Unfälle, Gewalttaten oder andere traumatische Ereignisse hinterlassen oft nicht nur körperliche Spuren. Viele Betroffene entwickeln in der Folge eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), die ihr Leben nachhaltig verändert. Während körperliche Verletzungen meist offensichtlich sind, bleiben psychische Traumata oft unsichtbar – doch sie sind genauso real und berechtigen zu einer angemessenen Entschädigung.

Das deutsche Schadensersatzrecht erkennt psychische Schäden als ersatzfähig an. Wer durch das Verschulden eines anderen eine PTBS erleidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Doch der Weg zur Durchsetzung dieser Ansprüche ist oft komplex und erfordert eine sorgfältige rechtliche und medizinische Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt für Schmerzensgeld.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Rechtlicher Anspruch: Bei einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nach einem Unfall oder einer Straftat besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittenen psychischen Schäden.
  • Beweisführung entscheidend: Der Nachweis einer PTBS und deren Verursachung durch das schädigende Ereignis erfordert eine fundierte medizinische und psychiatrische Dokumentation.
  • Höhe der Entschädigung: Die Schmerzensgeldhöhe richtet sich nach der Schwere der Symptome, der Dauer der Beeinträchtigung und den individuellen Auswirkungen auf die Lebensführung.

Anspruch auf Schmerzensgeld bei PTBS

Gesetzliche Anspruchsgrundlagen

Der Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer posttraumatischen Belastungsstörung basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Zentral ist § 253 Abs. 2 BGB, der bei einer Verletzung der Gesundheit eine Entschädigung in Geld für immaterielle Schäden vorsieht.

Voraussetzung ist stets, dass die PTBS auf einer rechtswidrigen und schuldhaften Schädigung beruht. Dies kann beispielsweise bei Verkehrsunfällen nach § 823 Abs. 1 BGB der Fall sein, wenn der Unfallverursacher fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Auch bei Körperverletzungen nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 229 Strafgesetzbuch (StGB) entstehen entsprechende Ansprüche.

Psychische Schäden als Gesundheitsverletzung

Die Rechtsprechung hat sich in letzter Zeit dahingehend entwickelt, dass rein psychische Schäden ohne begleitende körperliche Verletzungen als Gesundheitsverletzung im Sinne des § 253 Abs. 2 BGB qualifiziert werden können, jedoch kann die Bewertung je nach Fallkonstellation variieren. Psychische Beeinträchtigungen werden als eigenständige Gesundheitsverletzungen anerkannt, wenn sie das Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigen und einen Krankheitswert erreichen.

Eine PTBS erfüllt diese Voraussetzungen regelmäßig, da sie nach den anerkannten Klassifikationssystemen ICD-10 oder DSM-5 als behandlungsbedürftige psychische Erkrankung eingestuft wird. Die Störung geht über normale Stressreaktionen hinaus und beeinträchtigt die Lebensqualität erheblich.

Medizinische Grundlagen der PTBS

Definition und Diagnosekriterien

Die posttraumatische Belastungsstörung ist eine spezifische Reaktion auf ein außergewöhnlich belastendes Ereignis. Nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) unter der Ziffer F43.1 definiert, entsteht sie als verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein traumatisches Ereignis von außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophalem Ausmaß.

Typische Auslöser sind schwere Unfälle, Gewalttaten, Naturkatastrophen oder andere lebensbedrohliche Situationen. Die Diagnose erfordert das Vorliegen charakteristischer Symptome wie wiederkehrende Erinnerungen (Flashbacks), Albträume, Vermeidungsverhalten und eine erhöhte Schreckhaftigkeit.

Symptomatik und Verlauf

Die PTBS manifestiert sich in verschiedenen Symptomclustern. Wiedererleben umfasst aufdringliche Erinnerungen, Albträume und Flashbacks, bei denen Betroffene das Trauma erneut durchleben. Vermeidungsverhalten zeigt sich in der Meidung von Orten, Personen oder Situationen, die an das Trauma erinnern.

Negative Veränderungen in Gedanken und Stimmung können sich als Schuldgefühle, Interessenverlust oder emotionale Taubheit äußern. Veränderungen in Erregung und Reaktivität umfassen Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme und übermäßige Wachsamkeit.

Der Verlauf einer PTBS ist individuell unterschiedlich. Während manche Betroffene nach wenigen Monaten genesen, entwickeln andere chronische Verläufe mit jahrelanger Beeinträchtigung. Diese Variabilität beeinflusst auch die Höhe des Schmerzensgeldes.

Beweisführung bei PTBS-bedingten Schadensersatzansprüchen

Medizinische Dokumentation

Der Nachweis einer PTBS und deren Verursachung durch das schädigende Ereignis ist für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von entscheidender Bedeutung. Eine sorgfältige medizinische Dokumentation bildet das Fundament jeder erfolgreichen Geltendmachung.

