Nicht jeder Hundebiss führt zu blutenden Wunden oder sichtbaren Verletzungen. Dennoch können auch leichte Hundebisse ohne Blutung erhebliche Schmerzen verursachen und Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Viele Betroffene unterschätzen ihre Rechte und verzichten vorschnell auf eine Geltendmachung ihrer Ansprüche.

Besonders häufig entstehen leichte Hundebisse durch Zwicken oder oberflächliches Beißen, wenn Hunde spielerisch oder aus Unsicherheit reagieren. Auch wenn keine offene Wunde entsteht, können Druckstellen, Hämatome oder Prellungen die Folge sein. Ein Anwalt für Schmerzensgeld kann auch in diesen Fällen dabei helfen, angemessene Entschädigungen durchzusetzen. 

Die Tatsache, dass keine Blutung auftritt, bedeutet nicht automatisch, dass keine Schmerzensgeldansprüche bestehen. Vielmehr kommt es auf die individuellen Umstände des Falls, die Schmerzintensität und die psychischen Auswirkungen an.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Schmerzensgeld auch ohne Blutung: Bereits leichte Hundebisse können Schmerzensgeldansprüche zwischen 300-2.000 Euro begründen
  • Verschuldensunabhängige Haftung: Hundehalter haften grundsätzlich auch bei leichten Verletzungen ohne eigenes Verschulden
  • Dokumentation entscheidend: Auch bei kleinen Verletzungen sollten Schmerzen, Behandlung und Beeinträchtigung sorgfältig dokumentiert werden

Rechtliche Grundlagen bei leichten Hundebissen

Haftung nach § 833 BGB auch bei geringen Schäden

Die rechtliche Grundlage für Schadensersatzansprüche nach Hundebissen findet sich in § 833 BGB (Haftung des Tierhalters). Diese Norm gilt unabhängig von der Schwere der Verletzung – auch leichte Hundebisse ohne Blutung fallen unter diese Regelung.

Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 833 Satz 1 BGB gilt grundsätzlich für private Hundehalter. Hält jemand einen Hund zum Erwerb, z.B. als Wachhund für einen Gewerbebetrieb, so haftet er nach § 833 Satz 2 BGB nur bei Verschulden. Für die meisten Fälle leichter Hundebisse ist jedoch die Haftung nach Satz 1 relevant.

Voraussetzungen für Schmerzensgeldansprüche

Auch bei leichten Verletzungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Körperliche Beeinträchtigung: Es muss eine tatsächliche körperliche Beeinträchtigung vorliegen. Dies können auch Druckstellen, Prellungen oder Hämatome ohne offene Wunde sein.

Schmerzen: Der Geschädigte muss tatsächliche Schmerzen erlitten haben. Diese müssen nicht langanhaltend sein, sollten aber über eine völlig geringfügige Beeinträchtigung hinausgehen.

Gesundheitsschädigung: Die Verletzung muss das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Bereits kurzzeitige, aber spürbare Schmerzen können ausreichen.

Kausalzusammenhang: Zwischen dem Hundebiss und den Schmerzen muss ein direkter Zusammenhang bestehen.

Abgrenzung zu Bagatellschäden

Die Rechtsprechung erkennt grundsätzlich an, dass auch leichte Verletzungen Schmerzensgeldansprüche begründen können. Allerdings muss die Beeinträchtigung über eine völlig geringfügige Störung des Wohlbefindens hinausgehen.

Bei der Bewertung spielen folgende Faktoren eine Rolle:

Intensität der Schmerzen: Auch wenn keine Blutung auftritt, können die unmittelbaren Schmerzen erheblich sein, etwa bei starkem Zubeißen des Hundes.

Dauer der Beschwerden: Halten die Schmerzen oder Druckempfindlichkeit mehrere Tage an, spricht dies für einen ersatzfähigen Schaden.

Betroffene Körperregion: Bisse in besonders sensible Bereiche wie Gesicht, Hände oder Genitalbereich werden höher bewertet als Verletzungen an weniger empfindlichen Stellen.

Objektive Anzeichen: Sichtbare Druckstellen, Schwellungen oder Verfärbungen stützen den Anspruch auf Schmerzensgeld.

