Falsche Diagnosen können zu falschen Behandlungen führen und im schlimmsten Fall auch zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schäden. In solchen Fällen fragen sich viele Patienten, ob sie ihren Arzt wegen dieser Fehldiagnose verklagen können. Grundsätzlich ist es möglich, den Arzt zu verklagen, der die falsche Diagnose zu verantworten hat.

Allerdings ist das keine leichtfertige Entscheidung und es gibt wichtige Grundlagen und Voraussetzungen für den Erfolg solcher Fälle zu beachten. Dazu gehören das Arzthaftungsrecht, Patientenrechte und deren Verantwortlichkeiten, sowie Verjährungsfristen und Beweislastumkehr. Es ist wichtig, mit einem Anwalt für Medizinrecht zusammenzuarbeiten, um die bestmögliche und angemessene Entschädigung zu erhalten, einschließlich Schadensersatz und Schmerzensgeld.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Berechnung des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer, Selbstständige und Arbeitgeber
  • Faktoren wie Bruttomonatseinkommen, entfallene Arbeitszeit und gesetzliche Vorgaben spielen eine Rolle
  • Anwendung verschiedener Methoden zur Ermittlung des Verdienstausfalls je nach Situation und Umständen

Grundlagen der Berechnung von Verdienstausfall

Bei der Berechnung von Verdienstausfall ist es wichtig, zunächst die gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben in Betracht zu ziehen. In Deutschland wird für die Ermittlung des Verdienstausfalls häufig auf die §§ 252 BGB und 287 ZPO zurückgegriffen. Im § 252 BGB ist festgehalten, dass der Anspruchsteller für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Der Verdienstausfall richtet sich nach dem Nettoarbeitsentgelt, das den Arbeitnehmern für ihre regelmäßige Arbeitszeit zusteht. Während der ersten sechs Wochen wird das Nettoarbeitsentgelt entsprechend den Regelungen berechnet, die für die Ermittlung des Arbeitsentgelts bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall anzuwenden sind. Ab der siebten Woche wird die Entschädigung in Höhe von 67 % des Verdienstausfalls gewährt, wobei für einen vollen Monat ein Betrag von maximal 2.016 EUR gezahlt wird.

Es gibt verschiedene Arten von Verdienstausfällen, die berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel kann es sich um einen verzögerten Verdienstausfall handeln, bei dem der Schaden auf Basis der Dauer der Verzögerung und des während dieser Zeit entgangenen Verdienstes berechnet wird.

Kann ein Geschädigter aufgrund eines Unfalls nicht mehr arbeiten, hat er gegen den Schädiger einen Anspruch auf Verdienstausfall gemäß § 843 Abs. 1 BGB. Das Arbeitseinkommen erhält er in der Höhe, in der er es ohne Unfall erzielt hätte. Dabei kann der dem Geschädigten tatsächlich entstandene Schaden entweder konkret berechnet oder geschätzt werden.

Bei Selbstständigen ist die Berechnung des Verdienstausfalls weniger klar geregelt, da keine klassische Formel zur Verfügung steht. In diesem Fall muss der entstandene Schaden individuell betrachtet und anhand der konkreten Umstände berechnet werden.

Insgesamt ist die genaue Berechnung des Verdienstausfalls abhängig von der jeweiligen Situation und den geltenden Regelungen. Es ist wichtig, stets die individuellen Gegebenheiten und die gesetzlichen Vorgaben im Blick zu behalten, um eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Schaden zu ermitteln.

Faktoren, die den Verdienstausfall beeinflussen

Um den Verdienstausfall korrekt berechnen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss ein konkretes Schadensereignis feststehen, wie zum Beispiel ein Unfall oder eine Körperverletzung. Zudem muss der Verdienstausfall durch das Schadensereignis verursacht worden sein, also eine Kausalität zwischen Schadensereignis und Verdienstausfall bestehen.

