Pflichtangaben zur Bezeichnung der Art des Darlehens

Erforderlich ist, dass in klarer und prägnanter Form deutlich gemacht wird, dass es sich um einen verbundenen Kreditvertrag handelt und dieser als befristeter Vertrag geschlossen wird. Nicht ausreichend sind beispielsweise Bezeichnungen der BMW Bank als „Ratenkredit mit gleichbleibenden Monatsraten und festem Zinssatz“ oder der Audi Bank als „Annuitätendarlehen mit verbrieftem Rückgaberecht“.

Pflichtangaben zur Berechnung des Verzugszinssatzes

Nach Ansicht des EuGH hat keine der Banken die Pflichtangaben zum Verzugszinssatz erfüllt. Denn gemäß der Verbraucherkredit-Richtlinie ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Satz der Verzugszinsen in Form eines konkreten Prozentsatzes anzugeben. Zudem ist der Anpassungsmechanismus konkret zu beschreiben.

Pflichtangaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Zwar muss der Kreditvertrag keine mathematischen Formeln enthalten, allerdings muss die Methode zur Berechnung der Entschädigung konkret und für den Durchschnittsverbraucher leicht nachvollziehbar angegeben sein.

Pflichtangaben zu einem angebotenen außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahrens

Hinweise der Audi Bank und BMW Bank auf außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren wurden nach Ansicht des EuGH zu oberflächlich verfasst. Zunächst genügt zwar die Information, ob überhaupt der Zugang zu außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren möglich ist. Ist dies der Fall, müssen Verbraucher aber umfassend über die Voraussetzungen des Verfahrens informiert werden – etwa darüber, welche außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren überhaupt möglich sind oder ob die Beschwerde auf Papier oder elektronisch einzureichen ist.

Wichtig zu wissen:
Bei unvollständigen oder fehlerhaften Pflichtangaben kann auch heute noch widerrufen werden. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Darlehen bereits vollständig getilgt wurde!

Besonders lukrativ dürfte der Widerruf vor allem für Personen sein, die sich ein neues Fahrzeug anschaffen und den alten Wagen loswerden wollen. Immerhin erhalten Sie die gezahlten Raten mitsamt der Anzahlung zurück und können dieses Geld direkt in Ihr neues Fahrzeug investieren. Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Termin, wenn Sie erfahren wollen, ob ein Widerruf auch in Ihrem Fall Sinn macht und wie viel Geld Sie damit tatsächlich erhalten könnten. In einem kostenfreien Erstgespräch informieren wir Sie über das nötige Vorgehen sowie Ihre Erfolgsaussichten. Sprechen Sie uns an!