Bemessung des Schmerzensgeldes bei leichten Hundebissen

Faktoren für die Höhe des Schmerzensgeldes

Bei leichten Hundebissen ohne Blutung orientiert sich die Schmerzensgeld-Höhe an verschiedenen Kriterien:

Schmerzintensität und -dauer: Je stärker und länger die Schmerzen anhalten, desto höher fällt das Schmerzensgeld aus. Auch ohne sichtbare Verletzung können die Schmerzen erheblich sein.

Beeinträchtigung im Alltag: Können alltägliche Tätigkeiten aufgrund der Schmerzen nicht oder nur eingeschränkt ausgeführt werden, erhöht dies das Schmerzensgeld. Dies kann etwa bei Druckstellen an den Händen oder Füßen der Fall sein.

Behandlungsbedürftigkeit: Auch wenn keine offene Wunde versorgt werden muss, kann eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung notwendig sein. Kühlende Salben, Schmerzmittel oder physiotherapeutische Maßnahmen fließen in die Bewertung ein.

Psychische Auswirkungen: Der Schreck und die Angst vor dem Hund können zu nachhaltigen psychischen Belastungen führen. Besonders Kinder entwickeln oft Ängste vor Hunden, auch wenn die körperliche Verletzung gering war.

Alter und Verfassung des Geschädigten: Kinder und ältere Menschen erhalten oft höheres Schmerzensgeld, da sie verwundbarer sind und die Situation oft als traumatischer empfinden.

Typische Schmerzensgeld-Summen

Bei leichten Hundebissen ohne Blutung bewegen sich die Schmerzensgeld-Summen typischerweise in folgenden Bereichen:

Sehr leichte Beeinträchtigungen (minimale Schmerzen, keine Behandlung erforderlich, schnelle Abheilung): Hier sind Beträge zwischen 300 und 800 Euro realistisch. Diese Summen kommen vor allem in Betracht, wenn lediglich kurzzeitige Schmerzen ohne weitere Folgen auftreten.

Leichte bis mittlere Beeinträchtigungen (deutliche Schmerzen, mehrtägige Beschwerden, eventuell ärztliche Behandlung): In diesen Fällen liegt das Schmerzensgeld meist zwischen 800 und 1.500 Euro. Faktoren wie die Behandlung beim Arzt oder mehrtägige Schmerzmitteleinnahme können die Summe in diesen Bereich heben.

Leichte Verletzungen mit besonderen Umständen (Kinder als Geschädigte, Bisse im Gesichtsbereich, psychische Folgen): Hier können auch ohne Blutung Schmerzensgeld-Summen zwischen 1.500 und 2.000 Euro erreicht werden. Besonders wenn Kinder betroffen sind oder der Biss in sensible Körperregionen erfolgt, steigen die Beträge deutlich.

Grenzfälle: In Ausnahmefällen, etwa bei besonders empfindlichen Personen oder wenn trotz fehlender Blutung erhebliche Hämatome oder langanhaltende Schmerzen auftreten, können auch höhere Summen gerechtfertigt sein.

Vergleich zu schwereren Verletzungen

Im Vergleich zu schweren Hundebissen mit offenen Wunden, Narbenbildung oder dauerhaften Schäden sind die Schmerzensgeld-Summen bei leichten Verletzungen naturgemäß deutlich geringer. Dennoch sollten Betroffene ihre Ansprüche nicht vorschnell aufgeben oder sich mit zu niedrigen Angeboten zufriedengeben.

Die Rechtsprechung erkennt zunehmend an, dass auch vermeintlich harmlose Verletzungen erhebliche Auswirkungen haben können. Besonders die psychischen Folgen werden heute ernster genommen als früher.

Typische Fallkonstellationen und Bewertung

Hundebiss bei Kindern ohne Blutung

Kinder sind besonders häufig von leichten Hundebissen betroffen. Ihre geringere Körpergröße führt dazu, dass Hunde oft spielerisch zuschnappen, ohne ernsthafte Verletzungen zu verursachen. Dennoch können die Auswirkungen erheblich sein.

Bei Kindern wird Schmerzensgeld oft höher bemessen, da:

Schutzwürdigkeit: Kinder verdienen besonderen Schutz und können die Situation oft nicht einschätzen.

Psychische Folgen: Bereits leichte Hundebisse können bei Kindern zu anhaltenden Ängsten führen. Die Entwicklung einer Hundephobie ist auch ohne schwere Verletzung möglich.

