Anwalt für Arzthaftungsrecht in Regensburg und bundesweit

Ihre Rechte bei Behandlungs­fehlern durchsetzen

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Kostenlose Erstberatung bei Verdacht auf Behandlungsfehler

Nachgewiesene Erfolge bei Arzthaftungsfällen

Bundesweite Vertretung aus Regensburg mit langjähriger Erfahrung

Professionelle Rechtsberatung im Arzthaftungsrecht

Sie haben das Gefühl, dass bei Ihrer Behandlung etwas schiefgelaufen ist – aber niemand erklärt Ihnen ehrlich, was passiert ist? Die Klinik blockt ab, der Arzt spricht von einem normalen Risiko, und Sie wissen nicht, ob Sie überhaupt Ansprüche haben? Genau in dieser Situation brauchen Sie eine spezialisierte rechtliche Prüfung.

Als Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Arzthaftungsrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz – kompetent, erfahren und mit persönlichem Beistand.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, in der wir Ihren Fall prüfen und eine fundierte Ersteinschätzung geben.

Dank unserer jahrelangen Erfahrung und fundierten Expertise kennen wir die Strategien der Versicherungen und wissen, wie wir Ihre Entschädigung effektiv durchsetzen können. Wir vertreten Mandanten von unserer Kanzlei in Regensburg aus in ganz Deutschland.

ANSPRECHPARTNER

Fachanwalt Verkehrsrecht Experte Verkehrsrecht

Dr. Christian Meisl

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht.

Das Verfahren bei Behandlungsfehlern

Erste Schritte nach einem vermuteten Fehler

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten Sie schnell handeln. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden, Fehler und Schädiger. Die absolute Höchstfrist liegt bei 30 Jahren.

Ihr erster Schritt sollte die Anforderung der Behandlungsunterlagen sein. Gemäß § 630g BGB haben Sie Anspruch auf vollständige Einsicht. Diese Dokumente bilden die Grundlage für die weitere rechtliche Bewertung.

Schon zu diesem Zeitpunkt können Sie bei einem begründeten Verdacht einen spezialisierten Anwalt im Arzthaftungsrecht mandatieren. Wir können alle relevanten Unterlagen für Sie anfordern und leiten danach alle weiteren Schritte ein.

Sachverständigengutachten

Medizinische Gutachten sind zentral für Arzthaftungsverfahren. Sachverständige klären:

  • Den medizinischen Standard zum Behandlungszeitpunkt
  • Ob und wie davon abgewichen wurde
  • Den eingetretenen Schaden
  • Die Kausalität zwischen Fehler und Schaden

Schlichtungsstellen der Ärztekammern oder Gutachterkommissionen bieten eine erste Möglichkeit zur Klärung.

Außergerichtliche Regulierung vs. Gerichtsverfahren

Viele Fälle lassen sich außergerichtlich lösen – oft schneller und kostengünstiger. Unsere Erfahrung im Umgang mit Versicherungen ermöglicht effektive Verhandlungen. Ist eine gerichtliche Vertretung notwendig, begleiten wir Sie auch hier durch das gesamte Verfahren.

Unsere Leistungen im Arzthaftungsrecht

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht verfügen wir über besondere Expertise im Umgang mit Haftpflichtversicherern. Versicherungsbedingungen sind oft komplex und für Laien schwer verständlich – wir übersetzen diese Komplexität für Sie und setzen Ihre Ansprüche effektiv durch.

Auch Versicherungsnehmer, die Ansprüche aus Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen durchsetzen möchten, unterstützen wir kompetent, selbst wenn die Versicherung zunächst Leistungen verweigert.

Kostenlose Erstberatung und Fallprüfung

Fundierte Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Koordination von Sachverständigengutachten

Auswahl geeigneter Gutachter und Bewertung der Ergebnisse.

Gerichtliche Vertretung in Arzthaftungsprozessen

Kompetente Vertretung vor allen Gerichten im Bundesgebiet.

Beschaffung und Analyse von Behandlungsunterlagen

Systematische Aufarbeitung aller relevanten Dokumente.

Außergerichtliche Verhandlungen mit Versicherungen

Direkte Verhandlung zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung.

Beratung zu Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenrisiko

Transparente Aufklärung über Kosten und Risiken.

Ihr Weg zu Ihrem Recht – So einfach geht’s

Kostenlose Ersteinschätzung

Telefonische Erstberatung oder persönlicher Termin in unserer Kanzlei in Regensburg zur Bewertung Ihres Falls und Aufklärung über Ihre Rechte.

