Anwalt für Personenschäden
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Personenschaden – Was ist das?
Im Gegensatz zum bloßen Sachschaden (z.B. kaputtes Auto) kommt bei Personenschäden – wie der Name schon verrät – eine Person zu Schaden. Es handelt sich dabei also um die Verletzung, die Gesundheitsbeeinträchtigung oder gar den Tod eines Menschen.
Beispiele für Personenschäden
Ein Personenschaden wird häufig verursacht durch:
Verkehrsunfälle
Hierunter fallen sämtliche Unfälle im Straßen-, Schienen oder Luftverkehr – z.B. der Autounfall, ein Bahnunglück oder ein Flugzeugabsturz aber auch Unfälle mit Fahrrädern, E-Scooter etc.
Arbeits- und Wegeunfälle
• Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII meint z.B. Unfälle bei der Ausübung der Beschäftigung oder eines Ehrenamts
• Wegeunfall ist ein Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit
Verletzung der Verkehrssicherungspflichten
Verkehrssicherungspflicht heißt: Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält muss dafür sorgen, dass andere nicht zu Schaden kommen. Wichtige Stichworte sind Glätte, Baustellen, Spielplatz, Bäume, …
Tierunfälle
Klassisches Beispiel: der Hundebiss
Private Unfälle
Hierunter fallen Freizeitunfälle jeglicher Art: beim Sport, beim Grillen, im Haushalt, …
Tätlicher Angriff oder fahrlässiges Handeln
z.B. Körperverletzungen
Ärztliche Behandlungsfehler
u.a. auch Geburtsschäden
Wer zahlt bei Personenschäden?
Die geschädigte Person hat Anspruch auf verschiedene Schadensersatzleistungen. Es haftet grundsätzlich der Unfallgegner. In den meisten Fällen müssen sich die Unfallopfer aber mit den Versicherungsgesellschaften anlegen.
Probleme mit der Versicherung
Leider sind Probleme mit der Versicherung bei Schmerzensgeld und Schadensersatzforderungen keine Seltenheit. Mit unterschiedlichsten Methoden wird versucht, den Schaden klein zu reden oder der Zahlungspflicht sogar ganz zu entkommen. Auch werden den Geschädigten Vergleiche aufgedrängt, die nicht nur viel weniger Geld anbieten, als ihnen tatsächlich zusteht, sondern auch die Geltendmachung weitere Ansprüche für die Zukunft ausschließen. Schon aus diesem Grund lohnt sich die anwaltliche Beratung. Unsere Anwälte kennen die Tricks der Versicherungskonzerne und wissen damit umzugehen. Die Versicherung zahlt nicht? Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und kämpfen für Ihr Recht – bis Sie auch wirklich das bekommen, was Ihnen zusteht.
Gegen diese Versicherungen sind wir bereits erfolgreich vorgegangen
- Aachen Münchener
- Allianz
- Athene
- Axa
- Debeka
- Ergo
- Generali
- LV 1871
- Nürnberger
- Signal Iduna
- Swiss Life
- Zürich
Wie hoch ist die Schadenssumme?
Je nach Schwere der Verletzungen stehen den Geschädigten verschiedene Leistungen zu. Einige Geschädigte wissen noch, dass ihnen so etwas wie „Schmerzensgeld“ und „Schadensersatz“ zusteht. Manch einer weiß, dass Verdienstausfall oder Behandlungskosten zu ersetzen sind. Doch woraus sich die Geldsumme tatsächlich zusammensetzt, ist vielen nicht bekannt.
Was kann ich verlangen?
In den meisten Fällen haben Sie nicht nur einen Anspruch, sondern können mehrere Ansprüche nebeneinander geltend machen.
Relevant sind vor allem folgende Schadenspositionen:
Schmerzensgeld
Behandlungs-/ Pflegekosten
Vermehrte Bedürfnisse
Haustier-betreuungskosten
Erwerbsschaden
Haushaltsführungs-schäden
Wie viel Geld bekomme ich?
In den meisten Fällen bieten die Versicherungen viel zu wenig Geld als Ausgleich an. Dabei verringert sich der Umfang des Schadensersatzes nur dann, wenn der geschädigten Person ein Mitverschulden nachgewiesen werden kann. In bestimmten Fällen können sogar die Angehörigen des Unfallopfers ihre Rechte geltend machen. Vertrauen Sie deswegen keinesfalls auf die Einschätzung der Versicherer, denn in der Regel steht Ihnen viel mehr Geld zu. Zudem basiert Ihr Anspruch auch nicht auf ungefähren Schätzungen nach Gefühl. Egal ob Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden oder Vermehrte Bedürfnisse – jede Schadensposition lässt sich genau berechnen. Gerne ermitteln wir für Sie, wie hoch ein angemessener Ausgleich für Ihren Schadensfall ist und wie viel Geld Sie tatsächlich verlangen können.
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