Der Dieselskandal, der 2015 mit der Aufdeckung der Manipulationen bei Volkswagen begann, hat sich mittlerweile auf nahezu alle großen Automobilhersteller ausgeweitet. Auch der schwedische Premiumhersteller Volvo, der für seine Sicherheitstechnologie und Umweltbewusstsein bekannt ist, blieb von den Abgasmanipulationen nicht verschont.

Volvo-Fahrzeughalter stehen heute vor ähnlichen Fragen wie Besitzer anderer betroffener Marken: Ist mein Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen? Welche rechtlichen Ansprüche habe ich? Wie kann ich eine angemessene Entschädigung durchsetzen? Diese Fragen sind besonders relevant, da Volvo-Käufer oft höhere Anschaffungskosten in Kauf genommen haben, um ein als besonders umweltfreundlich beworbenes Fahrzeug zu erwerben.

Die rechtliche Aufarbeitung des Volvo-Dieselskandals entwickelt sich kontinuierlich weiter. Während die Rechtsprechung bei anderen Herstellern bereits gefestigt ist, befinden sich Verfahren gegen Volvo noch in unterschiedlichen Stadien. Für betroffene Fahrzeughalter ist es daher umso wichtiger, ihre Rechte zu kennen und rechtzeitig zu handeln bei Schadensersatz im Dieselskandal.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Volvo-Betroffenheit: Volvo-Fahrzeuge sind vom Dieselskandal betroffen, insbesondere Modelle mit Motoren der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6, die zwischen 2009 und 2019 produziert wurden.
  • Rechtliche Ansprüche: Geschädigte Volvo-Halter können Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend machen, einschließlich Kaufpreiserstattung und Nutzungsersatz.
  • Verjährung beachten: Die Verjährungsfristen für Dieselskandal-Ansprüche sind zu beachten, weshalb eine zeitnahe rechtliche Prüfung der Ansprüche ratsam ist.

Volvo im Dieselskandal: Technischer Hintergrund

Betroffene Fahrzeugmodelle und Motortypen

Volvo verwendete in verschiedenen Modellen Dieselmotoren, die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet waren. Betroffen sind primär Fahrzeuge mit folgenden Motoren:

Die D3-, D4- und D5-Motoren der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 stehen im Fokus der Ermittlungen. Diese Motoren wurden in verschiedenen Volvo-Modellen eingesetzt, darunter der XC60, XC90, V60, V90, S60 und S90. Die Produktionszeiträume erstrecken sich hauptsächlich auf die Jahre 2009 bis 2019.

Besonders betroffen sind Fahrzeuge mit dem sogenannten „Drive-E“-Motor, den Volvo als besonders umweltfreundlich und effizient beworben hatte. Gerade diese Bewerbung als „sauberer Diesel“ macht die Enttäuschung der Kunden besonders groß, da sie bewusst ein als umweltfreundlich beworbenes Fahrzeug gekauft haben.

Art der Manipulationen

Die bei Volvo-Fahrzeugen festgestellten Manipulationen ähneln denen anderer Hersteller. Durch spezielle Software-Algorithmen erkannte das Fahrzeug, ob es sich auf einem Prüfstand befindet oder im normalen Straßenverkehr fährt. Im Prüfstandsmodus wurden die Abgaswerte durch verschiedene Maßnahmen reduziert, während im Normalbetrieb höhere Emissionen zugelassen wurden.

Diese Abschalteinrichtungen führten dazu, dass die Fahrzeuge auf der Straße deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen als bei der Typgenehmigung gemessen wurde. Besonders die Stickoxid-Emissionen lagen oft um ein Vielfaches über den gesetzlichen Grenzwerten. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch auf die Gesundheit der Menschen.

Behördliche Ermittlungen und Rückrufe

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat auch bei Volvo-Fahrzeugen Unregelmäßigkeiten bei der Abgasreinigung festgestellt. Dies führte zu behördlichen Rückrufen, bei denen die Software der betroffenen Fahrzeuge aktualisiert werden musste. Diese Software-Updates sollen die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen und die Abgasreinigung optimieren.

