Stürme können binnen weniger Minuten erhebliche Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und anderen Sachwerten verursachen. Hausbesitzer und Mieter verlassen sich darauf, dass ihre Versicherung in solchen Fällen für die entstandenen Kosten aufkommt. Doch was geschieht, wenn die Versicherung die Regulierung des Sturmschadens ablehnt oder sich weigert zu zahlen?
Die Ablehnung von Sturmschäden durch Versicherungen ist ein weit verbreitetes Problem, das Betroffene oft unvorbereitet trifft. Besonders frustrierend ist es, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt, obwohl offensichtliche Sturmschäden vorliegen. Häufig werden technische Definitionen, Ausschlussklauseln oder angeblich unzureichende Nachweise als Begründung herangezogen. Für Geschädigte ist es dann von entscheidender Bedeutung zu wissen, welche Rechte sie haben und wie sie gegen eine ungerechtfertigte Leistungsverweigerung vorgehen können.
Die rechtliche Bewertung solcher Fälle erfordert fundierte Kenntnisse im Versicherungsrecht sowie eine präzise Analyse der Vertragsbedingungen und der tatsächlichen Schadensumstände. Nur mit der richtigen Strategie lassen sich berechtigte Ansprüche erfolgreich durchsetzen.
Ihre Ansprechpartnerin
Katharina Riedl
Dr. Christian Meisl
Sebastian Kleber
Das Wichtigste im Überblick:
- Versicherungen lehnen Sturmschäden häufig ab, wenn die erforderliche Windgeschwindigkeit von 62 km/h nicht erreicht wurde oder andere Ausschlussgründe vorliegen
- Bei ungerechtfertigter Leistungsverweigerung haben Versicherte Anspruch auf Schadensersatz und können rechtliche Schritte einleiten
- Eine sorgfältige Dokumentation des Schadens und der Wetterbedingungen ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen
Rechtliche Grundlagen im Versicherungsrecht
Versicherungsvertrag und Leistungspflicht
Das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung wird durch den Versicherungsvertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Nach § 1 VVG verpflichtet sich der Versicherer gegen Zahlung der Prämie, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers zu tragen und im Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen.
Bei Sturmschäden greifen je nach Art des geschädigten Objekts verschiedene Versicherungen: die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude selbst, die Hausratversicherung für bewegliche Gegenstände im Haushalt und die Kaskoversicherung für Kraftfahrzeuge. Jede dieser Versicherungen hat spezifische Bedingungen für die Abdeckung von Sturmschäden.
Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten
Der Versicherungsnehmer hat nach § 82 VVG verschiedene Obliegenheiten zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere die unverzügliche Schadensmeldung, die Schadensminderungspflicht sowie die Aufklärung des Sachverhalts. § 81 VVG hingegen regelt, inwieweit die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens zur Leistungsfreiheit führen kann.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten, kann der Versicherer seine Leistung nach § 82 VVG verweigern oder kürzen. Allerdings muss die Obliegenheitsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt sein und für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht erheblich gewesen sein.
Hauptaspekte der Sturmschadenregulierung
Definition von Sturm in der Versicherung
Versicherungen definieren Sturm üblicherweise als Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h (Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala). Diese Definition ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt und bildet die Grundlage für die Leistungspflicht. Liegt die Windgeschwindigkeit darunter, lehnen Versicherer Schäden regelmäßig als „Windschäden“ ab.
Problematisch wird es, wenn die Windgeschwindigkeit nicht eindeutig messbar ist oder nur lokal auftretende Böen Schäden verursachen. In solchen Fällen kann der Nachweis der erforderlichen Windstärke schwierig werden. Wetterdienste messen meist nur an bestimmten Stationen, sodass lokale Windspitzen möglicherweise nicht erfasst werden.
