Wenn der OP-Fehler Ihr Leben verändert: Wir stehen an Ihrer Seite
Ein Operationsfehler kann das Leben von einem Tag auf den anderen dramatisch verändern. Was als Routineeingriff geplant war, führt plötzlich zu anhaltenden Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Neben der körperlichen Belastung kommen oft psychische Probleme und existenzielle Ängste hinzu. Die Situation erscheint zunächst ausweglos – doch als erfahrene Anwälte für Schmerzensgeld und spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht setzen wir Ihre Rechte und Ansprüche konsequent durch.
Ihre Ansprechpartnerin

Katharina Riedl

Dr. Christian Meisl

Sebastian Kleber
Das Wichtigste im Überblick:
- Bei Behandlungsfehlern haben Sie als Patient gute Chancen auf Schmerzensgeld – unsere Experten für Medizinrecht prüfen Ihre Ansprüche
- Als eine der führenden Kanzleien im Arzthaftungsrecht setzen wir uns seit vielen Jahren erfolgreich für die Rechte geschädigter Patienten ein
- Dank unserer Spezialisierung und unseres Netzwerks erfahrener medizinischer Gutachter setzen wir die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten konsequent durch
Ihre Situation verstehen wir genau
Viele unserer Mandanten berichten von ähnlichen Erfahrungen: Nach der Operation treten unerwartete Komplikationen auf, die behandelnden Ärzte reagieren ausweichend auf Nachfragen, die Krankenversicherung zeigt sich wenig kooperativ. Die körperlichen Schmerzen werden begleitet von wachsender Verzweiflung und Existenzängsten, besonders wenn die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. In dieser belastenden Situation scheuen viele zunächst den Gang zum Anwalt – aus Sorge vor hohen Kosten oder einem langwierigen Verfahren. Diese Bedenken können wir Ihnen nehmen.
Langjährige Expertise im Arzthaftungsrecht
In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Arzthaftungsfälle erfolgreich abgeschlossen und Schmerzensgelder für unsere Mandanten erstritten. Unser Team besteht aus spezialisierten Anwälte für Medizinrecht, die eng mit einem Netzwerk renommierter medizinischer Gutachter zusammenarbeiten. Diese Kombination aus juristischer und medizinischer Expertise ist der Schlüssel zu unserer hohen Erfolgsquote.
Ihr Weg zum Schmerzensgeld
Der erste Schritt ist eine Ersteinschätzung Ihres Falls. Anhand der vorliegenden Unterlagen prüfen wir die Erfolgsaussichten und entwickeln eine Strategie für das weitere Vorgehen. Bestätigt sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers, fordern wir umgehend die vollständige Krankenakte an und beauftragen bei Bedarf spezialisierte Gutachter. Mit dieser fundierten Grundlage verhandeln wir mit der Arzthaftpflichtversicherung – zunächst außergerichtlich, wenn nötig auch vor Gericht.
Rechtliche Grundlagen sicher beherrschen
Die Ansprüche auf Schmerzensgeld nach Operationsfehlern basieren vor allem auf den §§ 253, 823 BGB. Besonders wichtig ist die umfangreiche BGH-Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten und Behandlungsfehlern. Ein zentraler Aspekt ist die Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern: In solchen Fällen muss nicht der Patient den Fehler beweisen, sondern der Arzt seine Fehlerfreiheit nachweisen. Diese komplexe Rechtslage erfordert spezialisierte Expertise – genau hier liegt unsere Stärke.
Ihre Ansprüche richtig dokumentieren
Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend für den Erfolg Ihrer Schmerzensgeldforderung. Wir empfehlen unseren Mandanten, unmittelbar nach Auftreten der ersten Beschwerden ein detailliertes Schmerztagebuch zu führen. Parallel sollten Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen und die zeitnahe Anforderung der Krankenakte veranlassen. Diese Schritte unterstützen wir von Anfang an.
Gemeinsam zum Erfolg
Nach Ihrer Kontaktaufnahme – ob online oder telefonisch – führen wir zeitnah ein ausführliches Erstgespräch. Dabei analysieren wir Ihren Fall im Detail und erläutern das weitere Vorgehen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und alle wichtigen Informationen zum Ablauf. Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche rechtliche Unterstützung zu bieten und die Ihnen zustehende Entschädigung durchzusetzen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei OP-Fehlern typischerweise aus?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Schwere des Fehlers, den resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Dauer. Die Bandbreite reicht von wenigen tausend Euro bei leichteren Fällen bis hin zu mehreren hunderttausend Euro bei schwerwiegenden Folgeschäden. Da jeder Fall individuell ist, prüfen wir in einem Erstgespräch Ihre konkreten Erfolgsaussichten.
Wie lange dauert die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen?
Außergerichtliche Einigungen können innerhalb weniger Monate erzielt werden. Bei gerichtlichen Verfahren muss mit einer Dauer von ein bis zwei Jahren gerechnet werden.
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Die Kostenübernahme klären wir im Erstgespräch. Bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche trägt üblicherweise die Gegenseite die Verfahrenskosten.
Welche Beweise brauche ich für einen erfolgreichen Schmerzensgeldanspruch?
Zentral sind die Krankenunterlagen, Ihre Dokumentation der Beschwerden und medizinische Gutachten. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung aller relevanten Unterlagen und arbeiten mit einem Netzwerk erfahrener medizinischer Gutachter zusammen.
Wie erkenne ich, ob ein OP-Fehler vorliegt?
Typische Anzeichen sind unerwartete Komplikationen, deutlich längere Heilungszeiten als prognostiziert oder neue Beschwerden nach der Operation. Die rechtlich relevante Feststellung eines OP-Fehlers erfolgt durch medizinische Gutachter. Wir prüfen Ihren Fall und holen bei Bedarf entsprechende Gutachten ein.
Wann verjähren Ansprüche auf Schmerzensgeld?
Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Schaden und dem Verantwortlichen Kenntnis erlangt haben. In bestimmten Fällen können auch längere Fristen gelten. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Wie läuft das erste Beratungsgespräch ab?
Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Fall im Detail, prüfen die Erfolgsaussichten und erläutern das weitere Vorgehen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung. Das Gespräch kann telefonisch oder persönlich stattfinden.
Muss ich mit einer Gegenklage des Arztes rechnen?
Gegenklagen sind in Arzthaftungsfällen sehr selten. Unsere Erfahrung zeigt, dass die meisten Fälle außergerichtlich oder durch reguläre Gerichtsverfahren gelöst werden können. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und gehen nur bei ausreichenden Erfolgsaussichten gerichtlich vor.
Was passiert, wenn sich der Arzt weigert, die Krankenakte herauszugeben?
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in Ihre Krankenakte. Wird dieser verweigert, können wir die Herausgabe rechtlich durchsetzen. Die Weigerung kann zudem ein Indiz für einen Behandlungsfehler sein und sich positiv auf Ihre Beweissituation auswirken.