Bereits unmittelbar nach dem traumatischen Ereignis sollten erste psychische Symptome ärztlich dokumentiert werden. Notaufnahmeberichte, die auch psychische Befunde enthalten, sind wertvolle Beweismittel. Die weitere Behandlung sollte durch qualifizierte Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder psychologische Psychotherapeuten erfolgen.

Psychiatrische Gutachten

In streitigen Fällen ist die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens meist unerlässlich. Ein erfahrener Sachverständiger kann die Diagnose einer PTBS fachgerecht stellen und den Zusammenhang zum schädigenden Ereignis bewerten. Das Gutachten sollte auch prognostische Aussagen über den weiteren Verlauf und die Behandlungsmöglichkeiten enthalten.

Die Auswahl des Gutachters ist von großer Bedeutung. Es sollte ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit spezieller Erfahrung in der Begutachtung von Traumafolgestörungen beauftragt werden. Eine fundierte Anamnese, standardisierte Testverfahren und eine nachvollziehbare Begründung der Diagnose sind Qualitätsmerkmale eines guten Gutachtens.

Typische Fallkonstellationen und Lösungsansätze

Verkehrsunfälle mit Traumafolgen

Verkehrsunfälle sind eine häufige Ursache für PTBS. Besonders schwere Unfälle mit Todesfolge oder erheblichen Verletzungen können bei Beteiligten oder Zeugen zu nachhaltigen psychischen Traumata führen. Auch wenn die Betroffenen körperlich unverletzt bleiben, können die psychischen Folgen gravierend sein.

In solchen Fällen ist zunächst zu prüfen, ob eine Haftpflichtversicherung des Schädigers besteht. Die Regulierung erfolgt dann über diese Versicherung. Wichtig ist eine zeitnahe Meldung des Schadens und die Übersendung der medizinischen Unterlagen. Bei der Verhandlung mit Versicherungen sollten Betroffene nicht auf anwaltliche Unterstützung verzichten, da die Versicherungen oft versuchen, die Ansprüche zu minimieren.

Gewalttaten und Straftaten

Opfer von Gewalttaten entwickeln häufig eine PTBS. Hier kommen neben zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen gegen den Täter auch Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Betracht. Das OEG gewährt Opfern von Gewalttaten Versorgungsleistungen, die auch psychische Schäden umfassen.

Die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Täter ist oft schwierig, da dieser möglicherweise nicht zahlungsfähig ist oder sich der Vollstreckung entzieht. Dennoch sollten diese Ansprüche geltend gemacht werden, um alle Möglichkeiten der Entschädigung auszuschöpfen.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Auch im Arbeitskontext können traumatische Ereignisse zu einer PTBS führen. Besonders gefährdet sind Berufsgruppen wie Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte oder Lokführer. Hier greift zunächst die gesetzliche Unfallversicherung, die auch psychische Unfallfolgen abdeckt.

Die Anerkennung einer PTBS als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft ist oft umstritten. Eine fundierte medizinische Dokumentation und die Darstellung des Zusammenhangs zwischen beruflicher Tätigkeit und Trauma sind entscheidend für eine erfolgreiche Anerkennung.

Praktische Tipps für Betroffene

Sofortmaßnahmen nach einem Trauma

Nach einem traumatischen Ereignis sollten Betroffene zunächst professionelle Hilfe suchen. Eine frühzeitige psychologische oder psychiatrische Behandlung kann nicht nur den Heilungsprozess fördern, sondern auch wichtige Dokumentation für spätere Schadensersatzansprüche schaffen.

Alle Unterlagen zum schädigenden Ereignis sollten sorgfältig gesammelt werden. Dazu gehören Polizeiberichte, Unfallaufnahmen, Zeugenaussagen und medizinische Befunde. Auch eigene Aufzeichnungen über Symptome und Beeinträchtigungen können hilfreich sein.

Umgang mit Versicherungen

Bei der Kommunikation mit Versicherungen ist Vorsicht geboten. Betroffene sollten keine vorschnellen Erklärungen abgeben oder Vergleiche unterschreiben, ohne diese fachkundig prüfen zu lassen. Besonders bei psychischen Schäden versuchen Versicherungen oft, die Ansprüche zu bestreiten oder zu minimieren.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und die Ansprüche optimal durchzusetzen. Dabei ist es wichtig, einen auf Personenschäden spezialisierten Anwalt zu wählen, der Erfahrung mit PTBS-Fällen hat.

Bedeutung der Therapie

Eine konsequente Therapie ist nicht nur für die Genesung wichtig, sondern auch für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Die Therapiedokumentation zeigt den Verlauf der Erkrankung und die Bemühungen um Heilung. Verweigert ein Betroffener eine zumutbare Therapie, kann dies zu einer Minderung der Schadensersatzansprüche führen.

