Ein Hundebiss in die Wade ist nicht nur äußerst schmerzhaft, sondern kann zu langwierigen gesundheitlichen Problemen führen. Neben oberflächlichen Verletzungen können tiefergehende Schäden an Muskeln, Sehnen und Nerven entstehen. Auch die Gefahr von Infektionen ist nicht zu unterschätzen. Viele Betroffene tragen sichtbare Narben davon, die dauerhaft an das traumatische Erlebnis erinnern.

Wenn Sie durch einen Hundebiss an der Wade verletzt wurden, stehen Ihnen Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Die Höhe des Schmerzensgeldes für einen Wadenbiss variiert je nach Schwere der Verletzung. Anwälte für Schmerzensgeld
können Ihnen dabei helfen, den angemessenen Betrag zu ermitteln und durchzusetzen.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Nach einem Hundebiss in die Wade steht Ihnen als Geschädigter ein Schmerzensgeld zu.
  • Der Hundehalter haftet immer für Bissverletzungen (§ 833 BGB), auch wenn kein persönliches Verschulden vorliegt – die sogenannte Gefährdungshaftung bietet Ihnen eine starke rechtliche Position.
  • Dokumentieren Sie die Wadenbissverletzung umgehend, suchen Sie ärztliche Hilfe und kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.

Erster Schritt: Medizinische Versorgung sicherstellen

Wurde Ihre Wade von einem Hund gebissen, sollten Sie umgehend folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Reinigen und desinfizieren Sie die Wunde, um das Infektionsrisiko zu verringern
  2. Suchen Sie einen Arzt auf, auch wenn die Verletzung vermeintlich harmlos erscheint
  3. Dokumentieren Sie die Verletzung mit Fotos und lassen Sie sich ein detailliertes ärztliches Attest ausstellen
  4. Kontrollieren Sie Ihren Impfstatus bezüglich Tetanus und Tollwut

Ein Hundebiss an der Wade muss medizinisch immer ernst genommen werden. Durch die zahlreichen Bakterien im Hundemaul können sich Bisswunden leicht infizieren. Bei einem Wadenbiss besteht zudem die Gefahr von Muskel-, Sehnen- oder Nervenschäden.

Rechtliche Situation: Klare Vorteile für Geschädigte

Als Opfer eines Hundebisses befinden Sie sich in einer günstigen rechtlichen Position. Die entscheidende Grundlage dafür bildet § 833 BGB, der die sogenannte Gefährdungshaftung des Tierhalters festlegt.

Diese verschuldensunabhängige Haftung bedeutet: Der Hundehalter haftet für den Wadenbiss, selbst wenn ihn persönlich kein Verschulden trifft und der Hund bisher als friedlich galt. Auch ein Mitverschulden Ihrerseits führt in der Regel nicht zum vollständigen Wegfall des Anspruchs, sondern lediglich zu einer Minderung.

Schmerzensgeld für Wadenbisse durch Hunde: Mit welchen Beträgen können Sie rechnen?

Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss in die Wade richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Entscheidend sind dabei:

  • Schwere und Umfang der Verletzung
  • Behandlungsdauer und -intensität
  • Dauerhafte Folgeschäden wie Narben oder Bewegungseinschränkungen
  • Psychische Folgen wie Angstzustände oder Hundepanik
  • Mitverschulden des Geschädigten

Besonderheiten bei Wadenverletzungen durch Hundebisse

Wadenbisse sind besonders tückisch, da sie oft tiefere Gewebe- und Muskelschichten betreffen. Typische Komplikationen bei Wadenbissen sind:

  • Hämatome: Größere Blutergüsse können zu Druckschmerzen und einer verlängerten Heilungsphase führen
  • Infektionen: Die Wade ist durch ihre Lage besonders anfällig für Infektionen nach Bissverletzungen
  • Nervenschäden: Bei tieferen Bissen können Nerven geschädigt werden, was zu langfristigen Sensibilitätsstörungen führt
  • Narbenbildung: Die Wade ist ein sichtbarer Körperteil, Narben können dauerhaft belastend sein
  • Bewegungseinschränkungen: Bei Verletzung der Wadenmuskulatur können langfristige Funktionseinschränkungen entstehen

Die Höhe des Schmerzensgeldes für einen Wadenbiss mit Hämatom wird maßgeblich davon beeinflusst, wie schwerwiegend das Hämatom ist und ob dauerhafte Folgeschäden entstehen. Ein Hämatom kann die Heilung verzögern und zu zusätzlichen Schmerzen führen.

Dokumentation ist entscheidend: So sichern Sie Ihren Anspruch

Um Ihr Schmerzensgeld für den Wadenbiss erfolgreich durchzusetzen, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend:

Die Beweissicherungs-Checkliste nach einem Wadenbiss:

  1. Fotografieren Sie die Verletzung: unmittelbar nach dem Vorfall und während des Heilungsverlaufs
  2. Bewahren Sie beschädigte Kleidungsstücke auf: z.B. zerrissene Hose als Beweismittel
  3. Führen Sie ein Schmerztagebuch: mit Einträgen zu Schmerzen, Einschränkungen und psychischen Belastungen
  4. Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen: wie Arztberichte, Röntgenbilder, Entlassungsberichte
  5. Notieren Sie die Kontaktdaten: des Hundehalters und eventueller Zeugen
  6. Melden Sie den Vorfall bei der Polizei: und lassen Sie sich eine Kopie der Anzeige aushändigen
  7. Heben Sie Belege für alle Ausgaben auf: Fahrtkosten, Medikamente, Hilfsmittel etc.

