Alkohol am Steuer ist gefährlich und strafbar. Wenn dabei ein Unfall passiert und der Fahrer die Unfallstelle verlässt, ohne seinen Pflichten nachzukommen, entsteht eine rechtliche Situation mit erheblichen Konsequenzen. Die Kombination aus Trunkenheitsfahrt, Verkehrsunfall und Fahrerflucht stellt eine der schwersten Straftaten im Verkehrsstrafrecht dar.

Viele Betroffene handeln in einer Paniksituation unüberlegt und verschlimmern dadurch ihre Lage erheblich. Die Flucht vom Unfallort mag im ersten Moment wie eine Lösung erscheinen, führt jedoch zu zusätzlichen strafrechtlichen Konsequenzen. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt typische Fallkonstellationen auf und gibt praktische Hinweise für Betroffene. Die Kenntnis der rechtlichen Zusammenhänge kann helfen, weitere Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Verteidigung aufzubauen.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Schwere Straftat mit drastischen Folgen: Die Kombination aus Trunkenheitsfahrt, Unfall und Fahrerflucht führt regelmäßig zu Freiheitsstrafen, hohen Geldstrafen und langfristigem Führerscheinentzug
  • Strafmilderung durch richtiges Verhalten: Zeitnahes Stellen bei der Polizei und umfassendes Geständnis können die Strafen erheblich reduzieren
  • Professionelle Verteidigung unverzichtbar: Angesichts der komplexen Rechtslage und der schwerwiegenden Konsequenzen ist anwaltliche Beratung unmittelbar nach der Tat entscheidend

Rechtliche Grundlagen: Drei Straftaten gleichzeitig

Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB

Das Führen eines Fahrzeugs im fahruntüchtigen Zustand ist nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Von absoluter Fahruntüchtigkeit spricht man bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr. In diesem Fall ist eine Bestrafung unabhängig davon möglich, ob Ausfallerscheinungen erkennbar waren oder nicht.

Bei niedrigeren Promillewerten zwischen 0,3 und 1,09 Promille liegt relative Fahruntüchtigkeit vor. Hier muss zusätzlich zur Alkoholisierung ein Fahrfehler oder eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung nachgewiesen werden. Die Strafe für Trunkenheit im Verkehr kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr betragen. In besonders schweren Fällen, etwa wenn zusätzlich durch die Trunkenheitsfahrt eine konkrete Gefahr oder Schädigung für Leib oder Leben anderer oder für bedeutende Sachwerte eintritt, kann § 315c StGB mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe einschlägig sein.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB

Wer nach einem Verkehrsunfall die Unfallstelle verlässt, bevor er den anderen Beteiligten die Feststellung seiner Person und seines Fahrzeugs ermöglicht hat, begeht Fahrerflucht. § 142 StGB schützt die berechtigten Interessen der Unfallbeteiligten an der Klärung des Unfallhergangs und der Schadensregulierung.

Die Pflichten am Unfallort umfassen das Anhalten, die Sicherung der Unfallstelle und das Warten auf andere Beteiligte oder die Polizei. Selbst bei kleineren Sachschäden ohne Verletzte darf man sich nicht einfach entfernen. Die Strafe für Fahrerflucht reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Bei Personenschäden wird die Fahrerflucht häufig in Tateinheit mit anderen Delikten, etwa fahrlässiger Körperverletzung, verfolgt, was zu einer strengeren Gesamtstrafe führen kann. Der Strafrahmen des § 142 StGB bleibt aber bei maximal drei Jahren Freiheitsstrafe.

Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB

Wenn durch die alkoholbedingt unsichere Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet oder fremde Sachen von bedeutendem Wert beschädigt wurden, kommt zusätzlich der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB in Betracht. Diese Vorschrift erfasst grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verhaltensweisen, die zu einer konkreten Gefahr geführt haben.

Der Strafrahmen liegt zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Dieser Tatbestand wird häufig bei Unfällen mit Verletzten oder erheblichen Sachschäden relevant. Die Kombination mehrerer Straftaten führt zu einer Gesamtstrafenbildung, wobei die einzelnen Strafen nicht einfach addiert, sondern zu einer einheitlichen Gesamtstrafe zusammengefasst werden.

Strafmaß und Rechtsfolgen: Was droht Betroffenen?

Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Bei einer Ersttäterschaft ohne Personenschaden wird häufig eine Geldstrafe verhängt, die sich nach dem Tagessatzsystem berechnet. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe des einzelnen Tagessatzes nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. In schwereren Fällen oder bei Vorstrafen droht eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn sie zwei Jahre nicht übersteigt.

Bei Unfällen mit Verletzten, sehr hohen Promillewerten oder besonders rücksichtslosem Verhalten sind auch Freiheitsstrafen ohne Bewährung möglich. Das Gericht berücksichtigt bei der Strafzumessung sämtliche Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Höhe des Promillewerts, das Ausmaß der Schäden, das Nachtatverhalten und die persönlichen Verhältnisse des Täters.

