Haben Sie eine Körperverletzung oder andere Personenschäden erlitten? Dann haben Sie womöglich einen Anspruch auf Schmerzensgeld! Was Sie in einen solchen Fall tun können und wann Sie einen Anwalt bei einem Personenschaden brauchen, erfahren Sie in diesem Beitrag!

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Anwalt Personenschaden Experte Personenschaden

Sebastian Kleber

Rechtsanwalt und Experte für Personenschäden

Was ist ein Personenschaden?

Ein Personenschaden liegt als Pendant zum Sachschaden dann vor, wenn keine Sachgüter, sondern der Körper oder die Gesundheit verletzt wurden. Im Gegensatz zu einem Sachschaden, werden nicht nur Vermögensnachteile (bei einer Körperverletzung etwa die Behandlungskosten), sondern auch die Körper- und Gesundheitsschäden als solche mit dem Schmerzensgeld ausgeglichen. Zugleich besteht die Möglichkeit, Ersatz für den Ausfall im Rahmen der Haushaltsführung oder einen entstandenen Verdienstausfall geltend zu machen.

Was gibt es zu beachten?

Das Schmerzensgeld ist nur spärlich gesetzlich geregelt. In diesem Rechtsgebiet gibt es eine ausdifferenzierte Rechtsprechung auf deren Kenntnis es bei Fällen im Personenschadensrecht ankommt.

Als Betroffener sollten Sie sich unbedingt einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Nicht nur für Ihr eigenes Wohl, sondern auch zur Beweissicherung.

Nehmen Sie vorschnell kein Vergleichsangebot zur Entschädigung an. Gerade in Ihrer Extremsituation wird von Seiten des Schädigers oder einer ersatzpflichtigen Versicherung häufig die Situation ausgenutzt, um „billig“ wegzukommen. Auf keinen Fall sollten Sie ohne weiteres einen Verzicht auf die Geltendmachung weitergehender Ansprüche unterschreiben! Nur in den seltensten Fällen kann man sich von einer solchen Vereinbarung im Nachhinein lösen.

Versicherungsrechtliche Auseinandersetzung

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Verfügen Sie über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung? Dann setzen Sie sich nach einem Schadensfall direkt mit uns in Verbindung. Wir prüfen für Sie gerne, ob ein Anspruch besteht.
Unabhängig von der Frage, ob Sie durch einen Verkehrsunfall oder ein anderes von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis geschädigt wurden, können sich neben den Ansprüchen gegenüber dem Schädiger auch weitere Ansprüche gegenüber Versicherungen ergeben. Nicht selten führt ein Unfall zu Dauerschäden oder erheblichen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen. In diesem Fall können Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Unfallversicherung geltend gemacht werden.
In manchen Versicherungsverträgen finden sich zudem Regelungen zur Zahlung von Krankentagegeld. Wer dies nicht kennt, verschenkt nach einem Unfall bares Geld! Auch hier prüfen wir für Sie gerne, ob Ihnen eine Zahlung zusteht.

Was wir für Sie tun können

Wenn Sie vor Gericht einen Schaden von über 5.000 Euro einklagen möchten, besteht gesetzlich eine Anwaltspflicht. Jedoch ist es ratsam bereits im Vorfeld einen spezialisierten Anwalt für Personenschäden hinzuzuziehen. Damit lässt sich das Prozessrisiko umfassend ermitteln und womöglich eine außergerichtliche Lösung finden, die Ihre Interessen angemessen berücksichtigt.
Die Kanzlei Dr. Meisl RECHTSANWÄLTE ist genau auf die Schnittstelle des Rechts der Personenschäden mit seinen Verzahnungen zum Versicherungsrecht spezialisiert. In unserer jahrelangen Tätigkeit in dieser Spezialmaterie konnten wir uns einen großen Erfahrungsschatz und Expertise aneignen. Für Sie werden wir gerne außergerichtlich sowie gerichtlich tätig.
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Sollten Sie selbst nach einem Unfall nicht in der Lage sein, Ihre Unterlagen durchzusehen, können Sie gerne Ihren Makler oder Versicherungsvertreter bitten, direkt Kontakt mit uns aufzunehmen. So werden Ihre Ansprüche noch bequemer geprüft.
Da insbesondere bei der Anmeldung von Ansprüchen gegenüber der Unfallversicherung kurze Fristen laufen, sollten Sie hier nicht zu viel Zeit verlieren.
Bei uns werden Sie transparent über die Erfolgsaussichten sowie ein mögliches Kostenrisiko aufgeklärt. Die Erstberatung ist für Sie vollständig kostenlos.