Ein Hundebiss in die Hand ist nicht nur schmerzhaft, sondern auch besonders problematisch. Die Hand ist mit ihrer komplexen Struktur aus kleinen Knochen, Sehnen und Nerven eines unserer wichtigsten Werkzeuge im Alltag. Ein Hundebiss kann hier zu erheblichen funktionellen Beeinträchtigungen führen und Ihre Lebensqualität massiv einschränken. Nach einem Hundebiss in die Hand stellen sich viele Betroffene die Frage: Steht mir Schmerzensgeld zu und wie viel kann ich erwarten? Die Antwort ist eindeutig: Ja, Ihnen steht eine angemessene Entschädigung zu – und wir von Dr. Meisl Rechtsanwälte, Ihre Anwälte für Schmerzensgeld, helfen Ihnen, diese durchzusetzen.

Ihre Ansprechpartnerin

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Dr. Christian Meisl

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Sebastian Kleber

Rechtsanwalt und Experte für Personenschäden und Versicherungsrecht

Das Wichtigste im Überblick:

  • Nach einem Hundebiss in die Hand haben Sie als Geschädigter einen Anspruch auf Schmerzensgeld
  • Der Hundehalter haftet immer – unabhängig davon, ob er ein Verschulden trägt (Gefährdungshaftung nach § 833 BGB)
    Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei einer
  • Hundebissverletzung an der Hand gelingt am besten mit anwaltlicher Unterstützung, da Versicherungen oft zu niedrige Schmerzensgelder anbieten

Die rechtliche Situation bei Hundebissverletzungen an der Hand

Wenn ein Hund zubeißt und Ihre Hand verletzt, ist die Rechtslage klar: Der Hundehalter haftet grundsätzlich für alle Schäden, die sein Tier verursacht. Diese sogenannte Gefährdungshaftung nach § 833 BGB greift unabhängig davon, ob den Halter ein Verschulden trifft oder nicht.Das bedeutet für Sie: Der Hundehalter muss für Ihre Verletzung aufkommen – selbst wenn der Hund zuvor nie aggressives Verhalten gezeigt hat oder der Halter alle Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Diese strikte Haftung verschafft Ihnen als Geschädigtem eine starke rechtlihe Position.

Höhe des Schmerzensgeldes bei Hundebiss in die Hand

  • Schwere der Verletzung (oberflächliche Wunde oder tiefgehender Biss)
  • Funktionelle Beeinträchtigungen
  • Dauer der Heilungsphase
  • Bleibende Schäden (z.B. Narben, Bewegungseinschränkungen)
  • Psychische Folgen (z.B. Angst vor Hunden)

Sofortmaßnahmen nach einem Hundebiss in die Hand

Wurden Sie von einem Hund in die Hand gebissen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
  1. Medizinische Versorgung sicherstellen:
    • Suchen Sie umgehend einen Arzt auf, auch bei vermeintlich harmlosen Bisswunden
    • Im Hundemaul befinden sich Bakterien, die schwere Infektionen verursachen können
    • Besonders Handverletzungen können zu Funktionseinschränkungen führen
  2. Dokumentation der Verletzung:
    • Fotografieren Sie die Bisswunde aus verschiedenen Perspektiven
    • Lassen Sie sich vom Arzt eine detaillierte Beschreibung der Verletzung ausstellen
    • Führen Sie ein Schmerztagebuch über Beschwerden und Einschränkungen
  3. Beweissicherung:
    • Notieren Sie die Kontaktdaten des Hundehalters und möglicher Zeugen
    • Melden Sie den Vorfall bei der Polizei
    • Bewahren Sie beschädigte Kleidungsstücke auf
Diese Maßnahmen sind entscheidend für die spätere Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldforderung.

Hämatome nach Hundebiss in die Hand – Unterschätzte Gefahr

Bei einem Hundebiss in die Hand entsteht oft ein Hämatom (Bluterguss). Viele Betroffene unterschätzen die potentielle Gefahr, die von solchen Hämatomen ausgeht. Gerade an der Hand mit ihren vielen empfindlichen Strukturen können Schwellungen und Blutergüsse zu ernsthaften Komplikationen führen:

  • Druckschäden an Nerven mit Gefühlsstörungen und Kribbeln
  • Durchblutungsstörungen mit Gewebeschäden
  • Infektionen im Bereich des Hämatoms

Ein Hämatom nach einem Hundebiss in die Hand sollte daher immer ärztlich untersucht werden. Die Kosten für die Behandlung sowie das daraus resultierende Schmerzensgeld können Teil Ihrer Forderung gegen den Hundehalter sein.