Führerscheinentzug und Sperrfrist

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei Trunkenheitsfahrten mit Unfall und Fahrerflucht die Regel. Das Gericht verhängt zusätzlich zur Strafe eine Sperrfrist, während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Diese beträgt in der Regel zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, in schweren Fällen auch länger.

Nach Ablauf der Sperrfrist kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verpflichtend sein, etwa wenn bei der Tat eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille vorlag oder weitere relevante Umstände gegeben sind. Bei einmaligen Trunkenheitsfahrten mit geringerer Blutalkoholkonzentration ist eine MPU nicht zwingend, kann aber bei besonderen Anhaltspunkten für Alkoholmissbrauch angeordnet werden. Ohne positiv bestandene MPU erfolgt im Regelfall keine Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sofern sie von der Behörde zu Recht verlangt wird. Die MPU prüft, ob die Fahreignung wiederhergestellt ist und eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden kann.

Punkte in Flensburg und weitere Konsequenzen

Neben der strafrechtlichen Verurteilung werden Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Bei alkoholbedingten Verkehrsdelikten mit Unfall sind dies in der Regel drei Punkte. Zusätzlich drohen versicherungsrechtliche Konsequenzen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann Regressforderungen gegen den Fahrer geltend machen, wenn dieser alkoholisiert war.

Auch die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern oder kürzen. Berufliche Folgen sind ebenfalls möglich, insbesondere wenn der Führerschein für die Berufsausübung erforderlich ist. Arbeitgeber können bei schweren Verkehrsdelikten auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung ziehen.

Sie sind von einem solchen Vorwurf betroffen? Eine schnelle rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigung aufzubauen. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Verkehrsstrafrecht zur Seite.

 

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

Der Parkplatzrempler nach der Party

Nach einer Feier mit Alkoholkonsum beschädigt jemand beim Ausparken ein anderes Fahrzeug. Aus Angst vor den Konsequenzen entfernt sich der Fahrer von der Unfallstelle, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Am nächsten Tag meldet sich ein Zeuge bei der Polizei, der das Kennzeichen notiert hat.

Diese Konstellation ist häufig und führt regelmäßig zu Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt und Fahrerflucht. Selbst wenn der Sachschaden gering ist, wiegt die Fahrerflucht schwer. Das nachträgliche Melden bei der Polizei kann strafmildernd berücksichtigt werden, verhindert die Strafbarkeit aber nicht vollständig.

Der Unfall mit Personenschaden

Ein alkoholisierter Fahrer verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und verursacht einen Unfall, bei dem andere Personen verletzt werden. In Panik verlässt er die Unfallstelle, ohne Hilfe zu leisten oder die Polizei zu verständigen. Die Verletzten werden von anderen Verkehrsteilnehmern versorgt.

In solchen Fällen kommen zusätzlich zur Trunkenheitsfahrt und Fahrerflucht auch unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB in Betracht. Die Strafen fallen hier besonders hoch aus, da Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit anderer Menschen verletzt wurden. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist in solchen Konstellationen nicht unwahrscheinlich.

Die verspätete Reue

Einige Betroffene stellen sich erst Stunden oder Tage nach dem Unfall bei der Polizei. In der Zwischenzeit ist der Alkohol im Körper abgebaut, sodass der Promillewert zum Tatzeitpunkt nicht mehr exakt bestimmt werden kann. Die Ermittlungsbehörden können dann durch Rückrechnungen versuchen, den Alkoholwert zum Unfallzeitpunkt zu ermitteln.

Das nachträgliche Stellen wird als strafmildernder Umstand gewertet, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Strafbarkeit. Je früher man sich stellt, desto günstiger wirkt sich dies auf das Strafmaß aus. Die tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB kann zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe führen, wenn sich der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs und bei ausschließlich nicht bedeutendem Sachschaden freiwillig meldet. Bei Unfällen im fließenden Verkehr oder mit Personenschaden gilt diese Ausnahme nicht.

Der Alleinunfall mit Flucht

Ein alkoholisierter Fahrer kommt von der Fahrbahn ab und beschädigt einen Leitpfosten, eine Mauer oder ein Verkehrsschild. Da er meint, niemanden geschädigt zu haben, fährt er einfach weiter. Er übersieht dabei, dass auch bei Sachschäden an fremdem Eigentum Pflichten bestehen.

Auch bei Alleinunfällen mit Sachschaden liegt Fahrerflucht vor, wenn fremdes Eigentum beschädigt wurde. Die Pflicht zum Verbleib am Unfallort besteht unabhängig davon, ob andere Verkehrsteilnehmer direkt beteiligt waren. Zeugen oder Überwachungskameras ermöglichen häufig die spätere Identifizierung des Fahrzeugs.