Umfassende Fallanalyse

Prüfung aller Unterlagen durch unsere Fachanwälte und Koordination mit medizinischen Sachverständigen.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Verhandlungen mit Ärzten, Kliniken und Versicherungen bis hin zur Prozessführung.

Behandlungsfehler und Ihre Rechte als Patient

Definition von Behandlungsfehlern

Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem Behandlungsvertrag sind in den §§ 630a ff. BGB geregelt. Diese Vorschriften schreiben vor, dass die Behandlung nach allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgen muss. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt oder Behandler von diesem Standard abweicht und dadurch einen Schaden verursacht.

Das Arzthaftungsrecht unterscheidet zwischen einfachen und groben Behandlungsfehlern:

  • Einfacher Behandlungsfehler: Ein einfacher Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung vom medizinischen Fachstandard abweicht, ohne dass die Abweichung als grob unverständlich erscheint.
  • Grober Behandlungsfehler: Eine besonders schwerwiegende Verletzung des Standards, etwa grob falsche Diagnosen oder schwere operative Fehler. Auch erhebliche Dokumentationsmängel können im Arzthaftungsprozess wichtige Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten auslösen..

Diese Unterscheidung hat erhebliche Konsequenzen für die Beweislast: Bei einem groben Behandlungsfehler kann sich die Beweislast zugunsten des Patienten verschieben, wenn der Fehler grundsätzlich geeignet war, den eingetretenen Schaden zu verursachen. Dann muss die Behandlerseite darlegen, dass der Schaden nicht auf dem Fehler beruht.

Aufklärungspflicht und Aufklärungsfehler

Ärzte sind gemäß § 630e BGB verpflichtet, Patienten vor Eingriffen umfassend aufzuklären über Risiken, Behandlungsalternativen und den voraussichtlichen Verlauf. Ein Aufklärungsfehler kann eigenständige Ansprüche begründen.

Wichtig zu wissen: Das BGH-Urteil vom 4. Juni 2024 (VI ZR 108/23) hat klargestellt, dass ein einfacher Verstoß gegen die therapeutische Aufklärung allein nicht zu einer Beweislastumkehr führt. Nur wenn der Aufklärungsfehler Teil eines groben Befunderhebungs- oder Befundsicherungsfehlers ist, greift diese Erleichterung.

Patienten haben zudem ein Recht auf Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen, die der Arzt 10 Jahre aufbewahren muss. Dieses Recht ist fundamental für die Durchsetzung von Ansprüchen.

Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen

Wird ein Behandlungsfehler festgestellt, haftet der Arzt oder das Krankenhaus auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Bei schweren Behandlungsfehlern können je nach Ausmaß des Schadens sechsstellige Summen erreicht werden.

Materielle Schadensersatzansprüche

Materieller Schadensersatz umfasst alle finanziellen Folgen des Fehlers:

  • Behandlungskosten und medizinische Folgekosten
  • Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit
  • Haushaltsführungsschaden bei Einschränkungen im Alltag
  • Pflegekosten bei dauerhafter Beeinträchtigung
  • Umbaukosten für barrierefreies Wohnen

Schmerzensgeld bei immateriellen Schäden

Schmerzensgeld gleicht immaterielle Schäden aus – körperliche Schmerzen, seelisches Leid und dauerhafte Beeinträchtigungen. Die Höhe richtet sich nach:

  • Schwere und Dauer der Beeinträchtigung
  • Dauerhaftigkeit der Schäden
  • Alter des Patienten
  • Auswirkungen auf die Lebensqualität

Sind dauerhafte Behinderungen die Folge des Behandlungsfehlers wie etwa bei einem Geburtsschaden, können hohe Schmerzensgeldsummen bis hin zu sechsstelligen Beträgen erreicht werden.

Häufige Fälle im Arzthaftungsrecht

Die häufigsten Fehlerquellen im Arzthaftungsrecht sind Operationstechnik, Diagnose- und Aufklärungsfehler.

Operationsfehler

Operationsfehler umfassen Schnittverletzungen, Organverletzungen, Hygieneprobleme, fehlerhafte Narkose oder falsche Patientenpositionierung. Häufig lassen sich solche Fälle in der Orthopädie und Unfallchirurgie finden, es gibt sie jedoch auch im Krankenhaus.

Diagnosefehler

Verzögerte oder falsche Diagnosen – besonders bei Krebs oder anderen zeitkritischen Erkrankungen – können schwerwiegende Folgen haben. Diese Fälle erfordern oft komplexe medizinische Gutachten.

