Anwalt für Personenschaden
Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Folgekosten konsequent durchsetzen
Kostenlose Erstberatung für Ihre Personenschadensache
Spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Personenschadensrecht
Bundesweite Vertretung mit dem Ziel, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen
Ihr zuverlässiger Partner bei Personenschäden
Nach einem Unfall oder Arztfehler stehen Betroffene oft vor existenziellen Fragen: Wer trägt die Kosten? Wie erhalte ich angemessenes Schmerzensgeld? Welche Ansprüche stehen mir überhaupt zu? Genau hier setzen wir an. Als spezialisierte Kanzlei für Personenschäden unterstützen wir Opfer von Personenschäden bundesweit dabei, ihre Rechte durchzusetzen und die Entschädigung zu erhalten, die ihnen zusteht.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir Ihren Fall unverbindlich analysieren und Ihre Erfolgsaussichten einschätzen. Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Personenschadensrecht und kennen die Taktiken der Versicherer genau. Diese Expertise nutzen wir, um für Sie die maximale Entschädigungssumme zu erzielen.
Von unserem Hauptsitz in Regensburg aus betreuen wir Mandanten in ganz Deutschland – persönlich, engagiert und mit dem klaren Ziel, Ihnen in einer schwierigen Situation den Rücken freizuhalten.
ANSPRECHPARTNER

Dr. Christian Meisl
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht.
So gehen wir bei Ihrem Fall vor
Kostenlose Erstberatung und Fallanalyse:
Im ersten Schritt analysieren wir Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich. Wir prüfen Ihre Anspruchsgrundlagen, schätzen mögliche Schadenspositionen ein und bewerten Ihre Erfolgsaussichten realistisch.
Beweissicherung und Dokumentation:
Wir sichern alle relevanten Beweise – ärztliche Unterlagen, Unfallberichte, Zeugenaussagen, Fotos. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Verhandlungen mit Versicherungen:
Die meisten Fälle im Bereich Personenschaden werden außergerichtlich durch Verhandlungen geregelt. Rechtsanwälte für Personenschäden sind mit den Taktiken der Versicherer vertraut und können die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz effektiver durchsetzen. Bei langwierigen Heilungsprozessen können wir Vorschüsse von der Versicherung fordern.
Gerichtliche Durchsetzung:
Führen Verhandlungen nicht zum gewünschten Ergebnis, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent vor Gericht durch. Die Dauer der Durchsetzung kann je nach Komplexität des Falls variieren. Einfache Fälle können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, während komplexere Fälle mehrere Jahre in Anspruch nehmen können.
So vertreten wir Sie bundesweit
Von unserem Hauptsitz in Regensburg aus betreuen wir Mandanten in ganz Deutschland. Bundesweite Vertretung bedeutet für uns: Wir reisen zu Verhandlungen, arbeiten mit Sachverständigen und Gutachtern im gesamten Bundesgebiet zusammen und kennen die Gepflogenheiten verschiedener Gerichte.
Unsere langjährige Erfahrung mit Gerichten und Versicherungen im gesamten Bundesgebiet verschafft uns wertvolle Einblicke in unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe und Schmerzensgeldsummen. Diese Expertise nutzen wir konsequent zu Ihrem Vorteil.
Moderne Kommunikationswege ermöglichen effiziente Mandantenbetreuung: digitale Aktenführung, Videokonferenzen und sichere Online-Portale sorgen dafür, dass Sie jederzeit den Überblick über Ihren Fall behalten – unabhängig davon, wo Sie sich befinden.
Ein Auszug unserer vergangenen Fälle
Lange ersehnte Regulierung nach 5-jährigem Leidensweg
Ausgangssituation:
Frau T. kam zu uns nach einem schweren Verkehrsunfall mit bleibender Behinderung und einem bis dahin 5-jährigen Leidensweg. Die bisherige Regulierung verlief schleppend. Bereits ausbezahlte Vorschüsse waren für Pflegekosten verwendet worden. Weitere Zahlungen wurden verweigert.