Praktische Tipps für Betroffene

Unmittelbar nach dem Vorfall

Wenn Sie nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss die Unfallstelle bereits verlassen haben, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtlich beraten lassen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Ein Anwalt kann die Situation einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie sich der Polizei stellen, desto besser.

Das freiwillige Stellen innerhalb von 24 Stunden kann sich erheblich strafmildernd auswirken. Bis zur rechtlichen Beratung sollten Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Beteiligten machen. Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern, und sollten dies auch nutzen, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.

Im Strafverfahren

Im Strafverfahren ist eine kompetente Verteidigung unerlässlich. Ein erfahrener Anwalt prüft die Beweise, etwa die Durchführung der Blutprobe oder die Einhaltung von Verfahrensvorschriften. Nicht selten lassen sich formale Fehler finden, die zu einer Abschwächung oder gar Einstellung des Verfahrens führen können.

Auch die Frage, ob und in welchem Umfang eine Aussage gemacht werden sollte, bedarf sorgfältiger Abwägung. Ein umfassendes Geständnis kann strafmildernd wirken, ist aber nicht in jedem Fall der richtige Weg. Die Strategie muss individuell auf den Einzelfall abgestimmt werden.

Schadensregulierung und Versicherung

Parallel zum Strafverfahren läuft häufig die zivilrechtliche Schadensregulierung. Hier sollten Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und die Situation schildern. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass die Versicherung aufgrund der Alkoholfahrt Regress nimmt.

Ein Anwalt kann Sie auch in diesem Bereich beraten und gegebenenfalls mit der Versicherung verhandeln. Wichtig ist, dass Sie alle Fristen einhalten und zeitnah reagieren. Versäumnisse können zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen.

Vorbereitung auf die MPU

Wenn absehbar ist, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung auf Sie zukommt, sollten Sie sich frühzeitig darauf vorbereiten. Die MPU ist keine reine Formalität, sondern eine ernsthafte Prüfung, die viele Betroffene beim ersten Versuch nicht bestehen.

Eine professionelle Vorbereitung durch spezialisierte Beratungsstellen erhöht die Erfolgschancen deutlich. Dabei geht es nicht darum, die MPU zu manipulieren, sondern sich ernsthaft mit dem eigenen Fehlverhalten auseinanderzusetzen und eine tragfähige Verhaltensänderung nachzuweisen.

Die Vorbereitung auf ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt und Fahrerflucht erfordert fachkundige Unterstützung. Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Verfahrens und setzen uns für die bestmögliche Lösung ein.

Checkliste: Verhalten nach einem Unfall mit Alkohol

Sofortmaßnahmen am Unfallort:

  • Unfallstelle sichern und Warnblinklicht einschalten
  • Verletzte Personen versorgen und Rettungsdienst alarmieren
  • Polizei verständigen
  • Personalien mit anderen Beteiligten austauschen
  • Unfallstelle dokumentieren (Fotos, Zeugen)
  • Am Unfallort verbleiben, bis die Polizei eintrifft

Was Sie auf keinen Fall tun sollten:

  • Die Unfallstelle verlassen, bevor alle Pflichten erfüllt sind
  • Weitere alkoholische Getränke zu sich nehmen
  • Falsche Angaben gegenüber der Polizei machen
  • Zeugen unter Druck setzen oder beeinflussen
  • Beweise vernichten oder manipulieren

Nach Verlassen der Unfallstelle (wenn bereits geschehen):

  • Unverzüglich einen Anwalt kontaktieren
  • Keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung machen
  • Sich zeitnah bei der Polizei melden (nach Rücksprache mit Anwalt)
  • Beweismittel sichern (Fotos, Belege, Zeugen)
  • Versicherung informieren

Im laufenden Verfahren:

  • Alle Termine wahrnehmen
  • Mit dem Anwalt zusammenarbeiten und ehrlich sein
  • Fristen beachten
  • Schadenswiedergutmachung erwägen
  • Therapie- oder Beratungsangebote nutzen
  • MPU-Vorbereitung frühzeitig beginnen

Langfristige Maßnahmen:

  • Alkoholabstinenz nachweisen (Abstinenzkontrollprogramm)
  • Verkehrspsychologische Beratung in Anspruch nehmen
  • Eigeninitiative zeigen (dokumentieren Sie alle Maßnahmen)
  • Bei der MPU ehrlich und selbstkritisch auftreten
  • Verhaltensänderung glaubhaft darlegen

Handeln Sie überlegt und lassen Sie sich beraten

Die Kombination aus Trunkenheitsfahrt, Unfall und Fahrerflucht zählt zu den schwerwiegendsten Verkehrsdelikten. Die rechtlichen und persönlichen Folgen können erheblich sein und das Leben nachhaltig beeinflussen. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen der Verlust der Fahrerlaubnis, berufliche Nachteile und erhebliche finanzielle Belastungen.

