Im Rahmen des Dieselskandals muss der Automobilhersteller Audi nun erstmals Schadensersatz an Betroffene leisten. Zuvor hatte das OLG München entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch besteht, da zumindest ein Verantwortlicher von der unzulässigen Abschalteinrichtung bei den EA 189 Motoren wusste. Dagegen hatte Audi Revision eingelegt, welche nun am 25.11.2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) abgelehnt wurde.

Bisherige Revisionen von Audi erfolgreich

Bisherige Klagen gegen Audi wurden vom BGH an die Vorinstanzen zurückverwiesen. Grund dafür war, dass nach Ansicht des BGH nicht ausreichend belegt war, dass Verantwortliche bei Audi von der Manipulation wussten. Dem konnte das OLG München mit seiner Argumentation wirksam entgegentreten, sodass die Revision nun erstmalig abgelehnt.

BGH lehnt erstmals Revision ab

Nach der Pressemitteilung des BGH wird die Revision aus folgendem Grund abgelehnt:

„Das Berufungsgericht hat jedoch in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise selbständig tragend die freie tatrichterliche Überzeugung […] gewonnen, dass wenigstens ein an der Entscheidung über den Einsatz des Motors EA 189 in Fahrzeugen der Beklagten beteiligter Repräsentant der Beklagten […] von der […] „Umschaltlogik“ gewusst habe.“

Damit wurde der VW-Tochterkonzern erstmals zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Was bedeutet das Urteil für Betroffene?

Der BGH bestätigt in seinen Urteilen die Rechtsprechung des OLG München, wonach zumindest ein Verantwortlicher von Audi wusste, dass die verbauten VW-Motoren (EA 189) über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen und somit die Abgaswerte manipulieren. In anderen Klagen gegen Audi können sich die Gerichte nun auf das Urteil des OLG berufen und sich der Argumentation anschließen. Damit dürfte es für Betroffene leichter sein, Ansprüche gegen Audi geltend zu machen.