Geburtsschäden

Geburtshilfliche Fehler wie verzögerte Notsectio, mangelhafte CTG-Überwachung oder falsche Wehenmittelgabe können zu dauerhaften Schäden beim Kind führen. Das BGH-Urteil VI ZR 284/19 zeigt, dass bei groben Fehlern sowohl Arzt als auch Hebamme gesamtschuldnerisch haften können.

Medikationsfehler

Falsche Dosierung, falsches Medikament oder Nichtbeachtung von Allergien und Wechselwirkungen können erhebliche Schäden verursachen.

Never Events

Bei besonders gravierenden und objektiv kaum erklärbaren Fehlern – etwa einer Patientenverwechslung, einer Operation an der falschen Körperstelle oder einem zurückgelassenen Fremdkörper – liegt der Verdacht auf einen haftungsrelevanten Fehler besonders nahe. Solche Konstellationen werden international oft als „Never Events“ bezeichnet.

Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht in Regensburg

Unsere Kanzlei in Regensburg verbindet lokale Expertise mit bundesweiter Reichweite. Wir sind mit den regionalen Strukturen im Gesundheitswesen, den zuständigen Ärztekammern und den Abläufen vor bayerischen Gutachterstellen bestens vertraut. Darüber hinaus vertreten wir Mandanten schon seit vielen Jahren erfolgreich im gesamten Bundesgebiet.

Persönliche Beratung vor Ort ist uns wichtig, aber heutzutage kein Muss. In unserem Büro in Regensburg nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen und erklären Ihnen das weitere Vorgehen verständlich. Kurze Wege und schnelle Erreichbarkeit ermöglichen eine unkomplizierte Zusammenarbeit. Kommen Sie von weiter weg, stehen modernste Kommunikationsmittel zur Verfügung, durch die wir Ihnen in ganz Deutschland eine bestmögliche Beratung und Vertretung bieten können.

So können Sie nicht nur in Regensburg, sondern im gesamten Bundesgebiet auf unsere langjährige Expertise bauen.

6 Gründe für
Dr. Meisl Rechtsanwälte

Erfahrung

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Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung nicht nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgte – gemäß § 630a Abs. 2 BGB. Der Maßstab ist der Standard des jeweiligen medizinischen Fachbereichs zum Zeitpunkt der Behandlung. Abweichungen von diesem Standard können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld begründen.

Welche Ansprüche haben Patienten bei Behandlungsfehlern?

Patienten können sowohl materiellen Schadensersatz (Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden) als auch Schmerzensgeld für immaterielle Schäden geltend machen. Die Ansprüche ergeben sich aus dem Behandlungsvertrag (§§ 280 ff. BGB) und aus Deliktsrecht (§ 823 BGB).

Wie hoch kann Schmerzensgeld ausfallen?

Die Höhe variiert stark je nach Fall. Bei einfachen Fehlern mit moderaten Folgen sind mehrere Tausend bis Zehntausende Euro möglich. Bei schweren dauerhaften Schäden – etwa Geburtsschäden mit Behinderung – können sechsstellige Beträge erreicht werden.

Wer trägt die Kosten für Sachverständigengutachten?

Im Gerichtsverfahren können für Sachverständigengutachten erhebliche Auslagenvorschüsse anfallen. Je nach Ausgang des Verfahrens, Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe stellt sich die Kostenlast unterschiedlich dar. Bei Erfolg trägt die Gegenseite diese Kosten. Schlichtungsstellen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern können eine kostengünstige oder kostenfreie außergerichtliche Prüfung ermöglichen. Ob dieser Weg taktisch sinnvoll ist, sollte im Einzelfall geprüft werden. Wir beraten Sie zur optimalen Vorgehensweise und zu Möglichkeiten der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung.

Wie lange dauert ein Arzthaftungsverfahren?

Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab. Außergerichtliche Einigungen sind oft innerhalb von Monaten möglich. Gerichtsverfahren können ein bis drei Jahre dauern, bei mehreren Instanzen auch länger. Eine fundierte Ersteinschätzung hilft, den voraussichtlichen Verlauf einzuschätzen.

Was kostet die anwaltliche Vertretung?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Streitwert. Unsere telefonische Erstberatung ist kostenlos. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung prüfen wir die Deckungszusage. Wir informieren Sie transparent über alle anfallenden Kosten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Kann ich auch bei älteren Behandlungsfehlern noch Ansprüche geltend machen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden, Fehler und Behandler – beginnend mit dem Ende des jeweiligen Jahres. Die absolute Höchstfrist liegt bei 30 Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Wichtig: Der bloße schlechte Ausgang einer Behandlung begründet noch keine Kenntnis, es müssen konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind.

Aktuelles zum Personenschadensrecht

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