Längere Lebensdauer: Bei Kindern wirken sich auch leichte psychische Beeinträchtigungen über einen längeren Lebenszeitraum aus.

Mitverschulden unwahrscheinlich: Bei kleinen Kindern unter 7 Jahren kommt grundsätzlich kein Mitverschulden in Betracht (§ 828 Abs. 1 BGB). Bei älteren Kindern wird ein mögliches Mitverschulden im Einzelfall geprüft.

Typische Schmerzensgeld-Summen bei Kindern liegen auch ohne Blutung oft zwischen 1.000 und 2.000 Euro, in besonderen Fällen auch höher.

Bisse in besonders sensible Körperregionen

Auch ohne Blutung können Hundebisse in bestimmte Körperregionen besonders schmerzhaft und belastend sein:

Gesichtsbereich: Bisse ins Gesicht werden auch ohne sichtbare Verletzung höher bewertet. Die psychische Belastung und die Gefahr für empfindliche Strukturen (Augen, Nase) rechtfertigen höhere Schmerzensgeld-Summen.

Hände und Finger: Diese Bereiche sind besonders sensibel und wichtig für alltägliche Tätigkeiten. Bereits leichte Verletzungen können zu erheblichen Beeinträchtigungen führen.

Genitalbereich: Bisse in diesen besonders intimen und empfindlichen Bereich werden grundsätzlich höher entschädigt, auch wenn keine offenen Wunden entstehen.

Gelenke: Hundebisse im Bereich von Gelenken können auch ohne Blutung zu schmerzhaften Schwellungen und Bewegungseinschränkungen führen.

Psychische Auswirkungen ohne körperliche Schwere

Ein häufig unterschätzter Aspekt bei leichten Hundebissen sind die psychischen Folgen. Auch wenn keine sichtbaren Verletzungen entstehen, kann das Erlebnis traumatisch sein:

Akute Belastungsreaktion: Unmittelbar nach dem Vorfall können Schock, Angst und Panik auftreten. Diese Symptome können auch bei leichten Verletzungen erheblich sein.

Entwicklung von Phobien: Viele Betroffene entwickeln nach einem Hundebiss eine spezifische Angst vor Hunden, die ihr Leben beeinträchtigt. Dies kann auch bei leichten Verletzungen auftreten.

Vermeidungsverhalten: Betroffene meiden möglicherweise Orte oder Situationen, in denen sie Hunden begegnen könnten. Dies kann die Lebensqualität erheblich einschränken.

Schlafstörungen und Nervosität: Auch leichte Hundebisse können zu anhaltenden Schlafproblemen oder erhöhter Nervosität führen.

Diese psychischen Auswirkungen werden beim Schmerzensgeld berücksichtigt und können die Entschädigungssumme auch bei leichten körperlichen Verletzungen deutlich erhöhen.

Besonderheiten bei älteren Menschen

Ältere Menschen reagieren oft empfindlicher auf Hundebisse, auch wenn diese keine Blutung verursachen:

Erhöhte Verletzlichkeit: Die Haut älterer Menschen ist oft dünner und empfindlicher. Bereits geringer Druck kann zu Hämatomen oder Schmerzen führen.

Langsamere Heilung: Auch leichte Verletzungen heilen bei älteren Menschen oft langsamer ab, was die Schmerzdauer verlängert.

Sturzgefahr: Der Schreck vor einem Hundebiss kann bei älteren Menschen zu Stürzen führen, die zusätzliche Verletzungen verursachen.

Medikamenteneinfluss: Blutverdünnende Medikamente können dazu führen, dass auch leichte Hundebisse zu ausgeprägteren Hämatomen führen.

Bei älteren Menschen sind daher auch bei leichten Hundebissen ohne Blutung oft höhere Schmerzensgeld-Summen gerechtfertigt.

Praktische Tipps für Betroffene

Sofortiges Verhalten nach einem leichten Hundebiss

Ruhe bewahren: Auch wenn die Verletzung leicht erscheint, sollten Sie die Situation ernst nehmen und besonnen handeln.

Schmerzen ernst nehmen: Bagatellisieren Sie die Schmerzen nicht. Auch ohne sichtbare Wunde können erhebliche Beschwerden auftreten.

Wunde begutachten: Untersuchen Sie die betroffene Stelle sorgfältig. Auch ohne Blutung können Druckstellen, Schwellungen oder Verfärbungen auftreten.