Die Beweislast für das Vorliegen eines Sturms liegt grundsätzlich beim Versicherungsnehmer. Hierfür können Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes, Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten herangezogen werden. Auch die Art der Schäden kann Rückschlüsse auf die Windstärke zulassen.
Häufige Ablehnungsgründe der Versicherungen
Versicherungen lehnen Sturmschäden aus verschiedenen Gründen ab. Der häufigste Grund ist die Behauptung, dass die erforderliche Mindestwindgeschwindigkeit nicht erreicht wurde. Weitere Ablehnungsgründe sind bauliche Mängel, die den Schaden verursacht oder verschlimmert haben sollen, sowie die Behauptung, dass der Schaden nicht direkt durch den Sturm entstanden ist.
Besonders kritisch wird es bei sogenannten Folgeschäden. Wenn beispielsweise durch einen Sturm das Dach beschädigt wird und anschließend Regenwasser eindringt, übernehmen manche Versicherer nur den direkten Sturmschaden, nicht aber die Wasserschäden. Hier ist eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen erforderlich.
Ein weiterer häufiger Streitpunkt sind Altersschwäche oder Verschleiß. Versicherungen argumentieren oft, dass nicht der Sturm, sondern der bereits vorhandene schlechte Zustand des beschädigten Objekts die eigentliche Schadensursache war. Gegen solche Einwände müssen Versicherte den Nachweis führen, dass der Sturm die alleinige oder zumindest wesentliche Schadensursache war.
Ausschlussklauseln und deren Grenzen
Versicherungsbedingungen enthalten verschiedene Ausschlussklauseln, die die Leistungspflicht bei Sturmschäden einschränken können. Typische Ausschlüsse betreffen Schäden durch eindringendes Regenwasser, es sei denn, Sturm hat zunächst Öffnungen im Dach oder den Wänden geschaffen. Auch Schäden durch umstürzende Bäume sind oft nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert.
Wichtig ist jedoch, dass Ausschlussklauseln eng auszulegen sind und nicht gegen das Transparenzgebot nach § 307 BGB verstoßen dürfen. Unklare oder mehrdeutige Klauseln sind zugunsten des Versicherungsnehmers auszulegen. Bei überraschenden oder unangemessen benachteiligenden Klauseln kann deren Unwirksamkeit in Betracht kommen.
Typische Fallkonstellationen mit Lösungsansätzen
Dachschäden und deren Folgen
Sturmschäden am Dach gehören zu den häufigsten Schadensfällen. Typische Schäden sind abgedeckte Ziegel, beschädigte Regenrinnen oder umgestürzte Schornsteine. Problematisch wird es, wenn durch die Dachbeschädigung Regenwasser eindringt und weitere Schäden im Gebäudeinneren verursacht.
Viele Versicherungen versuchen, die Regulierung der Folgeschäden zu verweigern, mit der Begründung, dass Regenwasser grundsätzlich ausgeschlossen sei. Hier ist entscheidend, dass der Sturm zunächst eine Öffnung geschaffen hat, durch die das Wasser eindringen konnte. Kann dies nachgewiesen werden, sind auch die Wasserschäden versichert.
Bei der Schadensdokumentation sollten Betroffene daher besonders sorgfältig vorgehen. Fotografien der Dachschäden vor einer Reparatur sind ebenso wichtig wie die Dokumentation der Wasserschäden im Inneren. Ein Sachverständiger kann den Kausalzusammenhang zwischen dem Sturmschaden und den Folgeschäden bestätigen.
Umgestürzte Bäume und Haftungsfragen
Umstürzende Bäume bei Sturm verursachen oft erhebliche Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen oder anderen Objekten. Die Regulierung solcher Schäden hängt davon ab, ob der Baum gesund war oder bereits Schäden aufwies. Bei gesunden Bäumen handelt es sich um höhere Gewalt, für die grundsätzlich niemand haftet.
