Anwalt für Unfallversicherung in Regensburg & bundesweit

Ihre Unfallversicherung zahlt nicht? Wir kämpfen für Ihr Recht!

Google-Bewertung

Fachanwalt für Versicherungsrecht mit großer Erfahrung

Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall –  bundesweit

Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung – außergerichtlich und vor Gericht

Sie haben einen Unfall erlitten und kämpfen mit den Folgen. Doch Ihre private Unfallversicherung lehnt die Zahlung ab, erkennt Ihre bleibenden Einschränkungen nicht ausreichend an oder lässt Sie immer weiter warten?

Dann sind Sie bei uns richtig. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht vertreten wir Menschen, die nach einem Unfall auf ihre finanzielle Absicherung angewiesen sind. Wir prüfen die Entscheidung Ihrer Versicherung, hinterfragen medizinische Gutachten und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Ansprüche ein – außergerichtlich und vor Gericht.

Sie müssen diese Auseinandersetzung nicht allein führen. Wir übernehmen die rechtliche Vertretung, damit Sie mehr Kraft für Ihre Gesundheit und Ihren Alltag haben.

Wir kümmern uns um Ihre Ansprüche

Vielleicht fällt Ihnen das Gehen schwer. Vielleicht können Sie Ihre Hand nicht mehr wie gewohnt benutzen oder wissen noch nicht, welche Einschränkungen bleiben werden. Neben Behandlungen und der Sorge um Ihre Zukunft sollen Sie nun auch Versicherungsbedingungen verstehen, Gutachten beurteilen und auf Schreiben reagieren.

Gerade dann kann eine Ablehnung oder eine unerwartet niedrige Zahlung verunsichern: Hat die Versicherung recht? Wurden Ihre Beschwerden ausreichend berücksichtigt? Lohnt es sich überhaupt, dagegen vorzugehen?

Wir gehen diesen Fragen für Sie nach. Sie erfahren verständlich, worauf es in Ihrem Fall ankommt, welche Möglichkeiten Sie haben und welchen nächsten Schritt wir empfehlen. Gegenüber der Versicherung vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Im Gespräch mit Ihnen nehmen wir uns Zeit für das, was Sie beschäftigt.

ANSPRECHPARTNER

Fachanwalt Verkehrsrecht Experte Verkehrsrecht

Dr. Christian Meisl

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht.

Ablehnung oder Kürzung prüfen lassen

Bei Streitigkeiten mit der privaten Unfallversicherung greifen Vertragsfragen und medizinische Bewertungen ineinander. Eine überzeugende Vertretung muss beides zusammenführen: Was ist versichert – und welche Folgen hat der Unfall tatsächlich für Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit?

Unsere Kanzlei verbindet die Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht mit Erfahrung im Personenschaden- und Arzthaftungsrecht. Die Auseinandersetzung mit Unfallfolgen, medizinischen Befunden und Sachverständigengutachten gehört zu unserer Arbeit.

Wir prüfen auch die Grundlage der Entscheidung. Wenn ein Gutachten Ihren Anspruch begrenzen soll, setzen wir uns mit seiner Begründung auseinander. Welche Befunde wurden berücksichtigt? Sind die Schlussfolgerungen nachvollziehbar? Passt die Bewertung zu Ihrem Vertrag?

Wir nehmen Ihnen die Korrespondenz ab. Im Mandat bündeln wir die erforderlichen Unterlagen, behalten die maßgeblichen Fristen im Blick und führen die Verhandlungen mit Ihrem Versicherer.

Wir sagen Ihnen offen, wie wir Ihren Fall einschätzen. Sie erhalten eine klare Empfehlung, die Ihre Erfolgsaussichten, die Kosten und Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Wenn eine gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist, vertreten wir Sie auch dort entschlossen.

Welche Leistungen stehen Ihnen nach dem Unfall zu?

Ihre private Unfallversicherung kann verschiedene Leistungen vorsehen. Welche Sie beanspruchen können, hängt von Ihrem Vertrag und den Unfallfolgen ab. Wir prüfen insbesondere:

  • Invaliditätsleistung: eine einmalige Zahlung bei dauerhafter unfallbedingter Beeinträchtigung. Ihre Höhe richtet sich nach der Versicherungssumme, dem Invaliditätsgrad und einer gegebenenfalls vereinbarten Progression.
  • Unfallrente: eine regelmäßige Zahlung, wenn diese vereinbart ist und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Tagegeld und weitere Leistungen: beispielsweise Krankenhaustagegeld oder Übergangsleistungen, soweit Ihr Tarif diese vorsieht.