Erste Hilfe: Kühlen Sie die betroffene Stelle, um Schwellungen zu reduzieren und Schmerzen zu lindern.

Hundehalterdaten sichern: Notieren Sie sich Name, Adresse und Versicherungsdaten des Hundehalters, auch wenn die Verletzung harmlos erscheint.

Dokumentation bei leichten Verletzungen

Fotografische Dokumentation: Fotografieren Sie die betroffene Stelle aus verschiedenen Winkeln, auch wenn keine offenen Wunden sichtbar sind. Druckstellen, Rötungen oder leichte Schwellungen sollten festgehalten werden.

Verlaufsdokumentation: Machen Sie täglich Fotos der betroffenen Stelle, um den Heilungsverlauf zu dokumentieren. Oft werden Hämatome oder Verfärbungen erst nach einigen Stunden sichtbar.

Schmerzdokumentation: Führen Sie ein Tagebuch über Ihre Beschwerden. Notieren Sie Schmerzintensität, betroffene Aktivitäten und Dauer der Beeinträchtigung.

Zeugen benennen: Auch bei leichten Verletzungen können Zeugenaussagen wichtig sein, besonders wenn der Hundehalter den Vorfall später bagatellisiert.

Medizinische Versorgung

Ärztliche Untersuchung: Auch bei leichten Verletzungen kann eine ärztliche Untersuchung sinnvoll sein. Der Arzt kann beurteilen, ob Komplikationen zu befürchten sind.

Tetanus-Schutz: Prüfen Sie Ihren Tetanus-Impfschutz, auch wenn keine offene Wunde entstanden ist. Hundezähne können kleinste Verletzungen verursachen, die nicht sofort sichtbar sind.

Nachkontrolle: Bei anhaltenden Schmerzen oder später auftretenden Symptomen sollten Sie erneut einen Arzt aufsuchen.

Behandlungsunterlagen: Bewahren Sie alle medizinischen Unterlagen auf, auch bei geringfügigen Behandlungen.

Umgang mit Versicherungen

Keine vorschnellen Zusagen: Versicherungen versuchen oft, leichte Hundebisse schnell und günstig abzuwickeln. Lassen Sie sich Zeit für eine fundierte Bewertung Ihres Falls.

Vollständige Heilung abwarten: Schließen Sie keine Vergleiche ab, bevor nicht alle Folgen der Verletzung abschätzbar sind. Auch bei leichten Verletzungen können Spätfolgen auftreten.

Professionelle Bewertung: Holen Sie sich rechtlichen Rat, bevor Sie Angebote der Versicherung akzeptieren. Oft sind die ersten Angebote zu niedrig angesetzt.

Dokumentation übermitteln: Stellen Sie der Versicherung eine vollständige Dokumentation zur Verfügung, um Ihre Ansprüche zu belegen.

Checkliste: Ihre Rechte bei leichten Hundebissen

Sofortmaßnahmen

✓ Verletzung begutachten und fotografieren
✓ Betroffene Stelle kühlen
✓ Schmerzen dokumentieren
✓ Hundehalterdaten notieren
✓ Zeugen identifizieren
✓ Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen

Dokumentation

✓ Tägliche Fotos der betroffenen Stelle
✓ Schmerztagebuch führen
✓ Beeinträchtigungen im Alltag notieren
✓ Ärztliche Unterlagen sammeln
✓ Zeugenaussagen sichern
✓ Kosten für Behandlung/Medikamente sammeln

Anspruchsdurchsetzung

✓ Schadensmeldung bei Haftpflichtversicherung
✓ Vollständige Schadensaufstellung erstellen
✓ Angemessene Bedenkzeit nehmen
✓ Rechtliche Beratung bei unklaren Fällen
✓ Verjährungsfristen beachten (3 Jahre)
✓ Keine vorschnellen Vergleiche abschließen

Mögliche Ansprüche

✓ Schmerzensgeld für körperliche Beeinträchtigung
✓ Behandlungskosten und Medikamente
✓ Fahrtkosten zu Ärzten
✓ Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit
✓ Schmerzensgeld für psychische Folgen
✓ Haushaltsführungsschaden bei Beeinträchtigung

Auch kleine Verletzungen haben ihre Rechte

Leichte Hundebisse ohne Blutung werden oft unterschätzt – sowohl von den Betroffenen als auch von Versicherungen. Dabei können auch vermeintlich harmlose Verletzungen erhebliche Schmerzen verursachen und zu nachhaltigen Beeinträchtigungen führen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei leichten Hundebissen bewegt sich typischerweise zwischen 300 und 2.000 Euro, abhängig von den individuellen Umständen des Falls. Besonders bei Kindern, in sensiblen Körperregionen oder bei psychischen Folgen können auch ohne Blutung angemessene Entschädigungssummen erreicht werden.