Für Fahrzeughalter bedeuten diese Rückrufe oft Nachteile: Höherer Kraftstoffverbrauch, reduzierte Motorleistung und in manchen Fällen auch technische Probleme sind mögliche Folgen der Software-Updates. Zudem bleibt das grundsätzliche Problem bestehen, dass die Fahrzeuge nicht die beworbenen Eigenschaften aufweisen.

Rechtliche Grundlagen für Schadensersatzansprüche

Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB

Der wichtigste Anspruch für geschädigte Volvo-Halter ergibt sich aus § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung). Dieser Paragraph setzt voraus, dass der Schädiger vorsätzlich und in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen Schaden zufügt. Neben § 826 BGB können auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) oder wegen Irreführung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Betracht kommen.

Bei Volvo liegt vorsätzliches Handeln vor, wenn das Unternehmen bewusst Abschalteinrichtungen eingebaut und die Käufer über die tatsächlichen Abgaseigenschaften getäuscht hat. Die Sittenwidrigkeit ergibt sich aus der systematischen Täuschung der Verbraucher und Behörden sowie der bewussten Gefährdung der Umwelt und Gesundheit.

Anspruchsinhalt und Schadensberechnung

Betroffene Volvo-Halter können grundsätzlich den Ersatz ihres Schadens verlangen. Dieser umfasst in der Regel:

Der Kaufpreis des Fahrzeugs abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer bildet die Grundlage der Schadensberechnung. Die Nutzungsentschädigung wird nach verschiedenen Methoden berechnet, wobei die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs berücksichtigt wird.

Alternativ kann auch der Minderwert des Fahrzeugs geltend gemacht werden, wenn der Halter das Fahrzeug behalten möchte. Zusätzlich können Finanzierungskosten, Versicherungsprämien und andere Nebenkosten ersatzfähig sein.

Besonderheiten bei Volvo-Ansprüchen

Im Vergleich zu anderen Herstellern bestehen bei Volvo-Ansprüchen einige Besonderheiten. Volvo hat sich lange Zeit gegen die Vorwürfe gewehrt und behauptet, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben. Dies macht die Beweisführung teilweise schwieriger als bei anderen Herstellern.

Andererseits haben Volvo-Käufer oft höhere Anschaffungskosten in Kauf genommen, weil sie gezielt ein als umweltfreundlich beworbenes Fahrzeug erwerben wollten. Diese besondere Kaufmotivation kann die Schadensersatzansprüche verstärken und zu höheren Entschädigungen führen.

Verjährung und Fristen

Dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB

Schadensersatzansprüche aus dem Dieselskandal verjähren nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat (§ 199 Abs. 1 BGB).

Bei Volvo-Ansprüchen ist die Bestimmung des Verjährungsbeginns oft kompliziert. Während bei anderen Herstellern die Manipulationen früher bekannt wurden, kamen die Volvo-Manipulationen erst später ans Licht. Dies kann zu späteren Verjährungsfristen führen.

Kenntniserlangung und Verjährungsbeginn

Entscheidend für den Verjährungsbeginn ist, wann der Fahrzeughalter von den Manipulationen erfahren hat. Dies kann durch Medienberichte, behördliche Rückrufe oder andere Veröffentlichungen geschehen sein. Eine genaue Bestimmung erfordert oft eine individuelle Prüfung des Einzelfalls.

Viele Volvo-Halter haben erst durch behördliche Rückrufe oder Medienberichte von den Manipulationen erfahren. Je nach Zeitpunkt dieser Kenntniserlangung können die Verjährungsfristen noch nicht abgelaufen sein.