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung sind grundsätzlich vom Schädiger zu erstatten, wenn sie zur Behandlung der unfallbedingten PTBS erforderlich sind. Dies gilt auch für innovative Therapieformen wie EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing), wenn sie medizinisch indiziert sind.

Checkliste für Betroffene

Unmittelbar nach dem Trauma:

  • Professionelle medizinische oder psychologische Hilfe suchen
  • Alle Unterlagen zum schädigenden Ereignis sammeln
  • Erste Symptome dokumentieren lassen
  • Kontaktdaten von Zeugen sichern

Medizinische Dokumentation:

  • Regelmäßige fachärztliche Behandlung
  • Vollständige Dokumentation der Symptome
  • Therapiemaßnahmen konsequent durchführen
  • Bei Bedarf psychiatrisches Gutachten erstellen lassen

Rechtliche Schritte:

  • Frühzeitige anwaltliche Beratung
  • Ansprüche rechtzeitig geltend machen
  • Verjährungsfristen beachten
  • Kommunikation mit Versicherungen über Anwalt

Langfristige Perspektive:

  • Verlauf der Erkrankung dokumentieren
  • Auswirkungen auf Beruf und Privatleben festhalten
  • Kosten für Behandlung und Therapie sammeln
  • Regelmäßige Überprüfung der Ansprüche

Ihr Recht auf angemessene Entschädigung

Eine posttraumatische Belastungsstörung ist eine ernsthafte Erkrankung, die das Leben der Betroffenen nachhaltig verändert. Das deutsche Recht erkennt psychische Traumata als eigenständige Gesundheitsverletzungen an und gewährt Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Der Weg zur Durchsetzung dieser Ansprüche ist jedoch komplex und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Eine fundierte medizinische Dokumentation, die kompetente rechtliche Begleitung und eine konsequente Therapie sind die Grundpfeiler einer erfolgreichen Schadensersatzforderung.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen von einer PTBS betroffen sind, sollten Sie nicht zögern, Ihre Rechte geltend zu machen. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend für den Erfolg Ihrer Ansprüche sein.

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung in der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei psychischen Traumata zur Seite. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren und kämpfen Sie für eine angemessene Entschädigung des erlittenen Leids.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich auch ohne körperliche Verletzungen Schmerzensgeld für eine PTBS erhalten?

Ja, rein psychische Schäden können ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen, wenn sie einen Krankheitswert erreichen und erhebliche Beeinträchtigungen verursachen.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einer PTBS?

Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Symptome, der Dauer der Beeinträchtigung und den individuellen Auswirkungen. Die Schmerzensgeldhöhe wird stets individuell bewertet und kann erheblich variieren. Eine generelle Einschätzung der Höhe sollte daher nur nach eingehender Prüfung des Einzelfalls erfolgen.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers. Bei PTBS beginnt die Frist oft erst mit der Diagnosestellung. Da die Berechnung der Verjährungsfristen komplex sein kann und von verschiedenen Faktoren abhängt, sollten Sie sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

Übernimmt die Versicherung auch die Therapiekosten?

Ja, medizinisch notwendige Behandlungskosten sind vom Schädiger zu erstatten. Dies umfasst auch Psychotherapie und psychiatrische Behandlung.

Brauche ich einen Anwalt für die Durchsetzung meiner Ansprüche?

Eine anwaltliche Vertretung ist sehr empfehlenswert, da die Beweisführung bei PTBS komplex ist und Versicherungen oft versuchen, Ansprüche zu minimieren.

Kann ich auch gegen meinen Arbeitgeber Ansprüche geltend machen?

Wenn die PTBS durch einen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit entstanden ist, greift zunächst die gesetzliche Unfallversicherung. Zusätzliche Ansprüche können bei Verschulden des Arbeitgebers bestehen.

Was passiert, wenn der Schädiger nicht zahlungsfähig ist?

In solchen Fällen können möglicherweise andere Entschädigungsquellen wie das Opferentschädigungsgesetz oder Härtefonds in Betracht kommen.

Muss ich jede Therapie akzeptieren?

Nein, die Therapie muss zumutbar sein. Sie haben das Recht auf freie Therapeutenwahl, sollten aber eine medizinisch indizierte Behandlung nicht grundlos ablehnen.

Kann sich die PTBS auch Jahre nach dem Trauma noch manifestieren?

Ja, PTBS kann auch mit erheblicher Verzögerung auftreten. Wichtig ist der Nachweis des Zusammenhangs zwischen dem ursprünglichen Trauma und den späteren Symptomen.

Wie beweise ich, dass meine PTBS durch das konkrete Ereignis verursacht wurde?

Der Nachweis erfolgt durch medizinische Dokumentation, psychiatrische Gutachten und die Darstellung des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Trauma und Symptombeginn.