Ein Mann wurde im April 2017 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt, nachdem er ein campendes Pärchen in der Bonner Siegaue überfallen, ausgeraubt und dann die Frau vergewaltigt hatte. Bundesweit bekannt wurde dieser Fall als „Siegauer-Vergewaltiger“. Im Februar 2018 hatte er die Matratze in seinem Haftraum angezündet und damit seine Zelle in der JVA Köln in Brand gesetzt. Schließlich hat er einen Notruf betätigt und war von einem JVA-Beamten aus dem Feuer gerettet worden. Der Haftraum wurde allerdings durch den Brand zerstört und musste aufwendig saniert werden.

Nun ist er vom Landgericht Köln zu wegen schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen worden. Das Gericht stellt als Motiv „Hass auf sich selbst, Hass auf die Anstaltsleitung“ infolge großer Perspektivlosigkeit seit der Verurteilung 2017 fest. Aus diesem Grund erhöht es die rechtskräftige Verurteilung zu zehn Jahren Haft um zehn Monate. Der moderate Haftzuschlag wird mit den erheblichen Verletzungen des Angeklagten begründet, da somit der Angeklagte selbst der Leidtragende der Tat sei. Da 21 % seiner Haut verbrannt waren, musste er sich mehreren Hauttransplantationen unterziehen, an den Folgen der Verletzungen leidet der Mann noch heute: wegen der massiven Vernarbung an Nacken und Rücken kann er nicht aufrecht stehen. Gegen das Urteil ist Revision möglich.