Wenn das Krankenhaus seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt
Ein Sturz während eines Krankenhausaufenthalts kann schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Als Experten für Medizinrecht unterstützen wir Sie dabei, berechtigte Schmerzensgeldforderungen durchzusetzen. Die Durchsetzung von Schmerzensgeld gegen ein Krankenhaus erfordert fundierte juristische Kenntnisse und Erfahrung im Medizinrecht. Besonders wichtig ist dabei eine sorgfältige Dokumentation des Vorfalls und der erlittenen Verletzungen, um Ihre Ansprüche bestmöglich geltend machen zu können.
Ihre Ansprechpartnerin

Katharina Riedl

Dr. Christian Meisl

Sebastian Kleber
Das Wichtigste im Überblick:
- Krankenhäuser haben umfassende Fürsorgepflichten und müssen aktive Sturzprävention betreiben
- Bei Pflichtverletzungen können Schmerzensgelder zwischen 2.000 und 25.000 Euro durchgesetzt werden
- Schnelles Handeln und gute Dokumentation sind entscheidend für erfolgreiche Ansprüche
Wann haftet das Krankenhaus für einen Sturz?
Krankenhäuser haben eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber ihren Patienten. Diese umfasst nicht nur die eigentliche medizinische Behandlung, sondern auch den Schutz vor Stürzen und Unfällen. Das Krankenhaus muss für einen möglichst sicheren Aufenthalt seiner Patienten sorgen und die notwendigen Maßnahmen treffen, um Schäden zu vermeiden.
Die Pflichten beginnen bereits bei der baulichen Gestaltung und Einrichtung der Klinik. Darüber hinaus muss das Krankenhaus je nach Zustand des Patienten weitere individuelle Maßnahmen zur Sturzprävention ergreifen. Diese Einschätzung muss das Klinikpersonal bereits bei der Aufnahme treffen und bei erkennbar sturzgefährdeten Patienten sofort entsprechende Vorkehrungen treffen.
Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch
Bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen nach einem Sturz im Krankenhaus müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Grundsätzlich muss das Krankenhaus seine Verkehrssicherungs- oder Fürsorgepflichten verletzt haben, damit ein Anspruch besteht. Eine solche Pflichtverletzung kann beispielsweise in einer mangelhaften Sturzprophylaxe oder fehlenden Sicherheitsvorkehrungen liegen. Darüber hinaus muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Krankenhauses und dem eingetretenen Schaden nachgewiesen werden. Die Dokumentation des Sturzhergangs und der konkreten Umstände spielt dabei eine zentrale Rolle für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen.
Beweislast und rechtliche Besonderheiten
Im Normalfall muss der Patient beweisen, dass das Krankenhaus für den Sturz verantwortlich ist. Er muss konkret darlegen, welche Maßnahmen versäumt wurden. Dieser Beweis ist nicht immer einfach zu führen. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen: Wenn sich der Unfall bei einer konkreten Pflege- oder Betreuungsmaßnahme ereignet hat, die in den voll beherrschbaren Gefahrenbereich des Krankenhauses fällt, dreht sich die Beweislast um. Dann muss das Krankenhaus nachweisen, dass keine Pflichtverletzung vorlag.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch fällt das Schmerzensgeld typischerweise aus?
Welche Fristen muss ich beachten?
Ansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Sturz passiert ist. Wir empfehlen jedoch dringend, möglichst zeitnah rechtliche Beratung einzuholen, da die Beweissicherung mit der Zeit immer schwieriger wird.
Was kostet mich die rechtliche Vertretung?
Wie lange dauert die Durchsetzung von Ansprüchen?
Was muss ich direkt nach einem Sturz tun?
Wer ist mein Ansprechpartner - das Krankenhaus oder die Versicherung?
Was passiert bei der ersten Beratung?
Im ersten Gespräch erfassen wir alle relevanten Details zu Ihrem Fall. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung und entscheiden dann in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten.
Muss ich mit einer Verschlechterung meiner Behandlung rechnen?
Welche Unterlagen brauchen Sie für die erste Einschätzung?
Was kann ich tun, wenn das Krankenhaus den Vorfall herunterspielt?
Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Wir kennen diese Situation und wissen, wie wir Ihre Ansprüche durchsetzen können. Je früher Sie uns einschalten, desto besser können wir Ihre Interessen vertreten.