Unser Blick gilt dabei dem gesamten vereinbarten Versicherungsschutz. So können auch Leistungen berücksichtigt werden, die im bisherigen Schriftwechsel noch keine Rolle gespielt haben.

Wann wir Ihnen helfen können

Ihre Unfallversicherung lehnt die Zahlung ab

Die Versicherung erkennt das Ereignis nicht als versicherten Unfall an, bestreitet dauerhafte Unfallfolgen oder beruft sich auf einen Ausschluss? Ein Ablehnungsschreiben kann sehr endgültig klingen. Ob die Begründung rechtlich trägt, muss sich jedoch an Ihrem Vertrag und den tatsächlichen Umständen messen lassen.

Wir prüfen die angeführten Gründe, wenn die Unfallversicherung nicht zahlt, und arbeiten heraus, wie sich Ihr Anspruch belegen lässt. Dazu gehört auch, welche ärztlichen Unterlagen noch benötigt werden und ob die Versicherung Ihre Bedingungen zutreffend auslegt.

Die Versicherung kürzt wegen Vorerkrankungen

Ihre Beschwerden werden auf Verschleiß, eine frühere Verletzung oder eine bestehende Erkrankung zurückgeführt? Eine Vorerkrankung allein rechtfertigt noch keine beliebige Kürzung. Beruft sich der Versicherer auf die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen, muss er die Voraussetzungen für eine Leistungsminderung nachweisen. Das regelt § 182 VVG.

Wir prüfen, ob die medizinische Begründung belastbar ist, ob Ihr Vertrag eine solche Kürzung zulässt und ob deren Höhe nachvollziehbar ist. Eine bereits vor dem Unfall bestehende Invalidität ist davon gesondert zu betrachten.

Der Invaliditätsgrad erscheint Ihnen zu niedrig

Sie spüren die Einschränkungen jeden Tag – doch im Gutachten finden Sie sich kaum wieder? Der festgestellte Invaliditätsgrad ist entscheidend dafür, wie viel Ihre Unfallversicherung zahlt. Bereits Unterschiede in der Bewertung können finanziell erheblich ins Gewicht fallen.

Wir prüfen, ob Ihre dauerhaften Unfallfolgen vollständig erfasst und nach den vereinbarten Bedingungen bewertet wurden. Dabei berücksichtigen wir die Gliedertaxe, die medizinischen Befunde und eine mögliche Progression. Ist eine ergänzende medizinische Beurteilung sinnvoll, besprechen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen.

Sie warten auf eine Entscheidung oder sollen eine Frist versäumt haben

Die Versicherung fordert weitere Unterlagen an, eine Entscheidung bleibt aus oder plötzlich heißt es, Ihr Anspruch sei zu spät geltend gemacht worden. Wir klären, welche Nachweise tatsächlich fehlen, welche Fristen gelten und wie sich die Bearbeitung voranbringen lässt.

Auch bei einer behaupteten Fristversäumnis lohnt es sich, genauer hinzusehen. Entscheidend ist unter anderem, ob der Versicherer Sie ordnungsgemäß über die einzuhaltenden Fristen informiert hat.

Ihr Weg zu Ihrem Recht – So einfach geht’s

Kostenlose Ersteinschätzung

Telefonische Erstberatung zur Bewertung Ihres Falls und Aufklärung über Ihre Rechte.

Umfassende Fallanalyse

Unterlagen, das Gutachten der Versicherung und die Vertragsbedingungen werden systematisch auf Schwachstellen untersucht. Hier zeigt sich erfahrungsgemäß, ob die Ablehnung auf tönernen Füßen steht.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Versicherer und verhandeln eine faire Lösung. Bleibt die Gegenseite stur, bereiten wir die Klage vor und vertreten Sie vor Gericht.

Lassen Sie uns für Ihre Ansprüche eintreten

Sie müssen sich nach einem Unfall auf vieles neu einstellen. Ob Ihre Versicherung berechtigt kürzt oder ablehnt, sollten Sie nicht auch noch allein beurteilen müssen.

Holen Sie sich spezialisierte Unterstützung an Ihre Seite. Wir nehmen Ihre Situation ernst, prüfen Ihre Möglichkeiten und kämpfen für die Versicherungsleistung, die Ihnen zusteht.

Wir vertreten Mandanten sowohl nahe unserem Hauptstandort in Regensburg als auch bundesweit.