Unser Einsatz:
Frau T. wünschte sich eine angemessene Regulierung und einen schnellen Abschluss der Angelegenheit. Diese Ziele konnten wir ein Jahr nach Mandatsübernahme für sie erreichen.
Ergebnis:
Zahlung eines hohen 6-stelligen Betrages an Frau T.
6-stellige Erstattung nach Verkehrsunfall
Ausgangssituation:
Angehörige von Frau L. kamen zu uns, nachdem Frau L. einen Verkehrsunfall mit schwersten Verletzungen sowie dem vollständigen Verlust sämtlicher motorischer Fähigkeiten erlitt. Die gegnerische Versicherung behauptete ein Mitverschulden von Frau L. an dem Unfallereignis und legte der Regulierung eine Haftung von 2/3 zugrunde.
Unser Einsatz:
Wir zogen für Frau L. vor Gericht und bekamen Recht.
Ergebnis:
Neben einer 6-stelligen Schadenssumme wurde Frau L. eine hohe 4-stellige monatliche Rente zugesprochen.
In 18 Monaten zur erfolgreichen Regulierung
Ausgangssituation:
Frau R. wurde bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Sie erlitt multiple Verletzungen, die zu einem Grad der Behinderung von 100% führten und unsere Mandantin den Rest ihres Lebens beeinträchtigen werden.
Unser Einsatz:
Frau R. wechselte zu unserer Kanzlei, weil die zuvor erfolgte mehrjährige Regulierung schleppend erfolgte und ihre vorherigen Anwälte mit der Verzögerungstaktik der Versicherung überfordert schienen. Frau R. wünschte sich, endlich einen Abschluss mit der Angelegenheit finden zu können. Es sollte eine Möglichkeit gefunden werden, finanziell abgesichert zu sein und ein barrierefreies Eigenheim zu bezahlen. 18 Monate nach Übernahme des Mandats für Frau R. konnten wir ihren Wunsch erfüllen.
Ergebnis:
Zahlung eines 6-stelligen Betrages, der Frau R. finanziell absicherte und ihr die Möglichkeit eines Eigenheims eröffnete.
Neue Hoffnung nach langem Verfahren
Ausgangssituation:
Herr H. wurde auf unsere Kanzlei Aufmerksam, nachdem er bereits 24 Jahre von einer anderen Kanzlei betreut wurde. Er wurde in jungen Jahren schwerst geschädigt und wünschte sich, den jahrzehntelangen, kräftezehrenden Streit mit der Versicherung beenden zu können.
Unser Einsatz:
Wir haben das Verfahren vollständig neu aufgerollt.
Ergebnis:
Wir konnten nach mehrmonatiger Arbeit die Schadenssumme von 1 Mio. Euro durchsetzen.
Ihr Weg zu Ihrem Recht – So einfach geht’s
Kostenlose Ersteinschätzung
Telefonische Erstberatung oder persönlicher Termin in unserer Kanzlei in Regensburg zur Bewertung Ihres Falls und Aufklärung über Ihre Rechte.
Umfassende Fallanalyse
Prüfung aller Unterlagen durch unsere Fachanwälte und Koordination mit medizinischen Sachverständigen.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Verhandlungen mit Ärzten, Kliniken und Versicherungen bis hin zur Prozessführung.
Was ist ein Personenschaden?
Ein Personenschaden umfasst alle Schäden, die an der Person selbst entstehen – also körperliche Verletzungen, Gesundheitsschäden und seelische Beeinträchtigungen. Im deutschen Recht bildet § 823 BGB die zentrale Grundlage: Wer vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit eines anderen verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet.
