haushalt allein oder gemeinsam geführt wurde.

Ist der Haushaltsführungsschaden Teil des Schmerzensgeldes?

Nein, der Haushaltsführungsschaden ist ein eigenständiger Anspruch neben dem Schmerzensgeld und wird separat berechnet. Er kann zusätzlich zu anderen Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden.

Wie lange kann ich den Schaden geltend machen?

Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Bei dauerhaften Schäden ist auch eine Rentenzahlung möglich.

Muss ich tatsächlich eine Haushaltshilfe einstellen?

Nein, der Anspruch besteht auch dann, wenn Familienangehörige helfen oder Sie die Arbeiten unter erschwerten Bedingungen selbst ausführen.

Wie hoch fällt die Entschädigung typischerweise aus?

Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Haushaltsgröße, Grad der Beeinträchtigung und Dauer der Einschränkungen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Wichtig sind ärztliche Atteste, Dokumentation der Einschränkungen, Fotos/Videos vom Haushalt und eventuell vorhandene Belege für Hilfeleistungen.

Wie lange dauert die Durchsetzung der Ansprüche?

Die Dauer variiert je nach Fall. Bei guter Dokumentation und Kooperation der Versicherung sind außergerichtliche Einigungen innerhalb weniger Monate möglich.

Was ist, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und scheuen auch den Gang vor Gericht nicht.

Ab welchem Grad der Einschränkung lohnt sich eine Geltendmachung?

Bereits bei geringen Einschränkungen kann sich die Geltendmachung lohnen. Wir prüfen dies gerne für Sie.

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich einen Unfall hatte?

Kontaktieren Sie möglichst früh einen spezialisierten Anwalt. Die zeitnahe Dokumentation und professionelle Beratung sind entscheidend für den Erfolg.