Schwieriger wird es, wenn der Baum bereits erkrankt oder beschädigt war. Dann kann eine Haftung des Baumeigentümers bestehen, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Die eigene Versicherung kann in solchen Fällen Regress beim Verantwortlichen nehmen oder die Regulierung ganz verweigern.
Für Geschädigte ist wichtig zu wissen, dass bei Schäden durch Bäume von fremden Grundstücken zunächst die eigene Versicherung in der Leistungspflicht steht, sofern entsprechender Versicherungsschutz besteht. Anschließend prüft die Versicherung, ob sie Regress beim Verursacher nehmen kann.
Fahrzeugschäden durch Sturm
Schäden an Kraftfahrzeugen durch Sturm sind nur über die Kaskoversicherung abgedeckt. Dabei unterscheiden Versicherer zwischen Schäden durch den Sturm selbst und Schäden durch herabfallende oder umherfliegende Gegenstände. Direkte Sturmschäden sind meist unproblematisch regulierbar, sofern die Mindestwindgeschwindigkeit erreicht wurde.
Komplizierter wird es bei Schäden durch umherfliegende Gegenstände. Hier prüfen Versicherungen oft sehr genau, ob der Gegenstand tatsächlich durch den Sturm in Bewegung gesetzt wurde oder bereits zuvor lose war. Ein umherfliegender Dachziegel nach einem Sturm ist beispielsweise anders zu bewerten als ein bereits lockerer Ziegel, der auch ohne Sturm hätte herunterfallen können.
Bei Hagelschäden, die oft in Verbindung mit Stürmen auftreten, ist die Regulierung meist unkomplizierter, da diese Schäden eindeutig auf das Wetterereignis zurückzuführen sind. Dennoch sollten Fahrzeughalter den Schaden zeitnah melden und dokumentieren.
Betriebsunterbrechungsschäden
Für Unternehmen können Sturmschäden nicht nur direkte Sachschäden, sondern auch Betriebsunterbrechungen zur Folge haben. Wenn beispielsweise das Dach eines Produktionsbetriebs beschädigt wird und die Produktion eingestellt werden muss, entstehen oft höhere Folgeschäden als der eigentliche Sachschaden.
Betriebsunterbrechungsversicherungen decken solche Folgeschäden ab, allerdings nur, wenn sie auf einem versicherten Sachschaden beruhen. Wird der zugrundeliegende Sturmschaden von der Sachversicherung abgelehnt, fällt meist auch der Schutz der Betriebsunterbrechungsversicherung weg.
Unternehmen sollten daher besonders sorgfältig dokumentieren und sowohl den direkten Schaden als auch die betrieblichen Auswirkungen lückenlos nachweisen. Eine schnelle Schadensregulierung ist hier oft existenziell wichtig, weshalb eine frühzeitige rechtliche Beratung empfehlenswert ist.
Praktische Tipps für Betroffene
Sofortmaßnahmen nach einem Sturmschaden
Nach einem Sturmschaden sollten Betroffene zunächst die Sicherheit gewährleisten und weitere Schäden verhindern. Lose Gegenstände sollten gesichert, beschädigte Dächer provisorisch abgedeckt und gefährliche Bereiche abgesperrt werden. Diese Schadensminderungsmaßnahmen sind nicht nur rechtlich geboten, sondern auch versicherungsrechtlich erforderlich.
Die Schadensmeldung bei der Versicherung sollte unverzüglich erfolgen, spätestens binnen einer Woche nach Kenntnis des Schadens. Viele Versicherer haben Online-Portale oder Hotlines für Schadensmeldungen eingerichtet. Bei der Meldung sollten alle verfügbaren Informationen über den Schaden und die Schadensursache mitgeteilt werden.
Wichtig ist auch die umfassende Dokumentation des Schadens durch Fotografien aus verschiedenen Blickwinkeln. Diese sollten vor jeder Reparatur oder Aufräumarbeiten erstellt werden. Auch beschädigte Gegenstände sollten nicht vorschnell entsorgt werden, da sie als Beweismittel dienen können.
