Wenn das Krankenhaus seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt

Ein Sturz während eines Krankenhausaufenthalts kann schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Als Experten für Medizinrecht unterstützen wir Sie dabei, berechtigte Schmerzensgeldforderungen durchzusetzen. Die Durchsetzung von Schmerzensgeld gegen ein Krankenhaus erfordert fundierte juristische Kenntnisse und Erfahrung im Medizinrecht. Besonders wichtig ist dabei eine sorgfältige Dokumentation des Vorfalls und der erlittenen Verletzungen, um Ihre Ansprüche bestmöglich geltend machen zu können.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Krankenhäuser haben umfassende Fürsorgepflichten und müssen aktive Sturzprävention betreiben
  • Bei Pflichtverletzungen können Schmerzensgelder zwischen 2.000 und 25.000 Euro durchgesetzt werden
  • Schnelles Handeln und gute Dokumentation sind entscheidend für erfolgreiche Ansprüche

Wann haftet das Krankenhaus für einen Sturz?

Krankenhäuser haben eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber ihren Patienten. Diese umfasst nicht nur die eigentliche medizinische Behandlung, sondern auch den Schutz vor Stürzen und Unfällen. Das Krankenhaus muss für einen möglichst sicheren Aufenthalt seiner Patienten sorgen und die notwendigen Maßnahmen treffen, um Schäden zu vermeiden.

Die Pflichten beginnen bereits bei der baulichen Gestaltung und Einrichtung der Klinik. Darüber hinaus muss das Krankenhaus je nach Zustand des Patienten weitere individuelle Maßnahmen zur Sturzprävention ergreifen. Diese Einschätzung muss das Klinikpersonal bereits bei der Aufnahme treffen und bei erkennbar sturzgefährdeten Patienten sofort entsprechende Vorkehrungen treffen.

Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch

Bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen nach einem Sturz im Krankenhaus müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Grundsätzlich muss das Krankenhaus seine Verkehrssicherungs- oder Fürsorgepflichten verletzt haben, damit ein Anspruch besteht. Eine solche Pflichtverletzung kann beispielsweise in einer mangelhaften Sturzprophylaxe oder fehlenden Sicherheitsvorkehrungen liegen. Darüber hinaus muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Krankenhauses und dem eingetretenen Schaden nachgewiesen werden. Die Dokumentation des Sturzhergangs und der konkreten Umstände spielt dabei eine zentrale Rolle für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen.

Beweislast und rechtliche Besonderheiten

Im Normalfall muss der Patient beweisen, dass das Krankenhaus für den Sturz verantwortlich ist. Er muss konkret darlegen, welche Maßnahmen versäumt wurden. Dieser Beweis ist nicht immer einfach zu führen. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen: Wenn sich der Unfall bei einer konkreten Pflege- oder Betreuungsmaßnahme ereignet hat, die in den voll beherrschbaren Gefahrenbereich des Krankenhauses fällt, dreht sich die Beweislast um. Dann muss das Krankenhaus nachweisen, dass keine Pflichtverletzung vorlag.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld typischerweise aus?

Je nach Schwere der Verletzungen und Verschulden des Krankenhauses können Schmerzensgelder zwischen 2.000 und 25.000 Euro durchgesetzt werden. In besonders schweren Fällen mit bleibenden Schäden sind auch höhere Beträge möglich. Jeder Fall wird individuell bewertet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Sturz passiert ist. Wir empfehlen jedoch dringend, möglichst zeitnah rechtliche Beratung einzuholen, da die Beweissicherung mit der Zeit immer schwieriger wird.

Was kostet mich die rechtliche Vertretung?

Wir besprechen alle entstehenden Kosten transparent in einem Beratungsgespräch.

Wie lange dauert die Durchsetzung von Ansprüchen?

Bei einer außergerichtlichen Einigung können Ansprüche oft innerhalb von 3-6 Monaten durchgesetzt werden. Kommt es zum Prozess, muss mit einer längeren Verfahrensdauer gerechnet werden. Wir halten Sie kontinuierlich über den Fortgang auf dem Laufenden.

Was muss ich direkt nach einem Sturz tun?

Dokumentieren Sie den Vorfall so genau wie möglich: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und genauen Ort. Machen Sie wenn möglich Fotos von der Unfallstelle. Lassen Sie sich Namen von Zeugen geben. Fordern Sie eine Kopie der Krankenunterlagen an und führen Sie ein Schmerztagebuch.

Wer ist mein Ansprechpartner - das Krankenhaus oder die Versicherung?

Als Ihre Rechtsvertreter übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit Krankenhaus und Versicherung. Sie müssen sich um nichts kümmern und können sich auf Ihre Genesung konzentrieren.

Was passiert bei der ersten Beratung?

Im ersten Gespräch erfassen wir alle relevanten Details zu Ihrem Fall. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung und entscheiden dann in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten.

Muss ich mit einer Verschlechterung meiner Behandlung rechnen?

Nein. Das Krankenhaus ist weiterhin zur bestmöglichen Behandlung verpflichtet. Sollten Sie Nachteile erleben, gehen wir dagegen vor. Viele Patienten lassen sich nach einem Sturz auch in eine andere Klinik verlegen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die erste Einschätzung?

Hilfreich sind alle verfügbaren Unterlagen zum Sturz und den Verletzungen: Krankenunterlagen, Arztberichte, Fotos, Zeugenkontakte. Aber auch ohne vollständige Unterlagen können wir in einem ersten Gespräch Ihre Situation einschätzen.

Was kann ich tun, wenn das Krankenhaus den Vorfall herunterspielt?

Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Wir kennen diese Situation und wissen, wie wir Ihre Ansprüche durchsetzen können. Je früher Sie uns einschalten, desto besser können wir Ihre Interessen vertreten.