Es gibt verschiedene Faktoren, die den Verdienstausfall beeinflussen können. Dazu gehören unter anderem:

  • Art der Erwerbstätigkeit: Ob jemand selbstständig oder angestellt ist, spielt bei der Berechnung des Verdienstausfalls eine Rolle. Selbstständige erhalten häufig keine Entgeltfortzahlung durch einen Arbeitgeber und müssen deshalb auf andere Weise entschädigt werden.
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Entscheidend für die Berechnung des Verdienstausfalls ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Bei einer kurzfristigen Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für höchstens sechs Wochen. Nach Ablauf dieser Zeit endet die Entgeltfortzahlung und es besteht möglicherweise Anspruch auf Krankengeld oder Verletztengeld.
  • Höhe des ausgefallenen Einkommens: Der Verdienstausfall beträgt generell die Differenz zwischen dem regulären Einkommen und dem während der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich erzielten Einkommen. Dabei ist das Nettoarbeitsentgelt maßgeblich, das den Arbeitnehmern für ihre regelmäßige Arbeitszeit zusteht.

Bei der Berechnung des Verdienstausfalls ist es wichtig, alle Faktoren zu berücksichtigen und eine sorgfältige Analyse durchzuführen. Jeder Fall ist individuell, sodass unterschiedliche Aspekte bei der Berechnung eine Rolle spielen können. Um den genauen Verdienstausfall zu ermitteln, empfiehlt es sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Schritte zur Berechnung des Verdienstausfalls

Um den Verdienstausfall zu berechnen, gehen wir grundsätzlich in mehreren Schritten vor:

  1. Arbeitseinkommen ohne Unfall ermitteln: Hierbei betrachten wir das Gehalt, das Sie ohne den Unfall erhalten hätten. In dieser Phase berücksichtigen wir alle Faktoren, die Ihr normales Gehalt beeinflussen, wie zum Beispiel Lohnsteigerungen, Sonderzahlungen oder Kürzungen.
  2. Tatsächliches Erwerbseinkommen während des Arbeitsausfalls berechnen: In diesem Schritt ermitteln wir, wie viel Einkommen Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit tatsächlich erhalten haben. Dies kann beispielsweise Lohnfortzahlungen, Krankengeld oder sonstige Entschädigungen beinhalten.
  3. Differenz aus beiden Beträgen ermitteln: Im letzten Schritt ziehen wir das tatsächlich erhaltene Einkommen von Ihrem normalen Gehalt ab. Die resultierende Differenz stellt den Verdienstausfall dar.

Anschließend müssen wir noch die Dauer des Verdienstausfalls berücksichtigen. Dabei kann es sich um einen vollständigen oder verzögerten Verdienstausfall handeln. Bei einem vollständigen Verdienstausfall haben Sie für einen gewissen Zeitraum überhaupt kein Einkommen erhalten; bei einem verzögerten Verdienstausfall beträgt der entgangene Verdienst einen Anteil des regulären Gehalts.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung der Berechnung: Angenommen, Ihr normales Gehalt beträgt 3.000 Euro, und während Ihrer Arbeitsunfähigkeit haben Sie insgesamt 2.000 Euro in Form von Lohnfortzahlungen erhalten. Die Differenz beträgt 1.000 Euro (3.000 € – 2.000 €). Bei einer zweimonatigen Arbeitsunfähigkeit beläuft sich der gesamte Verdienstausfall somit auf 2.000 Euro (1.000 € x 2 Monate).

Es ist wichtig, die gesetzlichen Ansprüche und spezifischen Regelungen, wie beispielsweise das Infektionsschutzgesetz, mit einzubeziehen, um die korrekte Berechnung des Verdienstausfalls zu gewährleisten.

Anwendung der Verdienstausfallformel

In diesem Abschnitt werden wir die Anwendung der Verdienstausfallformel besprechen. Wir werden die Schritte zur Bestimmung des Basiseinkommens, Anpassung von Abzügen und Berechnung des Endbetrags erklären.

