Hundebisse gehören zu den häufigsten Tierverletzungen in Deutschland. Jährlich werden tausende Menschen durch Hundeangriffe verletzt – von oberflächlichen Kratzern bis hin zu schweren Verletzungen mit bleibenden Schäden. Besonders betroffen sind Kinder, aber auch Erwachsene können Opfer aggressiver Hunde werden. Ein erfahrener Anwalt für Schmerzensgeld kann in solchen Fällen entscheidend dabei helfen, angemessene Entschädigungen durchzusetzen.
Die körperlichen und seelischen Folgen eines Hundebisses sind oft schwerwiegender als zunächst angenommen. Neben den unmittelbaren Schmerzen und der medizinischen Behandlung leiden viele Betroffene unter langanhaltenden psychischen Belastungen wie Angststörungen oder posttraumatischen Belastungsreaktionen.
Die Frage nach angemessenem Schmerzensgeld nach einem Hundebiss beschäftigt daher viele Geschädigte. Welche Summen sind realistisch? Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet? Und welche Faktoren spielen bei der Bemessung eine Rolle?
Ihre Ansprechpartnerin

Katharina Riedl

Dr. Christian Meisl

Sebastian Kleber
Das Wichtigste im Überblick:
- Schmerzensgeld nach Hundebiss: Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzungen, psychischen Folgen und dauerhaften Beeinträchtigungen
- Haftung des Hundehalters: Hundehalter haften grundsätzlich verschuldensunabhängig für Schäden durch ihre Tiere
- Dokumentation entscheidend: Ärztliche Behandlung, Fotodokumentation und Zeugenaussagen sind für die Durchsetzung von Ansprüchen unverzichtbar
Haftung bei Hundebissen
Gefährdungshaftung des Hundehalters
Die rechtliche Grundlage für Schadensersatzansprüche nach Hundebissen findet sich in § 833 BGB (Haftung des Tierhalters). Dieser Paragraph etabliert eine sogenannte Gefährdungshaftung, die besagt, dass der Halter eines Tieres zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, den das Tier einem anderen zufügt.
Diese verschuldensunabhängige Haftung nach § 833 Satz 1 BGB gilt grundsätzlich für private Hundehalter. Hält jemand einen Hund zum Erwerb, z.B. als Wachhund für einen Gewerbebetrieb, so haftet er nach § 833 Satz 2 BGB nur bei Verschulden. Die Gefährdungshaftung trägt der Tatsache Rechnung, dass Tiere unberechenbar sind und auch bei bester Erziehung und Aufsicht Schäden verursachen können.
Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche
Für einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Tierhaltereigenschaft: Der Anspruchsgegner muss Halter des Hundes sein. Hundehalter ist, wer das Tier für eigene Zwecke hält, die Kosten trägt und das Bestimmungsrecht über das Tier ausübt. Dies kann vom Eigentümer abweichen, etwa wenn der Hund dauerhaft von einer anderen Person betreut wird.
Schadensverursachung durch das Tier: Der Schaden muss kausal durch den Hund entstanden sein. Bei Hundebissen ist diese Kausalität meist eindeutig nachweisbar.
Tiertypisches Verhalten: Der Schaden muss durch ein tiertypisches Verhalten entstanden sein. Beißen, Kratzen oder Anspringen sind typische Verhaltensweisen von Hunden.
Entstehung eines Schadens: Es muss ein konkreter Schaden entstanden sein – körperliche Verletzungen, Sachschäden oder immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld.
Ausnahmen und Haftungsbefreiung
Die Haftung des Tierhalters kann in bestimmten Fällen ausgeschlossen oder gemindert sein:
Mitverschulden des Geschädigten: Hat der Geschädigte durch sein Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, kann sich dies mindernd auf die Schadensersatzverpflichtung auswirken. Beispiele sind das Provozieren des Hundes oder das Ignorieren von Warnungen.
Einwilligung in die Gefährdung: Wer sich bewusst und freiwillig einer Tiergefahr aussetzt, kann unter Umständen keine Ansprüche geltend machen. Dies ist jedoch nur in eindeutigen Fällen relevant.
Berufliches Risiko: Tierärzte oder Hundetrainer, die beruflich mit Tieren umgehen, haben oft ein eingeschränkteres Recht auf Schadensersatz, da die Tiergefahr zu ihrem Berufsrisiko gehört.
