Für einen Gebäude- und Betriebsinhaber ist ein Brand des Gebäudes ein Albtraum.
Damit einhergehend kommen auf den Inhaber vielseitige rechtliche Probleme zu, die sich unter anderem über die strafrechtliche Verfolgung, die versicherungsrechtliche Auseinandersetzung, die Haftung für die Schäden und die Behandlung des Wiederaufbaus erstrecken und viele rechtliche Besonderheiten aufweisen. Hier ist es wichtig, auf einen erfahrenen und kompetenten Rechtsbeistand zurückgreifen zu können, der Sie bei dem gesamten Prozess begleitet.

Strafrechtliche Verfolgung

Bei Großbränden mit hohen Sachschäden oder wenn Menschen gefährdet und verletzt wurden oder gar ums Leben gekommen sind, wird im Regelfall ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gerade bei Großbränden stehen schwere Vorwürfe wie fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Brandstiftung oder Versicherungsbetrug im Raum. Strafrechtlich relevantes Verhalten beschränkt sich nicht nur auf die Brandlegung. Auch das Nichteinhalten von Brandschutzauflagen kann eine Strafbarkeit begründen. Zu dieser rechtlichen Behandlung ist Expertise im bautechnischen und bausicherheitsrechtlichen Bereich erforderlich.
Von herausragender Bedeutung ist es, sich bereits im frühen Stadium des Verfahrens einer anwaltlichen Vertretung zu bedienen. Damit kann in Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Interessen des Inhabers ausreichend berücksichtigt werden. Ohne rechtlichen Beistand ist das Risiko für Verfahrensfehler und Benachteiligungen besonders hoch, die sich rechtserheblich auf den Ausgang des Verfahrens auswirken. Ein besonderes Anliegen liegt uns darin, es gar nicht zu einer Anklage und einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen zu lassen, sondern bereits im Vorfeld eine Einstellung des Verfahrens zu bewirken. Betroffene sparen also Zeit, Kosten und Nerven.

Versicherungsrechtliche Auseinandersetzung

Auch zivilrechtlich ergeben sich komplexe juristische Probleme. Ein versicherter Eigentümer muss sich stets mit seinem Versicherer auseinandersetzen. Viele Details und rechtliche Besonderheiten entscheiden, ob die Versicherung Schäden übernimmt. Nicht nur Sachschäden, sondern auch Betriebsausfallschäden und entgangene Einnahmen können ersetzt werden. Schwierigkeiten ergeben sich erfahrungsgemäß besonders bei hohen Summen. Eine kompetente rechtliche Beratung ist unumgänglich, um der Übermacht der Versicherung auf Augenhöhe begegnen zu können und ein gerechtes Ergebnis zu erzielen.
Die Haftung der Gebäudeinhaber erstreckt sich auch auf die Zeit nach dem Schadenseintritt. Den Inhaber treffen besondere Schadensminderungsobliegenheiten, die eingehalten werden müssen, um einer schärferen Haftung zu entgehen. Diese Fragen sind regelmäßig Gegenstände von versicherungs- und haftungsrechtlichen Streitigkeiten.
Komplikationen bestehen weiterhin beim Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes. Hier muss eine rechtliche Beratung in der Schnittstelle zwischen Versicherung und Handwerksunternehmen agieren, damit ein pflichtgemäßer Aufbau erfolgt und den Interessen des Gebäudeinhabers Rechnung getragen wird. Gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass rechtliche Anforderungen an dem Gebäude eingehalten und bautechnische Besonderheiten berücksichtigt werden.

Ihr rechtlicher Beistand: Bestens qualifiziert und erfahren

Die Kanzlei Dr. Meisl Rechtsanwälte ist unter anderem auf die rechtliche Behandlung von Großbränden spezialisiert. Herr. Dr. Meisl besitzt die Fachanwaltstitel für Versicherungsrecht und Strafrecht, die besondere theoretische Kenntnisse und große praktische Erfahrung belegen. Weiterhin besitzt er die erforderliche Expertise im Bauwesen.
Dieser große Erfahrungsschatz aus der jahrelangen Tätigkeit im Versicherungs- und Strafrecht kommt Ihnen zugute. Erfolgreich hat sich Herr Dr. Meisl mit seinem Team bereits einer Vielzahl von versicherungs- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen von Großbränden mit Sach- und Personenschäden angenommen.
Als Betroffener müssen Sie sich nicht mehrerer Kanzleien mit internen Abstimmungsbedarf bedienen. Eine einheitliche und kompetente rechtliche Beratung ist aus einer Hand bei uns möglich. Dabei werden Sie von dem Moment der Kontaktaufnahme, über die strafrechtliche Ermittlung, der Schadenseinreichung bei der Versicherung, hin bis zur rechtlichen Behandlung der Haftung und des Wiederaufbaus umfassend und kompetent begleitet.