6 Gründe für
Dr. Meisl Rechtsanwälte

Erfahrung

Hochspezialisierte Rechtsanwälte kämpfen für Ihre Rechte und Ihren Erfolg. Schnelle Konfliktlösung. Bei unvermeidbarer Klage Konsequenz & Hartnäckigkeit in der Prozessführung.

Transparenz

Fairness hat Vorrang.
K
ostenlose Erst­ein­schätz­ung bei allen Rechtsfragen.
Transparente Darlegung der Chancen, Risiken & Kosten.

Ehrlichkeit

Entscheiden Sie frei und ohne Druck.
Professionelle & transparente Beratung.
Support bei allen Rückfragen.

Kurze Wartezeiten

Erhalt unserer Einschätzung innerhalb kürzester Zeit.
Zuverlässige Erreichbarkeit &
Rückruf innerhalb von 24 Stunden.

Kommunikation

Ihr Anliegen ist uns wichtig.
Wir setzen auf vertrauensvolle Zusammenarbeit &
klare Kommunikation.

Kostenkontrolle

Wir achten auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Sie vorausschauend und geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um Ihre Kosten zu jeder Zeit im Blick zu behalten.

Das sagen unsere Mandanten

AUSGEZEICHNET
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Basierend auf 179 Bewertungen
Gepostet auf Google Google
Dusko Nikolic profile picture
Dusko Nikolic
20 August 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
I am very satisfied with the service provided by this law firm. They represented me after a car accident and handled everything extremely professionally and as quickly as possible. They responded to every email within a short time and explained everything to me in detail and in an easy-to-understand way. I highly recommend this law firm!
Gepostet auf Google Google
Matthias profile picture
Matthias
26 Juni 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Mit der Zusammenarbeit war ich insgesamt unzufrieden. Die Kommunikation empfand ich über die gesamte Mandatsdauer hinweg als wenig transparent und teilweise unstrukturiert. Informationen und Erläuterungen musste ich mehrfach selbst anfordern. Der gesamte Vorgang zieht sich mittlerweile seit vielen Monaten hin. Eine zunächst berechnete Terminsgebühr wurde erst nach Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft zurückerstattet. Die Schlichtungsstelle schlug darüber hinaus eine weitere Erstattung von 793,01 € vor, die ich angenommen habe. Die Kanzlei hat den Schlichtungsvorschlag jedoch abgelehnt. Insgesamt hätte ich mir eine transparentere Kommunikation, eine nachvollziehbarere Gebührenabrechnung und einen konstruktiveren Umgang mit dem Schlichtungsvorschlag gewünscht. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen kann ich die Kanzlei nicht weiterempfehlen!
Gepostet auf Google Google
Claudia profile picture
Claudia
26 April 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Herr Dr. Meissl hat mich hervorragend bei einem selbstverursachten Verkehrsunfall vertreten. Die Beratung war äusserst kompetent, klar, strukturiert und zielführend. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut aufgehoben. Herr Dr. Meissl redet nicht lange um den heissen Brei herum. Er kommt ziemlich schnell auf den Punkt. Statt grosser Worte lässt er Taten sprechen. Ich bin Herrn Dr. Meissl unwahrscheinlich dankbar für seine grosse Unterstützung. Ich kann diesen Anwalt zu 1000 Prozent weiterempfehlen!!!👍👍👍 Vielen lieben Dank Herr Dr. Meissl! Mit freundlichen Grüssen Hanauer Claudia
Gepostet auf Google Google
Florian Wagner profile picture
Florian Wagner
15 April 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Sehr ordentliche Arbeit und gute Kommunikation. Sehr empfehlenswert!
Gepostet auf Google Google
Florian Kapfinger profile picture
Florian Kapfinger
1 April 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
In meinem Fall ging es nicht über das Erstgespräch hinaus, aber bereits in der kurzen Zeit war die Professionalität und das Einlassen auf den Klienten deutlich erkennbar. Absolut positiver Gesamteindruck und auf jeden Fall weiter zu empfehlen.
Gepostet auf Google Google
Florian Hausmann profile picture
Florian Hausmann
22 März 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Sehr guter Service bei Verkehrsrechtschutzfall. Perfekt! Vielen Dank!
Gepostet auf Google Google
Stefanie Hinsch profile picture
Stefanie Hinsch
13 März 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Die Kanzlei Dr. Meisl hat sich sehr zeitnah auf meine rechtliche Anfrage gemeldet, die übermittelten Daten durchgesehen und mich kostenfrei telefonisch beraten. Ich danke Herrn Kleber für die sehr sympathische, ruhige und ausführliche Erklärung meiner rechtlichen Möglichkeiten, der Rechtswege und der Kostensituation. Empfohlen von Stefanie Hinsch Immobilien in Hamburg
Gepostet auf Google Google
Selina L profile picture
Selina L
1 Februar 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Vielen Dank an die Kanzlei, wir sind mehr als zufrieden und können sie nur mit großer Überzeugung weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
Martina Hartmannsgruber profile picture
Martina Hartmannsgruber
28 Januar 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Vielen Dank an die Kanzlei. Auf Grund eines unverschuldeten Verkehrsunfall wurden wir von Anfang professionell durch die Kanzlei vertreten und zu jeder Zeit auf dem laufenden gehalten. Wir fühlten uns gut aufgehoben und wurden immer freundlich beraten. Diese Kanzlei können wir zu 100 Prozent weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
Gerald Gabriel profile picture
Gerald Gabriel
23 Januar 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Alles gut gelaufen...kann dies Kanzlei nur empfehlen...

