Sie haben eine Covid-19-Infektion durchgemacht und leiden noch immer unter den Spätfolgen Ihrer Erkrankung? Dann haben Sie womöglich einen Anspruch aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Denn selbst nach einer Genesung nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann die eigene Leistungsfähigkeit durch die Long COVID-Symptome beeinträchtigt sein. Wenn dies zu einer solchen Einschränkung führt, dass man seiner Erwerbstätigkeit nicht mehr (vollständig) nachgehen kann, ist Ihre Versicherung gegebenenfalls verpflichtet, Sie aus Ihrer abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung zu kompensieren.

Ihr Ansprechpartner

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Sebastian Kleber

Rechtsanwalt und Experte für Versicherungsrecht 

Was ist Long Covid?

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass nicht nur die bestehende Infektion mit dem Coronavirus zu akuten physischen und psychischen Beschwerden führen kann. Auch gesundheitliche Langzeitfolgen können auftreten. Eine genaue Definition der „Long COVID“- Erkrankung ist in der medizinischen Wissenschaft noch nicht abschließend gefasst. Das RKI bezeichnet mit dem Begriff Long COVID alle Langzeitfolgen einer Erkrankung und explizite gesundheitliche Beschwerden über eine Zeitspanne von 12 Wochen als Post COVID.

Welche Symptome werden erfasst?

Beispielsweise können nach dem RKI Müdigkeit, Erschöpfung und eingeschränkte Belastbarkeit (sog. Fatigue), Kurzatmigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme, Schlafstörungen, Muskelschwäche und -schmerzen oder psychische Probleme genannt werden.

Ihr Anspruch aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese Long COVID-Symptome wirken sich gravierend auf den Alltag und die Lebensqualität der Betroffenen aus. Viele Patienten berichten nach einer Infektion von einem dauerhaften Erschöpfungszustand sowie einer erheblichen Minderung der eigenen Leistungsfähigkeit. Die Erforschung der Krankheit steckt bedauerlicher Weise jedoch noch in den Kinderschuhen, sodass aus medizinischer Sicht derzeit kaum eine Behandlung von Symptomen möglich ist.  Betroffenen wird meist lediglich geraten, sich zu schonen. Doch was ist, wenn diese körperliche Schonung der beruflichen Tätigkeit entgegensteht? Kann hier gegebenenfalls eine bestehende Berufsunfähigkeit in Anspruch genommen werden?
Ja – denn nach dem Bedingungswerk sind grundsätzlich nicht einzelne Krankheiten ausgeschlossen. Es kommt darauf an, ob die versicherte Person infolge Krankheit oder Kräfteverfalls ihrer beruflichen Tätigkeit noch in dem erforderlichen Maß nachgehen kann.
Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen versuchen den Versicherungsfall mit der Begründung zurückzuweisen, Long COVID sei noch nicht ausreichend erforscht. Hierauf kommt es jedoch nicht an. Für Sie zählt nur, was vertraglich vereinbart wurde.
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Ein Anspruch aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Long-Covid-Symptomen kommt also durchaus in Frage. Es kommt auf den konkreten Einzelfall und der vertraglichen Vereinbarung an.

Unsere rechtliche Beratung

Wenn auch Sie nicht einschätzen können, ob Ihre Versicherung zahlt oder Ihre Einschränkungen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ausreichen, kommen Sie gerne auf uns zu, wir beraten Sie! Lernen Sie uns ganz unverbindlich in einem kostenlosen Erstgespräch kennen.