Hemmung und Neubeginn der Verjährung

Durch verschiedene Umstände kann die Verjährung gehemmt oder neu beginnen (§§ 203 ff. BGB). Dazu gehören Verhandlungen mit dem Hersteller, die Einschaltung von Schlichtungsstellen oder die Erhebung einer Klage. Diese Regelungen können dazu führen, dass auch scheinbar verjährte Ansprüche noch durchsetzbar sind.

Praktische Durchsetzung von Volvo-Ansprüchen

Erste Schritte für Betroffene

Volvo-Halter, die vermuten, dass ihr Fahrzeug von Manipulationen betroffen ist, sollten zunächst prüfen, ob ihr Fahrzeug in die betroffenen Modellreihen und Baujahre fällt. Anschließend ist eine rechtliche Beratung durch einen im Dieselskandal erfahrenen Anwalt empfehlenswert.

Wichtig ist die Sammlung aller relevanten Unterlagen: Kaufvertrag, Fahrzeugschein, Reparaturrechnungen und Korrespondenz mit dem Hersteller. Diese Dokumente bilden die Grundlage für die Bewertung der Ansprüche und die spätere Durchsetzung.

Anwaltliche Vertretung und Prozesskostenhilfe

Die Durchsetzung von Dieselskandal-Ansprüchen ist komplex und erfordert spezielles Fachwissen. Betroffene sollten sich von Anwälten vertreten lassen, die über entsprechende Erfahrung in diesem Rechtsgebiet verfügen. Viele Anwälte arbeiten auch mit Rechtsschutzversicherungen zusammen oder bieten Erfolgshonorar-Vereinbarungen an.

Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen kann auch Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diese ermöglicht es auch finanziell schwächeren Klägern, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Nicht immer ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich. Oft können Ansprüche auch außergerichtlich durchgesetzt werden. Dies kann durch direkte Verhandlungen mit dem Hersteller oder durch Schlichtungsverfahren geschehen.

Außergerichtliche Einigungen haben den Vorteil, dass sie schneller und kostengünstiger sind als Gerichtsverfahren. Allerdings sollten entsprechende Angebote sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie angemessen sind.

Besonderheiten bei Volvo-Leasingfahrzeugen

Leasingnehmer-Ansprüche

Auch Leasingnehmer können von Volvo-Manipulationen betroffen sein und entsprechende Ansprüche haben. Diese können sich sowohl gegen den Leasinggeber als auch gegen den Hersteller richten. Die rechtliche Situation ist hier oft komplexer als bei Kauffahrzeugen.

Leasingnehmer haben möglicherweise Ansprüche auf Reduzierung der Leasingraten oder auf Rückabwicklung des Leasingvertrags. Diese Ansprüche müssen oft gegen sowohl die Leasinggesellschaft als auch gegen Volvo geltend gemacht werden.

Gewerbliche Halter und Fuhrparks

Gewerbliche Halter und Fuhrparkbetreiber können besonders hohe Schäden durch Volvo-Manipulationen erlitten haben. Neben den direkten Fahrzeugschäden können auch Folgeschäden wie Imageprobleme oder Mehrkosten durch Fahrzeugwechsel entstehen.

Für gewerbliche Halter können auch steuerliche Aspekte relevant sein. Abschreibungen und andere steuerliche Behandlungen können durch die Manipulationen beeinflusst werden und zu zusätzlichen Schäden führen.

Zukünftige Entwicklungen und Trends

Elektrifizierung und Strategiewechsel

Volvo hat angekündigt, ab 2030 nur noch Elektrofahrzeuge zu produzieren. Diese Strategieänderung ist auch eine Reaktion auf den Dieselskandal und die wachsende Kritik an Dieselfahrzeugen. Für betroffene Halter kann dies bedeuten, dass ihre Fahrzeuge schneller an Wert verlieren.

Die Elektrifizierung kann auch Auswirkungen auf die Bewertung von Schadensersatzansprüchen haben. Wenn Dieselfahrzeuge schneller an Wert verlieren als ursprünglich erwartet, können die Schäden entsprechend höher ausfallen.