Berechnung der Schmerzensgeld-Höhe nach Hundebissen
Grundprinzipien der Schmerzensgeld-Bemessung
Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss wird nicht nach starren Tabellen berechnet, sondern individuell nach den Umständen des Einzelfalls bemessen. Dabei stehen zwei Funktionen im Vordergrund:
Ausgleichsfunktion: Das Schmerzensgeld soll die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen angemessen kompensieren. Es dient als Ersatz für immaterielle Schäden, die nicht exakt bezifferbar sind.
Genugtuungsfunktion: Neben dem Ausgleich hat das Schmerzensgeld auch eine symbolische Funktion – es soll dem Geschädigten eine gewisse Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen.
Faktoren für die Schmerzensgeld-Höhe
Schwere der Verletzungen: Je schwerwiegender die körperlichen Schäden, desto höher fällt das Schmerzensgeld aus. Oberflächliche Kratzer werden deutlich geringer entschädigt als tiefe Bisswunden, die Muskeln, Sehnen oder Knochen betreffen.
Dauer der Heilung: Langwierige Heilungsverläufe mit wiederholten Arztbesuchen, Physiotherapie oder Operationen erhöhen das Schmerzensgeld erheblich.
Bleibende Schäden: Narbenbildung, Funktionseinschränkungen oder dauerhafte Behinderungen führen zu deutlich höheren Schmerzensgeld-Summen. Besonders Narben im Gesichtsbereich werden hoch bewertet.
Psychische Belastungen: Angststörungen, Phobien oder posttraumatische Belastungsreaktionen nach einem Hundeangriff können das Schmerzensgeld erheblich erhöhen. Viele Betroffene entwickeln eine dauerhafte Angst vor Hunden.
Alter des Geschädigten: Kinder erhalten oft höheres Schmerzensgeld, da sie die Situation nicht einschätzen konnten und oft schwerer traumatisiert sind. Auch die längere Lebensdauer mit den Folgen spielt eine Rolle.
Behandlungskosten und -dauer: Aufwendige medizinische Behandlungen, Operationen oder psychotherapeutische Betreuung fließen in die Bewertung ein.
Typische Schmerzensgeld-Spannen
Die Höhe des Schmerzensgeldes nach Hundebissen variiert stark je nach Schwere der Verletzungen:
Leichte Verletzungen (oberflächliche Kratzer, kleine Bisswunden ohne Komplikationen): Hier bewegen sich die Summen meist zwischen 500 und 2.000 Euro. Die Heilung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen ohne bleibende Schäden.
Mittelschwere Verletzungen (tiefere Bisswunden, längere Heilungsdauer, temporäre Funktionseinschränkungen): Das Schmerzensgeld liegt typischerweise zwischen 2.000 und 8.000 Euro. Hinzu kommen oft psychische Belastungen durch die traumatische Erfahrung.
Schwere Verletzungen (tiefe Bisswunden mit Muskel- oder Sehnenschäden, Operationen, bleibende Narben): Die Schmerzensgeld-Summen können 8.000 bis 25.000 Euro oder mehr erreichen. Besonders Gesichtsverletzungen mit sichtbaren Narben werden hoch bewertet.
Sehr schwere Verletzungen (dauerhafte Behinderungen, schwere Entstellungen, komplexe psychische Traumata): In diesen Fällen sind Schmerzensgeld-Summen von 25.000 Euro bis 50.000 Euro oder höher möglich.
Typische Fallkonstellationen und Lösungsansätze
Kinderbisse: Besondere Schutzwürdigkeit
Kinder sind besonders häufig von Hundebissen betroffen und bedürfen eines erhöhten rechtlichen Schutzes. Ihre geringere Körpergröße macht sie besonders verwundbar für Bisse in Gesicht und Hals. Zudem können sie die Gefährlichkeit der Situation oft nicht richtig einschätzen.
Bei Kindern führen bereits kleinere Verletzungen zu höherem Schmerzensgeld, da die psychischen Auswirkungen oft schwerwiegender sind. Viele Kinder entwickeln nach einem Hundebiss eine dauerhafte Angst vor Hunden, die ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigen kann.
Die Haftung der Hundehalter ist bei kleinen Kindern praktisch uneingeschränkt, da bei Kindern unter 7 Jahren grundsätzlich kein Mitverschulden in Betracht kommt (§ 828 Abs. 1 BGB). Bei älteren Kindern wird ein mögliches Mitverschulden im Einzelfall geprüft. Eltern sollten nach einem Hundebiss ihres Kindes umgehend ärztliche Hilfe suchen und den Vorfall genau dokumentieren.
