Inhaltsübersicht
Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden verändert das Leben aller Beteiligten schlagartig. Während die Opfer mit den Folgen ihrer Verletzungen kämpfen, sehen sich die Unfallverursacher oft mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert. Was zunächst als Unachtsamkeit oder Verkehrsverstoß erscheint, kann schnell zu einem komplexen Strafverfahren werden, das weitreichende Konsequenzen nach sich zieht.
Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Tatbestände, die bei Unfällen mit Personenschaden relevant werden können. Von der fahrlässigen Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Tötung reicht die Bandbreite möglicher Anklagen. Hinzu kommen verkehrsspezifische Straftaten wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder die Gefährdung des Straßenverkehrs.
Die Folgen eines Unfalls mit Personenschaden umfassen strafrechtlich Geldstrafen und mögliche Freiheitsstrafen. Zusätzlich können verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Fahrverbote und der Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden, sowie erhebliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche drohen. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsstrafrecht ist daher von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Rechte des Beschuldigten und eine frühzeitige kompetente Verteidigung.
Ihre Ansprechpartnerin

Katharina Riedl

Dr. Christian Meisl

Sebastian Kleber
Das Wichtigste im Überblick:
- Strafrechtliche Verfolgung: Unfälle mit Personenschaden können je nach Verschulden zu Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort führen.
- Strafmaß und Folgen: Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, zusätzlich drohen Fahrverbote, Führerscheinentzug und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.
- Rechtliche Verteidigung: Eine professionelle Verteidigung ist essentiell, da bereits kleinste Verfahrensfehler oder unvorsichtige Aussagen schwerwiegende Folgen haben können.
Strafrechtliche Tatbestände bei Unfällen mit Personenschaden
Fahrlässige Körperverletzung nach § 227 StGB in Verbindung mit § 15 StGB
Die fahrlässige Körperverletzung ist der häufigste Straftatbestand bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Sie liegt vor, wenn jemand durch fahrlässiges Verhalten die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person verletzt. Im Verkehrsrecht kann dies durch Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachtung von Vorfahrtsregeln, Alkohol- oder Drogenkonsum oder andere Verkehrsverstöße geschehen.
Das Gesetz sieht für fahrlässige Körperverletzung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere der Verletzungen, dem Grad des Verschuldens und den persönlichen Verhältnissen des Täters. Bei erstmaligen Vergehen und leichteren Verletzungen wird oft eine Geldstrafe verhängt, während schwere Verletzungen oder wiederholte Verstöße zu Freiheitsstrafen führen können.
Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB
Wenn ein Unfall mit Personenschaden zum Tod des Opfers führt, kann sich der Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung strafbar machen. Dieser Tatbestand erfordert ebenfalls einen Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, der kausal für den Tod des Opfers war.
Die fahrlässige Tötung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, etwa bei groben Verkehrsverstößen oder wiederholten Verstößen, können auch höhere Strafen verhängt werden. Die Gerichte berücksichtigen dabei sowohl die objektive Schwere der Tat als auch die subjektiven Umstände des Täters.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB
Eine der schwerwiegendsten Straftaten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich als „Fahrerflucht“ bezeichnet. Wer nach einem Unfall mit Personenschaden den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, macht sich strafbar.
Die Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen. Zusätzlich zur Strafe droht in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis und ein Fahrverbot. Besonders schwerwiegend ist die Tat, wenn Verletzte unversorgt am Unfallort zurückgelassen werden.
Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB
Wer im Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt oder grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar machen.
Die Strafe beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Zusätzlich wird regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen. Bei Alkohol- oder Drogenfahrten gelten besondere Grenzwerte, ab denen eine Strafbarkeit bereits bei geringeren Blutalkoholwerten angenommen wird.
Strafverfahren und Ermittlungsablauf
Einleitung des Ermittlungsverfahrens
Nach einem Unfall mit Personenschaden wird in der Regel automatisch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies geschieht durch die Polizei vor Ort oder durch die Staatsanwaltschaft, die von dem Unfall Kenntnis erlangt. Die Ermittlungen dienen der Aufklärung des Unfallhergangs und der Feststellung einer möglichen Strafbarkeit.