Abgrenzung zu anderen Schadensarten
- Personenschäden betreffen die körperliche und psychische Unversehrtheit einer Person
- Sachschäden beziehen sich auf beschädigte oder zerstörte Gegenstände
- Vermögensschäden umfassen rein finanzielle Nachteile ohne körperliche Komponente
Häufige Ursachen für Personenschäden
- Verkehrsunfälle (Autounfall, Fahrradunfall, Motorradunfall, Fußgängerunfall)
- Arbeitsunfälle und Wegeunfälle
- Behandlungsfehler und Arzthaftung
- Produkthaftung bei defekten Geräten
- Tierhalterhaftung (etwa bei Hundebissen)
- Sturzunfälle in Freizeit oder öffentlichen Bereichen
Die rechtlichen Grundlagen für Schadensersatzansprüche finden sich im BGB: § 823 regelt die unerlaubte Handlung, § 253 normiert den Anspruch auf Schmerzensgeld, und die §§ 249 ff. bestimmen Art und Umfang des Schadensersatzes. Ergänzend gelten das Produkthaftungsgesetz, das Straßenverkehrsrecht und weitere Spezialregelungen.
Ihre Ansprüche nach einem Personenschaden
Nach einem Unfall mit Personenschaden haben Geschädigte regelmäßig Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Schwere der Verletzungen und der Dauer der Behandlung.
Materieller Schadensersatz
Materieller Schadensersatz umfasst die Übernahme von Heilbehandlungskosten und weiteren notwendigen Ausgaben. Dazu zählen:
- Behandlungskosten (ambulant, stationär, Rehabilitation)
- Medikamente und Hilfsmittel
- Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien
- Pflegekosten bei Pflegebedürftigkeit
- Verdienstausfall als Ausgleich von Einkommenseinbußen, wenn eine Person nicht arbeiten kann
Schmerzensgeld für immaterielle Schäden
Schmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen. Es berücksichtigt Schmerzen, Leidensdauer, Einschränkungen der Lebensqualität und psychische Folgen. Bei schweren Verletzungen wie Schädel-Hirn-Trauma können Schmerzensgelder hohe sechsstellige Beträge erreichen.
Haushaltsführungsschäden und Betreuungskosten
Können Sie aufgrund Ihrer Verletzungen den Haushalt nicht mehr selbst führen, steht Ihnen Ersatz für Haushaltshilfen oder die Betreuung durch Angehörige zu.
Zukunftsgerichtete Ansprüche
Bei dauerhaften Folgeschäden – etwa nach Querschnittslähmungen oder Amputationsverletzungen – umfassen Ihre Ansprüche auch Rentenzahlungen, Kosten für zukünftige Behandlungen und den Ausgleich dauerhafter Erwerbsminderung. Wir berechnen den Verdienstausfall und fordern diesen ein, einschließlich zukünftiger Karriereschäden.
Wie viel Geld bekomme ich?
In den meisten Fällen bieten die Versicherungen viel zu wenig Geld als Ausgleich an. Dabei verringert sich der Umfang des Schadensersatzes nur dann, wenn der geschädigten Person ein Mitverschulden nachgewiesen werden kann. In bestimmten Fällen können sogar die Angehörigen des Unfallopfers ihre Rechte geltend machen.
Vertrauen Sie deswegen keinesfalls auf die Einschätzung der Versicherer, denn in der Regel steht Ihnen viel mehr Geld zu. Zudem basiert Ihr Anspruch auch nicht auf ungefähren Schätzungen nach Gefühl. Egal ob Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden oder Vermehrte Bedürfnisse – jede Schadensposition lässt sich genau berechnen. Gerne ermitteln wir für Sie, wie hoch ein angemessener Ausgleich für Ihren Schadensfall ist und wie viel Geld Sie tatsächlich verlangen können.
In welchen Fällen sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
Ein Anwalt für Personenschaden sollte immer dann hinzugezogen werden, wenn Sie als Unfallopfer komplexe oder schwerwiegende Verletzungen erlitten haben, etwa bei Kopfverletzungen, Schädel-Hirn-Trauma, Querschnittslähmungen oder Amputationsverletzungen.
Auch bei Unfällen mit unklarer Haftung, wie Wegeunfällen oder Verkehrsunfällen, ist die rechtliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich.
