Dieselskandal – Geld zurück

So prüfen Sie Ihren Schadensersatz

Google-Bewertung

Bis zu 15 Prozent des Kaufpreises als Differenzschaden – in vielen Fällen ohne Rückgabe des Fahrzeugs

Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Fachanwälte für Verkehrs- und Versicherungsrecht

Persönliche Beratung in Regensburg und bundesweite Mandatsübernahme

Wer im Dieselskandal Geld zurück fordern möchte, hat heute in vielen Fällen bessere Chancen als noch vor einigen Jahren. Die Rechtsprechung von EuGH und BGH hat die Chancen vieler Betroffener deutlich erhöht. In zahlreichen Fällen kommt heute ein Differenzschadensersatz in Betracht, ohne dass das Fahrzeug zurückgegeben werden muss.

Ob in Ihrem konkreten Fall Ansprüche bestehen und durchsetzbar sind, prüfen wir kostenlos – in Regensburg und bundesweit.

ANSPRECHPARTNER

Fachanwalt Verkehrsrecht Experte Verkehrsrecht

Dr. Christian Meisl

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht.

Schadensersatz im Dieselskandal – wer kann Ansprüche haben?

Bei Herstellern wie VW, Audi, Mercedes-Benz, BMW und Opel standen oder stehen zahlreiche Modelle wegen möglicher unzulässiger Abschalteinrichtungen im Fokus von Verfahren. Vereinfacht gesagt: Je nach Ausgestaltung sorgen solche Einrichtungen dafür, dass die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen reduziert wird – etwa außerhalb bestimmter Temperaturbereiche oder in Situationen außerhalb des Prüfstandbetriebs. Dadurch kann die Wirksamkeit der Abgasreinigung unter normalen Betriebsbedingungen deutlich reduziert werden.

Eine besonders verbreitete Variante ist das sogenannte Thermofenster. Dabei wird die Abgasrückführung außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs reduziert oder ganz abgeschaltet. Der Europäische Gerichtshof hat die Ausnahmen vom Verbot unzulässiger Abschalteinrichtungen in mehreren Entscheidungen eng ausgelegt. Mit Urteil vom 21. März 2023 (C-100/21) stellte er außerdem klar, dass die unionsrechtlichen Vorschriften auch die Vermögensinteressen einzelner Fahrzeugkäufer schützen und bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Schadensersatzanspruch bestehen kann.

Ob ein konkretes Thermofenster im Einzelfall unzulässig ist, hängt allerdings von der technischen Ausgestaltung und den Voraussetzungen der zulässigen Ausnahmen ab.

Wenn Ihr Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält, stehen die Chancen auf Schadensersatz heute oft deutlich besser als noch vor einigen Jahren. Für einen durchsetzbaren Anspruch sind allerdings weitere Voraussetzungen zu prüfen – unter anderem das konkrete Fahrzeug, der Kaufzeitpunkt, die Art der Abschalteinrichtung, das Verschulden des Herstellers, mögliche Einwendungen sowie die Verjährung. Ob Sie Erst- oder Zweitbesitzer sind, ob das Auto inzwischen eine hohe Laufleistung aufweist oder ob Sie es bereits verkauft haben, schließt Ansprüche nicht von vornherein aus, kann sich aber auf die Höhe auswirken.

Mit Urteil vom 1. August 2025 (Rechtssache C-666/23) hat der EuGH zudem klargestellt, dass eine EG-Typgenehmigung den Hersteller nicht automatisch von der Haftung für eine unzulässige Abschalteinrichtung entlastet. Die Haftung kommt nach dieser Entscheidung grundsätzlich sowohl bei ursprünglich verbauter als auch bei nachträglich per Software-Update eingebrachter unzulässiger Abschalteinrichtung in Betracht.

Was wir im Abgasskandal konkret für Sie leisten

Fahrzeugprüfung ohne Kosten

Schicken Sie uns Hersteller, Modell, Baujahr und Motortyp. Wir prüfen anhand dieser Angaben, ob nach aktuellem Erkenntnisstand eine unzulässige Abschalteinrichtung in Ihrem Fahrzeugtyp diskutiert wird und welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei.

Rückabwicklung oder Kaufpreisminderung

Je nach Sachlage können neben Ansprüchen gegen den Hersteller auch kaufrechtliche Optionen gegenüber dem Verkäufer zu prüfen sein, etwa Rückabwicklung oder Kaufpreisminderung. Diese Ansprüche haben eigene Voraussetzungen und Verjährungsfristen. Welcher Weg in Ihrer Situation in Betracht kommt, erörtern wir gemeinsam.