Sammelklagen und Musterfeststellungsverfahren

Wie bei anderen Herstellern auch könnten bei Volvo zukünftig Sammelklagen oder Musterfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Diese können für betroffene Halter kostengünstige Möglichkeiten bieten, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Allerdings sind die Erfolgsaussichten und Modalitäten solcher Verfahren oft unsicher. Eine individuelle Klage kann in vielen Fällen zu besseren Ergebnissen führen, erfordert aber entsprechende Investitionen in Zeit und Kosten.

Internationale Entwicklungen

Da Volvo international tätig ist, können auch Entwicklungen in anderen Ländern Auswirkungen auf deutsche Ansprüche haben. Urteile in anderen Ländern oder Vergleiche mit Behörden können die Verhandlungsposition betroffener deutscher Halter stärken.

Die internationale Dimension des Dieselskandals macht es für Hersteller schwieriger, sich unterschiedlichen Standards in verschiedenen Ländern anzupassen. Dies kann zu einheitlicheren Lösungen für betroffene Halter führen.

Checkliste für betroffene Volvo-Halter

Prüfung der Betroffenheit:

  • Fahrzeugmodell und Baujahr überprüfen
  • Motortyp und Abgasnorm feststellen
  • Rückrufe und behördliche Mitteilungen prüfen
  • Medienberichte und Veröffentlichungen verfolgen

Dokumentation sammeln:

  • Kaufvertrag und Finanzierungsunterlagen
  • Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung
  • Reparaturrechnungen und Wartungsbelege
  • Korrespondenz mit Hersteller oder Händler
  • Nachweise über Mehrkosten oder Schäden

Rechtliche Prüfung:

  • Anwaltliche Beratung einholen
  • Verjährungsfristen prüfen
  • Anspruchshöhe bewerten lassen
  • Erfolgsaussichten einschätzen
  • Kostenrisiken abwägen

Anspruchsdurchsetzung:

  • Außergerichtliche Geltendmachung
  • Vergleichsverhandlungen führen
  • Gerichtliche Durchsetzung prüfen
  • Beweismittel sichern
  • Fristen einhalten

Langfristige Überlegungen:

  • Fahrzeugwert beobachten
  • Entwicklungen verfolgen
  • Sammelverfahren prüfen
  • Steuerliche Aspekte berücksichtigen
  • Folgeansprüche bedenken

Praktische Tipps zur Anspruchsdurchsetzung

Wahl des richtigen Anwalts

Die Wahl eines erfahrenen Anwalts ist entscheidend für den Erfolg von Volvo-Ansprüchen. Spezialisierte Kanzleien haben oft bessere Kenntnisse der technischen Hintergründe und der aktuellen Rechtsprechung. Sie verfügen auch über die notwendigen Kontakte zu Sachverständigen und anderen Experten.

Bei der Anwaltswahl sollten Betroffene auf die Erfahrung im Dieselskandal, die Erfolgsquote bei ähnlichen Fällen und die Kostenstruktur achten. Viele Anwälte bieten auch Erstberatungen an, in denen die Erfolgsaussichten und Kosten besprochen werden können.

Finanzierung der Rechtsverfolgung

Die Durchsetzung von Dieselskandal-Ansprüchen kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Neben Anwaltskosten fallen oft auch Gerichtskosten und Sachverständigenkosten an. Betroffene sollten sich frühzeitig über die Finanzierungsmöglichkeiten informieren.

Rechtsschutzversicherungen decken oft Dieselskandal-Verfahren ab, allerdings mit unterschiedlichen Bedingungen. Prozessfinanzierung durch spezialisierte Unternehmen kann eine Alternative sein, ebenso wie Erfolgshonorar-Vereinbarungen mit Anwälten.

Umgang mit Herstellerangeboten

Volvo oder deren Vertreter machen oft Vergleichsangebote, um außergerichtliche Einigungen zu erreichen. Diese Angebote sollten sorgfältig geprüft werden, da sie oft niedriger ausfallen als die tatsächlich durchsetzbaren Ansprüche.