Bestimmung des Basiseinkommens

Zuerst müssen wir das Basiseinkommen bestimmen. Das Basiseinkommen ist der Betrag, den der Arbeitnehmer ohne den Verdienstausfall erzielt hätte. Dabei wird das Bruttoarbeitsentgelt und eventuell vorhandene andere Einkommensquellen berücksichtigt. Um das Basiseinkommen zu berechnen, gibt es mehrere mögliche Methoden, wie zum Beispiel:

 

  • Durchschnittslohn der letzten Monate vor dem Verdienstausfall
  • Vereinbartes Entgelt im Arbeitsvertrag
  • Branchenübliches Gehalt für die ausgeübte Tätigkeit

Anpassung von Abzügen

Nachdem das Basiseinkommen bestimmt wurde, ist es notwendig, die entsprechenden Abzüge anzupassen. Dazu zählen Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und eventuell weitere gesetzliche oder vertragliche Abzüge. Die Abzüge werden normalerweise auf Grundlage des Nettoarbeitsentgelts berechnet, das aus dem Bruttoarbeitsentgelt unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen ermittelt wird. Im Fall eines Verdienstausfalls gelten die gleichen Regelungen wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Hier einige Beispiele für diese Abzüge:

 

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Berechnung des Endbetrags

Schließlich geht es um die Berechnung des Endbetrags. Hierzu ziehen wir die angepassten Abzüge vom Basiseinkommen ab. Das Ergebnis ist der Nettoverdienst, den der Arbeitnehmer nach dem Verdienstausfall erhalten würde. Der Endbetrag ist der Betrag, der dem Geschädigten als Verdienstausfallentschädigung zusteht. Hier eine beispielhafte Berechnung:

  1. Basiseinkommen: 4.000 €
  2. Abzüge:
    • Lohnsteuer: 800 €
    • Solidaritätszuschlag: 44 €
    • Kirchensteuer: 72 €
    • Sozialversicherungsbeiträge: 800 €
  3. Endbetrag: 4.000 € – (800 € + 44 € + 72 € + 800 €) = 2.284 €

Der berechnete Endbetrag von 2.284 € wäre in diesem Fall der Anspruch des Arbeitnehmers auf Verdienstausfallentschädigung.

Beispiele für Verdienstausfallberechnungen

In diesem Abschnitt zeigen wir einige Beispiele für Verdienstausfallberechnungen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige gelten.

Beispiel 1: Vollständiger Verdienstausfall eines Arbeitnehmers: Angenommen, Herr Müller hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.500 Euro und fällt für 3 Monate krankheitsbedingt aus. Er erhält Krankengeld für die Dauer von 6 Wochen. Die Berechnung würde wie folgt aussehen:

  • Krankengeld für 6 Wochen: (3.500 Euro x 0,7) x (6/4,33) = 3.387,65 Euro
  • Verdienstausfallschaden für die gesamten 3 Monate: (3.500 Euro x 3) – (4.839,50 Euro + 3.387,65 Euro) = 1.282,85 Euro

Herr Müller hätte somit einen Verdienstausfallschaden von 1.282,85 Euro.

Beispiel 2: Teilweiser Verdienstausfall eines Selbstständigen: Frau Schmidt ist selbstständig und verdient durchschnittlich 4.000 Euro im Monat. Nach einem Unfall kann sie ihre Arbeit nur noch in Teilzeit leisten und erzielt ein monatliches Einkommen von 2.500 Euro. Der Verdienstausfall beträgt hier 1.500 Euro pro Monat. Angenommen, dieser Zustand dauert 2 Monate an, würde der gesamte Verdienstausfallschaden wie folgt berechnet:

  • Gesamter Verdienstausfallschaden: 1.500 Euro x 2 = 3.000 Euro

In diesem Fall beträgt der Verdienstausfallschaden für Frau Schmidt 3.000 Euro.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Berechnungen des Verdienstausfallschadens je nach individueller Situation variieren können. Dabei spielen Faktoren wie Einkommensniveau, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und gesetzliche Bestimmungen eine Rolle. In jedem Fall sollte man bei Bedenken oder Unklarheiten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um den genauen Verdienstausfall korrekt zu ermitteln.

Rechtliche Aspekte der Verdienstausfallberechnung

Nach deutschem Recht gibt es Regelungen, die die Berechnung des Verdienstausfalls betreffen. Hierbei sind verschiedene Gesetze und Vorschriften relevant, je nach Situation und Gründen für den entstandenen Verdienstausfall.

Gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten Arbeitnehmer, die aufgrund eines Beschäftigungsverbots einen Verdienstausfall erleiden, eine Entschädigung. Dies betrifft zum Beispiel Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern. In diesen Fällen ist die Entschädigungshöhe vom Verdienstausfall abhängig und dient als Ausgleich für den Verdienstverlust.

Im Falle eines Unfalls sieht § 843 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf Verdienstausfall für den Geschädigten gegen den Schädiger vor. Dabei ist das Arbeitseinkommen so zu ermitteln, wie der Geschädigte es ohne den Unfall erwirtschaftet hätte. Zur Berechnung des entstandenen Schadens kann die sogenannte konkrete Schadensberechnung angewendet werden, welche die tatsächlich entstandenen Verluste miteinbezieht.

Bei der Verzögerung des Verdienstausfalls wird der Schaden anhand der Dauer der Verzögerung und des während dieser Zeit entgangenen Verdiensts berechnet. In solchen Fällen ist es essentiell, die Grundlagen der Berechnung von Verdienstausfallschäden zu verstehen und nachvollziehen zu können, um gerechte Entschädigungen zu gewährleisten.

Im Rahmen der rechtlichen Aspekte der Verdienstausfallberechnung ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Umstände wie epidemische Lagen von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag zusätzliche Regelungen gelten können. Dabei spielen unter anderem Höchstgrenzen für Entschädigungen eine Rolle, wie etwa der maximale Betrag von 2016 Euro, der für einen vollen Monat gewährt wird.

Zusammenfassend hängt die rechtliche Grundlage für die Berechnung eines Verdienstausfalls von der speziellen Situation und den zugrunde liegenden Umständen ab. Es ist wichtig, sich mit den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass die Berechnungen korrekt und fair sind.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Krankengeld im Verdienstausfall berechnet?

Das Krankengeld wird auf Basis des Nettoarbeitsentgelts berechnet. Für die ersten sechs Wochen erhalten Arbeitnehmer in der Regel das volle Gehalt. Ab der siebten Woche beträgt die Entschädigung 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls. Der maximale Betrag für einen vollen Monat beträgt jedoch 2.016 Euro.

Wie erfolgt die Berechnung des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer?

Bei Arbeitnehmern bemisst sich der Verdienstausfall am Nettoarbeitsentgelt. Die Berechnung erfolgt entsprechend den Regelungen, die für die Ermittlung des Arbeitsentgelts bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall anzuwenden sind. Dies gilt für die ersten 6 Wochen.

Wie berechnet man den Verdienstausfall bei einem Unfall?

Der Verdienstausfall bei einem Unfall wird auf Basis der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und des während dieser Zeit entgangenen Verdiensts berechnet. Bei Vollständigem Verdienstausfall wird der gesamte entgangene Veridienst berechnet und bei Verzögertem Verdienstausfall berechnet man den subjektnaue entgangende Verdienst während der Verzögerung.

Wann kann man Schadensersatz wegen Verdienstausfall geltend machen?

Schadensersatz wegen Verdienstausfall kann geltend gemacht werden, wenn ein Dritter für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Dies kann zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall oder einer Verletzung am Arbeitsplatz der Fall sein. Die Berechnung erfolgt auf Basis des entgangenen Verdiensts und des Verschuldens des Dritten.

Wie wird der Verdienstausfall im Gerichtsverfahren berechnet?

Die Berechnung des Verdienstausfalls im Gerichtsverfahren wird in der Regel von einem Sachverständigen durchgeführt. Hierbei werden Faktoren wie entgangener Verdienst, Verzögerungen bei der Wiederaufnahme der Arbeit und mögliche zukünftige Einkommensverluste berücksichtigt. Die genaue Berechnung kann je nach Einzelfall variieren.

Welche Versicherung übernimmt die Kosten bei einem Verdienstausfall?

In einigen Fällen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung die Kosten bei Verdienstausfall übernehmen. Die Leistungen und Bedingungen dieser Versicherungen können variieren, daher ist es ratsam, sich genau über den Versicherungsschutz zu informieren und gegebenenfalls individuell abzuklären, welche Kosten abgedeckt sind und welche nicht.