Sammlung und Sicherung von Beweismitteln
Für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen ist eine lückenlose Beweisführung entscheidend. Neben der fotografischen Dokumentation sollten auch Wetterdaten gesammelt werden. Der Deutsche Wetterdienst stellt Daten zu Windgeschwindigkeiten und Wetterereignissen zur Verfügung, die als Nachweis für das Vorliegen eines Sturms dienen können.
Zeugenaussagen können ebenfalls wertvoll sein, insbesondere wenn sie die Stärke des Sturms oder den Schadenshergang bestätigen. Nachbarn, Passanten oder andere Betroffene können wichtige Zeugen sein. Deren Kontaktdaten sollten frühzeitig gesichert werden.
Bei größeren Schäden empfiehlt sich die Beauftragung eines Sachverständigen. Dieser kann nicht nur den Schaden bewerten, sondern auch den Kausalzusammenhang zwischen Sturm und Schaden bestätigen. Ein qualifiziertes Gutachten erhöht die Erfolgsaussichten bei strittigen Fällen erheblich.
Kommunikation mit der Versicherung
Bei der Kommunikation mit der Versicherung sollten Versicherte stets schriftlich kommunizieren und alle Unterlagen dokumentieren. Telefonische Zusagen oder Ablehnungen sollten schriftlich bestätigt werden. Falls die Versicherung weitere Unterlagen anfordert, sollten diese vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Wenn die Versicherung einen Gutachter beauftragt, haben Versicherte das Recht, bei der Begutachtung anwesend zu sein oder einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen. Es ist ratsam, die Begutachtung nicht unbeaufsichtigt zu lassen und gegebenenfalls Fragen zu stellen oder auf wichtige Schadensstellen hinzuweisen.
Bei einer Ablehnung sollten Versicherte nicht vorschnell aufgeben, sondern die Begründung genau prüfen. Oft sind die Ablehnungen nicht vollständig begründet oder beruhen auf unzutreffenden Annahmen. In solchen Fällen kann Widerspruch eingelegt oder ein eigenes Gutachten eingeholt werden.
Checkliste für Betroffene bei Sturmschäden
Sofortmaßnahmen nach dem Sturm:
- Sicherheit gewährleisten und Gefahrenstellen absperren
- Schadensminderungsmaßnahmen ergreifen (provisorische Reparaturen)
- Umfassende fotografische Dokumentation vor Aufräumarbeiten
- Beschädigte Gegenstände als Beweismittel sichern
- Schadensmeldung bei der Versicherung binnen einer Woche
Beweissicherung:
- Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes für den Schadenstag sammeln
- Zeugenaussagen von Nachbarn oder anderen Betroffenen einholen
- Alle Kommunikation mit der Versicherung schriftlich dokumentieren
- Bei größeren Schäden eigenen Sachverständigen beauftragen
- Rechnungen und Kostenvoranschläge für Reparaturen sammeln
Bei Problemen mit der Versicherung:
- Ablehnungsbegründung genau prüfen und hinterfragen
- Widerspruch gegen ungerechtfertigte Ablehnungen einlegen
- Eigenes Gutachten zur Widerlegung der Versicherungsargumente einholen
- Rechtliche Beratung bei komplexen Fällen oder systematischen Ablehnungen
- Verbraucherschutzorganisationen oder Ombudsstellen kontaktieren
Rechtliche Durchsetzung:
- Ansprüche vor Ablauf der Verjährungsfrist geltend machen
- Bei Bedarf gerichtliche Schritte einleiten
- Prozesskostenversicherung prüfen
- Anwaltskosten als Schaden geltend machen bei ungerechtfertigter Leistungsverweigerung
Ihre Rechte bei Sturmschäden durchsetzen
Sturmschäden können erhebliche finanzielle Belastungen verursachen, und Versicherte haben ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Regulierung durch ihre Versicherung. Wenn Versicherer Leistungen ungerechtfertigt verweigern, stehen Betroffenen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung.