Häufige Fragen zur privaten Unfallversicherung

Muss ich warten, bis meine Versicherung den Anspruch ablehnt?

Nein. Anwaltliche Unterstützung kann bereits sinnvoll sein, wenn bleibende Unfallfolgen absehbar sind, ein Gutachten ansteht oder Sie unsicher sind, welche Nachweise Sie einreichen müssen. Frühzeitig lässt sich klären, welche vertraglichen Fristen zu beachten sind und wie Ihr Anspruch vorbereitet werden sollte.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für den Eintritt der Invalidität, ihre ärztliche Feststellung und die Geltendmachung bei der Versicherung können unterschiedliche Fristen gelten. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Warten Sie deshalb bei bleibenden Beschwerden nicht einfach den weiteren Heilungsverlauf ab, ohne diese Fristen zu klären.

Nach Anzeige des Versicherungsfalls muss der Versicherer Sie in Textform über die vertraglichen Anspruchsvoraussetzungen und Fristen informieren. Unterbleibt dieser Hinweis, kann er sich grundsätzlich nicht auf eine Fristversäumnis berufen. Grundlage ist § 186 VVG.

Was bedeuten Gliedertaxe und Progression für meine Auszahlung?

Die Gliedertaxe legt für bestimmte Körperteile und Sinnesorgane feste Invaliditätsgrade fest. Bei einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung wird der entsprechende Anteil angesetzt. Die Werte unterscheiden sich je nach Vertrag.

Eine vereinbarte Progression kann dazu führen, dass die Auszahlung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional steigt. Deshalb prüfen wir sowohl die medizinische Einstufung als auch die konkrete Berechnung Ihrer Leistung.

Kann der Invaliditätsgrad später noch geändert werden?

Ja. Nach § 188 VVG können grundsätzlich beide Vertragsparteien den Invaliditätsgrad jährlich, längstens bis zu drei Jahre nach dem Unfall, neu bemessen lassen. In der Kinderunfallversicherung kann eine längere Frist vereinbart sein. Auch die vorgeschriebene Information durch den Versicherer über dieses Recht kann für die Fristfrage wichtig sein.

Wenn sich Ihre unfallbedingten Einschränkungen verändert haben, prüfen wir, ob eine Neubemessung in Betracht kommt und welche Chancen und Risiken sie in Ihrem Fall hat.

Was kostet die anwaltliche Vertretung?

Die Vergütung richtet sich regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen, wenn der Streit von Ihrem Vertrag erfasst ist und eine Deckungszusage vorliegt. Wir besprechen die Kosten mit Ihnen, bevor Sie über die jeweilige Beauftragung entscheiden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind Ihr Versicherungsschein mit den vereinbarten Bedingungen, die Unfallanzeige, der bisherige Schriftwechsel sowie vorhandene Arztberichte und Gutachten. Wenn die Versicherung bereits abgelehnt oder abgerechnet hat, benötigen wir auch dieses Schreiben.

Fehlt etwas, können Sie sich trotzdem bei uns melden. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen für die weitere Bearbeitung erforderlich sind.

Aktuelles zum Versicherungsrecht

Kontakt

Hauptstandort Regensburg

+ 49 941 569 563 09
Dr. Leo-Ritter-Strasse 2 | 93049 Regensburg

Montags bis Freitags 08.00–17.00 Uhr

Standort München

+ 49 89 2152 60 99 9

Theresienstraße 1 | 80333 München

Montags bis Freitags 08.00–17.00 Uhr

Standort Frankfurt

+ 49 69 3487 63 45 9

Taunustor 1 | 60310 Frankfurt am Main

Montags bis Freitags 08.00–17.00 Uhr