Bissverletzungen im Gesicht
Gesichtsverletzungen durch Hundebisse sind besonders folgenschwer, da sie oft zu sichtbaren Narben führen. Diese beeinträchtigen nicht nur das äußere Erscheinungsbild, sondern können auch erhebliche psychische Belastungen verursachen.
Die Gerichte bewerten Gesichtsnarben traditionell sehr hoch, da sie die Persönlichkeitsentfaltung und das soziale Leben der Betroffenen dauerhaft beeinträchtigen können. Schmerzensgeld-Summen von 15.000 bis 40.000 Euro sind bei schweren Gesichtsverletzungen nicht ungewöhnlich.
Zusätzlich zum Schmerzensgeld können oft noch Kosten für plastische Operationen zur Narbenkorrektur geltend gemacht werden. Diese fallen unter den Schadensersatz für konkrete Vermögensschäden.
Arbeitsunfähigkeit und Verdienstausfall
Schwere Hundebisse können zu länger andauernder Arbeitsunfähigkeit führen. Besonders bei Verletzungen an Händen oder Armen sind viele Tätigkeiten nicht möglich. Auch psychische Folgen können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen.
Neben dem Schmerzensgeld können Geschädigte ihren konkreten Verdienstausfall geltend machen. Dies umfasst nicht nur das entgangene Gehalt, sondern auch den Verlust von Überstunden, Prämien oder selbstständigen Einkünften.
Bei einer dauerhaften Erwerbsminderung infolge eines Hundebisses kann ein Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens für die gesamte voraussichtliche Dauer des Verdienstausfalls, gegebenenfalls lebenslang, bestehen. Diese Fälle erreichen schnell Schadensummen im sechsstelligen Bereich.
Psychische Folgeschäden
Die psychischen Auswirkungen von Hundebissen werden oft unterschätzt. Viele Betroffene entwickeln spezifische Phobien, Angststörungen oder posttraumatische Belastungsreaktionen. Diese können das Leben stärker beeinträchtigen als die körperlichen Verletzungen.
Psychische Folgeschäden werden ebenfalls beim Schmerzensgeld berücksichtigt; sie können die Höhe des insgesamt zu zahlenden Schmerzensgeldes erheblich erhöhen. Ein separates Schmerzensgeld ausschließlich wegen psychischer Schäden gibt es nicht, diese fließen in die Gesamthöhe ein. Wichtig ist eine fachärztliche Dokumentation der psychischen Symptome durch Psychiater oder Psychologen.
Die Behandlung psychischer Traumata nach Hundebissen kann Jahre dauern und erhebliche Kosten verursachen. Auch diese Behandlungskosten sind vom Hundehalter zu erstatten.
Praktische Tipps für Betroffene
Sofortmaßnahmen nach einem Hundebiss
Medizinische Versorgung: Suchen Sie umgehend ärztliche Hilfe auf, auch bei scheinbar harmlosen Verletzungen. Hundebisse bergen ein hohes Infektionsrisiko, da Hundespeichel verschiedene Bakterien enthält.
Wundversorgung: Lassen Sie die Wunde professionell reinigen und versorgen. Eine Tetanus-Impfung sollte überprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Dokumentation: Fotografieren Sie die Verletzungen aus verschiedenen Blickwinkeln und zu verschiedenen Zeitpunkten des Heilungsverlaufs. Diese Dokumentation ist für spätere Ansprüche unverzichtbar.
Zeugen sichern: Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen des Vorfalls. Deren Aussagen können bei der Durchsetzung von Ansprüchen entscheidend sein.
Beweissicherung und Dokumentation
Ärztliche Unterlagen: Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen – Arztberichte, Röntgenbilder, Behandlungsrechnungen und Medikamentenkäufe. Diese belegen den Umfang der Verletzungen und Behandlungskosten.
Schmerztagebuch: Führen Sie ein detailliertes Tagebuch über Ihre Beschwerden, Schmerzen und Beeinträchtigungen im Alltag. Dies hilft bei der späteren Bemessung des Schmerzensgeldes.
Arbeitsausfall dokumentieren: Lassen Sie sich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen und sammeln Sie Belege für entgangene Einkünfte.
Hundehalterdaten: Stellen Sie die Identität des Hundehalters fest und lassen Sie sich dessen Haftpflichtversicherung benennen. Oft ist eine entsprechende Versicherung vorhanden.