Die erfolgreiche Durchsetzung von Sturmschadenansprüchen erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und fundierte Kenntnisse des Versicherungsrechts. Entscheidend sind eine lückenlose Dokumentation des Schadens, der Nachweis der erforderlichen Windgeschwindigkeit und die Widerlegung eventueller Einwände der Versicherung.
Bei komplexeren Fällen oder systematischen Ablehnungen ist rechtliche Unterstützung oft unerlässlich. Versicherer wissen um die Rechtsunsicherheit vieler Versicherter und setzen darauf, dass berechtigte Ansprüche nicht verfolgt werden. Mit der richtigen Strategie lassen sich jedoch auch schwierige Fälle erfolgreich durchsetzen.
Lassen Sie sich nicht von der ersten Ablehnung entmutigen. Viele Versicherer regulieren Schäden erst nach massivem Druck oder rechtlichen Schritten. Ihre Versicherungsprämien haben Sie pünktlich bezahlt – im Schadensfall haben Sie auch ein Recht auf ordnungsgemäße Leistung.
Häufig gestellte Fragen
Was gilt als Sturm im Sinne der Versicherung?
Als Sturm gilt üblicherweise eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h (Windstärke 8). Diese Definition ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Bei geringeren Windgeschwindigkeiten sprechen Versicherer von Windschäden, die oft nicht versichert sind.
Wie weise ich nach, dass die erforderliche Windgeschwindigkeit erreicht wurde?
Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes sind der beste Nachweis. Ergänzend können Zeugenaussagen, die Art der Schäden oder Sachverständigengutachten helfen. Auch lokale Windspitzen können relevant sein, auch wenn sie nicht an Messstationen erfasst wurden.
Sind Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser versichert?
Ja, wenn der Sturm zunächst Öffnungen im Dach oder den Wänden geschaffen hat, durch die das Regenwasser eindringen konnte. Der Kausalzusammenhang zwischen Sturmschaden und Wasserschaden muss nachweisbar sein.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung meinen Sturmschaden ablehnt?
Prüfen Sie die Ablehnungsbegründung genau und sammeln Sie Gegenbeweise. Ein Widerspruch mit eigenem Gutachten kann erfolgreich sein. Bei ungerechtfertigten Ablehnungen sollten Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hafte ich für Schäden, die mein Baum bei Sturm verursacht?
Bei gesunden Bäumen handelt es sich um höhere Gewalt, für die Sie nicht haften. War der Baum jedoch erkrankt oder beschädigt und haben Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann eine Haftung bestehen.
Wie lange habe ich Zeit, einen Sturmschaden zu melden?
Die Schadensmeldung sollte unverzüglich, spätestens binnen einer Woche erfolgen. Verspätete Meldungen können zur Leistungskürzung führen, wenn dadurch die Schadensaufklärung erschwert wird.
Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen?
Ja, Sie haben das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Dies ist besonders bei größeren Schäden oder strittigen Fällen empfehlenswert. Die Kosten können unter Umständen von der Versicherung übernommen werden.
Was bedeutet die Schadensminderungspflicht?
Sie sind verpflichtet, weitere Schäden zu verhindern, etwa durch provisorische Reparaturen oder Abdeckungen. Diese Maßnahmen sind meist versichert. Unterlassen Sie die Schadensminderung, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen.
Kann ich Anwaltskosten von der Versicherung verlangen?
Bei ungerechtfertigter Leistungsverweigerung können Anwaltskosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherung ihre Leistungspflicht ohne sachlichen Grund verweigert hat.
Wie lange sind meine Ansprüche gegen die Versicherung gültig?
Versicherungsansprüche verjähren regelmäßig nach § 195 BGB binnen drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Versicherungsnehmer von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.