Begegnen Sie alltäglich Hunde im Freien? Haben Sie womöglich eine Begegnung erlebt, die nicht ganz reibungslos verlaufen ist? Dann richtet sich dieser Artikel gerade an Sie! Denn es geschieht nur allzu häufig, dass Hunde sich nicht immer so verhalten, wie ihre Herrchen das wollen. Im schlimmsten Falle werden Passanten von Hunden gebissen und tragen Verletzungen davon. Doch als Verletzter haben Sie Ersatzansprüche gegen den Hundehalter! In einem aktuellen Urteil hat das LG Koblenz über einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Hundebisses entschieden, jedoch mit einigen Besonderheiten. Gerade für Betroffene wird durch das Urteil die Durchsetzung von Schmerzensgeld und weiteren Ansprüchen nach einem Hundebiss wesentlich erleichtert.

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Sebastian Kleber

Rechtsanwalt und Experte für Personenschäden und Versicherungsrecht

Der Sachverhalt

Der Kläger selber führte seinen Hund spazieren und blieb am Zaun seines Nachbarhauses stehen, um sich dort mit seinem Nachbar zu unterhalten. Auch der Nachbar war Hundebesitzer. Dessen nicht angeleinte Hund lief zum Hund des Klägers auf den Bürgersteig und in dem sich hieraus ergebenden Gerangel der Hunde wurde der Kläger in seine Hand gebissen. Er erlitt eine ca. zwei Centimeter lange Bisswunde, wodurch der Nerv des Ringfingers durchtrennt wurde. Als Folge der Verletzung stellte sich beim Finger ein Taubheitsgefühl ein, es bildete sich eine Narbe und die Hand konnte nur noch eingeschränkt benutzt werden. An den Folgen des Hundebisses wird der Kläger dauerhaft leiden. Das Problem: Es konnte nicht mehr festgestellt werden, von welchem Hund der Biss stammte.

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Das Urteil 

Obwohl nicht geklärt werden konnte, ob wirklich der Nachbarshund zugebissen hatte, sprach das LG Koblenz dem Mann 4.000 Euro Schmerzendgeld und 3.500 Euro Verdienstausfall zu. Ein Anspruch lag gegen beide Eheleute des Nachbarhauses vor. Dem Gericht nach sei irrelevant, von welchem Hund der Hundebiss stammte. Denn alleine die Mitverursachung des Hundegerangels begründet einen Anspruch. Im Klartext heißt das: Auch wenn der Biss vom eigenen Hund stammte, besteht ein Anspruch gegen den Nachbarn. Denn bereits die Mitverursachung des Nachbarhunds zu dem Gerangel, reicht für einen Anspruch auf Schmerzensgeld aus!

Auswirkungen auf die Praxis

Ein erlittener Hundebiss begründet einen Anspruch auf Schmerzensgeld, selbst wenn in Betracht kommt, dass der eigene Hund zugebissen hat. Hundebesitzer haben somit ein besonders großes Haftungsrisiko. Denn auf ein Verschulden seitens der Besitzer kommt es für eine Haftung auf Schmerzensgeld nach einem Hundebiss grundsätzlich nicht an. Dies rechtfertigt sich daraus, dass das Verhalten von Hunden nur bis zu einem bestimmten Grad von Menschen gesteuert werden kann. Das Urteil erleichtert die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Hundeangriff erheblich. Je nach Schädigung können den Betroffenen mehrere Ansprüche nebeneinander zustehen. Neben dem Schmerzensgeld können Geschädigte etwa ihren Verdienstausfall, ihren Haushaltsführungsschaden oder Schadensersatz wegen vermehrter Bedürfnisse verlangen. Für all diese Schadenspositionen ist die Darlegung für Haftung des Schädigers erleichtert. All diese Ansprüche können sich summieren und ersetzt werden.
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Für eine exzellente rechtliche Beratung ist es unumgänglich, sich stets auf dem aktuellen Stand über die Rechtslage zu halten. Gerade bei Personenschäden ist es wichtig, die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zu kennen!

Unsere rechtliche Beratung

Das Personenschadensrecht ist keine isolierte Materie, sondern steht in engen Verflechtungen mit anderen Rechtsgebieten, wie etwa dem Versicherungsrecht. Verschiedenste Ansprüche und Haftungsfragen können sich für mehrere Beteiligte kumulieren und sich auf Ihren Anspruch auf Entschädigung auswirken. Auf genau diese rechtliche Schnittstelle haben wir uns spezialisiert und können auf einen großen Erfahrungsschatz und Expertise zurückgreifen. Das erlaubt es uns in unserer jahrelangen Tätigkeit Mandanten deutschlandweit auf höchstem Niveau zu beraten und zu ihrem Recht zu verhelfen.
Wir stehen Ihnen in Ihrer Angelegenheit voll und ganz zur Seite und kämpfen für Ihr Recht! Dabei legen wir während des gesamten Prozesses ein besonderes Augenmerk auf Ihre Interessen und Bedürfnisse! Ganz transparent erklären wir Ihnen jeden Schritt der rechtlichen Auseinandersetzung und beraten Sie verständlich und unkompliziert. Bei jeglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Haben Sie einen Hundebiss erlitten? Waren Sie Opfer eines Verkehrsunfalls oder eines Behandlungsfehlers? Ganz unverbindlich können Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch kennenlernen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!