Schadensersatz durchsetzen

Unsere Fachanwälte für Verkehrs- und Versicherungsrecht arbeiten mit der aktuellen Rechtsprechung. Wir setzen den Differenzschadensersatz für Sie durch – zunächst außergerichtlich, bei Bedarf vor Gericht.

Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe

Viele Betroffene zögern aus Sorge vor den Kosten. Wir holen für Sie die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir, ob Prozesskostenhilfe aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Erfolgsaussichten in Betracht kommt. Die erste Einschätzung ist in jedem Fall kostenlos.

Ihr Weg zu Ihrem Recht – So einfach geht’s

Kostenlose Ersteinschätzung

Telefonische Erstberatung oder persönlicher Termin in unserer Kanzlei in Regensburg zur Bewertung Ihres Falls und Aufklärung über Ihre Rechte.

Umfassende Fallanalyse

Prüfung aller Unterlagen durch unsere Fachanwälte und Koordination mit Sachverständigen.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Außergerichtlich und gerichtlich.

Welche Modelle und Motoren sind häufig betroffen?

Zu den bekanntesten Motoren im Fokus der Rechtsprechung zählen der EA189 und sein Nachfolger EA288 aus dem VW-Konzern. Verbaut wurden sie in zahlreichen Fahrzeugen von VW, Audi, Skoda und Seat. Bei Mercedes-Benz steht insbesondere der OM651 im Mittelpunkt vieler Gerichtsverfahren.

Ob Ihr konkretes Fahrzeug betroffen ist, lässt sich anhand von Motortyp, Abgasnorm und Zulassungsjahr eingrenzen. Wir klären das im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung – ohne Vorleistung Ihrerseits.

BGH und EuGH: bessere Chancen für Verbraucher

Die Rechtslage hat sich seit 2023 spürbar zugunsten betroffener Dieselfahrer verschoben. Den Anfang machte der EuGH am 21. März 2023 mit einer wegweisenden Entscheidung: Für Schadensersatzansprüche reicht grundsätzlich fahrlässiges Handeln des Herstellers aus. Der zuvor von der deutschen Rechtsprechung geforderte Nachweis vorsätzlich-sittenwidriger Schädigung ist damit nicht mehr in jedem Fall erforderlich.

Drei Monate später, am 26. Juni 2023, hat der Bundesgerichtshof in mehreren Leitentscheidungen den sogenannten Differenzschaden konkretisiert.

Der Differenzschaden wird nach der BGH-Rechtsprechung innerhalb einer Bandbreite von 5 bis 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises geschätzt. Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs können den Anspruch im Wege des Vorteilsausgleichs mindern oder im Einzelfall vollständig aufzehren. Sie bestimmen jedoch nicht unmittelbar die ursprüngliche Höhe des Differenzschadens. 

Was bedeuten diese Urteile für Sie als Dieselfahrer?

Vor diesen Entscheidungen scheiterten viele Verfahren an einer hohen Beweislast. Diese Hürde ist deutlich abgesenkt: Heute genügt es in vielen Konstellationen, wenn nachgewiesen wird, dass im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung arbeitet – und die weiteren rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für die Bemessung des Differenzschadens ist regelmäßig kein teures Sachverständigengutachten erforderlich, weil der Schaden innerhalb der vom BGH entwickelten Bandbreite geschätzt werden kann. Ob und wie Ihr konkretes Fahrzeug betroffen ist, kann allerdings im Einzelfall streitig sein; wir prüfen dies anhand der verfügbaren technischen und rechtlichen Informationen. Bei einem Differenzschadensanspruch nach der BGH-Rechtsprechung können Sie Ihr Fahrzeug grundsätzlich behalten – eine Rückgabe ist hier nicht vorgesehen.

Ihr Weg zum Schadensersatz – Schritt für Schritt

So läuft es ab, wenn Sie Ihre Ansprüche mit unserer Unterstützung durchsetzen:

  1. Kostenlose Ersteinschätzung – wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen sein kann und welche Ansprüche in Betracht kommen.
  2. Detaillierte Anspruchsprüfung – auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung bewerten wir Ihren Fall; Kaufpreis, Laufleistung, Motortyp und Abgasnorm fließen ein.
  3. Außergerichtliche Geltendmachung – zunächst fordern wir den Hersteller schriftlich zur Zahlung auf. In einem Teil der Fälle kommt es bereits hier zu einer Einigung.
  4. Klageverfahren – bietet der Hersteller keine angemessene Entschädigung, gehen wir gerichtlich vor.
  5. Auszahlung – nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie Ihren Schadensersatz.