Unsere Erfahrung als Ihre Stärke: Was Dr. Meisl Rechtsanwälte für Sie tun können

Die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen nach einem Wadenbiss erfordert spezialisiertes rechtliches Know-how. Als erfahrene Kanzlei im Bereich der Tierhalterhaftung bieten wir Ihnen folgende Vorteile:

  • Umfassende Beweissicherung: Wir helfen Ihnen, alle relevanten Beweise für Ihren Wadenbiss zu sichern und zu dokumentieren.
  • Präzise Schadensberechnung: Wir ermitteln auf Basis aktueller Rechtsprechung und Ihrer individuellen Situation die angemessene Schmerzensgeldhöhe.
  • Verhandlungsstärke: Wir verhandeln mit der Gegenseite und deren Versicherung, um eine faire Entschädigung für Ihren Wadenbiss zu erzielen.
  • Prozesserfahrung: Bei Bedarf setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht kompetent durch.

In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Hundebissfälle erfolgreich abgeschlossen. Unsere spezifische Erfahrung mit Wadenbissverletzungen und daraus resultierenden Hämatomen ermöglicht es uns, realistisch einzuschätzen, welcher Schmerzensgeldanspruch in Ihrem Fall besteht und durchsetzbar ist.

Wir wissen: Die Versicherungen der Hundehalter bieten häufig deutlich niedrigere Schmerzensgelder an, als Ihnen rechtlich zustehen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu einer angemessenen Entschädigung zu verhelfen, die der Schwere Ihrer Wadenverletzung und deren Folgen gerecht wird.

So unterstützen wir Sie nach einem Wadenbiss – Schritt für Schritt

  1. Persönliches Beratungsgespräch: in unserer Kanzlei zur detaillierten Fallanalyse
  2. Übernahme der kompletten Kommunikation: mit der Gegenseite und deren Versicherung
  3. Anforderung aller relevanten medizinischen Unterlagen: zur Dokumentation Ihrer Wadenverletzung
  4. Erstellung einer fundierten Schmerzensgeldforderung: basierend auf aktueller Rechtsprechung
  5. Verhandlung mit der Versicherung: des Hundehalters zur Erzielung einer angemessenen Entschädigung
  6. Regelmäßige Informationen: über den Fortgang Ihres Falls
  7. Bei Bedarf: Vertretung vor Gericht: durch unsere erfahrenen Anwälte

Unsere Mandanten schätzen besonders, dass sie sich nach einem traumatischen Wadenbiss nicht selbst mit komplizierten rechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung und halten Sie dabei stets auf dem Laufenden.

Ihr Weg zu einer angemessenen Entschädigung beginnt hier

Ein Hundebiss in die Wade mit Hämatom kann Ihr Leben vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen. Als Opfer haben Sie Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die sowohl Ihre körperlichen als auch psychischen Leiden berücksichtigt.

Die Durchsetzung dieser Ansprüche erfordert jedoch spezialisiertes Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Wir von Dr. Meisl Rechtsanwälte stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Expertise zur Seite und helfen Ihnen, das Ihnen zustehende Schmerzensgeld für Ihren Wadenbiss zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld für einen Hundebiss in die Wade typischerweise aus?

Dies lässt sich pauschal nicht beantworten und ist abhängig von der Schwere der Verletzung. Wir beraten Sie gerne hierzu.

Wer haftet, wenn ich von einem Hund in die Wade gebissen wurde?

Nach § 833 BGB haftet grundsätzlich immer der Halter des Hundes für alle Schäden durch sein Tier, unabhängig von seinem persönlichen Verschulden (Gefährdungshaftung). In der Regel springt die Hundehaftpflichtversicherung des Halters ein, sofern vorhanden.

Welche medizinischen Maßnahmen sollte ich nach einem Hundebiss in die Wade ergreifen?

Reinigen Sie die Wunde sofort mit Wasser und Seife und suchen Sie umgehend einen Arzt auf, auch bei vermeintlich kleinen Verletzungen. Lassen Sie Ihren Tetanus-Impfschutz überprüfen und achten Sie auf Anzeichen einer Infektion wie zunehmende Rötung, Schwellung oder Schmerzen.

Wie dokumentiere ich einen Hundebiss an der Wade optimal für die Schmerzensgeldklage?

Fotografieren Sie die Verletzung umgehend sowie während der Heilungsphase und besorgen Sie sich ein detailliertes ärztliches Attest. Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen, führen Sie ein Schmerztagebuch und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Wie lange dauert der Heilungsprozess bei einem Hundebiss in die Wade?

Bei oberflächlichen Bisswunden beträgt die Heilungszeit etwa 1-2 Wochen, während tiefere Verletzungen mit Muskelbeteiligung 3-6 Wochen benötigen können. Bei Komplikationen wie Infektionen oder Hämatomen kann sich die Heilungsdauer auf mehrere Monate verlängern.

Muss ich ein Mitverschulden befürchten, wenn ich den Hund vor dem Biss gestreichelt habe?

Das bloße Streicheln eines Hundes begründet in der Regel kein Mitverschulden, sofern das Tier zuvor nicht durch Knurren oder Zähnefletschen Warnsignale gegeben hat. Selbst bei einem teilweisen Mitverschulden bleibt Ihr grundsätzlicher Anspruch auf Schmerzensgeld für den Wadenbiss bestehen.

Was kann ich tun, wenn der Hundehalter nach dem Wadenbiss flüchtig ist?

Erstellen Sie wenn möglich Fotos vom Hund/Halter und sammeln Sie alle verfügbaren Informationen wie Zeugenaussagen oder Beschreibungen des Hundes. Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei, damit die Ermittlungsbehörden bei der Identifizierung des Halters helfen können.

Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld für einen Wadenbiss einzufordern?

Schmerzensgeldforderungen nach einem Wadenbiss verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Sie sollten jedoch möglichst zeitnah nach dem Vorfall rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.