Wer in eine solche Situation geraten ist, sollte nicht den Kopf verlieren, sondern besonnen handeln. Das nachträgliche Stellen bei der Polizei, ein umfassendes Geständnis und ein glaubhaftes Bemühen um Wiedergutmachung können die Folgen erheblich mildern. Allerdings sind diese Schritte ohne anwaltliche Beratung nicht zu empfehlen, da auch hier Fehler gemacht werden können, die die Situation verschlimmern.

Ein erfahrener Anwalt kann die Beweislage prüfen, Verfahrensfehler aufdecken und eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto besser stehen Ihre Chancen, das Verfahren mit einem möglichst glimpflichen Ausgang zu durchlaufen.

Sie stehen vor einem Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt mit Unfall und Fahrerflucht? Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und setzen uns mit allem Nachdruck für Ihre Interessen ein. Lassen Sie uns gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich noch straffrei ausgehen, wenn ich mich nachträglich bei der Polizei stelle?

Die nachträgliche Meldung verhindert die Strafbarkeit nicht vollständig, kann aber erheblich strafmildernd wirken. Je schneller Sie sich stellen, desto günstiger die Bewertung. Eine vollständige Straffreiheit ist nach § 142 Abs. 4 StGB nur möglich, wenn der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs stattgefunden hat und lediglich nicht bedeutender Sachschaden entstand. Zudem muss der Beteiligte sich innerhalb von 24 Stunden freiwillig melden und die Feststellung ermöglichen.

Was passiert, wenn ich die Aussage verweigere?

Sie haben das Recht, im Strafverfahren die Aussage zu verweigern. Die Aussageverweigerung darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Allerdings kann ein Geständnis im Rahmen der Strafzumessung strafmildernd berücksichtigt werden. Die Entscheidung sollte mit einem Anwalt getroffen werden.

Muss ich bei einem Blechschaden wirklich auf die Polizei warten?

Ja, auch bei reinen Sachschäden müssen Sie am Unfallort bleiben und anderen Beteiligten oder der Polizei die Feststellung Ihrer Daten ermöglichen. Ein „Zettel hinter den Scheibenwischer“ reicht nicht aus. Bei erheblichen Schäden sollte stets die Polizei hinzugezogen werden.

Kann mir die Versicherung die Leistung komplett verweigern?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss den Schaden des Unfallgegners regulieren, kann aber gegen Sie Regress nehmen. Die Kaskoversicherung kann bei Alkohol am Steuer die Leistung verweigern oder kürzen. Die genauen Bedingungen hängen von den Versicherungsbedingungen ab.

Wie lange dauert ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt und Fahrerflucht?

Die Verfahrensdauer ist sehr unterschiedlich und hängt von der Komplexität des Falls ab. Zwischen Anzeige und Urteil können mehrere Monate bis über ein Jahr vergehen. Eine schnelle Klärung ist oft im Interesse aller Beteiligten.

Bekomme ich meinen Führerschein nach der Sperrfrist automatisch zurück?

Nein, nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie die Neuerteilung beantragen. Je nach Einzelfall kann eine MPU verpflichtend sein, insbesondere wenn bei der Tat eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille vorlag oder weitere relevante Umstände gegeben sind. Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch zurückgegeben. Die Vorbereitung auf die MPU sollte frühzeitig beginnen, sofern diese angeordnet wird.

Was ist, wenn ich aus Schock gehandelt habe?

Ein Schockzustand kann unter Umständen die Schuldfähigkeit beeinflussen, schließt aber eine Bestrafung nicht aus. Ob ein solcher Zustand vorlag und welche Auswirkungen dies hat, muss im Einzelfall geprüft werden. Dies ist eine Frage der Verteidigungsstrategie.

Kann ich eine Härtefallregelung für den Führerschein beantragen?

In bestimmten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung zum Führen eines Fahrzeugs beantragt werden, etwa wenn dies für die Berufsausübung zwingend erforderlich ist. Die Erfolgsaussichten sind aber gering, insbesondere bei schweren Verkehrsdelikten mit Alkohol.

Was kostet mich ein solches Verfahren insgesamt?

Die Gesamtkosten setzen sich aus Geldstrafe, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Versicherungsregress und MPU-Kosten zusammen. Je nach Fall können mehrere tausend bis zehntausend Euro zusammenkommen. Eine genaue Bezifferung ist nur im Einzelfall möglich.

Wie wirkt sich eine Verurteilung auf mein Führungszeugnis aus?

Eine Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt und Fahrerflucht wird im Führungszeugnis eingetragen. Je nach Höhe der Strafe erscheint sie im einfachen oder erweiterten Führungszeugnis. Dies kann berufliche Konsequenzen haben, insbesondere in sensiblen Bereichen.