Den gesamten Prozess begleiten wir persönlich. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die Kommunikation mit dem Versicherer und holen die Deckungszusage ein. Besteht keine Versicherung, prüfen wir, ob Prozesskostenhilfe aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Erfolgsaussichten in Betracht kommt.

Dieselskandal – Geld zurück mit Ihrer Kanzlei in Regensburg

Regensburg steht im Abgasskandal nicht am Rand. Das Landgericht Regensburg hat in der Vergangenheit mehrfach Schadensersatzurteile gegen Fahrzeughersteller gesprochen und Rechte betroffener Dieselfahrer bestätigt. Als Anwalt im Dieselskandal vor Ort kennen wir die regionalen Strukturen und Verfahrensabläufe.

Mandantinnen und Mandanten aus Regensburg, Landshut, Straubing und der gesamten Oberpfalz schätzen den kurzen Draht zu uns. Termine vor Ort sind jederzeit möglich. Gleichzeitig betreuen wir Mandate bundesweit – ob München, Frankfurt, Hamburg oder Berlin. Regionale Verwurzelung und bundesweite Reichweite ergänzen sich, weil wir über Jahre Erfahrung in Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht aufgebaut haben.

Jetzt handeln – im Dieselskandal Geld zurück prüfen lassen

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage haben sich durch BGH und EuGH in vielen Konstellationen spürbar verbessert: Für Schadensersatzansprüche reicht regelmäßig fahrlässiges Handeln des Herstellers, der Differenzschaden lässt sich häufig ohne aufwendiges Sachverständigengutachten beziffern, und das Fahrzeug können Sie in der Regel behalten. Ob Sie selbst betroffen sind und ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind, lässt sich nur im Einzelfall verlässlich beurteilen.

Wir begleiten Sie vom ersten Telefonat bis zur Auszahlung – transparent, persönlich und mit dem Ziel, ein bestmögliches Ergebnis für Sie zu erreichen. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos prüfen. Im Dieselskandal Geld zurück zu bekommen, beginnt mit diesem ersten Schritt.

6 Gründe für
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Erfahrung

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Wir achten auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Sie vorausschauend und geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um Ihre Kosten zu jeder Zeit im Blick zu behalten.

Das sagen unsere Mandanten

Häufige Fragen zum Dieselskandal und Schadensersatz

Kann ich auch jetzt noch Schadensersatz im Dieselskandal fordern?

In vielen Fällen ja. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Käufer von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Neue Urteile können die rechtliche Bewertung eines Falls verändern, lassen eine bereits eingetretene Verjährung jedoch nicht automatisch entfallen. Entscheidend sind unter anderem das konkrete Fahrzeug, die Art der Abschalteinrichtung, der Zeitpunkt der Kenntnis und mögliche verjährungshemmende Maßnahmen.  Ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind oder bereits verjährt sein könnten, muss individuell geprüft werden. Diese Prüfung übernehmen wir kostenfrei.

Wie hoch fällt der Schadensersatz typischerweise aus?

Der Differenzschaden bewegt sich nach der BGH-Rechtsprechung vom 26. Juni 2023 regelmäßig in einer Bandbreite von 5 bis 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Die erstreitbare Summe hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von der Schwere der Manipulation, der Laufleistung, dem Restwert und etwaigen Nutzungsvorteilen.

Behalte ich mein Auto oder gebe ich es zurück?

Beim Differenzschaden auf Basis der BGH-Rechtsprechung behalten Sie Ihr Fahrzeug grundsätzlich. Eine Rückgabe kommt nur bei einer vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags in Betracht – das ist eine getrennt zu prüfende Option mit eigenen Voraussetzungen.

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?

Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung übernimmt diese nach Deckungszusage die Kosten. Liegt keine Police vor, prüfen wir, ob Prozesskostenhilfe aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Erfolgsaussichten in Betracht kommt. Die erste Einschätzung ist in jedem Fall kostenlos.

Gilt das auch für Gebrauchtwagen?

Auch Käufer von Gebrauchtfahrzeugen können Schadensersatzansprüche haben. Maßgeblich ist, ob das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält und ob die weiteren rechtlichen Voraussetzungen – etwa zu Verschulden und Verjährung – erfüllt sind. Ob Sie das Auto neu oder gebraucht erworben haben, ist dabei nicht ausschlaggebend.

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