Wichtig ist, dass solche Angebote oft zeitlich begrenzt sind und eine umfassende Prüfung nicht immer möglich ist. Betroffene sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und ausreichend Zeit für eine anwaltliche Bewertung einfordern.

Volvo-Ansprüche erfolgreich durchsetzen

Volvo-Fahrzeughalter sind ebenso wie Besitzer anderer Marken vom Dieselskandal betroffen und haben Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die rechtlichen Grundlagen für Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich gegeben, auch wenn die Durchsetzung bei Volvo teilweise komplexer ist als bei anderen Herstellern.

Die Verjährungsfristen für Volvo-Ansprüche sind zu beachten, weshalb eine zeitnahe rechtliche Prüfung empfehlenswert ist. Betroffene sollten sich nicht von der komplexen Rechtslage abschrecken lassen, sondern ihre Ansprüche professionell prüfen und durchsetzen lassen.

Die Erfolgsaussichten für Volvo-Ansprüche haben sich in den letzten Jahren verbessert, da die Rechtsprechung die Manipulationen zunehmend anerkennt und entsprechende Schadensersatzansprüche zuspricht. Eine erfahrene anwaltliche Vertretung ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.

Wenn Sie einen Volvo-Diesel besitzen und vermuten, dass Ihr Fahrzeug von Manipulationen betroffen ist, sollten Sie nicht zögern, Ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Die Zeit arbeitet gegen Sie, aber mit der richtigen Unterstützung können Sie eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Schäden erhalten.

Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Dieselskandal und haben bereits viele Verfahren gegen verschiedene Hersteller erfolgreich geführt. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren und kämpfen Sie für Ihr Recht auf eine faire Entschädigung.

Häufig gestellte Fragen

Sind Volvo-Fahrzeuge wirklich vom Dieselskandal betroffen?

Ja, verschiedene Volvo-Modelle mit Dieselmotoren sind vom Dieselskandal betroffen. Besonders Fahrzeuge mit D3-, D4- und D5-Motoren der Baujahre 2009-2019 stehen im Fokus.

Welche Volvo-Modelle sind betroffen?

Betroffen sind unter anderem XC60, XC90, V60, V90, S60 und S90 mit entsprechenden Dieselmotoren. Eine genaue Prüfung der Fahrzeugdaten ist erforderlich.

Wie hoch können die Schadensersatzansprüche sein?

Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Bei Volvo-Fahrzeugen können dies aufgrund der höheren Anschaffungskosten erhebliche Beträge sein.

Sind meine Ansprüche bereits verjährt?

Das hängt davon ab, wann Sie von den Manipulationen erfahren haben. Da Volvo-Manipulationen später bekannt wurden, können die Verjährungsfristen noch laufen.

Muss ich einen Rückruf durchführen lassen?

Ja, behördlich angeordnete Rückrufe sind verpflichtend. Diese beeinträchtigen aber nicht Ihre Schadensersatzansprüche.

Kann ich mein Fahrzeug behalten und trotzdem Schadensersatz erhalten?

Ja, alternativ zur Rückabwicklung können Sie den Minderwert des Fahrzeugs geltend machen und das Fahrzeug behalten.

Haben auch Leasingnehmer Ansprüche?

Ja, auch Leasingnehmer können Ansprüche haben, die sich gegen den Leasinggeber und/oder den Hersteller richten können.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Viele Rechtsschutzversicherungen decken Dieselskandal-Verfahren ab. Die genauen Bedingungen sollten vorab geprüft werden.

Wie lange dauert ein Verfahren gegen Volvo?

Die Dauer variiert je nach Komplexität und Verfahrensweg. Außergerichtliche Einigungen sind oft schneller als Gerichtsverfahren.

Lohnt sich eine Klage auch bei älteren Fahrzeugen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Auch bei älteren Fahrzeugen können noch erhebliche Ansprüche bestehen, eine individuelle Prüfung ist erforderlich.