Die Polizei nimmt den Unfall auf, befragt Beteiligte und Zeugen, erstellt einen Unfallbericht und sichert Spuren. Bei schweren Unfällen wird oft ein Sachverständiger hinzugezogen, der den Unfallhergang rekonstruiert. Diese Ermittlungen bilden die Grundlage für die weitere strafrechtliche Verfolgung.
Beschuldigtenvernehmung und Aussageverweigerungsrecht
Als Beschuldigter haben Sie das Recht, sich nicht selbst zu belasten. Sie können die Aussage zur Sache verweigern und sollten von diesem Recht Gebrauch machen, bis Sie sich anwaltlich beraten lassen haben. Oft werden am Unfallort oder kurz danach Aussagen gemacht, die später zu Lasten des Beschuldigten verwendet werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet sind, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Daher sollten Sie sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen und keine voreiligen Aussagen machen.
Gutachten und Beweisaufnahme
In komplexen Fällen werden Sachverständige beauftragt, die den Unfallhergang rekonstruieren und technische Fragen klären. Diese Gutachten haben oft entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, eigene Gutachten zu beantragen oder die Beauftragung eines anderen Sachverständigen zu fordern.
Die Beweisaufnahme umfasst neben den Gutachten auch Zeugenaussagen, ärztliche Befunde über die Verletzungen der Geschädigten und die Auswertung technischer Spuren. Eine sorgfältige Prüfung aller Beweise ist für eine erfolgreiche Verteidigung unerlässlich.
Strafmaß und Rechtsfolgen
Geldstrafen und Freiheitsstrafen
Die Höhe der Strafe bei Unfällen mit Personenschaden hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Schwere der Verletzungen, der Grad des Verschuldens, die Verkehrsgefährdung und die persönlichen Verhältnisse des Täters. Bei erstmaligen Vergehen und leichteren Verletzungen werden oft Geldstrafen verhängt, die sich nach dem Einkommen des Täters richten.
Freiheitsstrafen kommen bei schweren Verletzungen, wiederholten Verstößen oder besonders rücksichtslosem Verhalten in Betracht. Auch diese können zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Gerichte berücksichtigen dabei auch die Auswirkungen einer Verurteilung auf die berufliche und private Situation des Täters.
Fahrverbot und Führerscheinentzug
Neben der eigentlichen Strafe drohen bei Verkehrsstraftaten regelmäßig auch fahrerlaubnisrechtliche Sanktionen. Ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten wird oft bei leichteren Verstößen verhängt. Bei schweren Verstößen oder wiederholten Verstößen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist erheblich. Während ein Fahrverbot zeitlich begrenzt ist und der Führerschein danach automatisch zurückgegeben wird, muss bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Dies kann mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden sein.
Punkte in Flensburg und versicherungsrechtliche Folgen
Verkehrsstraftaten führen regelmäßig zu Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg. Je nach Schwere der Tat werden ein bis drei Punkte eingetragen. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Diese Punkte haben auch Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung, da sie zu Rückstufungen in der Schadenfreiheitsklasse führen können.
Versicherungsrechtlich können Verkehrsstraftaten zur Kündigung der Versicherung oder zu erheblichen Beitragserhöhungen führen. Bei vorsätzlichen Verstößen kann die Versicherung sogar Regressansprüche geltend machen und die ausgezahlten Leistungen vom Verursacher zurückfordern.
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche
Haftung für Personen- und Sachschäden
Neben den strafrechtlichen Folgen entstehen bei Unfällen mit Personenschaden regelmäßig auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Diese können erheblich höher ausfallen als die strafrechtlichen Sanktionen. Verletzte haben Anspruch auf Ersatz ihrer Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und weitere Schäden.
Bei bleibenden Schäden können auch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente oder Pflegekosten entstehen. Diese Ansprüche können sich über Jahre oder Jahrzehnte erstrecken und zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Eine Haftpflichtversicherung deckt diese Schäden ab, soweit sie nicht durch eine vorsätzliche Straftat verursacht wurden.
Mitverschulden und Haftungsverteilung
Nicht immer trägt der Unfallverursacher die alleinige Schuld an einem Unfall. Auch das Verhalten des Geschädigten kann zur Entstehung oder Verschärfung des Schadens beigetragen haben. In solchen Fällen kommt eine Haftungsverteilung nach dem Mitverschulden in Betracht.