Entscheidend für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist eine sorgfältige Dokumentation aller Beschwerden und Auswirkungen. Lassen Sie sich nicht von schnellen, niedrigen Angeboten der Versicherungen abspeisen. Auch leichte Verletzungen verdienen eine angemessene Entschädigung.

Die Rechtsprechung entwickelt sich zunehmend zugunsten der Geschädigten. Nutzen Sie diese Entwicklung und lassen Sie sich Ihre berechtigten Ansprüche nicht nehmen, auch wenn die Verletzung zunächst harmlos erscheint.

Wir bei Dr. Meisl Rechtsanwälte haben umfangreiche Erfahrung auch mit leichten Personenschäden. Unsere Kompetenz hilft Ihnen dabei, auch bei vermeintlich harmlosen Hundebissen angemessene Schmerzensgeld-Summen durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich auch ohne sichtbare Wunde Schmerzensgeld verlangen?

Ja, auch Hundebisse ohne Blutung können Schmerzensgeldansprüche begründen. Entscheidend sind die tatsächlichen Schmerzen und Beeinträchtigungen, nicht die Sichtbarkeit der Verletzung. Typische Summen liegen zwischen 300 und 2.000 Euro.

Wie beweise ich Schmerzen ohne sichtbare Verletzung?

Durch detaillierte Dokumentation: Fotos von Druckstellen oder Schwellungen, Schmerztagebuch, ärztliche Untersuchung und plausible Schilderung der Beschwerden. Auch kleinste Veränderungen sollten fotografisch festgehalten werden.

Lohnt sich ein Rechtsstreit bei geringen Schäden?

Oft ja, da die Kosten meist von der Versicherung des Hundehalters getragen werden. Zudem sind die Erfolgschancen bei korrekter Dokumentation gut. Eine kostenlose Erstberatung kann die Aussichten klären.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?

Schmerzensgeldansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangen oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten (§ 199 Abs. 1 BGB).

Was, wenn die Versicherung behauptet, die Verletzung sei zu gering?

Lassen Sie sich nicht beirren. Auch leichte Verletzungen können ersatzfähig sein. Die Bewertung hängt von vielen Faktoren ab. Holen Sie sich professionelle rechtliche Einschätzung, bevor Sie aufgeben.

Welche Rolle spielt mein Alter bei der Schmerzensgeld-Höhe?

Das Alter kann bedeutsam sein. Kinder erhalten oft höhere Beträge wegen ihrer besonderen Schutzwürdigkeit. Ältere Menschen können wegen erhöhter Verletzlichkeit ebenfalls höhere Summen erreichen.

Kann ich auch psychische Folgen geltend machen?

Ja, psychische Auswirkungen wie Angst vor Hunden werden beim Schmerzensgeld berücksichtigt und können die Entschädigungssumme auch bei leichten körperlichen Verletzungen deutlich erhöhen. Eine fachärztliche Dokumentation ist hilfreich.

Was passiert, wenn ich den Hund provoziert habe?

Bei einem Mitverschulden kann sich Ihr Anspruch entsprechend reduzieren. Bei leichten Verletzungen wird jedoch oft ein geringes Mitverschulden angenommen, das nur zu einer kleinen Kürzung führt.

Muss ich sofort zum Arzt, auch ohne Blutung?

Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Eine ärztliche Dokumentation stärkt Ihre Ansprüche erheblich. Zudem können auch scheinbar harmlose Bisse Komplikationen nach sich ziehen.

Wie gehe ich mit niedrigen Angeboten der Versicherung um?

Nehmen Sie sich Zeit für eine fundierte Bewertung. Erste Angebote sind oft zu niedrig. Sammeln Sie alle Belege und lassen Sie den Fall professionell bewerten, bevor Sie zusagen. Sie können Angebote ablehnen und höhere Summen fordern.