Aktuelles
Unsichtbare Behinderungen: Rechtliche Unterstützung für Betroffene
Nicht sichtbare Behinderungen wie chronische Erkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen stellen Betroffene vor besondere rechtliche Herausforderungen. Die Kanzlei Dr. Meisl Rechtsanwälte unterstützt seit vielen Jahren bei der Durchsetzung von Ansprüchen, etwa bei GdB-Feststellung oder Arbeitsplatzdiskriminierung. Die Kanzlei begleitet ihre Mandanten vom ersten Beratungstermin bis zum erfolgreichen Verfahrensabschluss.
Schmerzensgeld bei Kreuzbandriss: Was Ihnen als Geschädigten zusteht
Nach einem Kreuzbandriss haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn die Verletzung durch das Verschulden eines Dritten verursacht wurde. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung und den Folgen. Als erfahrene Anwälte für Schmerzensgeld setzen wir höhere Entschädigungen durch als von Versicherungen ursprünglich angeboten.
Schmerzensgeld bei Sturz durch Hund – Ansprüche und Höhe richtig einschätzen
Nach einem Sturz durch einen Hund haben Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, da Hundehalter nach § 833 BGB verschuldensunabhängig haften. Die Schmerzensgeldhöhe liegt typischerweise zwischen 2.000 und 15.000 Euro, abhängig von Verletzungsschwere und möglichem Mitverschulden. Eine sorgfältige Dokumentation des Unfalls und der Verletzungen ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Im Supermarkt verletzt? So sichern Sie sich Ihr Schmerzensgeld
Nach einem Unfall im Supermarkt haben Betroffene häufig Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe der Zahlungen liegt meist zwischen 1.000 und 15.000 Euro, abhängig von der Schwere der Verletzungen. Entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche ist die sofortige Beweissicherung durch Fotos und Zeugenaussagen. Als erfahrene Anwälte für Schmerzensgeld unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Schmerzensgeld nach Treppenhausunfall: Ihre Rechte und Ansprüche
Nach einem Sturz im Treppenhaus können Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld haben, wenn der Vermieter seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Als erfahrene Anwälte für Schmerzensgeld unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – von der Beweissicherung bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung.
Schmerzensgeld nach Sturz auf Eis – Ihre Rechte und Ansprüche
Nach einem Sturz auf Eis können Sie als Geschädigter umfangreiche Schmerzensgeldforderungen geltend machen. Die Kanzlei Dr. Meisl Rechtsanwälte unterstützt Sie dabei mit langjähriger Expertise bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Grundstückseigentümer und Kommunen. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann je nach Verletzung zwischen 2.000 und 25.000 Euro betragen. Entscheidend für den Erfolg sind eine schnelle Beweissicherung und professionelle rechtliche Vertretung.