Versicherungen versuchen häufig, die Ansprüche der Opfer zu mindern oder Zahlungen zu verzögern. Zudem empfiehlt sich der Kontakt zu einem Anwalt, wenn die Versicherung ein Mitverschulden geltend macht oder wenn Sie unsicher sind, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Unsere Rechtsanwälte für Personenschaden bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Beweissicherung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Sichern Sie sich professionelle Unterstützung
Die Komplexität der Schadensregulierung nach einem Unfall kann dazu führen, dass Geschädigte ohne rechtliche Unterstützung nicht die angemessene Entschädigung erhalten, die ihnen zusteht. Die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts für Personenschäden kann entscheidend sein, um sicherzustellen, dass alle möglichen Schadenspositionen korrekt ermittelt und geltend gemacht werden.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung als risikofreien Einstieg. Wir analysieren Ihren Fall, schätzen Ihre Ansprüche ein und zeigen Ihnen den besten Weg zur maximalen Entschädigung.
Kontaktieren Sie uns noch heute – telefonisch oder per Online-Anfrage. Wir prüfen insbesondere, ob Vorschüsse, Rentenansprüche oder eine strukturierte Regulierung sinnvoll sind und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Handeln Sie jetzt, um Ihre Ansprüche zu sichern und sich auf Ihre Genesung konzentrieren zu können.
6 Gründe für
Dr. Meisl Rechtsanwälte
Erfahrung
Hochspezialisierte Rechtsanwälte kämpfen für Ihre Rechte und Ihren Erfolg. Schnelle Konfliktlösung. Bei unvermeidbarer Klage Konsequenz & Hartnäckigkeit in der Prozessführung.
Transparenz
Fairness hat Vorrang.
Kostenlose Ersteinschätzung bei allen Rechtsfragen.
Transparente Darlegung der Chancen, Risiken & Kosten.
Ehrlichkeit
Entscheiden Sie frei und ohne Druck.
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Erhalt unserer Einschätzung innerhalb kürzester Zeit.
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Rückruf innerhalb von 24 Stunden.
Kommunikation
Ihr Anliegen ist uns wichtig.
Wir setzen auf vertrauensvolle Zusammenarbeit &
klare Kommunikation.
Kostenkontrolle
Wir achten auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Sie vorausschauend und geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um Ihre Kosten zu jeder Zeit im Blick zu behalten.
Das sagen unsere Mandanten
Häufige Fragen zum Personenschadensrecht
Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Personenschaden?
Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem fremdverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich im Umfang der Haftungsquote übernehmen. Bei voller Haftung des Gegners werden diese Kosten regelmäßig vollständig ersetzt.
Bei Fällen mit hohen Streitwerten – etwa bei dauerhaften Beeinträchtigungen – können Prozesskostenrisiken erheblich sein, weshalb eine frühzeitige Beratung wichtig ist.
Wie lange dauert ein Personenschadensverfahren?
Die Dauer hängt von der Komplexität ab. Einfache Fälle können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Bei schweren Verletzungen mit mehreren Gutachten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kann das Verfahren mehrere Jahre dauern.
Was ist der Unterschied zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld?
Schadensersatz deckt materielle Schäden wie Behandlungskosten, Verdienstausfall und Pflegekosten ab. Schmerzensgeld hingegen ist ein finanzieller Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen – also immaterielle Schäden wie Schmerzen, Leid und Einschränkungen der Lebensqualität.
Kann ich auch nach Jahren noch Ansprüche geltend machen?
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche verjähren häufig innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von Schaden und Schädiger Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen. Bei Personenschäden können absolute Höchstfristen gelten. Deshalb sollte die Verjährung immer im Einzelfall geprüft werden.
Was passiert, wenn die Gegenseite keine Versicherung hat?
Dann haftet der Schädiger privat. Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bleibt bestehen. Die Durchsetzung kann allerdings schwieriger werden, wenn der Schädiger nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Wir prüfen für Sie alle Möglichkeiten der Regulierung.
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