Kommunikation mit Versicherungen
In den meisten Bundesländern sind Hundehalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abzuschließen. Dennoch empfiehlt sich in jedem Fall die Abklärung, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Der erste Kontakt läuft daher meist über diese Versicherung.
Vorsicht bei schnellen Angeboten: Versicherungen versuchen oft, mit schnellen, niedrigen Angeboten eine Regulierung zu erreichen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – Sie haben Zeit, die Tragweite Ihrer Verletzungen vollständig zu erfassen.
Keine vorschnellen Verzichtserklärungen: Unterschreiben Sie keine Verzichtserklärungen oder Vergleiche, bevor nicht alle Folgen der Verletzung absehbar sind. Spätfolgen können oft erst nach Monaten auftreten.
Professionelle Unterstützung: Gerade bei schweren Verletzungen ist die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwalts ratsam. Dieser kann Ihre Ansprüche professionell durchsetzen und vermeidet typische Fehler.
Checkliste: Ihre Rechte nach einem Hundebiss
Unmittelbar nach dem Vorfall
✓ Sofortige ärztliche Versorgung suchen
✓ Verletzungen fotografisch dokumentieren
✓ Zeugen identifizieren und Kontaktdaten notieren
✓ Hundehalterdaten und Versicherung erfragen
✓ Polizei informieren (bei größeren Schäden)
✓ Tetanus-Schutz überprüfen lassen
Während der Behandlung
✓ Alle Arzttermine und Behandlungen dokumentieren
✓ Schmerztagebuch führen
✓ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sammeln
✓ Heilungsverlauf fotografisch festhalten
✓ Alle Rechnungen und Belege aufbewahren
✓ Psychische Auswirkungen beobachten und dokumentieren
Bei der Anspruchsdurchsetzung
✓ Schadensmeldung bei der Haftpflichtversicherung
✓ Vollständige Schadensaufstellung erstellen
✓ Angemessene Bedenkzeit für Vergleichsangebote
✓ Bei schweren Fällen: Rechtsanwalt beauftragen
✓ Verjährungsfristen beachten (3 Jahre)
✓ Keine vorschnellen Verzichtserklärungen
Mögliche Ansprüche prüfen
✓ Schmerzensgeld für körperliche Verletzungen
✓ Behandlungskosten und Medikamente
✓ Verdienstausfall und Erwerbsschaden
✓ Schmerzensgeld für psychische Folgen
✓ Kosten für Narbenbehandlung
✓ Haushaltsführungsschaden
✓ Fahrtkosten zu Ärzten
Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen
Hundebisse sind traumatische Erlebnisse, die oft schwerwiegendere Folgen haben als zunächst erkennbar. Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss hängt von vielen individuellen Faktoren ab – von der Schwere der Verletzungen über die Heilungsdauer bis hin zu psychischen Folgeschäden.
Entscheidend für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist eine sorgfältige Dokumentation aller Schäden und Folgen. Lassen Sie sich nicht von schnellen, niedrigen Angeboten der Versicherungen unter Druck setzen. Gerade bei schweren Verletzungen oder komplexen Fällen ist professionelle rechtliche Unterstützung unerlässlich.
Die Rechtsprechung entwickelt sich zugunsten der Geschädigten – sowohl bei der Haftung der Hundehalter als auch bei der Höhe der Schmerzensgeld-Summen. Nutzen Sie diese Entwicklung und lassen Sie sich Ihre berechtigten Ansprüche nicht nehmen.
Wir bei Dr. Meisl Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Personenschäden und Schmerzensgeldansprüchen. Unsere Kompetenz im Bereich der Hundehaftung hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Hundebiss?
Haftet der Hundehalter auch ohne Verschulden?
Ja, nach § 833 BGB besteht eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Der Hundehalter haftet grundsätzlich für alle Schäden, die sein Tier verursacht, auch wenn er nicht fahrlässig gehandelt hat.
Wie lange kann ich Ansprüche nach einem Hundebiss geltend machen?
Was mache ich, wenn der Hundehalter keine Haftpflichtversicherung hat?
Können auch psychische Schäden nach einem Hundebiss entschädigt werden?
Muss ich ein niedriges Angebot der Versicherung akzeptieren?
Wie beweise ich die Höhe meiner Schäden?
Kann ich auch Kosten für eine Narbenbehandlung verlangen?
Was passiert, wenn ich selbst Schuld am Hundebiss trage?
Brauche ich einen Anwalt für meinen Schmerzensgeldanspruch?
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