Die Prüfung eines Mitverschuldens erfordert eine sorgfältige Analyse des Unfallhergangs und des Verhaltens aller Beteiligten. Oft können durch eine geschickte Verteidigung die Haftungsquoten zu Gunsten des Mandanten beeinflusst werden. Dies kann zu erheblichen finanziellen Entlastungen führen.
Besondere Situationen und Fallkonstellationen
Alkohol- und Drogenfahrten
Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss werden besonders streng geahndet. Bereits ab 0,3 Promille kann bei Fahrfehlern eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr vorliegen. Ab 1,1 Promille wird eine absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, die auch ohne weitere Auffälligkeiten zu einer Strafbarkeit führt.
Bei Drogenfahrten gelten ähnlich strenge Regeln. Bereits der Nachweis von Drogen im Blut kann zu einer Strafbarkeit führen, auch wenn keine Fahrauffälligkeiten vorliegen. Die Strafen bei Alkohol- und Drogenfahrten mit Personenschaden sind regelmäßig höher als bei nüchternen Fahrern.
Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern
Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern haben oft besonders schwere Folgen, da diese Verkehrsteilnehmer weniger geschützt sind. Die strafrechtliche Bewertung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Kraftfahrer haben eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern.
Bei Unfällen mit Kindern gelten besondere Sorgfaltspflichten. Autofahrer müssen in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen mit unvorhersehenem Verhalten von Kindern rechnen und ihre Fahrweise entsprechend anpassen.
Berufskraftfahrer und gewerbliche Haftung
Berufskraftfahrer unterliegen besonderen Sorgfaltspflichten und können bei Unfällen mit Personenschaden sowohl strafrechtlich als auch arbeitsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Neben der persönlichen Haftung können auch Arbeitgeber haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Organisationspflichten verletzt haben.
Bei gewerblichen Transporten kommen oft auch Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten oder gegen Ladungssicherungsvorschriften hinzu. Diese können das Strafmaß erheblich beeinflussen und zu zusätzlichen Sanktionen führen.
Verteidigungsstrategien und Verfahrenstaktik
Frühe Mandatserteilung und Akteneinsicht
Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt bereits unmittelbar nach dem Unfall. Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto besser können die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden. Die Akteneinsicht ermöglicht es, alle relevanten Beweise und Gutachten zu prüfen und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Oft können bereits in der Ermittlungsphase wichtige Weichen gestellt werden. Dies kann die Beauftragung eigener Sachverständiger, die Benennung von Entlastungszeugen oder die Korrektur fehlerhafter Ermittlungsergebnisse umfassen.
Prüfung der Beweise und Gutachten
Die kritische Prüfung aller Beweise ist ein zentraler Baustein der Verteidigung. Unfallgutachten können fehlerhaft sein oder auf unzutreffenden Annahmen beruhen. Zeugenaussagen können ungenau oder widersprüchlich sein. Eine sorgfältige Analyse kann Schwachstellen in der Anklage aufdecken und zu einer Einstellung des Verfahrens oder milderen Strafe führen.
Bei technischen Gutachten ist oft die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen sinnvoll. Dieser kann alternative Unfallhergänge prüfen oder Fehler in den Gutachten der Anklage aufdecken.
Verfahrenseinstellung und Deals
In vielen Fällen kann eine Verfahrenseinstellung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dies kann gegen Zahlung einer Geldauflage oder bei geringem Verschulden auch bedingungslos geschehen. Auch die Verständigung im Strafverfahren kann zu einer milderen Strafe führen.
Die Entscheidung über solche Angebote erfordert eine sorgfältige Abwägung der Erfolgsaussichten und Risiken. Ein erfahrener Verteidiger kann die Chancen und Risiken realistisch einschätzen und entsprechende Empfehlungen geben.
Praktische Tipps für Betroffene
Verhalten am Unfallort
Das Verhalten unmittelbar nach einem Unfall kann entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf haben. Zunächst sind die Unfallstelle zu sichern und Verletzte zu versorgen. Danach sollten Polizei und Rettungsdienst verständigt werden. Wichtig ist, keine Schuld anzuerkennen und sich auf die notwendigsten Angaben zu beschränken.
Wenn möglich, sollten Beweise gesichert werden. Dazu gehören Fotos der Unfallstelle, der Fahrzeuge und eventueller Bremsspuren. Auch die Personalien von Zeugen sollten notiert werden. Diese Informationen können später für die Verteidigung von großer Bedeutung sein.
Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft
Bei Vernehmungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft haben Sie das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, auch wenn dies zunächst den Eindruck erwecken könnte, Sie hätten etwas zu verbergen. Tatsächlich ist es Ihr gutes Recht und oft der beste Schutz vor ungewollten Belastungen.
Machen Sie keine voreiligen Aussagen und unterschreiben Sie keine Protokolle, ohne diese sorgfältig zu prüfen. Oft werden in der Aufregung nach einem Unfall Aussagen gemacht, die später zu Lasten des Beschuldigten verwendet werden. Ein Verteidiger kann Sie vor solchen Fehlern schützen.
Versicherungsrechtliche Aspekte
Informieren Sie umgehend Ihre Haftpflichtversicherung über den Unfall. Diese ist verpflichtet, Sie auch in strafrechtlichen Verfahren zu unterstützen, soweit dies mit ihren Interessen vereinbar ist. In manchen Fällen kann es jedoch zu Interessenkonflikten kommen, so dass eine eigene Verteidigung erforderlich wird.
Auch andere Versicherungen wie die Rechtsschutzversicherung können relevant werden. Prüfen Sie, welche Versicherungen für die Kostenübernahme in Frage kommen und lassen Sie sich frühzeitig über den Umfang des Versicherungsschutzes informieren.
Checkliste für den Ernstfall
Sofortmaßnahmen am Unfallort:
- Unfallstelle sichern und Verletzte versorgen
- Polizei und Rettungsdienst verständigen
- Beweise sichern (Fotos, Zeugen)
- Keine Schuld anerkennen
- Auf notwendige Angaben beschränken
Nach dem Unfall:
- Versicherung informieren
- Anwalt kontaktieren
- Keine weiteren Aussagen ohne anwaltliche Beratung
- Alle Unterlagen sammeln
- Medizinische Behandlung dokumentieren
Im Ermittlungsverfahren:
- Aussageverweigerungsrecht nutzen
- Akteneinsicht beantragen
- Gutachten prüfen lassen
- Eigene Beweise sichern
- Verfahrensoptionen prüfen
Langfristige Aspekte:
- Zivilrechtliche Ansprüche prüfen
- Versicherungsschutz überprüfen
- Berufliche Auswirkungen bedenken
- Therapie bei psychischen Belastungen
- Nachsorge und Rehabilitation
Professionelle Hilfe ist unverzichtbar
Unfälle mit Personenschaden können weitreichende strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben, die das gesamte weitere Leben beeinflussen. Von Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis reichen die möglichen Konsequenzen. Hinzu kommen oft erhebliche Schadensersatzansprüche, die zu einer jahrelangen finanziellen Belastung werden können.
Eine frühzeitige und kompetente Verteidigung ist daher von entscheidender Bedeutung. Bereits kleine Verfahrensfehler oder unvorsichtige Aussagen können schwerwiegende Folgen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger kann nicht nur die strafrechtlichen Risiken minimieren, sondern auch bei der Koordination mit zivilrechtlichen Ansprüchen helfen.
Die Komplexität moderner Strafverfahren bei Verkehrsunfällen erfordert spezielles Fachwissen und Erfahrung. Technische Gutachten, medizinische Befunde und verkehrsrechtliche Besonderheiten müssen sorgfältig geprüft und bewertet werden. Nur so können alle Verteidigungsmöglichkeiten ausgeschöpft und die bestmögliche Lösung für den Mandanten erreicht werden.
Wenn Sie von einem Unfall mit Personenschaden betroffen sind, sollten Sie nicht zögern, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsstrafrecht zur Seite und kämpfen für Ihre Rechte. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren und sichern Sie sich die bestmögliche Verteidigung.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich nach einem Unfall mit Personenschaden mit einer Strafe rechnen?
Kann ich als Unfallverursacher auch dann bestraft werden, wenn ich versichert bin?
Wie lange dauert ein Strafverfahren nach einem Unfall?
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Kann mir nach einem Unfall der Führerschein entzogen werden?
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Können auch Beifahrer bestraft werden?
Was passiert, wenn ich vom Unfallort flüchte?
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine schwere Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Zusätzlich droht der Führerscheinentzug.
Wie hoch können die Kosten für einen Strafverteidiger werden?
Kann ich auch Jahre nach dem Unfall noch belangt werden?
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