Wie wir von Dr. Meisl Rechtsanwälte Ihnen helfen können

Bei Dr. Meisl Rechtsanwälte haben wir uns auf Schmerzensgeldfälle nach Hundebissverletzungen spezialisiert. In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Fälle von Hundebissverletzungen erfolgreich abgeschlossen und höhere Schmerzensgelder für unsere Mandanten erstritten. Unsere Erfahrung zeigt: Versicherungen bieten oft deutlich niedrigere Summen an, als Ihnen rechtlich zustehen. Durch unsere fundierte Kenntnis vergleichbarer Fälle und aktueller Schmerzensgeldtabellen können wir den angemessenen Betrag für Ihre individuellen Umstände ermitteln und durchsetzen.

Unser Vorgehen im Fall eines Hundebisses in die Hand:

    1. Umfassende Beweissicherung
      • Einholen medizinischer Dokumentationen
      • Sammeln von Fotos der Verletzungen
      • Sicherung von Zeugenaussagen
    2. Berechnung der angemessenen Schmerzensgeldhöhe:
      • Analyse anhand aktueller Schmerzensgeldtabellen
      • Berücksichtigung vergleichbarer Urteile
      • Bewertung individueller Umstände (z.B. berufliche Einschränkungen bei Handverletzungen)
    3. Außergerichtliche Verhandlung:
      • Professionelle Kommunikation mit der Haftpflichtversicherung
      • Durchsetzung angemessener Entschädigungsbeträge
      • Schnelle Lösung ohne langwieriges Gerichtsverfahren
    4. Bei Bedarf: Gerichtliche Durchsetzung:
      • Kompetente Vertretung vor Gericht
      • Umfassende Betreuung während des gesamten Verfahrens
      • Maximierung Ihrer Erfolgsaussichten

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen bei Hundebissverletzungen

Für die Beurteilung Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld nach einem Hundebiss in die Hand sind folgende rechtliche Grundlagen maßgeblich:

  • § 833 BGB (Tierhalterhaftung): Der Hundehalter haftet verschuldensunabhängig für Schäden, die sein Tier verursacht.
  • § 253 BGB (Immaterieller Schaden): Bildet die Grundlage für den Anspruch auf Schmerzensgeld bei Körperverletzungen.
  • Landesrechtliche Regelungen zur Hundehaltung: Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Vorschriften zu Leinenpflicht und Haltungsauflagen.

Unser Fachwissen und unsere Erfahrung ermöglichen es uns, diese rechtlichen Grundlagen optimal für Ihren Fall zu nutzen.

Mitverschulden bei Hundebissen – Ihre Ansprüche bleiben bestehen

Viele Geschädigte fürchten, dass sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, wenn sie den Hund möglicherweise selbst provoziert haben. Die Rechtsprechung stellt jedoch klar: Selbst bei einem gewissen Mitverschulden bleibt der grundsätzliche Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Folgende Faktoren können jedoch die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen:

  • Aktives Provozieren des Hundes
  • Missachtung ausdrücklicher Warnungen des Hundehalters
  • Eindringen auf eingezäuntes Privatgelände

Lassen Sie sich daher nicht vorschnell mit der Begründung abweisen, Sie hätten den Hundebiss selbst provoziert. In den meisten Fällen bleibt die Haftung des Hundehalters bestehen – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Verjährung von Schmerzensgeldforderungen nach Hundebissen

Beachten Sie: Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Hundebiss in die Hand verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben.

Warten Sie daher nicht zu lange mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Je früher Sie rechtliche Unterstützung suchen, desto besser sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes.

