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Der Verlust des Führerscheins nach einer Trunkenheitsfahrt bedeutet für viele Menschen einen massiven Einschnitt in ihren Alltag. Ob Weg zur Arbeit, Einkäufe oder Familienbesuche – plötzlich ist die gewohnte Mobilität nicht mehr selbstverständlich. Doch der Führerscheinentzug ist nicht das Ende der Geschichte. Mit der richtigen verkehrsstrafrechtlichen Beratung und einem durchdachten Vorgehen können Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückerlangen.
Der Weg zur Neuerteilung ist allerdings kein einfacher. Er erfordert Zeit, Geduld und die ernsthafte Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten. Viele Betroffene unterschätzen den Aufwand und scheitern an der medizinisch-psychologischen Untersuchung, weil sie unvorbereitet antreten oder die Anforderungen nicht ernst nehmen. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was nach einer Trunkenheitsfahrt auf Sie zukommt und wie Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Wiedererlangung des Führerscheins maximieren können.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Christian Meisl
Katharina Riedl
Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht
Sebastian Kleber
Rechtsanwalt und Experte für Personenschäden und Versicherungsrecht
Das Wichtigste im Überblick:
- MPU meist unvermeidlich: Ab 1,6 Promille ist die medizinisch-psychologische Untersuchung zwingend erforderlich, bei niedrigeren Werten kann sie bei zusätzlichen Anhaltspunkten für Alkoholmissbrauch angeordnet werden
- Abstinenz nachweisen: Ob und wie lange eine vollständige Alkoholabstinenz nachgewiesen werden muss, hängt vom Einzelfall ab – bei Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit ist meist mindestens ein Jahr erforderlich
- Früh beginnen lohnt sich: Je früher Sie mit der Vorbereitung auf die MPU und dem Abstinenznachweisprogramm starten, desto besser Ihre Erfolgsaussichten
Rechtliche Grundlagen: Was passiert nach der Trunkenheitsfahrt?
Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB
Wenn Sie wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt werden, entzieht das Gericht in der Regel die Fahrerlaubnis nach § 69 Strafgesetzbuch (StGB). Dies ist eine eigenständige Maßregel der Besserung und Sicherung, die zusätzlich zur Strafe verhängt wird. Die Entziehung erfolgt, wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet oder nicht ausreichend geeignet sind.
Kommt das Gericht bei Verfehlungen wie Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB auf Grundlage einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille zu der Überzeugung, dass absolute Fahruntüchtigkeit bestand, wird die Fahrerlaubnis im Regelfall entzogen. Die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen wird dabei regelmäßig angenommen, jedoch prüft das Gericht stets individuell, ob Ausnahmegründe vorliegen. Anders als bei einer vorläufigen Entziehung durch die Verwaltungsbehörde handelt es sich bei der gerichtlichen Entziehung um eine endgültige Entscheidung.
Die Sperrfrist nach § 69a StGB
Zusammen mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt das Gericht eine Sperrfrist. Während dieser Zeit dürfen Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre nach § 69a Abs. 1 StGB. Nur wenn zur Abwehr einer längerfristigen Gefahr eine längere Frist erforderlich erscheint, kann das Gericht ausnahmsweise eine lebenslange Sperre anordnen.
Die Länge der Sperrfrist hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Höhe des Promillewerts, dem Vorliegen von Vorstrafen oder früheren Verkehrsdelikten, den Umständen der Tat und Ihrer Persönlichkeit. Bei Ersttätern mit Promillewerten zwischen 1,1 und 1,5 bemisst sich die Sperrfrist häufig im Bereich von sechs bis neun Monaten, wobei die individuellen Tatumstände maßgeblich sind. Bei Wiederholungstätern oder höheren Promillewerten kann die Sperre erheblich länger ausfallen.
Sofortiger Verlust der Fahrerlaubnis
Bereits vor der gerichtlichen Verurteilung kann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen oder Sie können aufgefordert werden, den Führerschein abzugeben. Dies geschieht, wenn die Behörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat. Die vorläufige Entziehung ist eine Sicherungsmaßnahme und greift oft schon kurz nach der Tat.
Zusätzlich kann bei der polizeilichen Kontrolle der Führerschein vor Ort sichergestellt werden, wenn Sie mit 1,1 Promille oder mehr erwischt werden. Sie dürfen dann nicht weiterfahren und verlieren faktisch sofort die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, auch wenn die formelle Entziehung erst später erfolgt.
Unterschied zwischen Entziehung und Fahrverbot
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot. Bei einem strafgerichtlichen Fahrverbot nach § 44 StGB oder einem Fahrverbot nach § 25 StVG wird lediglich das Recht, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Der Führerschein bleibt grundsätzlich bestehen und wird nach Ablauf der Frist automatisch wieder wirksam.
Bei einer Entziehung hingegen erlischt die Fahrerlaubnis komplett. Sie müssen nach Ablauf der Sperrfrist einen Neuerteilungsantrag stellen und alle Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis erneut erfüllen. Dies kann die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, den Nachweis von Abstinenz und andere Auflagen umfassen.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Wann ist eine MPU erforderlich?
Die medizinisch-psychologische Untersuchung, umgangssprachlich oft als „Idiotentest“ bezeichnet, ist bei Trunkenheitsfahrten häufig die entscheidende Hürde auf dem Weg zum Führerschein. Eine MPU wird nach § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) angeordnet, wenn begründete Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr ist eine MPU zwingend anzuordnen nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV. Bei niedrigeren Promillewerten kann die Behörde eine MPU nur anordnen, wenn besondere zusätzliche Anhaltspunkte für Alkoholmissbrauch vorliegen, etwa das Fehlen alkoholbedingter Ausfallerscheinungen trotz hohen Promillewerts als Hinweis auf ungewöhnliche Giftfestigkeit oder wiederholte Auffälligkeit im Straßenverkehr. Die Schwelle von 1,1 Promille allein begründet bei Ersttätern ohne weitere Auffälligkeiten nicht automatisch die Anordnung einer MPU.
Aufbau und Ablauf der MPU
Die MPU besteht aus drei Teilen: einer medizinischen Untersuchung, einem Leistungstest und einem psychologischen Gespräch. Die medizinische Untersuchung umfasst eine körperliche Untersuchung und die Überprüfung von Blutwerten. Dabei wird festgestellt, ob Sie gesundheitlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind und ob Hinweise auf aktuellen Alkoholkonsum bestehen.
Der Leistungstest prüft Ihre Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit. Hier geht es darum festzustellen, ob Sie die körperlichen und geistigen Anforderungen des Straßenverkehrs erfüllen. Das psychologische Gespräch ist der wichtigste und anspruchsvollste Teil. Ein Verkehrspsychologe führt mit Ihnen ein ausführliches Gespräch über die Tat, Ihr Trinkverhalten, Ihre Lebensumstände und Ihre Einstellung zum Alkohol.
Was wird im psychologischen Gespräch erwartet?
Der Gutachter möchte herausfinden, ob Sie Ihr problematisches Verhalten erkannt haben, ob Sie sich ernsthaft damit auseinandergesetzt haben und ob eine Verhaltensänderung stattgefunden hat. Dabei reicht es nicht aus, die Tat zu bereuen oder zu versprechen, so etwas nie wieder zu tun. Der Gutachter erwartet eine tiefgehende Reflexion.
Sie müssen erklären können, wie es zu der Trunkenheitsfahrt kam, welche Umstände dazu geführt haben und was Sie seitdem geändert haben. Besonders wichtig ist, dass Sie glaubhaft darlegen können, wie Sie künftig sicherstellen werden, dass sich die Situation nicht wiederholt. Konkrete Verhaltensstrategien und Vermeidungsstrategien sind hier gefragt.
Viele Betroffene scheitern an der MPU, weil sie versuchen, ihre Problematik zu verharmlosen oder sich als Opfer der Umstände darzustellen. Der Gutachter erkennt solche Strategien sofort. Ehrlichkeit, Selbstkritik und die nachweisbare Veränderung des eigenen Verhaltens sind der Schlüssel zum Erfolg.
Eine MPU ohne gründliche Vorbereitung anzutreten ist fahrlässig. Wir können Sie im Vorfeld rechtlich beraten und mit erfahrenen Verkehrspsychologen vernetzen, die Sie auf die Untersuchung vorbereiten.
Abstinenznachweise: Der Beweis Ihrer Verhaltensänderung
Warum sind Abstinenznachweise notwendig?
Bei Trunkenheitsfahrten mit hohen Promillewerten oder bei Hinweisen auf ein Alkoholproblem wird von der Fahrerlaubnisbehörde oder vom MPU-Gutachter ein Abstinenznachweisprogramm gefordert. Durch regelmäßige Kontrollen sollen Sie nachweisen, dass Sie über einen längeren Zeitraum keinen Alkohol konsumiert haben.
Der Nachweis der Abstinenz dient als Beleg dafür, dass Sie Ihr Trinkverhalten dauerhaft geändert haben und nicht mehr die Gefahr besteht, dass Sie alkoholisiert ein Fahrzeug führen. Ob und wie lange eine vollständige Alkoholabstinenz durch Kontrollen nachzuweisen ist, hängt von der jeweils gestellten verkehrspsychologischen Diagnose und dem individuellen Gutachten ab. Bei festgestelltem Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit ist in der Regel ein vollständiger Abstinenznachweis über ein Jahr, in Einzelfällen bis zu eineinhalb Jahren oder länger, erforderlich. Der erforderliche Zeitraum und die Nachweisart richten sich nach den Begutachtungsleitlinien und dem individuellen Einzelfall.
Arten von Abstinenznachweisen
Es gibt zwei gängige Methoden für Abstinenznachweise: Urin-Screenings und Haaranalysen. Bei Urin-Screenings geben Sie in unregelmäßigen Abständen Urinproben ab, die auf Alkoholabbauprodukte untersucht werden. Die Abstände zwischen den Kontrollen dürfen nicht zu groß sein, damit ein kontinuierlicher Nachweis möglich ist. Üblich sind Kontrollen alle vier bis sechs Wochen.
Haaranalysen werden im dreimonatigen Rhythmus durchgeführt. Dabei wird eine Haarprobe entnommen und auf Ethylglucuronid (EtG) untersucht, einen direkten Biomarker für Alkoholkonsum. Haare speichern Informationen über mehrere Monate, sodass auch zurückliegender Alkoholkonsum nachweisbar ist. Haaranalysen gelten als sehr zuverlässig, sind aber auch teurer als Urin-Screenings.
Ablauf und Organisation
Die Kontrollen müssen von einer anerkannten Stelle durchgeführt werden. Das können medizinische Labore, Begutachtungsstellen für Fahreignung oder andere zertifizierte Einrichtungen sein. Wichtig ist, dass die Stelle nach den Richtlinien der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung arbeitet und entsprechend akkreditiert ist.
Sie müssen selbst aktiv werden und sich bei einer solchen Stelle anmelden. Die Kosten tragen Sie selbst. Ein Jahr Abstinenznachweise mit Urin-Screenings kostet je nach Anbieter zwischen 500 und 800 Euro, Haaranalysen sind mit etwa 600 bis 900 Euro etwas teurer. Diese Investition ist aber unverzichtbar, wenn Sie Ihren Führerschein zurückbekommen wollen.
Häufige Fehler beim Abstinenznachweisprogramm
Ein häufiger Fehler ist, zu spät mit dem Abstinenznachweisprogramm zu beginnen. Viele Betroffene warten ab, bis die Sperrfrist abgelaufen ist, und starten erst dann mit den Kontrollen. Das ist ein Zeitverlust von mindestens einem Jahr. Sie können und sollten bereits während der Sperrfrist mit dem Abstinenznachweisprogramm beginnen.
Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass gelegentlicher Alkoholkonsum in Ordnung sei, solange man nicht Auto fährt. Für die MPU reicht es nicht aus, einfach nicht mehr betrunken zu fahren. Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihr Verhältnis zum Alkohol grundlegend geändert haben. Bei hohen Promillewerten oder Hinweisen auf Alkoholmissbrauch bedeutet dies in der Regel vollständige Abstinenz.
Der Weg zur Neuerteilung: Schritt für Schritt
Schritt 1: Sperrfrist abwarten und vorbereiten
Während der Sperrfrist sollten Sie nicht untätig bleiben. Nutzen Sie diese Zeit für die Vorbereitung auf die MPU. Beginnen Sie so früh wie möglich mit dem Abstinenznachweisprogramm. Je länger die nachgewiesene Abstinenz zum Zeitpunkt der MPU ist, desto überzeugender ist Ihr Veränderungsprozess.
Setzen Sie sich ernsthaft mit Ihrem Trinkverhalten auseinander. Warum haben Sie getrunken und sind dann gefahren? Welche Situationen sind für Sie kritisch? Wie können Sie künftig solche Situationen vermeiden? Eine verkehrspsychologische Beratung kann Ihnen helfen, diese Fragen zu beantworten und sich optimal auf die MPU vorzubereiten.
Schritt 2: Neuerteilungsantrag stellen
Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Der Antrag sollte schriftlich erfolgen und alle erforderlichen Unterlagen enthalten. Dazu gehören ein aktuelles Passfoto, ein Sehtest, eine Bescheinigung über eine Erste-Hilfe-Schulung und gegebenenfalls weitere Nachweise.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen mit, ob und welche weiteren Unterlagen erforderlich sind. In den meisten Fällen wird eine MPU angeordnet. Sie erhalten dann eine Aufforderung, sich bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung untersuchen zu lassen. Die Wahl der Begutachtungsstelle ist Ihnen freigestellt.
Schritt 3: MPU-Termin vereinbaren und durchführen
Nachdem Sie die Anordnung zur MPU erhalten haben, vereinbaren Sie einen Termin bei einer Begutachtungsstelle Ihrer Wahl. Bereiten Sie sich gründlich auf die Untersuchung vor. Eine professionelle MPU-Vorbereitung erhöht Ihre Erfolgschancen deutlich. Solche Vorbereitungskurse werden von Verkehrspsychologen oder spezialisierten Beratungsstellen angeboten.
Am Tag der MPU sollten Sie ausgeruht und konzentriert sein. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit, insbesondere Ihre Abstinenznachweise, falls diese gefordert wurden. Seien Sie im Gespräch mit dem Gutachter ehrlich und selbstkritisch. Versuchen Sie nicht, etwas zu beschönigen oder sich besser darzustellen, als Sie sind. Authentizität ist wichtiger als eine perfekte Fassade.
Schritt 4: Positives Gutachten einreichen
Wenn Sie die MPU bestanden haben, erhalten Sie ein positives Gutachten. Dieses reichen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde ein. Die Behörde prüft das Gutachten und entscheidet über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. In der Regel erfolgt die Neuerteilung nach positivem MPU-Gutachten ohne weitere Probleme.
Sie erhalten dann Ihren neuen Führerschein und dürfen wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Beachten Sie, dass Sie möglicherweise eine Probezeit oder andere Auflagen erhalten. In manchen Fällen wird die Fahrerlaubnis zunächst nur befristet oder mit Auflagen erteilt, etwa der Verpflichtung zu regelmäßigen Nachkontrollen.
Schritt 5: Bei negativem Gutachten – Sperrfrist beachten
Wenn Sie die MPU nicht bestehen, können Sie grundsätzlich erneut antreten. Allerdings sollten Sie sich zunächst die Zeit nehmen, die Kritikpunkte des Gutachtens zu verstehen und daran zu arbeiten. Ein erneuter Versuch ohne Veränderung führt meist wieder zum Scheitern.
Nach einem negativen Gutachten können Sie in der Regel nach drei Monaten einen neuen Antrag stellen. Nutzen Sie diese Zeit für eine intensive Vorbereitung. Möglicherweise ist auch eine therapeutische Unterstützung sinnvoll, etwa durch eine Suchtberatung oder psychologische Beratung. Je nach Schwere der festgestellten Problematik kann auch eine längere Vorbereitungszeit notwendig sein.
Der Weg zur Neuerteilung ist komplex und fehleranfällig. Wir begleiten Sie durch alle Schritte und beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten. Mit unserer Erfahrung im Verkehrsrecht stehen wir Ihnen zur Seite.
Sonderfälle und Besonderheiten
Mehrfache Trunkenheitsfahrten
Bei wiederholten Trunkenheitsfahrten verschärfen sich die Anforderungen erheblich. Die Sperrfristen werden länger, die geforderten Abstinenzzeiträume ausgedehnt, und die MPU-Gutachter prüfen besonders kritisch. In solchen Fällen wird oft eine mindestens zweijährige Abstinenz gefordert, manchmal auch länger.
Die Erfolgsaussichten bei der MPU sinken mit jeder weiteren Auffälligkeit. Der Gutachter wird hinterfragen, warum Sie trotz früherer Konsequenzen erneut alkoholisiert gefahren sind. Eine glaubhafte Darstellung der Verhaltensänderung wird umso schwieriger. In manchen Fällen kann auch eine therapeutische Behandlung erforderlich sein.
Alkoholismus und therapeutische Maßnahmen
Wenn die Trunkenheitsfahrt auf eine Alkoholabhängigkeit zurückzuführen ist, reichen Abstinenznachweise und MPU-Vorbereitung allein nicht aus. In solchen Fällen wird eine Therapie gefordert. Dies kann eine ambulante oder stationäre Suchttherapie sein, je nach Schwere der Abhängigkeit.
Die Teilnahme an einer Therapie und deren erfolgreicher Abschluss müssen dokumentiert werden. Selbsthilfegruppen wie die Anonymen Alkoholiker können ebenfalls hilfreich sein und werden von MPU-Gutachtern positiv bewertet. Der Nachweis einer langfristigen Abstinenz ist bei Alkoholabhängigkeit besonders wichtig und sollte idealerweise über zwei Jahre oder länger erfolgen.
Berufskraftfahrer und besondere Anforderungen
Für Berufskraftfahrer gelten strengere Maßstäbe als für normale Pkw-Fahrer. Eine Trunkenheitsfahrt kann für sie das berufliche Aus bedeuten. Für Berufskraftfahrer gelten besonders strenge Maßstäbe. In der Praxis wird bei Alkoholdelikten an Berufskraftfahrer sehr häufig, in Ermangelung anderer Nachweise praktisch immer, eine MPU vor Neuerteilung gefordert. Gesetzlich zwingend ist dies jedoch nur bei den im § 13 FeV genannten Voraussetzungen, insbesondere ab 1,6 Promille oder bei wiederholtem Fehlverhalten.
Auch die medizinischen Anforderungen sind strenger. Berufskraftfahrer müssen zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen absolvieren und nachweisen, dass sie den besonderen Belastungen des Berufs gewachsen sind.
Verzicht auf Neuerteilung und Tilgung
Manche Betroffene entscheiden sich gegen eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis und warten stattdessen auf die Tilgung des Eintrags im Fahreignungsregister. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden Einträge gelöscht, und theoretisch könnte dann eine Fahrerlaubnis neu beantragt werden, ohne dass die alte Trunkenheitsfahrt noch bekannt ist.
Allerdings ist Vorsicht geboten: Die Tilgungsfristen sind lang, und während dieser Zeit dürfen Sie kein Fahrzeug führen. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis beträgt die Tilgungsfrist in der Regel zehn Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Zudem kann die Behörde bei einem Neuantrag nach so langer Zeit durchaus skeptisch sein und weitere Nachweise fordern.
Kosten der Führerschein-Wiedererlangung
Übersicht der anfallenden Kosten
Die Wiedererlangung des Führerscheins nach einer Trunkenheitsfahrt ist nicht nur zeitaufwändig, sondern auch kostspielig. Die Gesamtkosten können schnell mehrere tausend Euro betragen. Eine realistische Kalkulation hilft Ihnen, sich finanziell darauf einzustellen.
Die größten Kostenblöcke sind: MPU-Gebühren (etwa 350 bis 750 Euro, je nach Fragestellung), Abstinenznachweise (500 bis 900 Euro pro Jahr), MPU-Vorbereitung (300 bis 1.500 Euro, je nach Umfang), Neuerteilung der Fahrerlaubnis (etwa 100 bis 200 Euro Verwaltungsgebühren), Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest (etwa 50 Euro), gegebenenfalls Therapiekosten (sehr unterschiedlich, oft mehrere tausend Euro), und Anwaltskosten für Beratung und Vertretung (abhängig vom Umfang der Beauftragung).
Kann man Kosten sparen?
Bei den behördlichen Gebühren und der MPU selbst gibt es keinen Spielraum. Diese Kosten fallen zwingend an. Bei den Abstinenznachweisen können Sie durch Vergleich verschiedener Anbieter etwas sparen, sollten aber unbedingt darauf achten, dass die Stelle anerkannt ist.
Bei der MPU-Vorbereitung gibt es große Preisunterschiede. Günstige Gruppenkurse gibt es ab etwa 300 Euro, individuelle Einzelberatung kann 1.000 Euro oder mehr kosten. Wichtiger als der Preis ist die Qualität der Vorbereitung. Eine gute Vorbereitung erhöht Ihre Erfolgschancen und erspart Ihnen im Zweifel einen zweiten MPU-Durchgang mit erneuten Kosten.
Auf keinen Fall sollten Sie versuchen, an der falschen Stelle zu sparen, etwa indem Sie ohne Vorbereitung zur MPU gehen oder auf Abstinenznachweise verzichten, obwohl diese gefordert werden. Das führt meist dazu, dass Sie die MPU nicht bestehen und alles nochmal machen müssen – mit entsprechend höheren Gesamtkosten.
Praktische Tipps für den Erfolg
Früh beginnen ist entscheidend
Der häufigste Fehler ist, zu lange zu warten. Beginnen Sie sofort nach der Verurteilung mit der Vorbereitung auf die Führerschein-Neuerteilung. Starten Sie das Abstinenznachweisprogramm noch während der Sperrfrist. So haben Sie zum Zeitpunkt der MPU bereits eine lange dokumentierte Abstinenz vorzuweisen, was Ihre Glaubwürdigkeit erheblich erhöht.
Informieren Sie sich frühzeitig über die Anforderungen und Abläufe. Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser läuft der Prozess ab. Kontaktieren Sie die Fahrerlaubnisbehörde und klären Sie, welche Unterlagen und Nachweise konkret von Ihnen erwartet werden.
Professionelle Unterstützung nutzen
Versuchen Sie nicht, alles allein zu bewältigen. Eine professionelle MPU-Vorbereitung ist keine Geldverschwendung, sondern eine Investition in Ihren Erfolg. Erfahrene Verkehrspsychologen kennen die Anforderungen genau und können Sie gezielt auf das Gutachtergespräch vorbereiten.
Auch rechtliche Beratung kann sinnvoll sein, insbesondere wenn es um die Frage geht, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig war oder ob die Sperrfrist angemessen ist. Ein Anwalt kann prüfen, ob Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts oder der Behörde erfolgversprechend sind.
Ehrlichkeit und Selbstreflexion
Bei der MPU kommt es auf Ehrlichkeit an. Versuchen Sie nicht, den Gutachter zu täuschen oder Ihr Verhalten zu beschönigen. Die Gutachter sind geschult und erkennen Ausflüchte sofort. Stehen Sie zu Ihrem Fehler und zeigen Sie, dass Sie daraus gelernt haben.
Nehmen Sie sich Zeit für echte Selbstreflexion. Warum haben Sie getrunken und sind dann gefahren? Was waren die Auslöser? Wie haben Sie Ihr Leben seitdem verändert? Diese Fragen sollten Sie nicht nur oberflächlich beantworten können, sondern Sie sollten sich wirklich intensiv damit auseinandergesetzt haben.
Dokumentation ist wichtig
Dokumentieren Sie alle Schritte auf Ihrem Weg zur Führerschein-Wiedererlangung. Sammeln Sie alle Nachweise: Abstinenzbescheinigungen, Teilnahmebescheinigungen von Beratungen oder Therapien, Bescheinigungen über ehrenamtliche Tätigkeiten oder Selbsthilfegruppen. Je mehr Sie vorweisen können, desto überzeugender ist Ihre Darstellung bei der MPU.
Führen Sie auch ein Protokoll über Ihre Verhaltensänderungen. Wie gehen Sie heute mit Alkohol um? Welche Strategien haben Sie entwickelt, um nicht mehr in eine ähnliche Situation zu geraten? Solche Dokumentationen helfen Ihnen nicht nur bei der MPU, sondern auch bei der eigenen Reflexion.
Checkliste: Führerschein zurück nach Trunkenheitsfahrt
Unmittelbar nach der Verurteilung:
- Gerichtsbeschluss genau lesen und Sperrfrist notieren
- Rechtsberatung einholen bei Fragen zur Rechtmäßigkeit der Entziehung
- Information bei der Fahrerlaubnisbehörde über erforderliche Schritte einholen
- Sofort mit Alkoholabstinenz beginnen (auch wenn noch keine Nachweise erforderlich)
- Verkehrspsychologische Beratungsstelle kontaktieren
Während der Sperrfrist:
- Abstinenznachweisprogramm starten (je früher, desto besser)
- Anerkannte Stelle für Abstinenznachweise suchen und anmelden
- Regelmäßig zu den Kontrollterminen erscheinen
- MPU-Vorbereitung beginnen (Gruppenkurs oder Einzelberatung)
- Sich intensiv mit dem eigenen Trinkverhalten auseinandersetzen
- Gegebenenfalls Therapie oder Suchtberatung in Anspruch nehmen
- Selbsthilfegruppen erwägen (wird positiv bewertet)
- Alle Nachweise sammeln und ordnen
Kurz vor Ablauf der Sperrfrist:
- Neuerteilungsantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen
- Erforderliche Unterlagen zusammenstellen (Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Bescheinigung)
- Auf Anordnung zur MPU warten
- Begutachtungsstelle auswählen und Termin vereinbaren
- Finale MPU-Vorbereitung intensivieren
Zur MPU:
- Ausgeruht und konzentriert erscheinen
- Alle Unterlagen mitbringen (insbesondere Abstinenznachweise)
- Ehrlich und selbstkritisch sein
- Konkrete Verhaltensänderungen darlegen können
- Strategien zur Rückfallvermeidung erklären können
Nach der MPU:
- Bei positivem Gutachten: Gutachten bei Behörde einreichen und Neuerteilung abwarten
- Bei negativem Gutachten: Kritikpunkte analysieren, weitere Vorbereitung, erneuter Versuch nach mindestens drei Monaten
- Nach Neuerteilung: Auflagen beachten (z.B. Nachschulungen, Probezeit)
Langfristig:
- Konsequent abstinent bleiben oder verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol pflegen
- Trennung von Alkoholkonsum und Autofahren konsequent einhalten
- Regelmäßige Selbstreflexion über eigenes Verhalten
Mit Geduld und Konsequenz zum Ziel
Die Wiedererlangung des Führerscheins nach einer Trunkenheitsfahrt ist ein anspruchsvoller Prozess, der Zeit, Geld und vor allem echte Verhaltensänderung erfordert. Es gibt keinen einfachen Weg zurück zum Führerschein. Wer erfolgreich sein will, muss sich ernsthaft mit seinem Fehlverhalten auseinandersetzen und bereit sein, an sich zu arbeiten.
Die gute Nachricht ist: Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis möglich. Viele Menschen haben diesen Weg erfolgreich beschritten und dürfen heute wieder legal am Straßenverkehr teilnehmen. Entscheidend ist, dass Sie früh beginnen, konsequent bleiben und die Anforderungen ernst nehmen.
Unterschätzen Sie nicht den Aufwand, aber lassen Sie sich auch nicht entmutigen. Jeder Schritt bringt Sie Ihrem Ziel näher. Nutzen Sie die Zeit der Führerscheinsperre für eine echte Auseinandersetzung mit Ihrem Verhalten. Das wird nicht nur für die MPU wichtig sein, sondern auch für Ihre Sicherheit und die aller anderen Verkehrsteilnehmer.
Sie haben Fragen zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt? Wir beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen Aspekten und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zurück zum Führerschein. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung Ihrer Situation.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, bis ich meinen Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt zurückbekomme?
Die Gesamtdauer hängt von der Sperrfrist, der Vorbereitungszeit und dem MPU-Verfahren ab. Realistisch sind mindestens 12 bis 18 Monate bei günstigen Voraussetzungen. Bei höheren Promillewerten, längeren Sperrfristen oder mehrfachen Versuchen bei der MPU kann es auch mehrere Jahre dauern.
Kann ich die MPU umgehen?
Nein, wenn die Behörde eine MPU anordnet, ist diese zwingend erforderlich für die Neuerteilung. Es gibt keine legalen Wege, die MPU zu umgehen. Versuche, mit gefälschten Gutachten oder anderen illegalen Methoden die Anforderungen zu umgehen, sind Straftaten und führen zu weiteren schwerwiegenden Konsequenzen.
Was passiert, wenn ich während der Sperrfrist Auto fahre?
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Zudem wird die Sperrfrist verlängert, und Ihre Chancen auf eine Neuerteilung verschlechtern sich erheblich. Lassen Sie es auf keinen Fall darauf ankommen.
Muss ich wirklich komplett auf Alkohol verzichten?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei sehr hohen Promillewerten (ab etwa 2,0) oder Hinweisen auf Alkoholmissbrauch wird in der Regel vollständige Abstinenz gefordert. Bei einmaligen Trunkenheitsfahrten mit niedrigeren Werten kann ein kontrollierter Umgang mit Alkohol ausreichen, Sie müssen aber glaubhaft darlegen, dass Sie Alkoholkonsum und Autofahren konsequent trennen.
Wie hoch sind die Erfolgsquoten bei der MPU?
Die offiziellen Durchfallquoten liegen bei etwa 35 bis 40 Prozent. Allerdings sind in dieser Statistik auch Personen enthalten, die unvorbereitet zur MPU erschienen sind. Mit gründlicher Vorbereitung liegen die Erfolgsaussichten deutlich höher. Eine professionelle MPU-Vorbereitung erhöht Ihre Chancen erheblich.
Kann ich in einem anderen Bundesland meinen Führerschein neu beantragen?
Nein, das sogenannte „Führerschein-Tourismus“ funktioniert nicht. Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts ist zuständig, und die Entziehung sowie die Sperrfrist sind bundesweit wirksam. Auch ein Umzug in ein anderes Bundesland ändert nichts an den Anforderungen zur Neuerteilung.
Gilt die Sperrfrist auch für Moped oder E-Scooter?
Die Sperrfrist gilt in der Regel für alle Fahrerlaubnisklassen. Auch kleinere Fahrzeuge wie Mofas (die eigentlich keine Fahrerlaubnis erfordern, sondern nur eine Prüfbescheinigung) können von der Sperrwirkung erfasst sein, wenn das Gericht eine entsprechende Anordnung getroffen hat. E-Scooter, die keiner Fahrerlaubnis bedürfen, dürfen Sie aber in der Regel fahren.
Was ist, wenn ich die MPU finanziell nicht bezahlen kann?
Die Kosten für MPU und Abstinenznachweise müssen Sie grundsätzlich selbst tragen. Staatliche Hilfen oder Ratenzahlungen bei den Begutachtungsstellen gibt es meist nicht. Manche Stellen bieten aber Zahlungserleichterungen an. Ohne die erforderlichen Nachweise und die MPU ist eine Neuerteilung aber nicht möglich.
Wie lange sind Abstinenznachweise gültig?
Abstinenznachweise sollten möglichst aktuell sein. Zwischen dem letzten Nachweis und der MPU sollten nicht mehr als einige Wochen liegen. Wenn Sie die Nachweise zu früh beginnen und dann lange mit der MPU warten, kann es sein, dass neuere Nachweise verlangt werden. Planen Sie das Timing sorgfältig.
Kann ich gegen die MPU-Anordnung vorgehen?
Grundsätzlich ja, aber die Erfolgsaussichten sind gering. Die Behörden haben bei der Anordnung einer MPU einen weiten Ermessensspielraum. Nur wenn die Anordnung offensichtlich rechtswidrig ist, etwa weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, kann ein Widerspruch erfolgreich sein. Eine rechtliche Beratung kann hier Klarheit schaffen.