Unser Service für Sie: So starten wir die Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit mit Dr. Meisl Rechtsanwälte ist unkompliziert und transparent:
  1. Persönlicher Beratungstermin:
    • Detaillierte Analyse des Sachverhalts
    • Sichtung vorhandener Unterlagen
    • Erörterung des weiteren Vorgehens
  2. Nach Mandatsannahme:
    • Übernahme aller Kommunikation mit der Gegenseite
    • Anforderung medizinischer Unterlagen
    • Erstellung einer fundierten Schmerzensgeldforderung
    • Außergerichtliche Verhandlungen
  3. Regelmäßige Information:
    • Sie werden laufend über den Fortgang informiert
    • Gemeinsame Entscheidung über Vergleichsangebote oder Klageerhebung
    • Transparenz in allen Verfahrensschritten

Ihr Recht auf Schmerzensgeld nach einem Hundebiss in die Hand

Ein Hundebiss in die Hand ist eine schmerzhafte Erfahrung, die nicht nur körperliche, sondern auch finanzielle Folgen haben kann. Die gute Nachricht: Als Geschädigter stehen Ihnen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.

Die Durchsetzung dieser Ansprüche erfordert jedoch Fachwissen und Erfahrung. Versicherungen versuchen häufig, mit niedrigen Vergleichsangeboten davonzukommen. Mit der Unterstützung von Dr. Meisl Rechtsanwälte sichern Sie sich eine faire Entschädigung, die Ihrer individuellen Situation gerecht wird.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise aus zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Fällen von Hundebissverletzungen. Wir setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein und sorgen dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich nach einem Hundebiss in die Hand immer zum Arzt gehen?

Ja, Sie sollten nach einem Hundebiss in die Hand immer einen Arzt aufsuchen, auch wenn die Wunde harmlos erscheint. Hundebisse können schwere Infektionen verursachen, und gerade an der Hand können Verletzungen zu langfristigen Funktionseinschränkungen führen. Die ärztliche Dokumentation ist zudem wichtig für Ihre Schmerzensgeldforderung.

Wie viel Schmerzensgeld kann ich bei einem Hundebiss in die Hand erwarten?

Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert und ist abhängig von der Schwere der Verletzung, der Heilungsdauer und eventuellen Folgeschäden.

Haftet der Hundehalter auch, wenn ich den Hund gestreichelt habe?

Ja, der Hundehalter haftet grundsätzlich auch dann, wenn Sie den Hund gestreichelt haben. Das bloße Streicheln eines Hundes gilt rechtlich nicht als Provokation oder Mitverschulden, solange der Hund zuvor keine Anzeichen von Aggressivität gezeigt hat.

Was kann ich tun, wenn der Hundehalter keine Versicherung hat?

Auch wenn der Hundehalter keine Haftpflichtversicherung hat, bleibt er persönlich für den Schaden haftbar. Wir können Ihre Ansprüche direkt gegen den Halter durchsetzen. In solchen Fällen empfiehlt sich oft eine außergerichtliche Einigung mit Ratenzahlungsvereinbarung.

Wie lange dauert es, bis ich nach einem Hundebiss in die Hand mein Schmerzensgeld erhalte?

Bei einer außergerichtlichen Einigung können Sie meist innerhalb von 2-3 Monaten mit einer Zahlung rechnen. Bei gerichtlichen Verfahren kann es je nach Instanzenzug 6-18 Monate dauern.

Kann ich auch Schmerzensgeld fordern, wenn nur ein Hämatom ohne offene Wunde entstanden ist?

Ja, auch bei einem Hämatom ohne offene Wunde können Sie Schmerzensgeld beanspruchen. Entscheidend ist, dass eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt. Die Höhe fällt jedoch in der Regel niedriger aus als bei Bissverletzungen mit Hautdurchdringung.

Wird meine Schmerzensgeldforderung reduziert, wenn ich eine Vorerkrankung an der Hand hatte?

Eine Vorerkrankung führt nicht automatisch zu einer Reduzierung. Entscheidend ist, ob und inwieweit der Hundebiss zu einer Verschlimmerung geführt hat. Wir achten darauf, dass Vorerkrankungen nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden und Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.

Muss ich den Hundebiss der Polizei melden?

Eine gesetzliche Meldepflicht besteht nicht, jedoch empfehlen wir dringend eine polizeiliche Meldung. Diese dokumentiert den Vorfall offiziell und kann als wichtiges Beweismittel für Ihre Schmerzensgeldforderung dienen.

Wie wirkt sich eine psychische Belastung nach dem Hundebiss auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus?

Psychische Folgen wie eine Hundephobie oder Angstzustände können die Höhe des Schmerzensgeldes erhöhen. Diese sollten durch einen Facharzt dokumentiert werden. Wir berücksichtigen bei unserer Forderung sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen.